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   EuGH, 03.12.1981 - 1/81   

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https://dejure.org/1981,452
EuGH, 03.12.1981 - 1/81 (https://dejure.org/1981,452)
EuGH, Entscheidung vom 03.12.1981 - 1/81 (https://dejure.org/1981,452)
EuGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1981 - 1/81 (https://dejure.org/1981,452)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Pfizer / Eurim-Pharm

    FREIER WARENVERKEHR - GEWERBLICHES UND KOMMERZIELLES EIGENTUM - WARENZEICHENRECHT - SCHUTZ - GRENZEN - IN EINEM MITGLIEDSTAAT RECHTMÄSSIG MIT DEM WARENZEICHEN VERSEHENES ERZEUGNIS - UMPACKEN DURCH EINEN DRITTEN UND EINFUHR IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT - ABWEHRRECHTE ...

  • EU-Kommission

    Pfizer / Eurim-Pharm

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage im Rahmen eines Rechtsstreits über den Ankauf eines in einem Mitgliedstaat unter einem Warenzeichen in Verkehr gebrachten Erzeugnisses und den anschließenden Vertrieb nach einer Neukonfektionierung in einem anderen Mitgliedstaat; Ersetzung der äußeren ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Pfizer/Eurim-Pharm

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 36
    FREIER WARENVERKEHR - GEWERBLICHES UND KOMMERZIELLES EIGENTUM - WARENZEICHENRECHT - SCHUTZ - GRENZEN - IN EINEM MITGLIEDSTAAT RECHTMÄSSIG MIT DEM WARENZEICHEN VERSEHENES ERZEUGNIS - UMPACKEN DURCH EINEN DRITTEN UND EINFUHR IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT - ABWEHRRECHTE ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1210
  • GRUR Int. 1982, 187
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus EuGH, 03.12.1981 - 1/81
    Aus den Urteilen des Gerichtshofes vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77 (Hoffmann-La Roche/Centrafarm, Slg. 1978, 1139) und vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78 (Centrafarm/ AHPC, Slg. 1978, 1823) ergebe sich nämlich, daß die Annahme einer "verschleierten Beschränkung" oder "willkürlichen Diskriminierung" im Sinne des Artikels 36 Satz 2 EWG-Vertrag das Vorhandensein eines subjektiven Moments voraussetze in dem Sinne, daß der Zeicheninhaber sein Zeichenrecht zu dem Zweck einsetze, den freien Warenverkehr innerhalb des Gemeinsamen Marktes zu behindern und so die nationalen Märkte gegeneinander abzuschotten.

    Die Klägerin trägt weiter vor, der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 23. Mai 1978 in der Rechtsache 102/77 (Hoffmann-La Roche/Centrafarm, Slg. 1978, 1139) die erste Frage bereits dahin beantwortet, daß es im Sinne von Artikel 36 Satz 1 EWG-Vertrag gerechtfertigt sei, wenn sich der Inhaber eines in zwei Mitgliedstaaten gleichzeitig geschützten Warenzeichenrechts dagegen zur Wehr setze, daß ein in einem dieser Staaten rechtmäßig mit dem Warenzeichen versehenes Erzeugnis nach dem Umfüllen in eine neue Packung, auf der das Warenzeichen durch einen Dritten angebracht wurde, in dem anderen Mitgliedstaat auf den Markt gebracht werde.

    Soweit die Form der Anbringung der geschützen Marke der Klägerin auf dem Markenartikel der Beklagten in einer technisch von dem Sachverhalt der Rechtssache 102/77 abweichenden Form geschehe, sei der Gerichtshof an die nationale gerichtliche Feststellung gebunden, daß auch diese technische Variante eine nationale Warenzeichenverletzung sei.

    Etwas genereller verweist die Klägerin des Ausgangsverfahrens noch einmal auf die Bedeutung, die der Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen 102/77 (a.a.O.) und 3/78 (Centrafarm/ AHPC, Slg. 1978, 1823) dem Vertrauen des Verbrauchers auf die Unversehrtheit der gekauften Ware, seit sie der Hersteller in Verkehr gebracht habe, beigelegt habe.

