Rechtsprechung
   LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2021 - LVerfG 2/19, LVerfG 3/19, LVerfG 1/20   

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LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2021 - LVerfG 2/19, LVerfG 3/19, LVerfG 1/20 (https://dejure.org/2021,33793)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.08.2021 - LVerfG 2/19, LVerfG 3/19, LVerfG 1/20 (https://dejure.org/2021,33793)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. August 2021 - LVerfG 2/19, LVerfG 3/19, LVerfG 1/20 (https://dejure.org/2021,33793)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2021, 1776
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (16)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.02.2020 - LVG 5/18

    Kommunale Verfassungsbeschwerden

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2021 - LVerfG 2/19
    29 offen lassend LVerfG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 25.02.2020, LVG 5/18, Rn. 67).

    Das Landesverfassungsgericht von Sachsen-Anhalt schließlich hat die Frage offen 89 gelassen (Urt. v. 25.02.2020, LVG 5/18, Rn. 67).

    36 Annahmen gestützten Kostenfolgenabschätzung tragfähige Bestimmungen über die Deckung des aus der Aufgabenwahrnehmung erwachsenden kommunalen Finanzbedarfs getroffen werden können (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Februar 2020 - LVG 5/18 -, Rn. 77 - 88, juris).

    Ein "mittleres Szenario" zwischen einem besonders ungünstigen und einem besonders günstigen Szenario hat im Vergleich grundsätzlich eine höhere Wahrscheinlichkeit für sich als die Extremfälle (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Februar 2020 - LVG 5/18 -, Rn. 77 - 88, juris)." Dies deckt sich mit den Anforderungen, die andere Landesverfassungsgerichte zum 112 Konnexitätsprinzip anerkannt haben.

    115 Das LVerfG von Sachsen-Anhalt hat in einem Urteil vom 20.05.2020 (LVG 5/18) das Erfordernis tragfähiger tatsächlicher Grundlagen einer Prognose betont (Rn. 76 ff.) und es im Übrigen für vertretbar gehalten, dass bei Unsicherheiten das Land von einem mittleren Szenario ausgeht (Rn. 87).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - LVerfG 9/19

    Verfassungsbeschwerde gegen finanziellen Ausgleich für Abschaffung der

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2021 - LVerfG 2/19
    Zugleich muss dargelegt werden, dass diese Mehrbelastung nicht durch die in § 18 Abs. 2 Satz 2KiföG M-V vorgesehene Steigerung der finanziellen Beteiligung des Landes an den allgemeinen Kosten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege aufgefangen wird." 57 Das Landesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17.06.2021 - LVerfG 9/19 - Rn. 45 weiter ausgeführt:.

    Zu Sinn und Zweck des strikten Konnexitätsprinzips hat das 82 Landesverfassungsgericht M-V in seiner Entscheidung vom 17.06.2021 - LVerfG 9/19 - in Rn. 56 wie folgt ausgeführt:.

    110 Da dem Wortlaut von Art. 72 Abs. 2 Sätze 1 und 2 LV M-V keine Vorgaben zum Inhalt der geforderten Kostenbestimmungen zu entnehmen sind, steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum insbesondere hinsichtlich der Methode der Kostendeckung zu (LVerfG M-V, Urt. v. 17.06.2021 - LVerfG 9/19).

    111 Zu den an eine solche Prognose zu stellenden Anforderungen hat das LVerfG M-V in seinem Urteil vom 17.06.2021 - LVerfG 9/19 - in Rn. 68 Folgendes ausgeführt:.

  • VerfGH Thüringen, 21.06.2005 - VerfGH 28/03

    Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG)

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2021 - LVerfG 2/19
    Auf diese Ausführungen hat auch der Verfassungsgerichtshof von Thüringen (Urt. v. 113 21.06.2005 - VerfGH 28/03, NVwZ-RR 2005, 665, 671 ff.) Bezug genommen.

    37 und NVwZ-RR 2001, 553, 554 f.; LVerfG LSA, DVBl. 1998, 1288, 1289 und DVBl. 2004, 434, 435; VerfG Bbg., DÖV 2002, 522, 523 f.; ThürVerfGH, NVwZ-RR 2005, 665, 671 u. 672 f.; Schoch, VBlBW 2006, 122, 126).".

    Eine solche Weitergeltung eines an sich verfassungswidrigen Gesetzes muss jedoch zeitlich begrenzt bleiben (vgl. auch VerfGH Thüringen, Urt. v. 21.06.2005 - VerfGH 28/03, unter III.; LVerfG Brandenburg, Urt. v. 30.04.2013 - VfGBgb 49/11, unter C III 2; LVerfG Schleswig-Holstein, Urt. v. 14.09.2020 - LVerfG 3/19, Rn. 127 f.).

  • VerfG Schleswig-Holstein, 14.09.2020 - LVerfG 3/19

    Zuständigkeitserweiterung ("Bezirkserweiterung") im Zusammenhang mit der Festen

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2021 - LVerfG 2/19
    Az.: LVerfG 2/19 LVerfG 3/19 LVerfG 1/20 Verkündet am: 19. August 2021 Lohmann, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.

    LVerfG 3/19 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch den Oberbürgermeister, Neuer Markt 1, 18055 Rostock - Beschwerdeführerin zu 2. - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...,.

    Eine solche Weitergeltung eines an sich verfassungswidrigen Gesetzes muss jedoch zeitlich begrenzt bleiben (vgl. auch VerfGH Thüringen, Urt. v. 21.06.2005 - VerfGH 28/03, unter III.; LVerfG Brandenburg, Urt. v. 30.04.2013 - VfGBgb 49/11, unter C III 2; LVerfG Schleswig-Holstein, Urt. v. 14.09.2020 - LVerfG 3/19, Rn. 127 f.).

