Rechtsprechung
OLG Dresden, 29.11.2016 - U 1/16 Kart |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
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Welche Amforderungen bestehen an die Vergabe einer Stromkonzession?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 18.12.2015 - 2 HKO 92/15
- OLG Dresden, 29.11.2016 - U 1/16 Kar
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17
Mitwirkung von Bewerber-Aufsichtsratsmitgliedern an Vergabeentscheidung
Zudem spricht gegen die Annahme einer derartig inhaltlich umfassenden Rügeobliegenheit zum Nachteil der Beklagten, dass keine gesicherte Rechtslage zu der Frage herrscht, was konkret unter "Rechtewahrung" im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bis zum Inkrafttreten von §§ 46, 47 EnWG nF zu verstehen ist (in diesem Sinne: OLG Dresden, Urt. v. 29. Nov. 2016, U 1/16 Kart, Rn. 35 ff., zit. nach juris). - OLG Düsseldorf, 05.05.2021 - 2 U 3/21 Der Senat weicht mit seiner Entscheidung in der Frage der erforderlichen Schritte zur Rechtswahrung, die eine Rügepräklusion (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18 - Stromnetz Steinbach , zitiert nach juris, Tz. 44) bzw. ein Entfallen der Nichtigkeitsfolge eines Verstoßes gegen § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB a.F. ausschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13 - Stromnetz Homberg , zitiert nach juris, Tz. 58, und Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12 - Stromnetz Berkenthin , zitiert nach juris, Tz. 108), aufgrund seines Verlangens nach einer erfolgreichen Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes gegen den beabsichtigten Vertragsschluss vom Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 29. November 2016 - U 1/16 Kart - ab.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Dresden sind die Voraussetzungen einer ausreichenden Rechtswahrung sehr viel geringer, weil sich im Hinblick auf die rechtlich unklare Situation überspannte Anforderungen verböten (siehe OLG Dresden, Urteil vom 29. November 2016 - U 1/16 Kart, zitiert nach juris, Tz. 31 ff.).
Rechtsprechung
KAG Mainz, 18.01.2016 - M 1/16 Tr -ewVfg- |
Volltextveröffentlichungen (3)
- dcms.bistummainz.de
- zmv-online.de
Umfang der Teilnahme von MAV-Mitgliedern an Gerichtsverhandlung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KAG Mainz, 18.01.2016 - M 1/16 Tr -ewVfg-
- KAG Mainz, 21.06.2016 - M 1/16
Rechtsprechung
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 02.02.2018 - 01/16 |
Volltextveröffentlichung
- kirchenrecht-ekwue.de
§ 9 Abs. 2 Nr. 6 KVwGG, § 52 Abs. 3 WürttPfarrerG
Beurlaubung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit, Ermessensentscheidung, Prüfungsrahmen
Wird zitiert von ...
- VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 30.03.2020 - 1/20 Im Gesetzgebungsverfahren wurde der Begriff "vermögensrechtliche Streitigkeiten" dann jedoch bewusst durch den engeren Begriff "vermögensrechtliche Ansprüche" ersetzt (12. Evangelische Landessynode, Beilage 79, und Protokoll der 51. Sitzung, S. 2118 f.; vgl. zu diesem Begriff auch § 15 des Kirchlichen Gesetzes zur Ausführung des Kirchenbeamtengesetzes der EKD; s. die veröffentlichten Urteile des erkennenden Gerichts vom 25.07.2017 - VG 02/16 - und vom 02.02.2018 - VG 01/16 -).
Rechtsprechung
KAGH, 07.07.2017 - M 1/2016 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- zmv-online.de
Wahlanfechtung und Besetzung des Kirchlichen Arbeitsgerichts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
KAG Münster, 31.03.2016 - 1/16-KAG-MS |
Volltextveröffentlichung
- zmv-online.de
Einstellung eines Diplom-Sozialpädagogen statt Aufstockung eines Mitarbeiters
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 289/10
Erfolglose Verzögerungsbeschwerde, da Zurückstellung einer Verfassungsbeschwerde …
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der verfassungsrechtlich garantierte Rechtsschutz nur dann im Sinne von Art. 19 Abs. 4 und Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG wirksam, wenn er innerhalb angemessener Zeit gewährt wird (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ; BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 17).Dem Grundgesetz lassen sich allerdings keine allgemein gültigen Zeitvorgaben dafür entnehmen, wann von einer überlangen, die effektive Rechtsgewährung verhindernden und damit unangemessenen Verfahrensdauer auszugehen ist; dies ist vielmehr eine Frage der Abwägung im Einzelfall (vgl. BVerfGE 55, 349 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. September 2007 - 1 BvR 775/05 -, NJW 2008, S. 503;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 -, juris, Rn. 11; Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 18).
Bei dieser Abwägung müssen insbesondere die Natur des Verfahrens, die Bedeutung der Sache und die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere von ihnen zu verantwortende Verfahrensverzögerungen, sowie die gerichtlich nur begrenzt zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen, berücksichtigt werden (…vgl. BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 -, NJW 2015, S. 3361 ; Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 18).