    Die Beklagte des Ausgangsverfahrens bezieht sich hierzu auf die folgende Passage aus den Schlußanträgen des Generalanwalts Capotorti in der Rechtssache 102/77 (Hoffmann-La Roche/Centrafarm): "Auch wenn die eine oder andere innerstaatliche Rechtsordnung bestimmte Nebenfunktionen der Marke schützt, bleibt es jedenfalls dabei, daß in der Gemeinschaftsrechtsordnung ein derartiger Schutz nur für zulässig gehalten werden kann, soweit er der vollen Einhaltung des Grundsatzes des freien Warenverkehrs ... nicht im Wege steht.

    Zu diesem Zweck berücksichtige der Gerichtshof die Hauptfunktion des Warenzeichens, nämlich dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität des gekennzeichneten Erzeugnisses zu garantieren (vgl. die Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm/Winthrop, Slg. 1974, 1183, vom 22. Juni 1976 in der Rechtssache 119/75, Terrapin/Terranova, Slg. 1976, 1039, vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, a.a.O., und vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78, a.a.O.).

    Insoweit sei der der vorliegenden Rechtssache zugrunde liegende Sachverhalt nicht mit den Sachverhalten vergleichbar, die zu den bereits erwähnten Rechtssachen 3/78 und 102/77 geführt hätten.

    Der Gerichtshof habe im übrigen bereits in der Rechtssache 102/77 (a.a.O.) anerkannt, daß es zulässig sei, unterschiedliche Packungsgrößen je nach den Erfordernissen des betreffenden nationalen Marktes anzubieten.

    Aus dem Urteil in der Rechtssache 102/77 (a.a.O.) ergebe sich aber deutlich, daß der Gerichtshof ein besonderes finales Element nicht für erforderlich gehalten habe.

    In dem Urteil zur Rechtssache 3/78 stehe im übrigen nichts, was auch nur einen Anhaltspunkt dafür abgeben könnte, daß der Gerichtshof sein in der Rechtssache 102/77 gefälltes Urteil im nachhinein hätte korrigieren wollen.

    Soweit auf die zweite Frage eine Antwort zu geben wäre, sollte der Lösung gefolgt werden, wie sie in dem Urteil in der Rechtssache 102/77 gefunden worden sei, die mit der vorliegenden Rechtssache unter dem Gesichtspunkt übereinstimme, daß in zwei Mitgliedstaaten für den Rechtsinhaber das gleiche Warenzeichen für das gleiche Erzeugnis geschützt sei.

    Es ist zunächst daran zu erinnern, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie sich insbesondere aus seinem Urteil vom 23. Mai 1978 (Hoffmann-La Roche/Centrafarm, Rechtssache 102/77, Slg. 1978, 1139) ergibt, der EWG-Vertrag zwar den Bestand der durch die nationale Gesetzgebung eines Mitgliedstaats eingeräumten gewerblichen Schutzrechte nicht berührt, die Ausübung dieser Rechte aber sehr wohl je nach den Umständen durch die Verbotsnormen des Vertrages beschränkt werden kann.

  • EuGH, 10.10.1978 - 3/78

    Centrafarm

    Auszug aus EuGH, 03.12.1981 - 1/81
    Aus den Urteilen des Gerichtshofes vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77 (Hoffmann-La Roche/Centrafarm, Slg. 1978, 1139) und vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78 (Centrafarm/ AHPC, Slg. 1978, 1823) ergebe sich nämlich, daß die Annahme einer "verschleierten Beschränkung" oder "willkürlichen Diskriminierung" im Sinne des Artikels 36 Satz 2 EWG-Vertrag das Vorhandensein eines subjektiven Moments voraussetze in dem Sinne, daß der Zeicheninhaber sein Zeichenrecht zu dem Zweck einsetze, den freien Warenverkehr innerhalb des Gemeinsamen Marktes zu behindern und so die nationalen Märkte gegeneinander abzuschotten.

    Das vorliegen eines solchen Elements müsse dem Tatrichter nachgewiesen werden (vgl. Rechtssache 3/78, a.a.O., Randnr. 23 der Entscheidungsgründe).

    Etwas genereller verweist die Klägerin des Ausgangsverfahrens noch einmal auf die Bedeutung, die der Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen 102/77 (a.a.O.) und 3/78 (Centrafarm/ AHPC, Slg. 1978, 1823) dem Vertrauen des Verbrauchers auf die Unversehrtheit der gekauften Ware, seit sie der Hersteller in Verkehr gebracht habe, beigelegt habe.