  • VerfG Brandenburg, 14.02.2002 - VfGBbg 17/01

    Neukonzeption der Kostenregelung für auf Landkreise übertragene Aufgaben der

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2021 - LVerfG 2/19
    So hat das LVerfG Brandenburg bereits in einem Urteil vom 14.02.2002 (VfGBbg 17/01, LKV 2002, 323) formuliert:.

    37 und NVwZ-RR 2001, 553, 554 f.; LVerfG LSA, DVBl. 1998, 1288, 1289 und DVBl. 2004, 434, 435; VerfG Bbg., DÖV 2002, 522, 523 f.; ThürVerfGH, NVwZ-RR 2005, 665, 671 u. 672 f.; Schoch, VBlBW 2006, 122, 126).".

  • RG, 24.02.1912 - I 49/11

    Aufrechnung mit der Forderung eines Dritten

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2021 - LVerfG 2/19
    88 Der VerfGH von Brandenburg hat allerdings anderes angenommen für den Fall, dass der Bund zugleich im Bundesrecht auch die Regelung zur Zuständigkeit aufgehoben hat (Urt. v. 30.04.2013 - 49/11) mit der Folge, dass eine zunächst deklaratorische Regelung des Landes nunmehr konstitutiven Charakter gehabt hat.

    Eine solche Weitergeltung eines an sich verfassungswidrigen Gesetzes muss jedoch zeitlich begrenzt bleiben (vgl. auch VerfGH Thüringen, Urt. v. 21.06.2005 - VerfGH 28/03, unter III.; LVerfG Brandenburg, Urt. v. 30.04.2013 - VfGBgb 49/11, unter C III 2; LVerfG Schleswig-Holstein, Urt. v. 14.09.2020 - LVerfG 3/19, Rn. 127 f.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 19/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung von Versorgungs- und

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2021 - LVerfG 2/19
    Ähnlich hat der Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 23.03.2010 114 - VerfGH 19/08, NVwZ-RR 2010, 705, 708) festgestellt:.
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2009 - LVerfG 9/08

    Einführung der kommunalen Doppik unterliegt nicht dem Konnexitätsprinzip

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2021 - LVerfG 2/19
    Bei ihm handelt es sich nicht um eine eigenständig wahrzunehmende Aufgabe, wie es das LVerfG mit Blick auf die Einführung der Doppik angenommen hat (Urt. v. 26.11.2009 - LVerfG 9/08).
  • StGH Niedersachsen, 25.11.1997 - StGH 14/95

    Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich vom

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2021 - LVerfG 2/19
    "Jedoch muss die Kostenaufstellung nach dem vom Verfassungsgeber ausdrücklich verfolgten Transparenzgebot und nach der angestrebten Schutzfunktion für die Kommunen die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen nachprüfbar erkennbaren lassen (ähnlich NdsStGH, DVBl. 1998, 185, 186,.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.07.2003 - LVG 4/01

    Finanzhoheit der Kommunen als Ausprägung der kommunalen

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2021 - LVerfG 2/19
    37 und NVwZ-RR 2001, 553, 554 f.; LVerfG LSA, DVBl. 1998, 1288, 1289 und DVBl. 2004, 434, 435; VerfG Bbg., DÖV 2002, 522, 523 f.; ThürVerfGH, NVwZ-RR 2005, 665, 671 u. 672 f.; Schoch, VBlBW 2006, 122, 126).".
  • KAG Mainz, 19.01.2016 - M 63/15

    Ausschluss aus der MAV

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.09.1998 - LVG 4/96

    Voraussetzungen für die Übertragung staatlicher Aufgaben und Pflichtaufgaben zur

  • StGH Niedersachsen, 16.05.2001 - StGH 6/99

    Kommunale Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollantrag betreffend

  • VerfG Brandenburg, 18.12.1997 - VfGBbg 47/96

    Überprüfung der Kostenerstattungsregelung des GemFinG BB 1996 im Zusammenhang mit

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern - LVerfG 1/20 (anhängig)

    Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen § 19a des Gesetzes des Landes

  • StGH Baden-Württemberg, 05.10.1998 - GR 4/97

    Keine Verpflichtung des Gesetzgebers zum Mehrlastenausgleich nach Verf BW Art 71

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2023 - LVerfG 5/22
    Entsprechend den Vorgaben des LVerfG M-V in seinen Urteilen vom 26.01.2006 - LVerfG 15/04 - und vom 19.08.2021 - LVerfG 2/19 u.a. - würden sie die "zur Erfüllung neuer Aufgaben" notwendigen Mehrbelastungen und die Finanzlage vor und nach der Aufgabenübertragung darlegen.

    Ihnen sei bewusst, dass das LVerfG M-V nicht zuletzt in seiner Entscheidung vom 19.08.2021 - LVerfG 2/19 u.a. - bei bundesrechtlich veranlassten Standarderhöhungen eine Anwendung des Konnexitätsprinzips abgelehnt.

    Soweit sie wegen 27 der mit der Wahrnehmung der mit dem KJSG begründeten Aufgaben verbundenen Kosten einen Anspruch aus Art. 72 Abs. 3 LV M-V auf Erlass einer Regelung zur Deckung der Ausgaben geltend machen, fehle es an der Beschwerdebefugnis, weil es in Anwendung der Grundsätze aus dem am 19.08.2021 verkündeten Urteil des LVerfG M-V - LVerfG 2/19 u.a. -, nicht möglich erscheine, dass den Beschwerdeführerinnen wegen der Gesetzgebung des Bundes ein Anspruch gegen das Land aus Art. 72 Abs. 3 LV M-V zustehe.

