Rechtsprechung
EuGH, 04.02.1959 - 1/58 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Stork & Cie. / EGKS Hohe Behörde
1 . VERFAHREN - KLAGEN AUF GRUND VON ARTIKEL 65 DES EGKS-VERTRAGES - KLAGERECHT DER VERTRIEBSUNTERNEHMEN
- EU-Kommission
Friedrich Stork & Co. Kohlengrosshandlung gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle
- Wolters Kluwer
Klagerecht der Vertriebsunternehmen; Entscheidungen der Hohen Behörde gemäß Art. 65 § 4 Abs. 2 Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS- Vertrag); Individuelle Natur einer Entscheidung der Hohen Behörde; Begriff der " die Klägerin ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. VERFAHREN - KLAGEN AUF GRUND VON ARTIKEL 65 DES EGKS-VERTRAGES - KLAGERECHT DER VERTRIEBSUNTERNEHMEN
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Storck / Haute autorité
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.1958 - 1/58
- EuGH, 04.02.1959 - 1/58
Wird zitiert von ... (8)
- LSG Sachsen, 29.11.2000 - L 4 RA 93/00
Recht auf Ehrenpension nach Recht der DDR; Voraussetzungen der Kürzung oder …
Die Beklagte schloss sich unter Hinweis auf die in der Richtlinie 1/58 "für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik" vom 01.10.1958 (geheime Verschlusssache, GVS 1336/58) enthaltenen Grundsätze und Aufgabenbereiche der Arbeit der inoffiziellen Mitarbeiter der rechtlichen Würdigung der Ermittlungstätigkeit der Klägerin für die Zeit von 1956 bis 1963 durch die Kommission an.Allein der generelle Hinweis auf die Richtlinie 1/58 für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern reiche zur Begründung eines Verstoßes gegen die genannten Rechtsgüter nicht aus.
In Anlehnung an die Richtlinie 1/58 sei die Tätigkeit der GI darauf gerichtet gewesen, Oppositionelle, Regierungsgegner und ausreisewillige DDR-Bürger ausfindig zu machen.
Sie habe bei ihrer Tätigkeit mit den geheimen Informatoren die Voraussetzungen und deren Aufgabenbereiche entsprechend der Richtlinie 1/58 "für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik" beachten müssen.
Daneben seien sog. GI eingesetzt worden, um u.a. Anzeichen feindlicher Tätigkeit und verdächtigter Personen festzustellen und Republikfluchten und Abwerbungen aufzuklären und zu verhindern (Seite 8 der Richtlinie 1/58).
Die Festlegungen dieser Richtlinie seien für sämtliche Mitarbeiter der Haupt- und selbständigen Abteilung, der Bezirksverwaltung und Kreisdienststellen des MfS verbindlich gewesen (Seite 38 der RL 1/58).
Auch wenn ihr kein konkreter Fall habe nachgewiesen werden können, seien diese Verfolgungsmaßnahmen doch wesensnotwendig mit ihrer Tätigkeit verbunden, ja entsprechend den Festlegungen der RL 1/58 gerade Aufgabe und Ziel ihrer Tätigkeit gewesen.
Dennoch schlussfolgerte das Sozialgericht aus den Festlegungen der Richtlinie 1/58, dass diese Verfolgungsmaßnahmen "ja gerade Aufgabe und Ziel" der Tätigkeit der Klägerin gewesen seien.
Schon bei der Lektüre der Richtlinie 1/58 werde deutlich, dass mit einer ganzen Armee sog. IM die Bevölkerung völlig durchdrungen, kontrolliert, bespitzelt, verfolgt und unterdrückt wurde.
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 12.12.2001 - L 4 RA 9/01
Keine Totalentziehung einer Entschädigungsrente/ Ehrenpension für eine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Sachsen, 29.11.2000 - L 4 RA 94/00
Recht auf Entschädigungsrente; Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit …
Weiterhin habe er die IM-Arbeit auf der Basis der Richtlinie 1/58 und der Arbeit an Operativ-Vorgängen im Verantwortungsbereich gewährleistet.Der Kläger sei 20 Jahre lang in leitender Position beim ehemaligen MfS der ehemaligen DDR tätig gewesen, habe unstreitig eigene IM geführt und habe die Arbeit an Operativvorgängen entsprechend der Richtlinie 1/58 gewährleistet.
Durch die Richtlinie 1/58 für die Arbeit mit informellen Mitarbeitern hätte sich das MfS beauftragt gesehen, alle Versuche, den Sieg des Sozialismus aufzuhalten oder zu verhindern - mit welchen Mitteln und Methoden es auch sei - vorbeugend im Keime zu ersticken.
