Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01   

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https://dejure.org/2005,78868
OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01 (https://dejure.org/2005,78868)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.08.2005 - 2 BJs 88/01 (https://dejure.org/2005,78868)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. August 2005 - 2 BJs 88/01 (https://dejure.org/2005,78868)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    § 129a Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anschläge auf das World Trade Center am 11. September 2001 durch die vermeintlichen Attentäter Mohamed Atta, Marwan Al Shehhi, Ziad Jarrah, Ramzi Binalshibh, Zakariya Essabar, Abdelghani Mzoudi; Gerichtliche Prüfung der Kenntnis des Angeklagten von den geplanten ...

  • legislationline.org

Kurzfassungen/Presse (2)

  • spiegel.de (Pressebericht, 19.08.2005)

    Terrorprozess: Motassadeq zu sieben Jahren Haft verurteilt

  • archive.org (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 25.07.2003)

    Anschläge vom 11. September 2001: MZOUDI-Prozessbeginn am 14. August 2003

In Nachschlagewerken (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82

    Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01
    Die Bewertung einer Personengruppe als terroristische Vereinigung im Sinne des § 129a StGB a. F. setzt voraus, dass es sich um einen im räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes bestehenden und auf Dauer angelegten organisatorischen Zusammenschluss von mindestens drei Personen handelt, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsam terroristische Zwecke verfolgen, wie sie in § 129a StGB umschrieben sind oder gemeinsam solche Tätigkeiten entfalten und die unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (vgl. für viele BGHSt 31, 239, 240; 26, 147 ff).

    Voraussetzung für die Annahme des organisatorischen Elements einer terroristischen Vereinigung ist dabei, dass sich die Durchsetzung der Ziele nach bestimmten Gruppenregeln vollzieht und die Straftaten und Aktionen aus einer fest organisierten Gruppierung heraus geplant beziehungsweise begangen werden, in einem mitgliedschaftlichen Zusammenwirken zu einem gemeinsamen Zweck, mit verteilten Rollen und einer abgestimmten Aufgabenverteilung sowie in dem Bewusstsein der Mitglieder, einem organisatorisch fest gefügten Verband anzugehören (vgl. BGHSt 31, 202, 206; 31, 239, 242; BGH NJW 1992, 1518; OLG Düsseldorf NJW 1994, 398, 399).

  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65

    Bildung einer auf geheime und auf Begehung von Straftaten gerichteten Vereinigung

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01
    Es reicht aus, dass das deutsche Strafrecht für die beabsichtigten Auslandstaten Geltung beansprucht (BGH NJW 1966, 310 ff).

    Dass die von der terroristischen Vereinigung geplanten Taten im Ausland durchgeführt werden sollten, hindert die Anwendung des § 129a StGB nicht (vgl. BGH NJW 1966, 310 ff).

  • BGH, 21.07.1998 - 5 StR 302/97

    Verwertbarkeit von selbstbelastenden Angaben gegenüber einer Privatperson in

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu einer in Ausnahmefällen gebotenen entsprechenden Anwendung des § 136a StPO bei unzulässiger Vernehmungsmethoden durch Private (vgl. für viele BGH NStZ 1999, S. 147 ff) greifen nach Auffassung des Senates auch dann ein, wenn Angehörige fremder Staaten sich solcher Vernehmungsmethoden bedienen.
  • BGH, 17.11.1981 - 3 StR 221/81

    Bildung einer kriminellen Vereinigung - Intensive Zusammenarbeit bei begangenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01
    Ein bloßes Zusammenarbeiten mehrerer Personen Hand in Hand und in engem persönlichen Kontakt, jedoch ohne Führungsund Organisationsstrukturen und ohne verbindliche Gemeinschaftsregeln, erfüllt die wegen der Vorverlagerung der Strafbarkeit in den Bereich der Vorbereitung strafbarer Handlungen an die Annahme einer terroristischen Vereinigung zu stellenden Anforderungen nicht (BGH NStZ 1982, 68).
  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 661/85

    Anforderungen an Anstiftervorsatz

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01
    An einer ausreichenden Bestimmtheit fehlt es jedenfalls dann, wenn die Tat nur nach der Gattung der in Betracht kommenden Tatobjekte umrissen ist (vgl. BGHSt 34, 63 ff).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.1993 - 4 Ws 244/93

    Kriminelle Vereinigung; Rechtsextremistische Vereinigung; Plakatierungsaktionen;