    Dies sei hier jedoch nicht erforderlich, weil das LVerfG M-V die Frage bereits in seinem Urteil vom 19.08.2021 - LVerfG 2/19 u.a.- geklärt habe, und es keinen Grund gebe, weitere gleichgelagerte Verfassungsbeschwerden gegen gesetzgeberisches Unterlassen nunmehr noch als zulässig anzusehen.

    Der Beschwerdebefugnis steht auch nicht die bisherige Rechtsprechung des LVerfG 59 M-V zum Konnexitätsprinzip entgegen (vgl. u. a. LVerfG M-V, Urteil vom 19.08.2021 - LVerfG 2/19 u.a. -).

  • VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19
    Hiervon hat er keinen Gebrauch gemacht und sich damit der Möglichkeit begeben, die von ihm behauptete Grundrechtsverletzung bereits im fachgerichtlichen Verfahren zu beseitigen (vgl. zu dieser Frage auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. März 2017 - 1 BvR 2311/16 -, FamRZ 2017, 620; ferner VerfGH Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6.6.2019 - 3/19, juris).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-181/21

    Generalanwalt Collins: Das Erfordernis der vorherigen Errichtung durch Gesetz

    70 Vgl. Beschluss I NOZP 3/19, dem die Wirkung eines "Rechtsgrundsatzes" zukommt.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.09.2019 - LVG 20/19

    Anhörungsrüge, Rechtswegerschöpfung

    Der Rechtsweg in den Fällen, in denen die Anhörungsrüge zum Rechtsweg gehört (oben b), ist erst mit der fachgerichtlichen Entscheidung über die Anhörungsrüge und nicht bereits durch die bloße Erhebung der Rüge erschöpft (BVerfG, Beschl. v. 27.03.2019 - 2 BvR 262/19 -, juris, Rn. 3; Beschl. v. 11.07.2002 - 1 BvR 226/02 -, NJW 2002, S. 3388; VerfGH NRW, Beschl. v. 06.06.2019 - 3/19, 4/19 -, juris, Rn. 28; ThürVerfGH, Beschl. v. 09.05.2019 - 22/18 -, juris, Rn. 10; SächsVerfGH, Beschl. v. 28.03.2017 - Vf. 32-IV-17, Vf. 33-IV , juris, Rn. 11).
  • VG Hamburg, 27.03.2023 - 9 A 1520/20

    Iran: Dublin Italien: Familieneinheit in Italien möglich, keine systemischen

    Soweit es in der Vergangenheit zu erheblichen Wartezeiten bis zum Termin der förmlichen Antragstellung gekommen ist, in der die Unterbringung in einer Unterkunft nicht immer garantiert war (Schweizerische Flüchtlingshilfe, Aufnahmebedingungen in Italien, Stand: August 2016, S. 2 1 , Asyldokumentation des OVG Hamburg, Italien, G 7/16, im Folgenden: SFH, Aufnahmebedingungen in Italien 2016), hatte sich diese Problematik zwischenzeitlich entschärft, da sich die Wartezeit auf etwa ein bis drei Wochen verkürzt hat (vgl. Romer [Schweizerische Flüchtlingshilfe], Protokoll der Aussage als Sachverständige vor dem VG Minden in den Verfahren 10 K 7608/17.A u.a. vom 13.11.2019, S. 11 f., Asyldokumentation des OVG Hamburg, Italien, G 3/19).
  • VG Hamburg, 01.09.2021 - 9 AE 1424/21

    Iran: Dublin Italien: kein § 80 Abs. 5 VwGO, keine systemischen Mängel, gut

    Soweit es in der Vergangenheit zu erheblichen Wartezeiten bis zum Termin der förmlichen Antragstellung gekommen ist, in der die Unterbringung in einer Unterkunft nicht immer garantiert war (Schweizerische Flüchtlingshilfe, Aufnahmebedingungen in Italien, Stand: August 2016, S. 21, abrufbar unter https://www.fluechtlingshilfe.ch/fileadmin/user upload/Publikationen/Dublinlaenderberichte/160815-italien-aufnahmebedingungen-de.pdf, im Folgenden: SFH, Aufnahmebedingungen in Italien 2016), hat sich diese Problematik zwischenzeitlich entschärft, da sich die Wartezeit auf etwa ein bis drei Wochen verkürzt hat (vgl. Romer [Schweizerische Flüchtlingshilfe], Protokoll der Aussage als Sachverständige vor dem VG Minden in den Verfahren 10 K 7608/17.A u.a. vom 13.11.2019, S. 11 f., Asyldokumentation des OVG Hamburg, Italien, G 3/19).
  • VG Hamburg, 30.08.2021 - 9 AE 820/21

    Afghanistan: Dublin Italien: keine systemischen Mängel für Mutter mit 16-jährigen

    Soweit es in der Vergangenheit zu erheblichen Wartezeiten bis zum Termin der förmlichen Antragstellung gekommen ist, in der die Unterbringung in einer Unterkunft nicht immer garantiert war (Schweizerische Flüchtlingshilfe, Aufnahmebedingungen in Italien, Stand: August 2016, S. 21, abrufbar unter https://www.fluechtlingshilfe.ch/fileadmin/user upload/Publikationen/Dublinlaenderberichte/160815-italien-aufnahmebedingungen-de.pdf, im Folgenden: SFH, Aufnahmebedingungen in Italien 2016), hat sich diese Problematik zwischenzeitlich entschärft, da sich die Wartezeit auf etwa ein bis drei Wochen verkürzt hat (vgl. Romer [Schweizerische Flüchtlingshilfe], Protokoll der Aussage als Sachverständige vor dem VG Minden in den Verfahren 10 K 7608/17.A u.a. vom 13.11.2019, S. 11 f., Asyldokumentation des OVG Hamburg, Italien, G 3/19).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 1/20