    Der spezifische Gegenstand des Warenzeichenrechts bestehe insbesondere darin, daß seinem Inhaber das ausschließliche Recht verliehen werde, das Warenzeichen beim erstmaligen Inverkehrbringen eines Erzeugnisses zu benutzen, und daß er dadurch vor Konkurrenten geschützt werde, die die Stellung und den Ruf des Warenzeichens durch den Vertrieb widerrechtlich mit diesem Zeichen versehener Erzeugnisse zu mißbrauchen suchten (vgl. das Urteil vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78, Centrafarm/AHPC, a.a.O., Randnr. 11 der Entscheidungsgründe).

    Zu diesem Zweck berücksichtige der Gerichtshof die Hauptfunktion des Warenzeichens, nämlich dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität des gekennzeichneten Erzeugnisses zu garantieren (vgl. die Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm/Winthrop, Slg. 1974, 1183, vom 22. Juni 1976 in der Rechtssache 119/75, Terrapin/Terranova, Slg. 1976, 1039, vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, a.a.O., und vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78, a.a.O.).

    Insoweit sei der der vorliegenden Rechtssache zugrunde liegende Sachverhalt nicht mit den Sachverhalten vergleichbar, die zu den bereits erwähnten Rechtssachen 3/78 und 102/77 geführt hätten.

    Zur zweiten Frage Die Klägerin des Ausgangsverfahrens ist der Ansicht, der Gerichtshof habe in der Rechtssache 3/78, a.a.O., die zweite Frage bereits in dem Sinne entschieden, daß eine verschleierte Beschränkung des Handels dann vorliegen könne, wenn der Inhaber nachweislich unterschiedliche Warenzeichen für die gleiche Ware mit dem Ziel verwende, die Märkte künstlich abzuschotten.

    Wenn der Gerichtshof in der Rechtssache 3/78 (a.a.O.) als entscheidungserheblichen tatsächlichen Um- - stand die subjektive Zielsetzung des Warenzeicheninhabers erwähnt habe, die Märkte abzuschotten, so handele es sich um eine individuelle Bewertung, die es gerade ausschließe, diese Betrachtungsweise auf andere Fälle zu übertragen.

    In dem Urteil zur Rechtssache 3/78 stehe im übrigen nichts, was auch nur einen Anhaltspunkt dafür abgeben könnte, daß der Gerichtshof sein in der Rechtssache 102/77 gefälltes Urteil im nachhinein hätte korrigieren wollen.

    Der Sachverhalt in diesen beiden Rechtssachen sei von dem in der Rechtssache 3/78 zu unterscheiden, in welcher der Rechtsinhaber in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedliche Warenzeichen für das gleiche Erzeugnis besessen habe.

  • OLG Karlsruhe, 07.09.1978 - 4 U 45/76
    Auszug aus EuGH, 03.12.1981 - 1/81
    Die Beklagte des Ausgangsverfahrens bemerkt schließlich noch, das Oberlandesgericht Karlsruhe, in einem Urteil vom 7. September 1978 (GRUR 1978, 712-715), und das Hanseatische Oberlandesgericht, in seinem Urteil vom 24. Januar 1980, stimmten darin überein, daß es für die Annahme einer verschleierten Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne des Artikels 36 Satz 2 genüge, daß die Geltendmachung des Warenzeichenrechts durch seinen Inhaber objektiv zu einer Abschottung der Märkte führe.
  • EuGH, 22.06.1976 - 119/75

    Terrapin / Terranova

    Auszug aus EuGH, 03.12.1981 - 1/81
    Zu diesem Zweck berücksichtige der Gerichtshof die Hauptfunktion des Warenzeichens, nämlich dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität des gekennzeichneten Erzeugnisses zu garantieren (vgl. die Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm/Winthrop, Slg. 1974, 1183, vom 22. Juni 1976 in der Rechtssache 119/75, Terrapin/Terranova, Slg. 1976, 1039, vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, a.a.O., und vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78, a.a.O.).
  • EuGH, 31.10.1974 - 16/74