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2004 - C-36/02
GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE VERBOT DES BETRIEBS …
44 - Vgl. u. a. die Urteile vom 4. Februar 1959 in der Rechtssache 1/58 (Stork/Hohe Behörde, Slg. 1959, 45) und vom 1. April 1965 in der Rechtssache 40/64 (Sgarlata u. a./Kommission, Slg. 1965, 296). - LSG Sachsen, 29.11.2000 - L 4 RA 130/99
Aberkennung des Rechts auf Entschädigungsrente durch die Bundesrepublik …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-106/09
Nach Ansicht von Generalanwalt Niilo Jääskinen können schädliche Steuermaßnahmen …
- EuG, 28.05.2013 - T-187/11
Trabelsi u.a. / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …
Daher kann eine Nichtigkeitsklage gegen einen Rechtsakt der Union nicht mit Erfolg auf eine innerstaatliche Bestimmung gestützt werden (Urteile des Gerichtshofs vom 4. Februar 1959, Stork/Hohe Behörde, 1/58, Slg. 1959, 45, Randnr. 4, vom 17. Dezember 1970, 1nternationale Handelsgesellschaft, 11/70, Slg. 1970, 1125, Randnr. 3, und vom 8. September 2010, Winner Wetten, C-409/06, Slg. 2010, I-8015, Randnr. 61). - Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002 - C-87/01
Kommission / CCRE
19: - Urteil vom 4. Februar 1959 in der Rechtssache 1/58 (Slg. 1959, 43, 63).
Rechtsprechung
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.03.1959 - F 1/58 |
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.03.1959 - F 1/58
- BVerwG, 27.06.1961 - I C 127.59
Rechtsprechung
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.03.1958 - P OVG 1/58 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 76 Abs. 2 PersVG; § 86a RAGebO a.F.; § 50 ZPO; § 104 Abs. 3 ZPO; § 105 ZPO
Anfechtung der Wahl des Personalrats und Festsetzung der entstandenen Rechtsanwaltskosten; Rückweisung der Erinnerung durch die Fachkammer für Personalvertretungssachen; Möglichkeit der Abrechnung nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (RAGebO) bei Verfahren in ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung der Wahl des Personalrats und Festsetzung der entstandenen Rechtsanwaltskosten; Rückweisung der Erinnerung durch die Fachkammer für Personalvertretungssachen; Möglichkeit der Abrechnung nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (RAGebO) bei Verfahren in ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1958, 1203
- DÖV 1959, 192
- DÖV 1959, 192 (Volltext mit amtl. LS)
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Saarland, 26.10.1979 - II N 1/79
Nichtigkeit eines Bebauungsplanes wegen Nichtbeachtung des Entwicklungsgebotes …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.05.1958 - P 2/58
Erstattung von Rechtsanwaltskosten eines Personalratsmitgliedes durch die …
Daß auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren mit der Prozeßführung beauftragte Rechtsanwälte ihre Kosten nach den Vorschriften der Gebührenordnung für Rechtsanwälte erheben können, ist allgemein anerkannt (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 13.3.1958 - P OVG 1/58 - DÖD. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.10.1958 - P 3/58
Durchführung eines verwaltungsgerichtlichen Wahlanfechtungsverfahrens; Einordnung …
Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Rechtsanwalts ... hat der Vorsitzende des Fachsenats für Personalvertretungssachen bei dem Oberverwaltungsgericht durch Beschluß vom 13. März 1958 (P OVG 1/58) zurückgewiesen mit der Begründung, daß der Personalrat für das Kostenfestsetzungsverfahren nicht parteifähig sei. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 01.12.1967 - P L 1/67
Anspruch des Personalrates auf Erstattung von notwendigen …
Bei dieser Sach- und Rechtslage brauchte der Senat auf die Frage der Erstattungsfähigkeit der streitigen Kosten nicht einzugehen (vgl. zu dieser Frage u.a., BAG, Beschl, vom 18. April 1967 - 1 A ER 11/66 = NJW 1967, 2377 LAG Düsseldorf, Beschl, v. 19.8.1964 = AP § 39 BetrVG Nr. 2 nebst Anm. von Tsschischgale, sowie die oben angeführten Entscheidungen des OVG Lüneburg vom 15. Oktober 1958, 12. Dezember 1962 und 1. März 1966, ferner mit weiteren Beschluß vom 13. März 1958 - P OVG 1/58 - = NJW 1958, 1203). - VGH Hessen, 09.02.1971 - III F 66/69 Zwar können die Kläger als Miteigentümer gemäß § 1011 BGB jeder für sich selbständig Ansprüche aus dem Eigentum in Ansehen des ganzen Grundstücks geltend machen, was auch in entsprechender Anwendung dieser Bestimmung für öffentlich-rechtliche Ansprüche - hier aufgrund des Flurbereinigungsgesetzes - gilt (vgl. Urt. d. erk. Senats vom 23.12.1962 - F III 130/61 - nicht veröffentlicht-; Hess. VGH zu § 2038 Abs. 1 BGB in NJW 1958, S. 1203).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 11.12.1958 - 1/58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
Friedrich Stork & Co. Kohlengrosshandlung gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.
- EU-Kommission
Friedrich Stork & Co. Kohlengrosshandlung gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.1958 - 1/58
- EuGH, 04.02.1959 - 1/58