Dagegen kann sich der Staat nicht auf solche Umstände berufen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, S. 334 ;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 -, NZS 2010, S. 381 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 -, juris, Rn. 11; Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 18).
Ferner haben die Gerichte auch die Gesamtdauer des Verfahrens zu berücksichtigen und sich mit zunehmender Dauer nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens zu bemühen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 -, NZS 2010, S. 381 ;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juni 2011 - 1 BvR 194/11 -, NVwZ-RR 2011, S. 625 ; Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 18).
In vergleichbarer Weise verpflichtet Art. 6 Abs. 1 EMRK nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Konventionsstaaten dazu, ihr Gerichtswesen so einzurichten, dass die Rechtssachen innerhalb angemessener Frist entschieden werden können (EGMR…, Urteil vom 27. Juli 2000, Nr. 33379/96, Klein ./. Deutschland, Z. 42, NJW 2001, S. 213; BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 19).
Darüber, ob die Dauer eines Verfahrens angemessen ist, muss unter Berücksichtigung der Schwierigkeit des Falles, des Verhaltens des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden und Gerichte sowie der Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer entschieden werden (EGMR…, Urteil vom 2. September 2010, Nr. 46344/06, Rumpf ./. Deutschland, Z. 41, NJW 2010, S. 3355 ;… Urteil vom 21. Oktober 2010, Nr. 43155/08, Grumann ./. Deutschland, Z. 26, NJW 2011, S. 1055 ; BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 19).
b) Diese für fachgerichtliche Verfahren entwickelten Regeln gelten dem Grundsatz nach auch für das Bundesverfassungsgericht, das nach Art. 92 GG Teil der rechtsprechenden Gewalt ist (vgl. BVerfGK 20, 65 ;… BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 -, NJW 2015, S. 3361 ;… Beschluss der Beschwerdekammer vom 8. Dezember 2015 - 1 BvR 99/11 - Vz 1/15 -, DVBl 2016, S. 244 ; Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 20).
Allerdings werden sie gemäß § 97a Abs. 1 Satz 2 BVerfGG durch die Aufgaben und die Stellung des Bundesverfassungsgerichts mit den daraus folgenden organisatorischen und verfahrensmäßigen Besonderheiten modifiziert (BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 20;… vgl. BTDrucks 17/3802, S. 26).
aa) In organisatorischer Hinsicht ist beim Bundesverfassungsgericht, anders als bei den Fachgerichten, eine Kapazitätsausweitung zur Verkürzung der Verfahrensdauer als Reaktion auf gesteigerte Eingangszahlen grundsätzlich nicht möglich, da die Struktur des Gerichts durch seine Funktion bedingt und durch die Verfassung und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz vorgegeben ist (BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 21;… vgl. BTDrucks 17/3802, S. 26).
Diese setzt einer Verfahrensbeschleunigung ebenfalls Grenzen (BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 22;… vgl. BTDrucks 17/3802, S. 26).
cc) Schließlich kann die Rolle des Bundesverfassungsgerichts es gebieten, bei der Bearbeitung der Verfahren in stärkerem Maße als in der Fachgerichtsbarkeit andere Umstände zu berücksichtigen als nur die chronologische Reihenfolge der Eintragung in das Gerichtsregister, wenn Verfahren für das Gemeinwesen von besonderer Bedeutung sind oder ihre Entscheidung von dem Ergebnis eines sogenannten Pilotverfahrens abhängig ist (…vgl. BTDrucks 17/3802, S. 26; siehe auch BVerfGK 19, 110 ; 20, 65 ;… BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 -, NJW 2015, S. 3361 ; Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 23; EGMR…, Urteil vom 25. Februar 2000, Nr. 29357/95, Gast und Popp ./. Deutschland, Z. 75, NJW 2001, S. 211 ;… Urteil vom 8. Januar 2004, Nr. 47169/99, Voggenreiter ./. Deutschland, Z. 49, NJW 2005, S. 41 ;… Urteil vom 6. November 2008, Nr. 58911/00, Leela Förderkreis e.V. u.a. ./. Deutschland, Z. 63, NVwZ 2010, S. 177 ;… Urteil vom 4. September 2014, Nr. 68919/10, Peter ./. Deutschland, Z. 40, NJW 2015, S. 3359 ).
Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass beim Bundesverfassungsgericht jedenfalls eine Verfahrensdauer von einem Jahr keinesfalls als unangemessen anzusehen ist (BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 24;… vgl. BTDrucks 17/3802, S. 27).
ee) Auch eine längere Verfahrensdauer ist für sich gesehen nicht ohne Weiteres unangemessen; hierfür bedarf es jedoch in der Regel besonderer Gründe (…vgl. BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 -, NJW 2015, S. 3361 ;… Beschluss der Beschwerdekammer vom 8. Dezember 2015 - 1 BvR 99/11 - Vz 1/15 -, DVBl 2016, S. 244 ; Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 25).
Denn der Gesetzgeber hat bei der Ausarbeitung des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 (BGBl I S. 2302) auf eine generelle Festlegung, wann ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unangemessen lang im Sinne von § 97a Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ist, verzichtet, und stattdessen maßgeblich auf die Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung der sich aus den Aufgaben und der Stellung des Bundesverfassungsgerichts ergebenden Besonderheiten abgestellt (BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 25;… vgl. BTDrucks 17/3802, S. 26).