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01
    Voraussetzung für die Annahme des organisatorischen Elements einer terroristischen Vereinigung ist dabei, dass sich die Durchsetzung der Ziele nach bestimmten Gruppenregeln vollzieht und die Straftaten und Aktionen aus einer fest organisierten Gruppierung heraus geplant beziehungsweise begangen werden, in einem mitgliedschaftlichen Zusammenwirken zu einem gemeinsamen Zweck, mit verteilten Rollen und einer abgestimmten Aufgabenverteilung sowie in dem Bewusstsein der Mitglieder, einem organisatorisch fest gefügten Verband anzugehören (vgl. BGHSt 31, 202, 206; 31, 239, 242; BGH NJW 1992, 1518; OLG Düsseldorf NJW 1994, 398, 399).
  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 390/91

    Bildung krimineller Vereinigungen - Gruppenwillen - Organisiertes Glücksspiel -

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01
    Voraussetzung für die Annahme des organisatorischen Elements einer terroristischen Vereinigung ist dabei, dass sich die Durchsetzung der Ziele nach bestimmten Gruppenregeln vollzieht und die Straftaten und Aktionen aus einer fest organisierten Gruppierung heraus geplant beziehungsweise begangen werden, in einem mitgliedschaftlichen Zusammenwirken zu einem gemeinsamen Zweck, mit verteilten Rollen und einer abgestimmten Aufgabenverteilung sowie in dem Bewusstsein der Mitglieder, einem organisatorisch fest gefügten Verband anzugehören (vgl. BGHSt 31, 202, 206; 31, 239, 242; BGH NJW 1992, 1518; OLG Düsseldorf NJW 1994, 398, 399).
  • BGH, 13.01.1983 - 4 StR 578/82

    Wirtschaftsunternehmen zum Zwecke illegaler Arbeitsvermittlung als kriminelle

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01
    Voraussetzung für die Annahme des organisatorischen Elements einer terroristischen Vereinigung ist dabei, dass sich die Durchsetzung der Ziele nach bestimmten Gruppenregeln vollzieht und die Straftaten und Aktionen aus einer fest organisierten Gruppierung heraus geplant beziehungsweise begangen werden, in einem mitgliedschaftlichen Zusammenwirken zu einem gemeinsamen Zweck, mit verteilten Rollen und einer abgestimmten Aufgabenverteilung sowie in dem Bewusstsein der Mitglieder, einem organisatorisch fest gefügten Verband anzugehören (vgl. BGHSt 31, 202, 206; 31, 239, 242; BGH NJW 1992, 1518; OLG Düsseldorf NJW 1994, 398, 399).
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 26.04.2006 - V 1/04, 5 K 1/04   

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https://dejure.org/2006,18124
FG Hamburg, 26.04.2006 - V 1/04, 5 K 1/04 (https://dejure.org/2006,18124)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26.04.2006 - V 1/04, 5 K 1/04 (https://dejure.org/2006,18124)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26. April 2006 - V 1/04, 5 K 1/04 (https://dejure.org/2006,18124)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DVStB § 24
    Bewertung der Aufsichtsarbeiten durch den Prüfungsausschuss

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bewertung der Aufsichtsarbeiten durch den Prüfungsausschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewertung von Aufsichtsarbeiten im Rahmen der Steuerberaterprüfung; Sinn und Zweck der in § 24 Abs. 5 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) vorgesehenen Notenfestsetzung durch den ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Steuerberaterprüfung: Bewertung der Aufsichtsarbeiten durch den Prüfungsausschuss

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus FG Hamburg, 26.04.2006 - V 1/04
    Hingegen ist den Prüfern ein Bewertungsspielraum zuzubilligen, soweit komplexe prüfungsspezifische Bewertungen im Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen, wie z. B. die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung oder die Würdigung der Qualität der "Darstellung" des Prüflings (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991, 1 BvR 419/81 und 213/83, BVerfGE 84, 34, 50 ff.; BVerwG, Urteile vom 21.10.1993, 6 C 12.92, Buchholz, 421.0, Prüfungswesen Nr. 320 S. 307; vom 16. März 1994, 6 C 5.93, Buchholz, Nr. 329 S. 11; Beschluss vom 13.03.1998, 6 B 28.98, nicht veröffentlicht; BFH, Urteil vom 05.10.1999, VII R 152/97, BStBl. II 2000, 93, BFHE 191, 140 ).

    Diese prüfungsspezifischen Bewertungen, die vielfach mit fachlichen Urteilen untrennbar verknüpft sind, bleiben der Letztentscheidungskompetenz der Prüfungsbehörden überlassen, wenn auch deren Bewertungsspielraum Grenzen hat (BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991, 1 BvR 419/81, BVerfGE 84, 34 ; BFH, Beschluss vom 05.05.1999, VII B 343/98, BFH/NV 1999, 1517 ).

