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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - VerfGH 20/95, VerfGH 1/96, VerfGH 3/96, VerfGH 7/96, VerfGH 8/96   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - VerfGH 20/95, VerfGH 1/96, VerfGH 3/96, VerfGH 7/96, VerfGH 8/96 (https://dejure.org/1997,1333)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.06.1997 - VerfGH 20/95, VerfGH 1/96, VerfGH 3/96, VerfGH 7/96, VerfGH 8/96 (https://dejure.org/1997,1333)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Juni 1997 - VerfGH 20/95, VerfGH 1/96, VerfGH 3/96, VerfGH 7/96, VerfGH 8/96 (https://dejure.org/1997,1333)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbstbetroffenheit von Gemeinden und Kreisen innerhalb eines in einem Braunkohlenplan (hier: Garzweiler II) dargestellen Abbaugebiets; Landschaftsplanung als Teil der Planungshoheit und des Schutzbereichs der kommunalen Selbstverwaltung; Demokratische Legitimation des ...

  • Wolters Kluwer

    Selbstbetroffenheit von Gemeinden und Kreisen innerhalb eines in einem Braunkohlenplan (hier: Garzweiler II) dargestellen Abbaugebiets; Landschaftsplanung als Teil der Planungshoheit und des Schutzbereichs der kommunalen Selbstverwaltung; Demokratische Legitimation des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kommunale Verfassungsbeschwerden gegen Braunkohlenplan Garzweiler II erfolglos

Besprechungen u.ä.

  • t-online.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Juristisches Wettrennen um die Zukunft der Kohle - Garzweiler II und kommunale Interessen (RA Dr. Bernhard Stüer; Städte- und Gemeinderat 8/1996)

Sonstiges (6)

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Schriftsatz

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Beschwerdebegründung

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Verfassungsbeschwerdeschrift - Braunkohlenplan Garzweiler II

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Verfassungsbeschwerdeschrift

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 473
  • DVBl 1997, 1107
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - VerfGH 20/95
    Hierfür gelten dieselben Erwägungen wie für Darstellungen in Gebietsentwicklungsplänen (zu ihnen vgl. VerfGH NW, NWVBl. 1990, 51, 52; ferner BVerfGE 76, 107, 114).

    Er liegt jedoch nicht vor, wenn ein Gesetz den untergesetzlichen Normgeber nur ausnahmsweise zu Einschränkungen der Planungshoheit einzelner Gemeinden in räumlich klar abgegrenzten Gebieten ermächtigt (vgl. BVerfGE 56, 298, 313; BVerfGE 76, 107, 119; VerfGH NW, NWVBl. 1990, 51, 52).

    Die gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie erlaubt eine Einschränkung der Planungshoheit einzelner Gemeinden, wenn und soweit diese durch überörtliche Interessen von höherem Gewicht gefordert wird (vgl. BVerfGE 76, 107, 119 f.; VerfGH NW, NWVBl. 1990, 51, 52).

    Ausfluß der Selbstverwaltungsgarantie wie des Rechtsstaatsgebots ist die Pflicht, den für die beabsichtigte Planung erheblichen Sachverhalt zutreffend und vollständig zu ermitteln und die individuell betroffene Gemeinde anzuhören (vgl. BVerfGE 76, 107, 122).

    Gemeinden mit derartigen Bodenschätzen auf ihrem Gebiet unterliegen schon von ihrer geographischen Lage her einer gewissen "Situationsgebundenheit" (zu diesem Gesichtspunkt vgl. BVerfGE 76, 107, 123).

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - VerfGH 20/95
    Sachlich-inhaltlich wird der ununterbrochene Zurechnungszusammenhang zwischen Volk und staatlicher Herrschaft vor allem durch die Wahl des Parlaments, durch die von ihm beschlossenen Gesetze als Maßstab für das Handeln des einzelnen Amtswalters, durch den parlamentarischen Einfluß auf die Politik der Regierung sowie durch die grundsätzliche Weisungsgebundenheit der Verwaltung gegenüber der Regierung hergestellt, durch die die Regierung in die Lage versetzt wird, die Sachverantwortung für das Handeln des einzelnen Amtswalters gegenüber Volk und Parlament zu übernehmen (vgl. BVerfGE 93, 37, 66 ff.; BVerfGE 83, 60, 71 ff.; BVerfGE 47, 253, 275 f.; VerfGH NW, OVGE 39, 292, 293 ff.).

    Das unterscheidet ihn von einem Mitglied der Einigungsstelle, das von einer Personalvertretung bestellt wird und der Einigungsstelle nicht kraft seines ihm sonst übertragenen Amtes, sondern als Beschäftigter der Dienststelle angehört (vgl. hierzu BVerfGE 93, 37 ff.).

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89

    Ausländerwahlrecht II

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - VerfGH 20/95
    Sachlich-inhaltlich wird der ununterbrochene Zurechnungszusammenhang zwischen Volk und staatlicher Herrschaft vor allem durch die Wahl des Parlaments, durch die von ihm beschlossenen Gesetze als Maßstab für das Handeln des einzelnen Amtswalters, durch den parlamentarischen Einfluß auf die Politik der Regierung sowie durch die grundsätzliche Weisungsgebundenheit der Verwaltung gegenüber der Regierung hergestellt, durch die die Regierung in die Lage versetzt wird, die Sachverantwortung für das Handeln des einzelnen Amtswalters gegenüber Volk und Parlament zu übernehmen (vgl. BVerfGE 93, 37, 66 ff.; BVerfGE 83, 60, 71 ff.; BVerfGE 47, 253, 275 f.; VerfGH NW, OVGE 39, 292, 293 ff.).

    Auch den Gemeinden und Kreisen ordnet Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG ein "Volk" zu, das demokratische Legitimation vermitteln kann (vgl. BVerfGE 83, 60, 75).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.09.1986 - VerfGH 17/85

    Mitbestimmungs-Artikelgesetz teilweise nichtig

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - VerfGH 20/95
    Zu diesen verfassungsrechtlichen Grundsätzen gehört das Demokratieprinzip (VerfGH NW, OVGE 39, 292, 293).