    Centrafarm BV u.a. / Winthorp BV

    Auszug aus EuGH, 03.12.1981 - 1/81
    Zu diesem Zweck berücksichtige der Gerichtshof die Hauptfunktion des Warenzeichens, nämlich dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität des gekennzeichneten Erzeugnisses zu garantieren (vgl. die Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm/Winthrop, Slg. 1974, 1183, vom 22. Juni 1976 in der Rechtssache 119/75, Terrapin/Terranova, Slg. 1976, 1039, vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, a.a.O., und vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78, a.a.O.).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    44 Wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat, besteht folglich der spezifische Gegenstand des Markenrechts insbesondere darin, daß der Inhaber durch das ausschließliche Recht, die Marke beim erstmaligen Inverkehrbringen einer Ware zu benutzen, Schutz vor Konkurrenten erlangt, die unter Mißbrauch der aufgrund der Marke erworbenen Stellung und Kreditwürdigkeit widerrechtlich mit der Marke versehene Waren veräussern (vgl. insbesondere Urteile Hoffmann-La Roche, a. a. O., Randnr. 7, Urteil vom 3. Dezember 1981 in der Rechtssache 1/81, Pfizer, Slg. 1981, 2913, Randnr. 7, HAG II, a. a. O., Randnr. 14, und Urteil IHT Internationale Heiztechnik und Danziger, a. a. O. Randnr. 33).

    74 Ebenso kann, wie sich aus dem Urteil Pfizer (a. a. O., Randnr. 11) ergibt, verlangt werden, daß auf der äusseren Verpackung klar angegeben wird, von wem die Ware hergestellt worden ist, denn der Hersteller kann ein Interesse daran haben, daß der Verbraucher oder Endabnehmer nicht zu der Annahme veranlasst wird, der Importeur sei Inhaber der Marke und die Ware sei unter seiner Kontrolle hergestellt worden.

  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

    31 Wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat, besteht folglich der spezifische Gegenstand des Markenrechts insbesondere darin, daß der Inhaber durch das ausschließliche Recht, die Marke beim erstmaligen Inverkehrbringen einer Ware zu benutzen, Schutz vor Konkurrenten erlangt, die unter Mißbrauch der aufgrund der Marke erworbenen Stellung und Kreditwürdigkeit widerrechtlich mit der Marke versehene Waren veräussern (vgl. insbesondere Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, vom 3. Dezember 1981 in der Rechtssache 1/81, Pfizer, Slg. 1981, 2913, Randnr. 7, HAG II, a. a. O., Randnr. 14, und IHT Internationale Heiztechnik und Danziger, a. a. O., Randnr. 33).

    37 Ausserdem hat der Gerichtshof im Urteil Pfizer (a. a. O.) für Recht erkannt, daß Artikel 36 des Vertrages dahin auszulegen ist, daß ein Markeninhaber einen Importeur nicht unter Berufung auf diese Marke daran hindern kann, ein vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung in einem anderen Mitgliedstaat in den Verkehr gebrachtes Arzneimittel zu vertreiben, wenn der Importeur dieses in der Weise umpackt, daß er lediglich die äussere Verpackung ersetzt, ohne etwas an der inneren Verpackung zu verändern, und die vom Hersteller auf der inneren Verpackung angebrachte Marke durch die neue äussere Verpackung hindurch sichtbar macht und dabei auf der äusseren Verpackung deutlich darauf hinweist, daß die Ware von der Tochtergesellschaft des Markeninhabers hergestellt und von ihm neu verpackt worden ist.

    64 Jedoch kann, wie sich aus dem Urteil Pfizer (a. a. O., Randnr. 11) ergibt, verlangt werden, daß auf der äusseren Verpackung klar angegeben wird, von wem die Ware hergestellt worden ist, denn der Hersteller kann ein Interesse daran haben, daß der Verbraucher oder Endabnehmer nicht zu der Annahme veranlasst wird, der Importeur sei Inhaber der Marke und die Ware sei unter seiner Kontrolle hergestellt worden.

  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 65/92

    "Sermion II"; Markenrechtliche Zulässigkeit des Weitervertriebs von im Wege des

    Da die - im Streitfall fehlende - Herstellerangabe auf den Packungen der Beklagten als eine der Voraussetzungen eines zulässigen Vertriebs umgepackter Arzneimittel nicht erst seit der vorerwähnten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung der Markenrechtsrichtlinie aus dem Jahr 1996, sondern - wie das Berufungsgericht (BU 28 ff.) zutreffend ausgeführt und der Europäische Gerichtshof in seiner jetzigen Vorabentscheidung (Tz. 47) noch einmal klargestellt hat - nach dessen bisheriger Rechtsprechung zu Art. 30, 36 EGV bereits seit dem Jahr 1981 (vgl. EuGH GRUR Int. 1982, 187, 189.