  • FG München, 25.09.1991 - 4 K 567/91
    Auszug aus FG Hamburg, 26.04.2006 - V 1/04
    Die zuständigen Prüfer müssen in diesen Fällen grundsätzlich eine neue fehlerfreie Bewertung nachholen (FG München, Urteil vom 25.09.1991, 4 K 567/91, EFG 1992, 162).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus FG Hamburg, 26.04.2006 - V 1/04
    Hingegen ist den Prüfern ein Bewertungsspielraum zuzubilligen, soweit komplexe prüfungsspezifische Bewertungen im Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen, wie z. B. die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung oder die Würdigung der Qualität der "Darstellung" des Prüflings (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991, 1 BvR 419/81 und 213/83, BVerfGE 84, 34, 50 ff.; BVerwG, Urteile vom 21.10.1993, 6 C 12.92, Buchholz, 421.0, Prüfungswesen Nr. 320 S. 307; vom 16. März 1994, 6 C 5.93, Buchholz, Nr. 329 S. 11; Beschluss vom 13.03.1998, 6 B 28.98, nicht veröffentlicht; BFH, Urteil vom 05.10.1999, VII R 152/97, BStBl. II 2000, 93, BFHE 191, 140 ).
  • BVerwG, 13.03.1998 - 6 B 28.98
    Auszug aus FG Hamburg, 26.04.2006 - V 1/04
    Hingegen ist den Prüfern ein Bewertungsspielraum zuzubilligen, soweit komplexe prüfungsspezifische Bewertungen im Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen, wie z. B. die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung oder die Würdigung der Qualität der "Darstellung" des Prüflings (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991, 1 BvR 419/81 und 213/83, BVerfGE 84, 34, 50 ff.; BVerwG, Urteile vom 21.10.1993, 6 C 12.92, Buchholz, 421.0, Prüfungswesen Nr. 320 S. 307; vom 16. März 1994, 6 C 5.93, Buchholz, Nr. 329 S. 11; Beschluss vom 13.03.1998, 6 B 28.98, nicht veröffentlicht; BFH, Urteil vom 05.10.1999, VII R 152/97, BStBl. II 2000, 93, BFHE 191, 140 ).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus FG Hamburg, 26.04.2006 - V 1/04
    Hingegen ist den Prüfern ein Bewertungsspielraum zuzubilligen, soweit komplexe prüfungsspezifische Bewertungen im Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen, wie z. B. die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung oder die Würdigung der Qualität der "Darstellung" des Prüflings (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991, 1 BvR 419/81 und 213/83, BVerfGE 84, 34, 50 ff.; BVerwG, Urteile vom 21.10.1993, 6 C 12.92, Buchholz, 421.0, Prüfungswesen Nr. 320 S. 307; vom 16. März 1994, 6 C 5.93, Buchholz, Nr. 329 S. 11; Beschluss vom 13.03.1998, 6 B 28.98, nicht veröffentlicht; BFH, Urteil vom 05.10.1999, VII R 152/97, BStBl. II 2000, 93, BFHE 191, 140 ).
  • BFH, 05.05.1999 - VII B 343/98

    Bewertung von Prüfungsleistungen

    Auszug aus FG Hamburg, 26.04.2006 - V 1/04
    Diese prüfungsspezifischen Bewertungen, die vielfach mit fachlichen Urteilen untrennbar verknüpft sind, bleiben der Letztentscheidungskompetenz der Prüfungsbehörden überlassen, wenn auch deren Bewertungsspielraum Grenzen hat (BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991, 1 BvR 419/81, BVerfGE 84, 34 ; BFH, Beschluss vom 05.05.1999, VII B 343/98, BFH/NV 1999, 1517 ).
  • BFH, 20.03.2002 - X R 34/00

    Erschließungskosten als AK des Erbbaurechts; Billigkeitsmaßnahme aufgrund von

    Auszug aus FG Hamburg, 26.04.2006 - V 1/04
    Bei bilanzierenden Erbbauberechtigten wie der X-GmbH wird in der Übernahme von Erschließungskosten ein zusätzliches Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks durch den Erbbauverpflichteten gesehen, das in der Bilanz des Erbbauberechtigten als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und jeweils auf die Dauer des Erbbaurechts zu verteilen ist (ständige Rechtsprechung, siehe BFH, Urteil vom 20.03.2002, X R 34/00, BFH/NV 2002, 914 ).
  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im