    Verfassungsbeschwerde wegen Regelung des Umgangsrechts

    Dessen Überprüfung ist dem Verfassungsgerichtshof verwehrt (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3 -, BeckRS 2109 11559 = juris, Rn. 25).
  • VG Hamburg, 14.02.2023 - 9 A 3390/17

    Somalia: Dublin Italien: Keine systemischen Mängel, Suspendierung,

    gekommen ist, in der die Unterbringung in einer Unterkunft nicht immer garantiert war (Schweizerische Flüchtlingshilfe, Aufnahmebedingungen in Italien, Stand: August 2016, S. 21, Asyldokumentation des OVG Hamburg, Italien, G 7/16, im Folgenden: SFH, Aufnahmebedingungen in Italien 2016), hatte sich diese Problematik zwischenzeitlich entschärft, da sich die Wartezeit auf etwa ein bis drei Wochen verkürzt hat (vgl. Romer [Schweizerische Flüchtlingshilfe], Protokoll der Aussage als Sachverständige vor dem VG Minden in den Verfahren 10 K 7608/17.A u.a. vom 13.11.2019, S. 11 f., Asyldokumentation des OVG Hamburg, Italien, G 3/19).
  • VG Hamburg, 28.12.2021 - 9 AE 5190/21

    Afghanistan: Dublin: Abschiebungsanordnung rechtmäßig; Antrag ohne Erfolg;

    Soweit es in der Vergangenheit zu erheblichen Wartezeiten bis zum Termin der förmlichen Antragstellung gekommen ist, in der die Unterbringung in einer Unterkunft nicht immer garantiert war (Schweizerische Flüchtlingshilfe, Aufnahmebedingungen in Italien, Stand: August 2016, S. 2 1 , abrufbar unter https://www.fluechtlingshilfe.ch/fileadmin/user upload/Publikationen/Dublinlaenderberichte/160815-italien-aufnahmebedingungen-de.pdf, im Folgenden: SFH, Aufnahmebedingungen in Italien 2016), hat sich diese Problematik zwischenzeitlich entschärft, da sich die Wartezeit auf etwa ein bis drei Wochen verkürzt hat (vgl. Romer [Schweizerische Flüchtlingshilfe], Protokoll der Aussage als Sachverständige vor dem VG Minden in den Verfahren 10 K 7608/17.A u.a. vom 13.11.2019, S. 11 f., Asyldokumentation des OVG Hamburg, Italien, G 3/19).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 2/20

    Verfassungsbeschwerde wegen Regelung des Umgangsrechts

  • VG Göttingen, 16.11.2023 - 4 A 104/21
  • VG Potsdam, 07.01.2022 - 5 K 4096/16

    Iran: Subsidiärer Schutz wegen häuslicher Gewalt

  • VG Osnabrück, 09.03.2023 - 5 B 53/23

    Syrien: Dublin Italien: Keine systemischen Mängel, Suspendierung

  • VG Lüneburg, 25.08.2021 - 1 A 13/20

    Kolumbien: Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig.

  • VG Osnabrück, 31.05.2021 - 5 A 927/19

    Irak: Abschiebungsverbot für alleinstehende Frau

  • VG Hannover, 09.11.2022 - 4 A 2200/19

    Ruanda: Staatlicher Schutz bei Zwangsprostitution; Abschiebungsverbot nach § 60

  • VG Braunschweig, 29.07.2022 - 7 A 1164/17

    Ruanda: Asylberechtigung und Flüchtlingseigenschaft bei drohender Verfolgung

  • VG Hannover, 24.03.2022 - 6 A 3392/17

    Irak: Flüchtlingseigenschaft bei Zugehörigkeit zur Gruppe alleinstehender Frauen

  • VG Osnabrück, 01.12.2021 - 5 A 1038/19

    China: Keine Verfolgung wegen homosexueller Orientierung oder Behinderung des

  • VG Lüneburg, 30.06.2021 - 1 A 20/20

    Kolumbien: Häuslicher Übergriff kein Verfolgungsmerkmal; Staatliche und interne

  • VG Braunschweig, 10.03.2021 - 1 A 52/21

    Syrien: Dublin Bulgarien: für nicht-vulnerable, anerkannt Schutzberechtigte kein

  • VG Stade, 02.05.2018 - 6 A 2531/17
  • VG Oldenburg, 24.02.2022 - 15 A 5898/16

    Irak: Flüchtlingseigenschaft für einen Personenschützer wegen Verfolgung durch

  • VG Oldenburg, 17.02.2022 - 15 A 2387/17

    Irak: Flüchtlingseigenschaft bei drohender Verfolgung durch IS für öffentlich

  • VG Oldenburg, 26.01.2022 - 15 A 1885/18

    Irak: Flüchtlingseigenschaft wegen drohender geschlechtsspezifischer Verfolgung

  • VG Stade, 16.11.2020 - 4 A 3618/17

    Sudan: Dublin: keine systemischen Mängel in Italien, auch nicht wegen/während

  • VG Hannover, 18.04.2023 - 15 B 1659/23

    Russische Föderation: Dublin Estland: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unbegründet;

  • VG Schleswig, 08.06.2020 - 13 A 396/19
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Rechtsprechung
   EuGH, 16.06.2022 - Gutachten 1/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,14236
EuGH, 16.06.2022 - Gutachten 1/20 (https://dejure.org/2022,14236)
EuGH, Entscheidung vom 16.06.2022 - Gutachten 1/20 (https://dejure.org/2022,14236)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 2022 - Gutachten 1/20 (https://dejure.org/2022,14236)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV

    Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Antrag auf Gutachten - Entwurf eines modernisierten Vertrags über die Energiecharta - Art. 26 - Streitbeilegungsmechanismus - Zulässigkeit

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 02.09.2021 - C-741/19

    République de Moldavie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über die

    Auszug aus EuGH, 16.06.2022 - Gutachten 1/20
    Am 8. Oktober 2021 haben die Berichterstatterin und der Generalanwalt das Königreich Belgien gemäß Art. 62 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs gefragt, ob es in Anbetracht des Urteils vom 2. September 2021, Republik Moldau (C-741/19, EU:C:2021:655), insbesondere seiner Rn. 40 bis 66, seinen Gutachtenantrag aufrechterhalten wolle.