    Dieser Hinweis ist aber nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH GRUR 1978, 599, 604 - Hoffmann-La Roche; GRUR Int. 1982, 187, 190 - Pfizer/Eurim-Pharm sowie die angeführten Vorabentscheidungen vom 11. Juli 1996) - neben den anderen geforderten Voraussetzungen - unabdingbar erforderlich, um den Vertrieb importierter umgepackter Arzneimittel unter der ursprünglichen Marke zulässig zu machen.

    Ohne Verstoß gegen das Verbot der künstlichen Abschottung von Märkten (Art. 36 Satz 2 EGV) kann sich der Markeninhaber beim weiteren Vertrieb von im Wege des Parallelimports ins Inland gelangter Arzneimittel der Benutzung seiner Marke jedenfalls dann widersetzen, wenn die in den Vorabentscheidungen "H.-La R." (GRUR 1978, 599) und "P./E.-P." (GRUR Int. 1982, 187) angeführten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, also insbesondere - wie hier - die Angabe fehlt, wer umverpackt hat bzw. wer Hersteller ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a.

    34 - Urteil Hoffmann-La Roche (angeführt in Fußnote 10), Urteil vom 3. Dezember 1981 in der Rechtssache 1/81 (Pfizer, Slg. 1981, 2913), Urteil Bristol-Myers Squibb u. a. (angeführt in Fußnote 20), Urteil Pharmacia & Upjohn (angeführt in Fußnote 31), Urteil Loendersloot (angeführt in Fußnote 3, Randnr. 27) und Urteil Boehringer I.

    52 - Vgl. Urteil Pfizer (angeführt in Fußnote 34), wo der Parallelimporteur die Erfordernisse des Urteils Hoffmann-La Roche peinlich genau eingehalten hatte und der Gerichtshof seine Vorgehensweise bestätigt hat.

    65 - Vgl. auch Urteil Pfizer (angeführt in Fußnote 34).

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

    Dabei wurden zur Auslegung von Art. 7 der Markenrechtsrichtlinie die zu Art. 30, 36 EGV - jetzt Art. 28, 30 EG - entwickelten Grundsätze herangezogen (EuGH, Urt. v. 23.5.1978 - Rs. 102/77, Slg. 1978, 1139 = GRUR Int. 1978, 291 - Hoffmann-La Roche; Urt. v. 10.10.1978 - Rs. 3/78, Slg. 1978, 1823 = GRUR Int. 1979, 99 - American Home Products; Urt. v. 3.12.1981 - Rs. 1/81, Slg. 1981, 2913 = GRUR Int. 1982, 187 - Pfizer; vgl. auch EuGH, Urt. v. 11.7.1996 - Rs. C-71/94, C-72/94 u. C-73/94, Slg. 1996, I-3603 = WRP 1996, 867 - Eurim-Pharm; BGH, Urt. v. 10.4.1997 - I ZR 65/92, GRUR 1997, 629, 632 f. = WRP 1997, 742 - Sermion II).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-349/95

    Loendersloot

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes gehört somit das dem Markeninhaber eingeräumte Recht, sich jeder Benutzung der Marke zu widersetzen, die die so verstandene Herkunftsgarantie verfälschen könnte, zum spezifischen Gegenstand des Markenrechts, zu dessen Schutz Ausnahmen vom fundamentalen Grundsatz des freien Warenverkehrs gerechtfertigt sein können (Urteile Hoffmann-La Roche, Randnr. 7, vom 3. Dezember 1981 in der Rechtssache 1/81, Pfizer, Slg. 1981, 2913, Randnr. 9, und Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 48).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

    17 Wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat, besteht folglich der spezifische Gegenstand des Markenrechts insbesondere darin, daß der Inhaber durch das ausschließliche Recht, die Marke beim erstmaligen Inverkehrbringen einer Ware zu benutzen, Schutz vor Konkurrenten erlangt, die unter Mißbrauch der aufgrund der Marke erworbenen Stellung und Kreditwürdigkeit widerrechtlich mit der Marke versehene Waren veräussern (vgl. insbesondere Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, vom 3. Dezember 1981 in der Rechtssache 1/81, Pfizer, Slg. 1981, 2913, Randnr. 7, HAG II, a. a. O., Randnr. 14, und IHT Internationale Heiztechnik und Danziger, a. a. O., Randnr. 33).

