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   OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1 - 20/13 (Rev), 1 Ss 38/13   

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https://dejure.org/2014,6378
OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1 - 20/13 (Rev), 1 Ss 38/13 (https://dejure.org/2014,6378)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.04.2014 - 1 - 20/13 (Rev), 1 Ss 38/13 (https://dejure.org/2014,6378)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. April 2014 - 1 - 20/13 (Rev), 1 Ss 38/13 (https://dejure.org/2014,6378)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 9 Abs 1 S 1 Nr 1 VereinsG, § 9 Abs 2 S 2 VereinsG, § 20 Abs 1 S 1 Nr 5 VereinsG, § 17 StGB
    Vereinsrechtliches Verwendungsverbot: Verwechslungsgeeignetheit von Symbolen mit inkriminierten Originalkennzeichen des verbotenen Hamburger "Hells Angels Motor Club e.V."

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Freispruch vom Vorwurf des öffentlichen Verwendens von Kennzeichen der sog. Hells Angels aufgehoben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kennzeichenverbot - "Hells Angels"-Totenkopf bleibt verboten

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kennzeichen der Hells Angels

Besprechungen u.ä. (2)

  • niedersachsen.de (Entscheidungsbesprechung)

    Symbole: Strafbarkeit des Tragens von Kennzeichen verbotener Vereine

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zur Strafbarkeit des Tragens von (modifizierten) Kutten durch Mitglieder verbotener Motorradclubs - Zur Auslegung des §§ 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, S. 2 i.V.m. § 9 Abs. 2 S. 2 VereinsG (Prof. Dr. Dennis Bock; HRRS 2012, 83)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 08.03.2005 - 4St RR 207/04

    Ortsbezeichnung in Vereinsemblem als wesentliches Unterscheidungsmerkmal

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-20/13
    Auf einen gewissen Bekanntheitsgrad des Originalkennzeichens kommt es dabei nicht an (BGH, Beschl. v. 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01, NJW 2002, 2186, 3188; BayObLG, Urt. v. 8. März 2005 - 4 St RR 207/04, BayObLGSt 2004, 180, 181).

    c) Hierbei wird weiter die obergerichtliche Rechtsprechung - ebenso wie die bekannt gewordene, teilweise mehrere Jahrzehnte überdauernde ordnungsbehördliche Praxis - zu berücksichtigen sein, nach der es als zureichend angesehen wird, wenn auf der "Vereinskluft" eines "Hells Angels" Ortsvereins neben dem "stilisierten Totenkopf" oder dem Schriftzug "HELLS ANGELS" auch der Hinweis auf einen nicht verbotenen Ortsverein wahrnehmbar ist (OLG Celle, Beschl. v. 19. März 2007 - 32 Ss 4/07, NStZ 2008, 159, 161; BayObLG, Urt. v. 8. März 2005 - 4 St RR 207/04, BayObLGSt 2004, 180, 181; hierzu auch M. Mayer, Kriminalistik 2014, 236, 240).

  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-20/13
    Maßgebend hierfür ist, ob das neu geschaffene Kennzeichen aus Sicht eines unbefangenen, nicht besonders sachkundigen und nicht genau prüfenden Betrachters, den Eindruck des verbotenen Kennzeichens und zugleich dessen Symbolgehalt vermittelt (vgl. zu § 86a StGB nur BGH, Beschl. v. 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01, BGHSt 47, 354, 357; BGH, Urt. v. 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05, NJW 2005, 3223, 3224, mit Anm. Steinmetz NStZ 2006, 337).

    Auf einen gewissen Bekanntheitsgrad des Originalkennzeichens kommt es dabei nicht an (BGH, Beschl. v. 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01, NJW 2002, 2186, 3188; BayObLG, Urt. v. 8. März 2005 - 4 St RR 207/04, BayObLGSt 2004, 180, 181).

  • BGH, 27.01.1998 - 1 StR 727/97

    Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub - Beihilfe zur versuchten schweren

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-20/13
    Ein Aufrechterhalten von Feststellungen zum Tatgeschehen kam nicht in Betracht, weil dies den nicht geständigen Angeklagten belasten würde und er keine Möglichkeit hatte, das Urteil insoweit anzugreifen (vgl. BGH, Urt. v. 27. Januar 1998 - 1 StR 727/97, NStZ-RR 1998, 204; anders für den Fall einer den Feststellungen zugrunde liegenden geständigen Einlassung BGH, Urt. v. 20. August 1991 - 1 StR 321/91, NJW 1992, 382, 384).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09

    Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-20/13
    Objektiv erforderlich ist hierfür eine Übereinstimmung in wesentlichen Vergleichspunkten mit dem verbotenen Originalkennzeichen (vgl. BGH, Urt. v. 13. August 2009 - 3 StR 228/09, BGHSt 54, 61, 63).
  • OLG Celle, 19.03.2007 - 32 Ss 4/07

    Verwedung von identischen Kennzeichen von verbotenen und nicht verbotenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-20/13
    c) Hierbei wird weiter die obergerichtliche Rechtsprechung - ebenso wie die bekannt gewordene, teilweise mehrere Jahrzehnte überdauernde ordnungsbehördliche Praxis - zu berücksichtigen sein, nach der es als zureichend angesehen wird, wenn auf der "Vereinskluft" eines "Hells Angels" Ortsvereins neben dem "stilisierten Totenkopf" oder dem Schriftzug "HELLS ANGELS" auch der Hinweis auf einen nicht verbotenen Ortsverein wahrnehmbar ist (OLG Celle, Beschl. v. 19. März 2007 - 32 Ss 4/07, NStZ 2008, 159, 161; BayObLG, Urt. v. 8. März 2005 - 4 St RR 207/04, BayObLGSt 2004, 180, 181; hierzu auch M. Mayer, Kriminalistik 2014, 236, 240).
  • BGH, 18.08.2009 - 1 StR 107/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Lücken; Unklarheiten; Widersprüche;

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-20/13
    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten Umstände oder Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen - außer der bloßen Behauptung des Angeklagten - keine Anhaltspunkte bestehen (vgl. BGH, Urt. vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09, NStZ-RR 2010, 85; BGH, Urteil vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11, NStZ 2012, 160; ferner Senatsurteil v. 7. April 2014 - 1-31/13 Rev).
  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91

    Strafbarkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmittelimitaten

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-20/13
    Ein Aufrechterhalten von Feststellungen zum Tatgeschehen kam nicht in Betracht, weil dies den nicht geständigen Angeklagten belasten würde und er keine Möglichkeit hatte, das Urteil insoweit anzugreifen (vgl. BGH, Urt. v. 27. Januar 1998 - 1 StR 727/97, NStZ-RR 1998, 204; anders für den Fall einer den Feststellungen zugrunde liegenden geständigen Einlassung BGH, Urt. v. 20. August 1991 - 1 StR 321/91, NJW 1992, 382, 384).
  • LG Mönchengladbach, 16.04.2002 - 5 S 86/01

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall und scharfem Abbremsen des vorausfahrenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-20/13
    Auf einen gewissen Bekanntheitsgrad des Originalkennzeichens kommt es dabei nicht an (BGH, Beschl. v. 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01, NJW 2002, 2186, 3188; BayObLG, Urt. v. 8. März 2005 - 4 St RR 207/04, BayObLGSt 2004, 180, 181).
  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-20/13
    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten Umstände oder Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen - außer der bloßen Behauptung des Angeklagten - keine Anhaltspunkte bestehen (vgl. BGH, Urt. vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09, NStZ-RR 2010, 85; BGH, Urteil vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11, NStZ 2012, 160; ferner Senatsurteil v. 7. April 2014 - 1-31/13 Rev).
  • BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-20/13
    Maßgebend hierfür ist, ob das neu geschaffene Kennzeichen aus Sicht eines unbefangenen, nicht besonders sachkundigen und nicht genau prüfenden Betrachters, den Eindruck des verbotenen Kennzeichens und zugleich dessen Symbolgehalt vermittelt (vgl. zu § 86a StGB nur BGH, Beschl. v. 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01, BGHSt 47, 354, 357; BGH, Urt. v. 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05, NJW 2005, 3223, 3224, mit Anm. Steinmetz NStZ 2006, 337).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2022 - 1 S 2284/20

    Verbot einer PKK-Demonstration

    Ein Kennzeichen ist einem anderen "zum Verwechseln ähnlich", wenn es geeignet ist, einem unbefangenen, weder besonders sachkundigen noch genau prüfenden Betrachter aufgrund der auf objektiver Übereinstimmung in wesentlichen Vergleichspunkten beruhenden Ähnlichkeit den Eindruck des verbotenen Kennzeichens zu vermitteln (vgl. OLG Hamb., Urt. v. 07.04.2014 - 1-20/13 -, juris Rn. 8 m.w.N.; Schenke/Graulich/Ruthig/Roth, 2. Aufl. 2018, VereinsG § 9 Rn. 11; s.a. Albrecht/Roggenkamp/Albrecht, 1. Aufl. 2014, VereinsG § 9 Rn. 20).
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