    Erstens trifft es zwar zu, dass die Chartakonferenz eine Liste von für Verhandlungen offenen Bereichen erstellt hat und dass diese Liste nicht den in Art. 26 VEC vorgesehenen Streitbeilegungsmechanismus enthält; gleichwohl befanden sich die Verhandlungen zum Zeitpunkt der Einreichung des vorliegenden Gutachtenantrags noch in einem sehr frühen Stadium, und das Urteil vom 2. September 2021, Republik Moldau (C-741/19, EU:C:2021:655), war noch nicht ergangen.

    Aus dem Urteil vom 2. September 2021, Republik Moldau (C-741/19, EU:C:2021:655), insbesondere aus dessen Rn. 40 bis 66, geht nämlich klar hervor, dass die Beachtung des in Art. 344 AEUV verankerten Grundsatzes der Autonomie des Unionsrechts gebietet, Art. 26 Abs. 2 Buchst. c VEC dahin auszulegen, dass er auf Streitigkeiten zwischen einem Mitgliedstaat und einem Investor aus einem anderen Mitgliedstaat über eine Investition des Investors im zuerst genannten Mitgliedstaat nicht anwendbar ist.

  • EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94

    Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und

    Auszug aus EuGH, 16.06.2022 - Gutachten 1/20
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gutachtenantrag nur die Frage betrifft, ob die Union für den Abschluss einer geplanten Übereinkunft zuständig ist (vgl. in diesem Sinne Gutachten 2/94 [Beitritt der Gemeinschaft zur EMRK] vom 28. März 1996, EU:C:1996:140, Rn. 13 bis 18).

    Betrifft der Gutachtenantrag die Frage der Vereinbarkeit der Übereinkunft mit den Verträgen, muss der Gerichtshof jedoch über hinreichende Angaben zum Inhalt der Übereinkunft verfügen (Gutachten 2/94 [Beitritt der Gemeinschaft zur EMRK] vom 28. März 1996, EU:C:1996:140, Rn. 19, und Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 147).

  • EuGH, 05.11.2002 - C-467/98

    Kommission / Dänemark

    Auszug aus EuGH, 16.06.2022 - Gutachten 1/20
    Aus der Rechtsprechung, die insbesondere auf das Urteil vom 5. November 2002, Kommission/Dänemark (C-467/98, EU:C:2002:625, Rn. 39), zurückgehe, ergebe sich nämlich, dass die Parteien bei einer Neuverhandlung einer Übereinkunft in ihrer Gesamtheit die sich aus dem ursprünglichen Vertrag ergebenden Verpflichtungen bestätigten, die nicht Teil der Neuverhandlung seien oder nur marginal geändert würden.

    Der Rat hegt ebenfalls Zweifel an der Zulässigkeit des vorliegenden Gutachtenantrags, und zwar insbesondere wegen der Unsicherheit in Bezug auf den Inhalt der geplanten Übereinkunft und die etwaige Änderung von Art. 26 VEC, wegen der fehlenden Konsequenzen eines etwaigen ablehnenden Gutachtens des Gerichtshofs und wegen der Tatsache, dass die auf das Urteil vom 5. November 2002, Kommission/Dänemark (C-467/98, EU:C:2002:625), zurückgehende Rechtsprechung im vorliegenden Fall nicht relevant sei, da sie im Rahmen einer Vertragsverletzungsklage nach Art. 258 AEUV entwickelt worden sei.

  • EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

    Auszug aus EuGH, 16.06.2022 - Gutachten 1/20
    Betrifft der Gutachtenantrag die Frage der Vereinbarkeit der Übereinkunft mit den Verträgen, muss der Gerichtshof jedoch über hinreichende Angaben zum Inhalt der Übereinkunft verfügen (Gutachten 2/94 [Beitritt der Gemeinschaft zur EMRK] vom 28. März 1996, EU:C:1996:140, Rn. 19, und Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 147).
  • EuGH, 08.03.2011 - Gutachten 1/09

    Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Übereinkommensentwurf - Schaffung eines

    Auszug aus EuGH, 16.06.2022 - Gutachten 1/20
    Daraus folgt, dass der Gerichtshof um ein Gutachten ersucht werden kann, wenn der Gegenstand der geplanten Übereinkunft bekannt ist, selbst wenn noch eine Reihe von Alternativen offen sind und Meinungsverschiedenheiten über die Abfassung bestimmter Klauseln bestehen (Gutachten 1/09 [Übereinkommen zur Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems] vom 8. März 2011, EU:C:2011:123, Rn. 53).
  • EuGH, 06.03.2018 - C-284/16

    Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei

    Auszug aus EuGH, 16.06.2022 - Gutachten 1/20
    Drittens lehnten es die Schiedsrichter in diesen Verfahren systematisch ab, sich für unzuständig zu erklären, selbst nach Verkündung des Urteils vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158).
  • EuGH, 07.02.2006 - Gutachten 1/03