    45 Jedoch kann, wie sich aus dem Urteil Pfizer (a. a. O., Randnr. 11) ergibt, verlangt werden, daß auf der äusseren Verpackung klar angegeben wird, von wem die Ware hergestellt worden ist, denn der Hersteller kann ein Interesse daran haben, daß der Verbraucher oder Endabnehmer nicht zu der Annahme veranlasst wird, der Importeur sei Inhaber der Marke und die Ware sei unter seiner Kontrolle hergestellt worden.

  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 234/91

    Durch den Umkarton mittels eines ausgeschnittenen Fensters geschaffene Verbindung

    Da die - im Streitfall fehlende - Herstellerangabe auf den Packungen der Beklagten als eine der Voraussetzungen eines zulässigen Vertriebs umgepackter Arzneimittel nicht erst seit der vorerwähnten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung der Markenrechtsrichtlinie aus dem Jahr 1996, sondern - wie das Berufungsgericht (BU 24 ff.) zutreffend ausgeführt und der Europäische Gerichtshof in seiner jetzigen Vorabentscheidung (Tz. 47) noch einmal klargestellt hat - nach dessen bisheriger Rechtsprechung zu Art. 30, 36 EGV bereits seit dem Jahr 1981 (vgl. EuGH GRUR Int. 1982, 187 - Pfizer/Eurim-Pharm) erforderlich war, ergibt sich auch für den Zeitraum ab dem Inkrafttreten des Markengesetzes nichts anderes.

    Ohne Verstoß gegen das Verbot der künstlichen Abschottung von Märkten (Art. 36 Satz 2 EGV) kann sich der Markeninhaber beim weiteren Vertrieb von im Wege des Parallelimports ins Inland gelangter Arzneimittel der Benutzung seiner Marke jedenfalls dann widersetzen, wenn die in den Vorabentscheidungen "Hoffmann-La Roche" (GRUR 1978, 599) und "Pfizer/Eurim-Pharm" (GRUR Int. 1982, 187) angeführten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, also insbesondere - wie hier - die nach der zuletzt genannten Entscheidung erforderliche Angabe fehlt, wer Hersteller ist.

  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 191/91

    Zur Möglichkeit von Markeninhabern, Parallelimporten verschreibungspflichtiger

    Ohne Verstoß gegen das Verbot der künstlichen Abschottung von Märkten (Art. 36 Satz 2 EGV) kann sich der Markeninhaber beim weiteren Vertrieb von im Wege des Parallelimports ins Inland gelangter Arzneimittel der Benutzung seiner Marke jedenfalls dann widersetzen, wenn die in den Vorabentscheidungen "Hoffmann-La Roche" (GRUR 1978, 599) und "Pfizer/Eurim-Pharm" (GRUR Int. 1982, 187) angeführten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, also insbesondere - wie hier - die Angabe fehlt, wer Hersteller ist.

    Diese Angabe als eine der Voraussetzungen eines zulässigen Vertriebs umgepackter Arzneimittel ist nicht erst seit dem Urteil Bristol-Myers Squibb u.a./Paranova des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Juli 1996 zur Auslegung der Markenrechtsrichtlinie erforderlich, sondern war schon nach dessen bisheriger Rechtsprechung zu Art. 30, 36 EGV seit dem Jahre 1981 geboten (vgl. EuGH GRUR Int. 1982, 187, 189 Tz. 13 - Pfizer/Eurim-Pharm); dies hat der Europäische Gerichtshof in seiner jetzigen Vorabentscheidung noch einmal klargestellt (Tz. 47).

  • BGH, 10.11.1987 - KZR 15/86

    "Cartier-Uhren"; Beschränkung der Herstellergarantie auf Kunden von

    Slg. 1978, S. 1823 ff. = WuW/E EWG/MUV 510 ff. - "Serenid-Seresta"; EuGH Urt. v. 3. Dezember 1981 in der Rs. 1/81, WuW/E EWG/MUV 533 ff. - "Pfizer Inc.-Eurim Pharm GmbH" für das Warenzeichenrecht; EuGH Urt. v. 20. Januar 1981 in den Rs. 55 und 57/80, Amtl.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-241/91

    Radio Telefis Eireann (RTE) und Independent Television Publications Ltd (ITP)