    Sachlich-inhaltlich wird der ununterbrochene Zurechnungszusammenhang zwischen Volk und staatlicher Herrschaft vor allem durch die Wahl des Parlaments, durch die von ihm beschlossenen Gesetze als Maßstab für das Handeln des einzelnen Amtswalters, durch den parlamentarischen Einfluß auf die Politik der Regierung sowie durch die grundsätzliche Weisungsgebundenheit der Verwaltung gegenüber der Regierung hergestellt, durch die die Regierung in die Lage versetzt wird, die Sachverantwortung für das Handeln des einzelnen Amtswalters gegenüber Volk und Parlament zu übernehmen (vgl. BVerfGE 93, 37, 66 ff.; BVerfGE 83, 60, 71 ff.; BVerfGE 47, 253, 275 f.; VerfGH NW, OVGE 39, 292, 293 ff.).

  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84

    § 10b EStG

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - VerfGH 20/95
    Selbst betroffen ist ein Beschwerdeführer, der unmittelbar rechtlich und nicht lediglich mittelbar faktisch (reflexhaft) von der angegriffenen Rechtsnorm betroffen wird (vgl. BVerfGE 78, 350, 354).

    Vielmehr kann es auch derjenige sein, der durch die angegriffene Norm formell im Sinne einer Reflexwirkung betroffen ist, sofern sich die Norm nach ihrer Bedeutung und Zielrichtung auch an ihn wendet (vgl. BVerfGE 6, 273, 277 f.; BVerfGE 13, 230, 232 f.; BVerfGE 50, 290, 320 f.; BVerfGE 53, 1, 14 f.; BVerfGE 78, 350, 354 f.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.04.1997 - VerfGH 9/95

    Braunkohlenplan Garzweiler II

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - VerfGH 20/95
    In Anbetracht der eingehenden Regelung des Braunkohlenabbaus im Landesplanungsgesetz muß der Landtag weder über das "Ob" eines konkreten Tagebaus noch über dessen Standort oder räumliche Ausdehnung durch einen zusätzlichen Gesetzgebungsakt entscheiden (VerfGH NW, Urteil vom 29. April 1997 - VerfGH 9/95 -).
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - VerfGH 20/95
    Sachlich-inhaltlich wird der ununterbrochene Zurechnungszusammenhang zwischen Volk und staatlicher Herrschaft vor allem durch die Wahl des Parlaments, durch die von ihm beschlossenen Gesetze als Maßstab für das Handeln des einzelnen Amtswalters, durch den parlamentarischen Einfluß auf die Politik der Regierung sowie durch die grundsätzliche Weisungsgebundenheit der Verwaltung gegenüber der Regierung hergestellt, durch die die Regierung in die Lage versetzt wird, die Sachverantwortung für das Handeln des einzelnen Amtswalters gegenüber Volk und Parlament zu übernehmen (vgl. BVerfGE 93, 37, 66 ff.; BVerfGE 83, 60, 71 ff.; BVerfGE 47, 253, 275 f.; VerfGH NW, OVGE 39, 292, 293 ff.).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - VerfGH 20/95
    Die Sicherung der Energieversorgung ist ein Gemeinschaftsinteresse höchsten Ranges (BVerfGE 30, 292, 323 f.).
  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - VerfGH 20/95
    Vielmehr kann es auch derjenige sein, der durch die angegriffene Norm formell im Sinne einer Reflexwirkung betroffen ist, sofern sich die Norm nach ihrer Bedeutung und Zielrichtung auch an ihn wendet (vgl. BVerfGE 6, 273, 277 f.; BVerfGE 13, 230, 232 f.; BVerfGE 50, 290, 320 f.; BVerfGE 53, 1, 14 f.; BVerfGE 78, 350, 354 f.).
  • BVerfG, 10.12.1974 - 2 BvK 1/73

    Magistratsverfassung Schleswig-Holstein

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - VerfGH 20/95
    Das ist für eine demokratische Legitimierung einerseits erforderlich, andererseits aber auch ausreichend (vgl. BVerfGE 38, 258, 275).
  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57

    Ladenschlußgesetz I

  • BVerwG, 16.06.1988 - 4 B 102.88

    Voraussetzungen für die Planung und Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 64/78

    Schulbücher

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

  • VerfGH Thüringen, 19.06.1996 - VerfGH 7/96

    Individualverfassungsbeschwerde; Zulässigkeit; Maßnahmen öffentlicher Gewalt;

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.1992 - VerfGH 6/91

    Kommunale Verfassungsbeschwerde: Substantiierungsanforderungen bei Rüge des

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen - VerfGH 1/96 (anhängig)

    Verfassungsbeschwerdeschrift - Braunkohlenplan Garzweiler II

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen - VerfGH 3/96 (anhängig)

    Verfassungsbeschwerdeschrift - Braunkohlenplan Garzweiler II

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen - VerfGH 8/96 (anhängig)

    Verfassungsbeschwerdeschrift - Braunkohlenplan Garzweiler II

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.2020 - VerfGH 10/19

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die regionalplanerische Festlegung eines

    Zum Landesrecht in diesem Sinne gehören nach gefestigter Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs auch die in Regionalplänen (bzw. nach früherer Bezeichnung in Gebietsentwicklungsplänen) festgelegten Ziele der Raumordnung (vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 15. Dezember 1989 - VerfGH 5/88, OVGE 40, 310, 311 f., vom 11. Juli 1995 - VerfGH 21/98, OVGE 45, 291, 292, und vom 25. Juni 2002 - VerfGH 42/00, NVwZ 2003, 202 = juris, Rn. 26; siehe auch Urteile vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a., OVGE 46, 295 = juris, Rn. 48, und vom 25. Oktober 2011 - VerfGH 10/10, OVGE 54, 277 = juris, Rn. 67 zu Braunkohlenplänen als sachlichen Raumordnungsplänen).

    Als Trägerin der Bauleitplanung hat sie bei ihren künftigen Planungen jedenfalls den gebietsbezogenen Vorrang der Windenergie vor konkurrierenden Nutzungen zu beachten und ihren Flächennutzungsplan anzupassen, soweit er hiervon abweichende Darstellungen enthält, § 1 Abs. 4 BauGB (siehe auch VerfGH NRW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a., OVGE 46, 295 = juris, Rn. 57 ff.).

    Dieses Recht erstreckt sich grundsätzlich auf alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft und umfasst die Befugnis zur grundsätzlich eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 11. Juli 1995 - VerfGH 21/93, OVGE 45, 291, 293, und vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a., OVGE 46, 295 = juris, Rn. 63) .