    'Avis rendu en vertu de l''article 300, paragraphe 6, CE' - Zuständigkeit der

    Auszug aus EuGH, 16.06.2022 - Gutachten 1/20
    Aus der Rechtsprechung, insbesondere dem Gutachten 1/03 (Neues Übereinkommen von Lugano) vom 7. Februar 2006 (EU:C:2006:81), ergebe sich nämlich, dass der Gerichtshof bereits mit der Revision eines bestehenden Vertrags befasst gewesen sei, ohne dass die Zulässigkeit des Gutachtenantrags bezüglich des neuen Vertrags, dessen Abschluss geplant gewesen sei, deshalb in Zweifel gestanden hätte.
  • BGH, 27.07.2023 - I ZB 43/22

    Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf

    Insbesondere hat er in seinem Gutachten 1/20 zu Art. 26 ECV unabhängig von einer konkreten Schiedsordnung pauschal auf die Entscheidung in der Rechtssache "Komstroy" verwiesen (Gutachten vom 16. Juni 2022 - C-1/20, juris Rn. 47 mit Rn. 20 - Modernisierter Vertrag über die Energiecharta).
  • BGH, 27.07.2023 - I ZB 75/22

    Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf

    Insbesondere hat er in seinem Gutachten 1/20 zu Art. 26 ECV unabhängig von einer konkreten Schiedsordnung pauschal auf die Entscheidung in der Rechtssache "Komstroy" verwiesen (Gutachten vom 16. Juni 2022 - C-1/20, juris Rn. 47 mit Rn. 20 - Modernisierter Vertrag über die Energiecharta).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 07.10.2020 - U 1/20 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,49529
OLG Dresden, 07.10.2020 - U 1/20 (Kart) (https://dejure.org/2020,49529)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.10.2020 - U 1/20 (Kart) (https://dejure.org/2020,49529)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - U 1/20 (Kart) (https://dejure.org/2020,49529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Dresden, 07.10.2020 - U 1/20
    Diese Verpflichtung stimmt mit den Regelungen des Energiewirtschaftsrechtes und dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung (Artikel 28 Abs. 2 GG) überein (BGH, Urteil vom 17.12.2013 - KZR 65/12, NVwZ 2014, 817, 822).

    Der relevante Markt ist örtlich auf das Gebiet der Verfügungsbeklagten beschränkt und umfasst sämtliche Wege, die sich für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur Ummittelversorgung von Netzverbrauchen im Gemeinde- und Stadtgebiet eignen (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2013 - KZR 65/12 NVwZ 2014, 817, 819).

    Eine unbillige Behinderung von Bewerbern um eine Konzession liegt vor, wenn die Chancen von Bewerbern auf den Abschluss eines Konzessionsvertrages dadurch beeinträchtigt werden, dass die Auswahlentscheidung die an sie zu stellenden verfahrensbezogenen materiellen Anforderungen nicht erfüllt (BGH, Urteil vom 17.12.2013 - KZR 65/12, NVwZ 2014, 817, 820).

  • OLG Koblenz, 12.09.2019 - U 678/19

    Fehlerhafte Auswahlentscheidung über Abschluss eines Konzessionsvertrags für

    Auszug aus OLG Dresden, 07.10.2020 - U 1/20
    Dies zu entscheiden setzt eine Abwägung zwischen dem Interesse an der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auf der einen Seite und dem Interesse des unterlegenen Bewerbers und der Akteneinsicht auf der anderen Seite voraus (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 12.09.2019 - U 678/19 Kart, zitiert nach juris, Rn. 30).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2017 - 11 U 51/17

    Konzessionsvergabe zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes

    Auszug aus OLG Dresden, 07.10.2020 - U 1/20
    Das aus dem Diskriminierungsverbot abgeleitete Transparenzgebot stellt an die Gemeinden die Anforderung, den an dem jeweiligen Netzbetrieb interessierten Unternehmen ihre Entscheidungskriterien so rechtzeitig mitzuteilen, dass die Unternehmen erkennen können, worauf es der Kommune ankommt (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 3. November 2017 - 11 U 51/17, NVwZ-RR 2018, 485).
  • OLG Dresden, 18.09.2019 - U 1/19

    Strom- und Gaskonzessionsvergabe: Wie ist das Auswahlverfahren zu gestalten?

    Auszug aus OLG Dresden, 07.10.2020 - U 1/20
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 18. September 2019 (U 1/19 Kart) ausgeführt hat, gilt dies erst recht für weiche Kriterien, die bei einer Zusammenfassung der Gefahr einer gekürzten Wiedergabe oder eines (wenn auch ungewollten) Bedeutungswandels unterliegen können.
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 27 U 3/20

    Vergabe einer Stromnetzkonzession: Bieter haben Anspruch auf Akteneinsicht!

    Dabei ist sie an die Mitteilung des für den Zuschlag vorgesehenen Unternehmens, welche seiner Angebotsinhalte als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse anzusehen sind, nicht gebunden (vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 07.10.2020 - U 1/20 Kart).

    Ein der Verfügungsklägerin zur Seite stehender Verfügungsgrund nach §§ 936, 920 Abs. 2 ZPO in Form der Rechtsgefährdung gemäß §§ 935, 940 ZPO folgt aus der Gefahr eines Vertragsschlusses zwischen der Verfügungsbeklagten und der Nebenintervenientin (siehe auch OLG Dresden, Urteil vom 07.10.2020 - U 1/20 Kart, und Urteil vom 18.09.2019 - U 1/19 Kart, zitiert nach juris, Tz. 19).

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - 2 U 4/21

    Wann werden die Bewerber um eine Konzession unbillig behindert?