  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 65/92

    "Sermion"; Zulässigkeit der Umverpackung und des Reimports von Arzneimitteln

  • EuGH, 28.07.2011 - C-400/09

    Orifarm u.a. - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 2 - Arzneimittel -

  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 234/91

    "Mexitil"; Zulässigkeit der Umverpackung und des Reimports von Arzneimitteln

  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 191/91

    "Kerlone"; Zulässigkeit der Umverpackung und des Reimports von Arzneimitteln

  • BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 15/94

    Rücknahme der Anwaltszulassung eines ehemaligen Führungsoffiziers des MfS

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1990 - C-10/89

    SA CNL-SUCAL NV gegen HAG GF AG. - Freier Warenverkehr - Warenzeichenrecht.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb gegen Paranova A/S (C-427/93) und C. H. Boehringer Sohn,

  • OLG Köln, 21.02.1992 - 6 U 183/91

    Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz durch Umpacken des mit

  • OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 308/00

    Zur Kennzeichnungspflicht markengeschützter Arzneimittel beim Parallelimport

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1998 - C-379/97

    Upjohn

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1994 - C-9/93

    IHT Internationale Heiztechnik GmbH und Uwe Danzinger gegen Ideal-Standard GmbH

  • OLG Hamburg, 05.04.2001 - 3 U 285/00

    Arzneimittel; Parallelimport; Import; Verpackung; Umverpackung; Pharmazeutischer

  • OLG Hamburg, 23.08.2001 - 3 U 116/01

    Markenverletzung und Wettbewerbsverstoß durch Aufmachung der äußeren Umverpackung

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1990 - C-312/89

    Union départementale des syndicats CGT de l'Aisne gegen SIDEF Conforama u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-400/09

    Orifarm u.a. - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 2 - Umpacken eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1989 - 266/87

    The Queen gegen Royal Pharmaceutical Society of Great Britain, ex parte

  • EuGH, 28.07.2011 - n C 400/09
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1981 - 1/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,11438
Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1981 - 1/81 (https://dejure.org/1981,11438)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.10.1981 - 1/81 (https://dejure.org/1981,11438)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1981 - 1/81 (https://dejure.org/1981,11438)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Pfizer Inc. gegen Eurim-Pharm GmbH.

    Gewerbliches und kommerzielles Eigentum: Warenzeichenrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.10.1978 - 3/78

    Centrafarm

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1981 - 1/81
    Hier bestehen offensichtlich Berührungspunkte mit den Situationen, die Ausgangspunkt der vom Gerichtshof mit Urteil vom 23. Mai 1978 entschiedenen Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche/Centrafarm (Slg. 1978, 1139), und der mit Urteil vom 10. Oktober desselben Jahres entschiedenen Rechtssache 3/78, Centrafarm/American Home Products (Slg. 1978, 1823), waren.

    Ich beschränke mich darauf, die Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm/Winthrop (Slg. 1974, 1183), vom 1.0. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78, Centrafarm/American Home Products (a.a.O), und vom 20. Januar 1981.

    Der Gerichtshof hat aber im allgemeinen auch die "Hauptfunktion" des Markenzeichens hervorgehoben, die darin besteht, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität des gekennzeichneten Erzeugnisses zu garantieren (vgl. die zitierten Urteile Hoffmann-La Roche/Centrafarm, Randnr. 7 der Entscheidungsgründe, und Centrafarm/American Home Products, Randnr. 12 der Entscheidungsgründe).

    Es trifft aber zu, daß in dem Urteil Centrafarm/American Home Products vom 10. Oktober 1978 das subjektive Element des Willens des Warenzeicheninhabers betont wird: Im zweiten Teil des Tenors wird die Abwehr des Parallelimporteurs durch den Zeicheninhaber in der Tat als einer verschleierten Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten gleichwertig angesehen, "wenn der Inhaber nachweislich unterschiedliche Warenzeichen für die gleiche Ware mit dem Ziel verwendet, die Märkte künstlich abzuschotten".

    Es ist aber klar, daß in Fällen, die anders gelagert sind als die gerade beschriebenen, eine Berufung auf das Urteil Centrafarm/American Home Products nicht möglich ist.

  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1981 - 1/81
    Hier bestehen offensichtlich Berührungspunkte mit den Situationen, die Ausgangspunkt der vom Gerichtshof mit Urteil vom 23. Mai 1978 entschiedenen Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche/Centrafarm (Slg. 1978, 1139), und der mit Urteil vom 10. Oktober desselben Jahres entschiedenen Rechtssache 3/78, Centrafarm/American Home Products (Slg. 1978, 1823), waren.