    Diese umfasst das Recht der Gemeinde, im Rahmen ihrer Bauleitplanung die künftige Entwicklung des Gemeindegebiets grundsätzlich nach eigenen Vorstellungen zu steuern und zu gestalten (VerfGH NRW, Urteile vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a., OVGE 46, 295 = juris, Rn. 64, und vom 25. Juni 2002 - VerfGH 42/00, NWVBl. 2002, 376 = juris, Rn. 30 f.).

    Dies schließt es indes aus, gleichzeitig eine Berührung der kommunalen Planungshoheit in Bezug auf diesen Aspekt anzunehmen (allgemein dazu bereits VerfGH NRW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a., OVGE 46, 295 = juris, Rn. 137).

    Diese Ermächtigung zur Regionalplanung begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 15. Dezember 1989 - VerGH 5/88, OVGE 40, 310, 313 ff., und vom 25. Juni 2002 - VerfGH 42/00, NVwZ 2003, 202 = juris, Rn. 48 [jeweils zur Vorgängervorschrift des § 14 LPlG a. F.]; zu Braunkohlenplänen auch VerfGH NRW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a., OVGE 46, 295 = juris, Rn. 76).

    Dasselbe gilt für einfach-rechtliche Vorgaben, die Ausfluss anderer Verfassungsgrundsätze sind, die ihrerseits das Bild der Selbstverwaltung mit prägen oder doch unmittelbare Auswirkungen auf diese Verfassungsgrundsätze haben (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a., OVGE 46, 295 = juris, Rn. 94; Dietlein, NWVBl. 1992, 1 ff.).

    Dies gilt selbst dann, wenn die gemeindliche Planungshoheit diesem Kernbereich zuzurechnen sein sollte (offen gelassen in BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juni 1987 - 2 BvR 826/83, BVerGE 76, 107 = juris, Rn. 38, und vom 7. Mai 2001 - 2 BvK 1/00, BVerfGE 103, 332 = juris, Rn. 123 f.; VerfGH NRW, Urteile vom 15. Dezember 1989 - VerfGH 5/88, OVGE 40, 310, 313 f., vom 11. Juni 1997 - VerfGH 21/93, OVGE 45, 291, 294, vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a., OVGE 46, 295 = juris, Rn. 7, vom 25. Juni 2002 - VerfGH 42/00, NWVBl. 2002, 376 = juris, Rn. 64, und vom 25. Oktober 2011 - VerfGH 10/10, OVGE 54, 277 = juris, Rn. 89).

    Insoweit konkretisiert der Regionalplan nur die in der Örtlichkeit vorgefundene Lage und die Charakteristika des betroffenen Teils des Gemeindegebietes (zu diesem Gedanken vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1987 - 2 BvR 826/83, BVerfGE 76, 107 = juris, Rn. 52; VerfGH NRW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a., OVGE 46, 295 = juris, Rn. 108; BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - 4 NB 20.91, BVerwGE 90, 329 = juris, Rn. 20).

  • VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 7/01

    Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II

    Die gegen den vorerwähnten Braunkohlenplan gerichtete Verfassungsbeschwerde des Klägers blieb vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VerfGH NRW) erfolglos (Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 7/96 u. a. -).

    Es komme hinzu, dass bereits der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen durch Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 7/96 u. a. - im Rahmen der kommunalen Verfassungsbeschwerde des Klägers festgestellt habe, dass dessen Selbstverwaltungsrecht durch den Braunkohlenplan Garzweiler II nicht verletzt sei.

    Denn hier ist jedenfalls ein die Klagebefugnis begründender rechtswidriger Eingriff in das dem Kläger zustehende, durch Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG sowie Art. 78 LV NRW geschützte Recht der Selbstverwaltung, das auch die Landschaftsplanung umfasst, vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, ZfB 1997, 300, 304 f.; OVG NRW, Urteile vom 8. Juni 2000 - 20 A 3644/98 -, ZfB 2001, 203, 206, sowie vom 11. Januar 1999 - 7 A 2377/96 -, Natur und Recht (NuR) 1999, 704, 707, vorgetragen und möglich.

    vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, S. 23 des Entscheidungsabdrucks, insoweit veröffentlicht in juris; vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch den Beschluss der Kammer vom 3. Juli 2001 - 9 L 354/01 -, S. 14 f. des Entscheidungsabdrucks.

    vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 -, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 56, 298, 311 ff.; VerfGH NRW, Urteile vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, ZfB 1997, 300, 305, sowie vom 26. Juni 2001 - VerfGH 28/00 und 30/00 -, S. 33 des Entscheidungsabdrucks.

    Denn der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 9. Juni 1997, - VerfGH 20/95 u. a. -, Seite 49 f. des Entscheidungsabdrucks, insoweit veröffentlicht in juris, mit die Kammer bindender Wirkung (vgl. § 26 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen - VGHG NRW -) ausgeführt, dass der Braunkohlenausschuss die (weiteren) Belange der Beschwerdeführer in einer Weise abgewogen hat, die verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden kann.

    Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein- Westfalen hat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, ZfB 1997, 300, 309 f., dazu ausgeführt:.

    vgl. dazu VerfGH NRW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, ZfB 1997, 300, 310 f.; vgl. zu den Grenzen der gerichtlichen Kontrolle energiepolitischer Leitvorstellungen des Gesetzgebers auch Oberverwaltungsgericht Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2000 - 4 B 130/00 -, Seite 23 des Entscheidungsabdrucks.

    vgl. zu dieser Vorschrift VerfGH NRW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, S. 35 des Entscheidungsabdrucks, insoweit veröffentlicht in juris.

    vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, S. 52 des Entscheidungsabdrucks, insoweit veröffentlicht in juris; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 18. September 1997 - 1 S 354/96 -, ZfB 1997, 314, 322 mit Nachweisen; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 21. Oktober 1993 - 2 F 121/93 -, ZfB 1994, 44, 48 f.

    Im Übrigen hat der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW in seinem Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, Seite 51 f. des Entscheidungsabdrucks, insoweit veröffentlicht in juris, mit die Kammer bindender Wirkung (vgl. § 26 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen - VGHG NRW -) ausgeführt, dass der Braunkohlenplan Garzweiler II auch insoweit nicht das Selbstverwaltungsrecht der Antragstellerin verletzt.

  • VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 2954/00

    Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II

    Die gegen den vorerwähnten Braunkohlenplan gerichtete Verfassungsbeschwerde der Klägerin blieb vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VerfGH NRW) erfolglos (Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -).