    Der Umfang des Geheimnisschutzes durch § 47 Abs. 3 Satz 3 EnWG wird nicht durch die Rechtsauffassungen der Verfahrensbeteiligten, sondern durch die objektive Rechtslage geprägt (OLG Dresden, Urteil vom 7. Oktober 2020, U 1/20 Kart, BeckRS 2020, 43444 Rn. 30).

    Die Abgabe eines bewertbaren Angebotes und das anschließende insbesondere in § 47 EnWG geregelte Überprüfungsverfahren setzen zwingend voraus, dass unterlegenen Bewerbern die Einsichtnahme gewährt werden kann, um die Transparenz der Auswahlentscheidung herzustellen (OLG Dresden, Urteil vom 7. Oktober 2020, U 1/20 Kart, BeckRS 2020, 43444 Rn. 30).

  • OLG Frankfurt, 12.08.2021 - 11 U 1/21

    Anforderungen an die Vergaben einer Ausschreibung für die Vergabe einer

    Dies folgt, nachdem die Beklagte die entsprechenden Regelungen in die Vergabeunterlagen aufgenommen hat, aus der Gefahr einer Präklusion der Einwendung nach § 47 I EnWG, ohne dass es hier der abschließenden Prüfung bedarf, ob eine solche hinsichtlich der Beschränkung des Akteneinsichtsrechts in den Vergabeunterlagen tatsächlich eingriffe (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 07. Oktober 2020 - U 1/20 Kart, juris, Rn. 33).
  • OLG Celle, 05.08.2022 - 13 U 81/21

    Konzessionsvertrag; Akteneinsicht; Kausalität; Rechtsverletzung; Intransparenz;

    Eine solche Rechtsverletzung dürfte nicht schon dann vorliegen, wenn die Gemeinde den Anspruch auf Akteneinsicht gemäß § 47 Abs. 3 EnWG - etwa aufgrund von nicht gerechtfertigten Schwärzungen - unzureichend erfüllt hat (so aber u.a. OLG Dresden, Urteil vom 7. Oktober 2020 - U 1/20 Kart, juris Rn. 26; KG, Urteil vom 24. September 2020 - 2 U 93/19.EnWG, juris Rn. 94).
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Rechtsprechung
   KAG Münster, 22.09.2020 - 1/20-KAG Münster   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,79327
KAG Münster, 22.09.2020 - 1/20-KAG Münster (https://dejure.org/2020,79327)
KAG Münster, Entscheidung vom 22.09.2020 - 1/20-KAG Münster (https://dejure.org/2020,79327)
KAG Münster, Entscheidung vom 22. September 2020 - 1/20-KAG Münster (https://dejure.org/2020,79327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zmv-online.de PDF

    Bildung einer Mitarbeitervertretung - Zuschnitt der maßgeblichen Einrichtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 13/72

    Betriebsrat: Informationspflicht des Arbeitgebers über nicht berücksichtigte

    Auszug aus KAG Münster, 22.09.2020 - 1/20
    zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt z.B. 13.03.2013 - 7 ABR 39/11 - juris; 21.11.2018 - 7 ABR 16/17 â€;juris) zulässig, weil es allen Beteiligten darum geht, in der aufgeworfenen Streitfrage des Einrichtungsbegriffs eine aussagekräftige Entscheidung zu erhalten, statt durch die Abweisung der Klage als derzeit unbegründet erneut den Klageweg beschreiten zu müssen (vgl. BAG 06.04.1973 - 1 ABR 13/72 †;juris).
  • BAG, 21.11.2018 - 7 ABR 16/17

    Einstellung - Aufhebung - nachträgliche Beteiligung

    Auszug aus KAG Münster, 22.09.2020 - 1/20
    zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt z.B. 13.03.2013 - 7 ABR 39/11 - juris; 21.11.2018 - 7 ABR 16/17 â€;juris) zulässig, weil es allen Beteiligten darum geht, in der aufgeworfenen Streitfrage des Einrichtungsbegriffs eine aussagekräftige Entscheidung zu erhalten, statt durch die Abweisung der Klage als derzeit unbegründet erneut den Klageweg beschreiten zu müssen (vgl. BAG 06.04.1973 - 1 ABR 13/72 †;juris).
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 39/11

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus KAG Münster, 22.09.2020 - 1/20
    zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt z.B. 13.03.2013 - 7 ABR 39/11 - juris; 21.11.2018 - 7 ABR 16/17 â€;juris) zulässig, weil es allen Beteiligten darum geht, in der aufgeworfenen Streitfrage des Einrichtungsbegriffs eine aussagekräftige Entscheidung zu erhalten, statt durch die Abweisung der Klage als derzeit unbegründet erneut den Klageweg beschreiten zu müssen (vgl. BAG 06.04.1973 - 1 ABR 13/72 †;juris).
  • BAG, 14.01.2004 - 7 ABR 26/03

    Anfechtung einer Betriebsratswahl in einem Betriebsteil

    Auszug aus KAG Münster, 22.09.2020 - 1/20
    So hat das Bundesarbeitsgericht in einem Einzelfall (14.01.2004 - 7 ABR 26/03 â€;juris) bei ca. 24 Kilometern Entfernung zwischen zwei Standorten und einer Fahrtdauer von 15 bis 20 Minuten mit dem Kraftfahrzeug bzw. 71 bis 84 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln noch eine sachgerechte Wahrnehmung der Arbeitnehmerbelange durch eine einheitliche Interessenvertretung für gegeben erachtet.
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Rechtsprechung
   VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 30.03.2020 - 01/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,85955
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 30.03.2020 - 01/20 (https://dejure.org/2020,85955)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 30.03.2020 - 01/20 (https://dejure.org/2020,85955)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 30. März 2020 - 01/20 (https://dejure.org/2020,85955)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekwue.de