    Der Gerichtshof hat aber im allgemeinen auch die "Hauptfunktion" des Markenzeichens hervorgehoben, die darin besteht, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität des gekennzeichneten Erzeugnisses zu garantieren (vgl. die zitierten Urteile Hoffmann-La Roche/Centrafarm, Randnr. 7 der Entscheidungsgründe, und Centrafarm/American Home Products, Randnr. 12 der Entscheidungsgründe).

    Diese Herkunftsgarantie schließt insbesondere den Schutz des Vertrauens des Verbrauchers darauf ein, daß der Originalzustand des Erzeugnisses nicht durch einen Dritten ohne Zustimmung des Warenzeicheninhabers geändert wird (erwähntes Urteil Hoffmann-La Roche/Centrafarm, Randnr. 7 der Entscheidungsgründe).

    Zu Punkt a ist zu bemerken, daß der Gerichtshof in dem zitierten Urteil Hoffmann-La Roche/Centrafarm die streng formalistische Auffassung nicht teilte, die die Betroffenen auf das deutsche Recht stützten, daß in jeder auch nur äußerlichen Änderung der Verpackung eine Verletzung des Warenzeichenrechts zu sehen sei.

    Wenn dieser Fall eintritt, hat die Ausübung des Warenzeichenrechts unvermeidlich eine Abschottung der nationalen Märkte zur Folge, und deshalb könnte der Inhaber der parallelen Warenzeichen nach dem im Urteil Hoffmann-La Roche/Centrafarm aufgestellten objektiven Kriterium im Ergebnis sein Recht im Lichte des Gemeinschaftsrechts niemals in zulässiger Weise.

  • EuGH, 31.10.1974 - 16/74

    Centrafarm BV u.a. / Winthorp BV

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1981 - 1/81
    Ich beschränke mich darauf, die Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm/Winthrop (Slg. 1974, 1183), vom 1.0. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78, Centrafarm/American Home Products (a.a.O), und vom 20. Januar 1981.

    Es ist auch bekannt, daß Artikel 36 Ausnahmen vom Grundsatz des freien Warenverkehrs nur erlaubt, soweit eine Ausnahme zur Wahrung der Rechte unerläßlich erscheint, die den spezifischen Gegenstand des gewerblichen oder kommerziellen Eigentums ausmachen (vgl. das zitierte Urteil Centrafarm/Winthrop, Randnr. 7 der Entscheidungsgründe).

    Zum spezifischen Gegenstand des Warenzeichens gehört es nach Auffassung des Gerichtshofes, "daß seinem Inhaber das ausschließliche Recht verliehen wird, das Warenzeichen beim erstmaligen Inverkehrbringen eines Erzeugnisses zu benutzen, und daß er dadurch vor Konkurrenten geschützt wird, die die Stellung und den Ruf des Warenzeichens durch den Vertrieb widerrechtlich mit diesem Zeichen versehener Erzeugnisse zu mißbrauchen suchen" (erwähntes Urteil Centrafarm/Winthrop, Randnr. 8 der Entscheidungsgründe).

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Rechtsprechung
   RG, 05.12.1881 - C 1/81   

Zitiervorschläge
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RG, 05.12.1881 - C 1/81 (https://dejure.org/1881,353)
RG, Entscheidung vom 05.12.1881 - C 1/81 (https://dejure.org/1881,353)
RG, Entscheidung vom 05. Dezember 1881 - C 1/81 (https://dejure.org/1881,353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Was gehört zum objektiven und subjektiven Thatbestande der Aufforderung zur Ausführung eines hochverräterischen Unternehmens? 2. In welchem Verhältnis steht der §. 82 St.G.B.'s, auf welchen der §. 85 St.G.B.'s verweist, zu den §§. 80. 81 St.G.B.'s?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 5, 215
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Rechtsprechung
   DH Mannheim, 25.03.1981 - 1/81   

Zitiervorschläge
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DH Mannheim, 25.03.1981 - 1/81 (https://dejure.org/1981,23155)
DH Mannheim, Entscheidung vom 25.03.1981 - 1/81 (https://dejure.org/1981,23155)
DH Mannheim, Entscheidung vom 25. März 1981 - 1/81 (https://dejure.org/1981,23155)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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