    Denn hier ist jedenfalls ein die Klagebefugnis begründender rechtswidriger Eingriff in das der Klägerin zustehende, durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sowie Art. 78 Abs. 1 LV NRW geschützte Recht der Selbstverwaltung, das auch die gemeindliche Planungshoheit schützt, vgl. statt vieler VerfGH NRW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, ZfB 1997, 300, 305, vorgetragen und möglich.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Januar 2001 - 4 A 12/99 -, NVwZ 2001, 1160, 1161, vom 12. Dezember 1996 - 4 C 14/95 -, NVwZ 1997, 904 f., sowie vom 21. März 1996 - 4 C 26/94 -, NVwZ 1997, 169 f.; VerfGH NRW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, S. 52 des Entscheidungsabdrucks, insoweit veröffentlicht in juris.

    vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 -, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 56, 298, 311 ff.; VerfGH NRW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, ZfB 1997, 300, 305; OVG NRW, am angegebenen Ort, S. 154.

    vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, S. 52 des Entscheidungsabdrucks, insoweit veröffentlicht in juris; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 18. September 1997 - 1 S 354/96 -, ZfB 1997, 314, 322 mit Nachweisen; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 21. Oktober 1993 - 2 F 121/93 -, ZfB 1994, 44, 48 f.

    Im Übrigen hat der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW in seinem Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, Seite 51 f. des Entscheidungsabdrucks, insoweit veröffentlicht in juris, mit die Kammer bindender Wirkung (vgl. § 26 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen - VGHG NRW -) ausgeführt, dass der Braunkohlenplan Garzweiler II auch insoweit nicht das Selbstverwaltungsrecht der Antragstellerin verletzt.

    Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, ZfB 1997, 300, 309 f., dazu ausgeführt:.

    vgl. dazu Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, ZfB 1997, 300, 310 f.; vgl. zu den Grenzen der gerichtlichen Kontrolle energiepolitischer Leitvorstellungen des Gesetzgebers auch Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2000 - 4 B 130/00 -, Seite 23 des Entscheidungsabdrucks.

  • VG Aachen, 03.07.2001 - 9 L 354/01

    Zulassung eines Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Garzweiler I/II;

    Die gegen den vorerwähnten Braunkohlenplan gerichtete Verfassungsbeschwerde der Antragstellerin blieb vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VerfGH NRW) erfolglos (Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -).

    Denn hier ist jedenfalls ein die Antragsbefugnis begründender rechtswidriger Eingriff in das der Antragstellerin zustehende, durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sowie Art. 78 Abs. 1 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen (LV NRW) geschützte Recht der Selbstverwaltung, das auch die gemeindliche Planungshoheit schützt, vgl. statt vieler VerfGH NRW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, ZfB 1997, 300, 305, vorgetragen und möglich.

    vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 -, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 56, 298, 311 ff.; VerfGH NRW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, ZfB 1997, 300, 305; OVG NRW, am angegebenen Ort, S. 154. Erfolgt die Beschränkung der gemeindlichen Selbstverwaltung auf der Grundlage eines Gesetzes durch die vollziehende Gewalt in einem konkreten Einzelfall, muss auch die Ermächtigungsnorm mit der Selbstverwaltungsgarantie vereinbar sein.

    vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, S. 52 des Entscheidungsabdrucks, insoweit veröffentlicht in Juris; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 18. September 1997 - 1 S 354/96 -, ZfB 1997, 314, 322 mit Nachweisen; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 21. Oktober 1993 - 2 F 121/93 -, ZfB 1994, 44, 48 f.

    Im Übrigen hat der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW in seinem Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, Seite 51 f. des Entscheidungsabdrucks, insoweit veröffentlicht in Juris, mit die Kammer bindender Wirkung (vgl. § 26 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen - VGHG NRW -) ausgeführt, dass der Braunkohlenplan Garzweiler II auch insoweit nicht das Selbstverwaltungsrecht der Antragstellerin verletzt.

    Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein- Westfalen hat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, ZfB 1997, 300, 309 f., dazu ausgeführt:.

    vgl. dazu Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, ZfB 1997, 300, 310 f.; vgl. zu den Grenzen der gerichtlichen Kontrolle energiepolitischer Leitvorstellungen des Gesetzgebers auch Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2000 - 4 B 130/00 -, Seite 23 des Entscheidungsabdrucks.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 1194/02

    Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos

    auch VerfG Brandenburg, Urteil vom 18.6.1998 - 27/97 -, EuGRZ 1998, 698 (704), unter Hinweis auf VerfGH NRW, Urteil vom 9.6.1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, OVGE 46, 295 ff. .

    VerfGH NRW, Urteil vom 9.6.1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, OVGE 46, 295 (311 ff.).

    zu dieser Regelung auch VerfGH NRW, Urteil vom 9.6.1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, juris, Rn. 76, 92 des Langtextes (insoweit in OVGE 46, 295, 305, 310, nicht abgedruckt).

  • VerfG Brandenburg, 15.06.2000 - VfGBbg 32/99

    Verfassungswidrigkeit der Verordnung über die Verbindlichkeit des

    Die Beschwerdeführerin ist verpflichtet, bei ihren Planungen den Vorrang des Braunkohlenabbaus vor anderen Nutzungen zu berücksichtigen (vgl. § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch , § 4 Abs. 1 ROG 1998), und somit von der Verordnung über die Verbindlichkeit des Braunkohlenplans unmittelbar betroffen (vgl. dazu VerfGH NW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, S. 19 des Umdrucks, insoweit nicht abgedruckt in DVBl. 1997, 1107 ff.).

    Bei derart weitreichenden Gebietsbeeinträchtigungen ist jedoch eine detaillierte Darlegung konkreter Planungen für das betreffende Gebiet entbehrlich (vgl. VerfGH NW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, S. 23 des Umdrucks).

    Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein- Westfalen, wonach der Braunkohlenplan der Fachaufsicht der Landesplanungsbehörde und des zuständigen Fachministers unterliege (VerfGH NW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, DVBl. 1997, 1107, 1110), lässt sich entgegen der Auffassung der Landesregierung auf die Verhältnisse im Land Brandenburg nicht übertragen.