Eine Überschreitung dieses Spielraums ist nur anzunehmen, soweit sich nach den maßgeblichen Kriterien aufdrängt, dass dem Verfahren hätte Vorrang eingeräumt werden müssen (…vgl. BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 -, NJW 2015, S. 3361 ; Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 26).
Dabei ist die Angemessenheit dieser Bestimmung aus der ex-ante-Sicht insbesondere danach zu beurteilen, ob vernünftigerweise erwartet werden konnte, dass die Auswahl des zu betreibenden Pilotverfahrens und die Zurückstellung anderer Verfahren der effektiven Erfüllung der Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts unter Berücksichtigung der wohlverstandenen Interessen der jeweils Beteiligten dient (…BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 1. Oktober 2012 - 1 BvR 170/06 - Vz 1/12 -, juris, Rn. 33;… vgl. auch Beschlüsse der Beschwerdekammer vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 -, juris, Rn. 31 und vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 23).
Zwar kann nach dieser Rechtsprechung ein ständiger Rückstand infolge chronischer Überlastung auch beim Bundesverfassungsgericht eine überlange Verfahrensdauer nicht rechtfertigen (EGMR…, Urteil vom 25. Februar 2000, Nr. 29357/95, Gast und Popp ./. Deutschland, Z. 78, NJW 2001, S. 211 ;… Urteil vom 27. Juli 2000, Nr. 33379/96, Klein ./. Deutschland, Z. 29 und 43, NJW 2001, S. 213 ; BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 27 f.).
Indes erfordert es die Rolle eines Verfassungsgerichts, auch andere Überlegungen zu berücksichtigen als die Zeitfolge, in der Fälle registriert werden, zum Beispiel die Art der Sache und ihre politische und soziale Bedeutung (EGMR…, Urteil vom 25. Februar 2000, Nr. 29357/95, Gast und Popp ./. Deutschland, Z. 75, NJW 2001, S. 211 ;… Urteil vom 8. Januar 2004, Nr. 47169/99, Voggenreiter ./. Deutschland, Z. 49 und 52, NJW 2005, S. 41 ;… Urteil vom 6. November 2008, Nr. 58911/00, Leela Förderkreis e.V. u.a. ./. Deutschland, Z. 63, NVwZ 2010, S. 177 ;… Urteil vom 22. Januar 2009, Nr. 45749/06 und 51115/06, Kaemena und Thöneböhn ./. Deutschland, Z. 64, StV 2009, S. 561 ;… Urteil vom 4. September 2014, Nr. 68919/10, Peter ./. Deutschland, Z. 43, NJW 2015, S. 3359 ; BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 28).
Denn die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Hüter der Verfassung kann es gebieten, zunächst solche Verfahren zu bearbeiten, die für das Gemeinwesen von besonderer Bedeutung sind (vgl. BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 23 m.w.N.).
Dies gilt auch mit Blick auf die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts zur verbindlichen Auslegung des Grundgesetzes (vgl. § 31 BVerfGG), die in der Regel in jedem verfassungsgerichtlichen Verfahren eine besonders tiefgehende und abwägende Prüfung erfordert (vgl. BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 22).
- BVerwG, 01.09.2017 - 2 WDB 4.17
Überlange Verfahrensdauer; Beschleunigungsgebot; Verfahrenshindernis; …
Wird ein gerichtliches Disziplinarverfahren entgegen § 17 Abs. 1 WDO nicht mit der gebotenen Beschleunigung betrieben und dadurch unter Verletzung des grundgesetzlichen Rechtsschutzanspruchs (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 - juris Rn. 17) und von Art. 6 Abs. 1 EMRK überlang, liegt ein Verfahrensfehler vor.Da die Überlastung des Verfassungsgerichts gerichtsbekannt strukturell bedingt ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 - juris Rn. 28), ist sie verschuldensunabhängig dem Staat zuzurechnen.
- LSG Hessen, 20.09.2017 - L 6 SF 7/15
Entschädigungsklage bei überlangen Verfahren
Eine generelle Festlegung, wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, ist nicht möglich (am Maßstab von Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfG, Beschluss vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16; BVerfG, Beschluss vom 27. September 2011 - 1 BvR 232/11), zumal Zügigkeit oder Verfahrensbeschleunigung keine absoluten Werte sind, sondern stets im Zusammenhang mit den übrigen Verfahrensgrundsätzen, insbesondere dem Amtsermittlungsgrundsatz und dem damit korrespondierenden Interesse der Verfahrensbeteiligten an einer gründlichen und zutreffenden Bearbeitung durch das Gericht zu sehen sind.
Rechtsprechung
KAG Mainz, 21.06.2016 - M 1/16 |
Volltextveröffentlichung
- hensche.de
Kirchenarbeitsrecht, Mitarbeitervertretung
Verfahrensgang
- KAG Mainz, 18.01.2016 - M 1/16
- KAG Mainz, 21.06.2016 - M 1/16
Rechtsprechung
EGMR - 1/16 |