    § 9 Abs. 2 Nr. 6 KVwGG; § 10 Abs. 4 Satz 1 KVwGG; § 3 AusführungsVO zum Pfarrbesoldungsgesetz; § 36 Abs. 1 VVZG-EKD; 40 Abs. 1 und 5 VVZG-EKD
    Freistellung, Klagebefugnis

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.01.2017 - 2 B 23.16

    Ausschöpfung; Buße; Codex Iuris Canonici; Erschöpfung; Essentialia;

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 30.03.2020 - 1/20
    Die staatlichen Verwaltungsgerichte beurteilen deshalb vergleichbare Klagen spiegelbildlich als dort unzulässig (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 07.08.2017 - 3 ZB 14.536 - BVerwG, Beschluss vom 04.01.2017 - 2 B 23/16; BVerwG, Urteil vom 27.02.2014 - 2 C 19.12 - alle Juris).
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 25.07.2017 - 2/16
    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 30.03.2020 - 1/20
    Im Gesetzgebungsverfahren wurde der Begriff "vermögensrechtliche Streitigkeiten" dann jedoch bewusst durch den engeren Begriff "vermögensrechtliche Ansprüche" ersetzt (12. Evangelische Landessynode, Beilage 79, und Protokoll der 51. Sitzung, S. 2118 f.; vgl. zu diesem Begriff auch § 15 des Kirchlichen Gesetzes zur Ausführung des Kirchenbeamtengesetzes der EKD; s. die veröffentlichten Urteile des erkennenden Gerichts vom 25.07.2017 - VG 02/16 - und vom 02.02.2018 - VG 01/16 -).
  • BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 19.12

    Zugang zu staatlichen Gerichten; Kirchenbeamtenverhältnis;

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 30.03.2020 - 1/20
    Die staatlichen Verwaltungsgerichte beurteilen deshalb vergleichbare Klagen spiegelbildlich als dort unzulässig (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 07.08.2017 - 3 ZB 14.536 - BVerwG, Beschluss vom 04.01.2017 - 2 B 23/16; BVerwG, Urteil vom 27.02.2014 - 2 C 19.12 - alle Juris).
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 02.02.2018 - 1/16
    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 30.03.2020 - 1/20
    Im Gesetzgebungsverfahren wurde der Begriff "vermögensrechtliche Streitigkeiten" dann jedoch bewusst durch den engeren Begriff "vermögensrechtliche Ansprüche" ersetzt (12. Evangelische Landessynode, Beilage 79, und Protokoll der 51. Sitzung, S. 2118 f.; vgl. zu diesem Begriff auch § 15 des Kirchlichen Gesetzes zur Ausführung des Kirchenbeamtengesetzes der EKD; s. die veröffentlichten Urteile des erkennenden Gerichts vom 25.07.2017 - VG 02/16 - und vom 02.02.2018 - VG 01/16 -).
  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 30.03.2020 - 1/20
    Auch dort konnten und können gleichwertige und sogar auf Lebenszeit angelegte Dozententätigkeiten nach C 2, C 3 oder C 4 bzw. W 2 oder W 3 besoldet werden, ohne dass dies, soweit eine amtsangemessene Alimentierung insbesondere durch die Grundgehaltssätze gegeben ist, gegen Beamten- oder Verfassungsrecht verstößt (vgl. BVerfG, Urteil vom 14.02.2012 - 2 BvL 4/10 -, Juris).
  • VGH Bayern, 07.08.2017 - 3 ZB 14.536

    Innerkirchlicher Rechtsweg bei Status- und Zahlungsklage eines Diakons

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 30.03.2020 - 1/20
    Die staatlichen Verwaltungsgerichte beurteilen deshalb vergleichbare Klagen spiegelbildlich als dort unzulässig (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 07.08.2017 - 3 ZB 14.536 - BVerwG, Beschluss vom 04.01.2017 - 2 B 23/16; BVerwG, Urteil vom 27.02.2014 - 2 C 19.12 - alle Juris).
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Rechtsprechung
   VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, 28.07.2020 - 1/2020   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,35716
VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, 28.07.2020 - 1/2020 (https://dejure.org/2020,35716)
VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, Entscheidung vom 28.07.2020 - 1/2020 (https://dejure.org/2020,35716)
VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, Entscheidung vom 28. Juli 2020 - 1/2020 (https://dejure.org/2020,35716)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekiba.de

    §§ 77, 78 LWG
    Gemeindewahlausschuss, Wahlanfechtung, parteifähige Körperschaft

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Rechtsprechung
   KAG Freiburg, 05.08.2020 - M 1/2020   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,31932
KAG Freiburg, 05.08.2020 - M 1/2020 (https://dejure.org/2020,31932)
KAG Freiburg, Entscheidung vom 05.08.2020 - M 1/2020 (https://dejure.org/2020,31932)
KAG Freiburg, Entscheidung vom 05. August 2020 - M 1/2020 (https://dejure.org/2020,31932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zmv-online.de PDF

    Fremdfinanzierung als Voraussetzung für die Bildung eines Wirtschaftausschusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Kirchliches Arbeitsgericht Münster, 22.09.2020 - 1/20-KAG Münster   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,52850
Kirchliches Arbeitsgericht Münster, 22.09.2020 - 1/20-KAG Münster (https://dejure.org/2020,52850)
Kirchliches Arbeitsgericht Münster, Entscheidung vom 22.09.2020 - 1/20-KAG Münster (https://dejure.org/2020,52850)
Kirchliches Arbeitsgericht Münster, Entscheidung vom 22. September 2020 - 1/20-KAG Münster (https://dejure.org/2020,52850)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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