    In einem System, in dem der Braunkohlenausschuss Entscheidungsbefugnisse von Gewicht hat und sich insoweit als Träger von Hoheitsgewalt darstellt (vgl. VerfGH NW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, DVBl. 1997, 1107, 1110), darf der Gesetzgeber die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Braunkohlenausschusses vor dem Hintergrund des Rechtsstaatsprinzips und des Demokratiegebotes nach Art. 80 Satz 2 LV ("Ausmaß" der Ermächtigung) nicht vorgabenfrei einer Verordnung der Landesregierung - hier konkret: Verordnung über die Bildung des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg vom 8. April 1992 - überlassen.

  • VerfG Brandenburg, 18.06.1998 - VfGBbg 27/97

    Kein Verstoß gegen Rechte der Sorben durch Auflösung der Gemeinde Horno und

    Selbst wenn die Braunkohlenplanung die Voraussetzungen, an die das Bundesberggesetz die Zulassungsentscheidung der Bergbehörde zu einem Betriebsplan bindet, nicht erweitern könnte, bliebe sie ein sinnvolles Instrument zur planerischen Bewältigung der mit dem Braunkohlentagebau verbundenen raumbedeutsamen und die Oberfläche verändernden Maßnahmen mit ihren weitreichenden Auswirkungen (siehe BVerwG, NVwZ 1991, 992, 993; VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u.a. -, S. 35 des Urteilsumdrucks).

    Dem hierin zum Ausdruck kommenden gesetzlichen Anliegen zur Erhaltung eines deutschen Kohlenbergbaus (vgl. zum Steinkohlenbergbau BVerfG, NJW 1995, 381 ff.; zum Braunkohlenbergbau VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 -, S. 29 des Entscheidungsumdrucks) kann das Land wirksam nur gerecht werden, wenn es die Gewinnung abbauwürdiger und durch die vorhandene technische Ausrüstung bereits abbaubarer Rohstoffe fördert.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 3051/06

    Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos

    - VerfGH 20/95 u. a. -, OVGE 46, 295 (306).

    - VerfGH 20/95 u. a. - Juris, Rn. 74 des Langtextes (insoweit in OVGE 46, 295, 305 nicht abgedruckt), die eine entsprechende Vorgabe für den Braunkohlenausschuss abdeckt.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.10.2011 - VerfGH 10/10

    Verfassungsbeschwerde gegen Änderung des Braunkohlenplans Inden II erfolglos

    Dem Verständnis des Gesetzgebers folgend geht auch der Verfassungsgerichtshof davon aus, dass § 48 Satz 1 LPlG NRW den Braunkohlenausschuss daran hindert, jederzeit aufgrund veränderter Wertmaßstäbe auf einen aufgestellten und genehmigten Braunkohlenplan zuzugreifen (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u.a. -, juris Rn. 76, insoweit nicht abgedruckt in OVGE 46, 295 ff.).

    Eine Missachtung von Anforderungen des vorsorgenden Freiraumschutzes (§ 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG), § 17 Satz 1 LEPro, § 2 Abs. 2 Nr. 5 Satz 1 ROG) kann die Beschwerdeführerin nicht als eigenen Belang geltend machen (vgl. zum Umweltschutz VerfGH NRW, Urteil vom 9. Juni 1997- VerfGH 20/95 u.a. - juris Rn. 137 sowie NWVBl. 2002, 376, 379).

  • VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 691/00

    Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II

    Der Landesgesetzgeber hat damit die Umsiedlungsplanung in die Zuständigkeit des Braunkohlenausschusses, bei dem es sich um eine demokratisch legitimierte Einrichtung handelt, vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, ZfB 1997, 300, 307 ff., gestellt.

    vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, S. 51 des Entscheidungsabdrucks, insoweit veröffentlicht in juris; OVG NRW, Urteil vom 28. April 1988 - 12 A 903/86 -, ZfB 1988, 371, 381.

    vgl. zu den Grenzen der gerichtlichen Kontrolle energiepolitischer Leitvorstellungen von Regierungen oder aber des Gesetzgebers VerfGH NRW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, ZfB 1997, 300, 310 f.; OVG Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2000 - 4 B 130/00 -, S. 23 des Entscheidungsabdrucks; vgl. auch BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 8. Juni 1998 - 1 BvR 650/97 u. a. -, NVwZ 1998, 1060 f.; Urteil der Kammer vom heutigen Tage - 9 K 2954/00 -, auch zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt in Fällen der Drittbetroffenheit.

  • VG Saarlouis, 25.04.2018 - 5 K 753/16

    Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers

  • VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 684/00

    Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II

  • VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 1179/00

    Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II

  • VG Cottbus, 23.10.2012 - 4 K 321/10
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1999 - 7 A 2377/96

    Bauleitplanung: Berücksichtigung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2014 - 15 B 571/14

    Überprüfung der Genehmigungsfähigkeit eines Haushaltssanierungsplans nach dem

  • VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 2800/00

    Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II

  • OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00

    Braunkohlenplan, Regionalplan, Verfahrensfehler, Abwägung, Planerhaltung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1998 - 21 A 6726/95

    Zulassung eines Abschlußbetriebsplans im Tagebau; Recht der Selbstverwaltung und

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.08.2019 - VerfGH 30/19

    Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen § 23 Abs. 3 KiBiz

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.06.2002 - VerfGH 42/00

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Rheinberg gegen den Gebietsentwicklungsplan für

  • VG Saarlouis, 01.10.2004 - 5 F 2/04
  • VG Cottbus, 28.02.2007 - 3 L 469/06

    Gerichtliche Verfahren gegen den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

  • VerfGH Berlin, 22.05.1996 - VerfGH 34/96

    Keine Verletzung des Rechts auf Menschenwürde iSv Verf BE Art 6 durch unter

  • VG Cottbus, 05.02.2007 - 3 L 3/07

    Entscheidung des Verwaltungsgerichts in dem Eilverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2000 - 10a B 437/00

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2002 - 21 A 1191/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2000 - 20 A 3644/98
  • VG Cottbus, 12.05.2005 - 3 K 940/04
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1999 - 23 A 3052/98
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.03.1996 - W 1/96 RhSch   