    Auszug aus FG Hamburg, 26.04.2006 - V 1/04
    Hingegen ist den Prüfern ein Bewertungsspielraum zuzubilligen, soweit komplexe prüfungsspezifische Bewertungen im Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen, wie z. B. die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung oder die Würdigung der Qualität der "Darstellung" des Prüflings (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991, 1 BvR 419/81 und 213/83, BVerfGE 84, 34, 50 ff.; BVerwG, Urteile vom 21.10.1993, 6 C 12.92, Buchholz, 421.0, Prüfungswesen Nr. 320 S. 307; vom 16. März 1994, 6 C 5.93, Buchholz, Nr. 329 S. 11; Beschluss vom 13.03.1998, 6 B 28.98, nicht veröffentlicht; BFH, Urteil vom 05.10.1999, VII R 152/97, BStBl. II 2000, 93, BFHE 191, 140 ).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2007 - 1 K 2/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit eines Geschäftsführergehalts,

    Dem Gericht lagen zwei Bände Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnungsakte, je ein Band Dauerbeleg-Akten, gesonderte Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals, Körperschaftsteuerakten, Betriebsprüfungsakten, Gewerbesteuerakten und Einspruchsakten sowie die Verfahrensakte 1 V 1/04 vor.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 21.12.2006 - O 1/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,62054
LG Frankfurt/Main, 21.12.2006 - O 1/04 (https://dejure.org/2006,62054)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.12.2006 - O 1/04 (https://dejure.org/2006,62054)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - O 1/04 (https://dejure.org/2006,62054)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   EuGH - Gutachten 1/04   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,74338
EuGH - Gutachten 1/04 (https://dejure.org/9999,74338)
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Sonstiges

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Rechtsprechung
   Gemeinschaftliches Sortenamt, 16.12.2004 - A 1/2004   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,79773
Gemeinschaftliches Sortenamt, 16.12.2004 - A 1/2004 (https://dejure.org/2004,79773)
Gemeinschaftliches Sortenamt, Entscheidung vom 16.12.2004 - A 1/2004 (https://dejure.org/2004,79773)
Gemeinschaftliches Sortenamt, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - A 1/2004 (https://dejure.org/2004,79773)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, 06.10.2004 - 1/2004   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,80014
VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, 06.10.2004 - 1/2004 (https://dejure.org/2004,80014)
VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, Entscheidung vom 06.10.2004 - 1/2004 (https://dejure.org/2004,80014)
VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 1/2004 (https://dejure.org/2004,80014)
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Volltextveröffentlichung

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Rechtsprechung
   VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 20.02.2004 - 01/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,62789
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 20.02.2004 - 01/04 (https://dejure.org/2004,62789)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 20.02.2004 - 01/04 (https://dejure.org/2004,62789)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 20. Februar 2004 - 01/04 (https://dejure.org/2004,62789)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 20.02.2004 - 1/04
    Im Auswahlverfahren ist die Landeskirche danach auch an das von ihr entwickelte Anforderungsprofil gebunden, mit der sie, bzw. der Oberkirchenrat, die Kriterien für die Auswahl der Bewerber festlegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. August 2001 - 2 A 3/00 -, BVerwGE 115, 58 ff. zu einer Beförderungsentscheidung).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 905/03

    Regelbeurteilung - Grundlage für Auswahlentscheidung

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 20.02.2004 - 1/04
    Dieser so genannte Bewerberanspruch wurde zwar in der Rechtssprechung zum staatlichen Beamtenrecht entwickelt (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Juni 2003 - 4 S 905/03 -), nach Auffassung des Gerichts handelt es sich dabei aber um einen allgemeinen, auch bei Personalentscheidungen im kirchenrechtlichen Bereich zu beachtenden Rechtsgrundsatz, der im Hinblick auf die Besonderheiten des pfarramtlichen Dienstverhältnisses - jedenfalls bei Fallgestaltungen der vorliegenden Art - keiner Modifikation bedarf.
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 20.02.2004 - 1/04
    Eine solche Kontrolle hält das Gericht in Fällen der vorliegenden Art in Anlehnung an die im Bereich des staatlichen Prüfungsrechts entwickelten Grundsätze (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Februar 1993 - 6 C 35/92 -, BVerwGE 92, 132 ff.) für notwendig, da nur auf diese Weise eine zumindest teilweise Kompensation der in materieller Hinsicht eingeschränkten Überprüfungskompetenz des Gerichts (s. o.) gewährleistet wird.
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 16.05.2008 - 3/08

    Pfarrerdienstrecht, Bewerbungsanspruch

    Zu den Grundsätzen des Rechtsschutzes für Konkurrenten um eine ausgeschriebene Stelle (im Anschluss an das Urt. v. 20.02.2004 - VG 01/04).

    Der im staatlichen Recht entwickelte so genannte "Bewerberanspruch" auf eine ermessens- (und beurteilungs-)fehlerfreie Entscheidung stellt einen allgemeinen, auch bei Personalentscheidungen im kirchenrechtlichen Bereich zu beachtenden Rechtsgrundsatz dar (wie Urteil vom 20.02.2004. - VG 01/04).

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