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https://dejure.org/1996,7904
OLG Karlsruhe, 12.03.1996 - W 1/96 RhSch (https://dejure.org/1996,7904)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.03.1996 - W 1/96 RhSch (https://dejure.org/1996,7904)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. März 1996 - W 1/96 RhSch (https://dejure.org/1996,7904)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 750
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 21.12.1971 - Kart W 2354/71
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.1996 - W 1/96
    Ausnahmsweise kann die Hinzuziehung eines Korrespondenzanwalts dann als erforderlich erachtet werden, wenn der Revisionsanwalt aus besonderen Gründen weitere Informationen von einem früheren Anwalt benötigt und deshalb von sich aus bei diesem Anwalt Rückfrage hält (KG Beschluß vom 21.12.1971 - Kart W 2354/71).
  • OLG Karlsruhe, 19.12.1978 - 13 W 147/78
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.1996 - W 1/96
    In der Revisionsinstanz fehlt in aller Regel die Voraussetzung für die Notwendigkeit einer Vermittlung zwischen Partei und dem Revisionsanwalt, weil neue Tatsachen nur ausnahmsweise eine Rolle spielen können, § 561 ZPO (vgl. Stein/ Jonas/Bork ZPO 21. Aufl. § 91 Rdnr 82; Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 54. Aufl. § 91 Rdnr 249; von Eicken a.a.O. Rdnr. B 529 jeweils m.w.N.; OLG Frankfurt AnwBl 1976, 219; OLG Karlsruhe Beschluß vom 10.10.1974 - 11 W 14/74 - Beschluß vom 19.12.1978 - 13 W 147/78 - Beschluß vom 22.04.1980 - 13 W 38/80 - OLG Bamberg JurBüro 1986, 440.
  • OLG Frankfurt, 29.01.1981 - 6 W 7/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.1996 - W 1/96
    (OLG Frankfurt Beschluß vom 19.01.1981 - 6 W 7/81 -=JurBüro 1981, 1068).
  • OLG Karlsruhe, 22.04.1980 - 13 W 38/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.1996 - W 1/96
    In der Revisionsinstanz fehlt in aller Regel die Voraussetzung für die Notwendigkeit einer Vermittlung zwischen Partei und dem Revisionsanwalt, weil neue Tatsachen nur ausnahmsweise eine Rolle spielen können, § 561 ZPO (vgl. Stein/ Jonas/Bork ZPO 21. Aufl. § 91 Rdnr 82; Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 54. Aufl. § 91 Rdnr 249; von Eicken a.a.O. Rdnr. B 529 jeweils m.w.N.; OLG Frankfurt AnwBl 1976, 219; OLG Karlsruhe Beschluß vom 10.10.1974 - 11 W 14/74 - Beschluß vom 19.12.1978 - 13 W 147/78 - Beschluß vom 22.04.1980 - 13 W 38/80 - OLG Bamberg JurBüro 1986, 440.
  • LSG Thüringen, 15.05.2018 - L 9 AS 361/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Eine Ausnahme kann allenfalls zugelassen werden bei Unstreitigkeit oder Offensichtlichkeit der Einwendungen oder Einreden (vgl. OLG Karlsruhe - RhSchObG -, Beschluss vom 12. März 1996, MDR 1996, 750; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juli 1988, MDR 1988, 972).
  • VGH Bayern, 14.07.2003 - 15 C 03.947

    - Kostenfestsetzungsverfahren; - zur Berücksichtigung materieller Einreden und

    Eine Ausnahme kann allenfalls zugelassen werden bei Unstreitigkeit oder Offensichtlichkeit der Einwendungen oder Einreden (vgl. OLG Karlsruhe - RhSchObG - vom 12.3.1996 MDR 1996, 750; OLG Düsseldorf vom 7.7.1988 MDR 1988, 972; Münchener Kommentar, ZPO, RdNrn.

    a) Im Gegensatz zum Vergütungsanspruch der Beigeladenenvertreter gegen ihre Mandanten aus dem Anwaltsvertrag, der gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB a.F. in zwei Jahren mit Ablauf des Jahres 2001 verjährte, unterlag der Kostenerstattungsanspruch der Beigeladenen gegen den Kläger zunächst der allgemeinen Verjährungsfrist des § 195 BGB a.F. von 30 Jahren (allg. Meinung; vgl. OLG München vom 13.5.1971 NJW 1971, 1755; OLG Karlsruhe vom 12.3.1996 a.a.O.; Zöller a.a.O.; AnwKom-BRAGO-Schneider, RdNr. 153 zu § 16; Gerold/Schmidt-Madert, BRAGO, 15. Aufl. 2002, RdNr. 25 zu § 17; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl. 2003, RdNr. 24 zu § 16 BRAGO; Palandt, BGB, 60. Aufl. 2001, RdNr. 28 zu § 196).

    Die Verjährung des Vergütungsanspruchs kann im Übrigen im Kostenfestsetzungsverfahren allenfalls zu berücksichtigen sein, wenn der Erstattungsgläubiger gegenüber seinem eigenen Anwalt die Verjährungseinrede erhoben hat, so dass ihm ein erstattungsfähiger Aufwand nicht erwachsen ist (vgl. OLG Naumburg vom 29.8.2001 Az. 13 W 439/01, in Juris; OLG Karlsruhe vom 12.3.1996 a.a.O.; Zöller a.a.O.).

  • VGH Bayern, 15.07.2003 - 15 C 03.947

    Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen gegen einen prozessualen

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  • OLG Brandenburg, 19.05.2008 - 6 W 83/08

    Kostenfestsetzungsverfahren: Verjährung des prozessualen

    Unterschiede bestehen lediglich in der - nicht immer (OLG Karlsruhe MDR 1996, 750; OLG Dresden JW 1938, 3161; Gerold/Schmidt/Madert/Müller-Rabe, RVG, 16. Aufl., § 8 Rdn. 71; Schmidt, Anm. zu OVG Münster NJW 1971, 1767, ibid.) - gegebenen Begründung dieses Ergebnisses.
  • OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 15 W 18/10

    Kostenfestsetzung: Pflicht zur Verjährungseinrede gegenüber einem Dritten auf

    Eine Pflicht, gerade zu Gunsten eines Prozessgegners gleichwohl die Verjährungseinrede erheben zu müssen, ist bei dieser Sachlage fernliegend, wird bei vergleichbarer Fallgestaltung im übrigen auch sonst von der obergerichtlichen Rechtsprechung abgelehnt (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 28.7.2008 - 14 W 374/08, MDR 2008, 1179; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.3.1996 - W 1/96 RhSch, MDR 1996, 750).
  • LAG Hessen, 31.07.2006 - 13 Ta 341/06

    Kostenerstattungsanspruch - Verjährungsfrist

    Nach nahezu unbestrittener Ansicht verjährt der prozessuale Kostenerstattungsanspruch nach rechtskräftig werdende Kostengrundendscheidung in 30 Jahren (BGH a. a. O.; OLG München vom 05. Mai 2006 - 11 W 2155/05 -, zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe, MDR 1996, 750; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Auflage 2006, § 8 Randziffer 36).
  • LAG Thüringen, 29.04.2002 - 8 Ta 45/02

    Kostenfestsetzung auf Verjährungseinwand

    Zum Anderen wird zu berücksichtigen sein, dass die Verjährungsfrist hinsichtlich Kostenerstattungsansprüchen nach § 195 BGB a. F. 30 Jahre beträgt und dass der Erstattungsschuldner nicht vorbringen kann, dass der Anspruch des Rechtsanwaltes gegen die erstattungsberechtigte Partei verjährt sei, ohne dass diese sich darauf berufen hat (vgl. Zöller-Herget ZPO 23. Aufl. § 104 ZPO Rz. 21 Stichwort: Verjährung unter Hinweis auf Beschlüsse des Oberlandesgerichts Karlsruhe MDR 96, 750 sowie OLG Frankfurt/Main MDR 77, 665).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.09.1996 - U 1/96 BSch   

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OLG Karlsruhe, 05.09.1996 - U 1/96 BSch (https://dejure.org/1996,38832)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.09.1996 - U 1/96 BSch (https://dejure.org/1996,38832)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. September 1996 - U 1/96 BSch (https://dejure.org/1996,38832)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 13.08.1996 - I 1/96 S   

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https://dejure.org/1996,32806
FG Niedersachsen, 13.08.1996 - I 1/96 S (https://dejure.org/1996,32806)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.08.1996 - I 1/96 S (https://dejure.org/1996,32806)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. August 1996 - I 1/96 S (https://dejure.org/1996,32806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 1053
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.1996 - I 1/96
    Deshalb kommt es auf die Rechtsprechung des BVerfG zur Steuerfreistellung des Existenzminimums - BVerfG vom 15. September 1992 2 BvL 5/91, 8/91 und 14/91 BGBl. I 1992/1851, BStBl II 1993, 413 nicht an.
  • BFH, 16.12.1986 - VIII B 115/86

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Begründung - Abweisung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.1996 - I 1/96
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht dann, wenn bei summarischer Prüfung und Würdigung der wichtigsten Tatumstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Erfolg der Klage besteht - BFH vom 16. September 1986 VIII B 115/86, BStBl II 1987, 217.
  • FG Baden-Württemberg, 30.01.1998 - 9 K 59/97

    Kindergeld für behindertes Kind; Eigene Bezüge des Kindes durch Zahlung von

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  • FG Hessen, 16.03.1998 - 2 K 2032/96

    Kindergeld; Verfassungsmäßigkeit; Höhe; Existenzminimum - Verfassungsmäßigkeit

    Deshalb steht dem Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit das Recht zu, die Höhe des Kindergeldes unabhängig vom Existenzminimum festzusetzen (so auch Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluß vom 13. August 1996 I 1/96 S, EFG 1996, 1053).
  • FG Hessen, 11.08.1998 - 2 K 1399/98

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld; Vorliegen einer

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.08.1996 - U 1/96 BSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,23091
OLG Karlsruhe, 21.08.1996 - U 1/96 BSch (https://dejure.org/1996,23091)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.08.1996 - U 1/96 BSch (https://dejure.org/1996,23091)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. August 1996 - U 1/96 BSch (https://dejure.org/1996,23091)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Hamburg, 19.12.1996 - Bf II 14/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.1996 - U 1/96
    Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, einschließlich der Kosten des Verklarungsverfahrens auf Antrag des Schiffsführers B vor dem Schiffahrtsgericht Mainz (34 II 14/94 BSch).

    Dem Senat lagen - zu Informationszwecken - außer den Verklarungsakten des Schiffahrtsgerichts Mainz (34 II 14/94 BSch) auch die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Mainz (303 Js 4997/94) vor.

    Bei seiner Vernehmung in Anwesenheit eines Dolmetschers hat der Beklagte im Verklarungsverfahren ausgesagt (beigezogene Akten des SchiffGer. Mainz 34 II 14/94 - Bsch -, Seite 28 ff), daß die Drähte regelmäßig überprüft und nachgeholt worden seien, das letzte Mal in S. Die freimütig geäußerte Auffassung des Beklagten zu 2), es sei normal, daß Drähte außen rostig seien und dies besage nichts über den Zustand der Drähte im Innern, belegt noch nicht, daß er nicht in ausreichendem Maße seiner Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Tauglichkeit der Drähte des Schubverbandes (§ 8.06 BinSchStrO) gerecht geworden ist.

  • OLG Hamm, 23.08.1993 - 2 U 100/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.1996 - U 1/96
    b) Nach der heute von den Instanzgerichten (OLG Karlsruhe (10.ZS) ZIP 1990, 665; OLG Karlsruhe (9.ZS) MDR 1992, 707; OLG Düsseldorf RReport 1994, 305; OLG München ZIP 1996, 385; LG Aachen MDR 1993, 1235; LG Düsseldorf ZIP 1994, 1616) und einem großen Teil des Schrifttums (Stein/Jonas/Roth ZPO 21.Aufl. § 240 Rdnr 14; Rosenberg/Schwab/Gottwald ZPO 15.Aufl., S.744; Zöller/Greger ZPO 19.Aufl. § 240 Rdnr l b; Habscheid KTS 90, 403; Ackermann/Wenner IPRax 1990, 209; Trunk ZIP 1989, 279; Koch NJW 1989, 3072; Lau BB 1986, 1450; Ebenroth/Wilken JZ 1991, 1061, 1063; a.A.: Baumbach/Lauterbach/Hartmann a.a.O., Rdn 2; MüKo-Feiber ZPO § 240 Rdnr. 14; Thomas/Putzo ZPO 19.Aufl. § 240 Rdnr 3) im Gegensatz zu einer Entscheidung des (.Zivilsenats des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1988 (NJW 1988, 3096) ganz überwiegend vertretenen Auffassung unterbricht gemäß § 240 ZPO nicht nur ein inländisches, sondern auch ein ausländisches Konkursverfahren über das Vermögen einer Partei den inländischen Rechtsstreit.
  • LG Düsseldorf, 30.08.1994 - 6 O 658/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.1996 - U 1/96
    b) Nach der heute von den Instanzgerichten (OLG Karlsruhe (10.ZS) ZIP 1990, 665; OLG Karlsruhe (9.ZS) MDR 1992, 707; OLG Düsseldorf RReport 1994, 305; OLG München ZIP 1996, 385; LG Aachen MDR 1993, 1235; LG Düsseldorf ZIP 1994, 1616) und einem großen Teil des Schrifttums (Stein/Jonas/Roth ZPO 21.Aufl. § 240 Rdnr 14; Rosenberg/Schwab/Gottwald ZPO 15.Aufl., S.744; Zöller/Greger ZPO 19.Aufl. § 240 Rdnr l b; Habscheid KTS 90, 403; Ackermann/Wenner IPRax 1990, 209; Trunk ZIP 1989, 279; Koch NJW 1989, 3072; Lau BB 1986, 1450; Ebenroth/Wilken JZ 1991, 1061, 1063; a.A.: Baumbach/Lauterbach/Hartmann a.a.O., Rdn 2; MüKo-Feiber ZPO § 240 Rdnr. 14; Thomas/Putzo ZPO 19.Aufl. § 240 Rdnr 3) im Gegensatz zu einer Entscheidung des (.Zivilsenats des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1988 (NJW 1988, 3096) ganz überwiegend vertretenen Auffassung unterbricht gemäß § 240 ZPO nicht nur ein inländisches, sondern auch ein ausländisches Konkursverfahren über das Vermögen einer Partei den inländischen Rechtsstreit.
  • OLG Karlsruhe, 21.02.1992 - 9 W 83/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.1996 - U 1/96
    b) Nach der heute von den Instanzgerichten (OLG Karlsruhe (10.ZS) ZIP 1990, 665; OLG Karlsruhe (9.ZS) MDR 1992, 707; OLG Düsseldorf RReport 1994, 305; OLG München ZIP 1996, 385; LG Aachen MDR 1993, 1235; LG Düsseldorf ZIP 1994, 1616) und einem großen Teil des Schrifttums (Stein/Jonas/Roth ZPO 21.Aufl. § 240 Rdnr 14; Rosenberg/Schwab/Gottwald ZPO 15.Aufl., S.744; Zöller/Greger ZPO 19.Aufl. § 240 Rdnr l b; Habscheid KTS 90, 403; Ackermann/Wenner IPRax 1990, 209; Trunk ZIP 1989, 279; Koch NJW 1989, 3072; Lau BB 1986, 1450; Ebenroth/Wilken JZ 1991, 1061, 1063; a.A.: Baumbach/Lauterbach/Hartmann a.a.O., Rdn 2; MüKo-Feiber ZPO § 240 Rdnr. 14; Thomas/Putzo ZPO 19.Aufl. § 240 Rdnr 3) im Gegensatz zu einer Entscheidung des (.Zivilsenats des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1988 (NJW 1988, 3096) ganz überwiegend vertretenen Auffassung unterbricht gemäß § 240 ZPO nicht nur ein inländisches, sondern auch ein ausländisches Konkursverfahren über das Vermögen einer Partei den inländischen Rechtsstreit.
  • BGH, 01.02.1982 - II ZR 77/81

    Anscheinsbeweis - Stillieger - Schiff

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.1996 - U 1/96
    Wird ein an geeigneter Stelle stilliegendes Schiff, wie vorliegend MS "A", von einem zu Berg fahrenden Schubverband angefahren, so streitet der Beweis des ersten Anscheins für ein nautisches Verschulden der Schiffsführung des Schubverbandes (vgl. dazu BGH VersR 1982, 491; OLG - RSOG - Karlsruhe Urt. v. 22.10.1991 - U 10/90 RhSch -).
  • BGH, 11.07.1985 - IX ZR 178/84

    Wirkung des Auslandskonkurses im Inland

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.1996 - U 1/96
    Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in der in BGHZ 95, 256 veröffentlichten Entscheidung sich in Abkehr von der früheren Rechtssprechung zum Prinzip der Universalität des Auslandskonkurses (im Gegensatz zum Territorialprinzip) bekannt.
  • OLG Karlsruhe, 11.05.1990 - 10 U 70/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.1996 - U 1/96
    b) Nach der heute von den Instanzgerichten (OLG Karlsruhe (10.ZS) ZIP 1990, 665; OLG Karlsruhe (9.ZS) MDR 1992, 707; OLG Düsseldorf RReport 1994, 305; OLG München ZIP 1996, 385; LG Aachen MDR 1993, 1235; LG Düsseldorf ZIP 1994, 1616) und einem großen Teil des Schrifttums (Stein/Jonas/Roth ZPO 21.Aufl. § 240 Rdnr 14; Rosenberg/Schwab/Gottwald ZPO 15.Aufl., S.744; Zöller/Greger ZPO 19.Aufl. § 240 Rdnr l b; Habscheid KTS 90, 403; Ackermann/Wenner IPRax 1990, 209; Trunk ZIP 1989, 279; Koch NJW 1989, 3072; Lau BB 1986, 1450; Ebenroth/Wilken JZ 1991, 1061, 1063; a.A.: Baumbach/Lauterbach/Hartmann a.a.O., Rdn 2; MüKo-Feiber ZPO § 240 Rdnr. 14; Thomas/Putzo ZPO 19.Aufl. § 240 Rdnr 3) im Gegensatz zu einer Entscheidung des (.Zivilsenats des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1988 (NJW 1988, 3096) ganz überwiegend vertretenen Auffassung unterbricht gemäß § 240 ZPO nicht nur ein inländisches, sondern auch ein ausländisches Konkursverfahren über das Vermögen einer Partei den inländischen Rechtsstreit.
  • BGH, 07.07.1988 - I ZB 7/88

    Auslandskonkurs; Unterbrechung eines im Inland gegen den Gemeinschuldner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.1996 - U 1/96
    b) Nach der heute von den Instanzgerichten (OLG Karlsruhe (10.ZS) ZIP 1990, 665; OLG Karlsruhe (9.ZS) MDR 1992, 707; OLG Düsseldorf RReport 1994, 305; OLG München ZIP 1996, 385; LG Aachen MDR 1993, 1235; LG Düsseldorf ZIP 1994, 1616) und einem großen Teil des Schrifttums (Stein/Jonas/Roth ZPO 21.Aufl. § 240 Rdnr 14; Rosenberg/Schwab/Gottwald ZPO 15.Aufl., S.744; Zöller/Greger ZPO 19.Aufl. § 240 Rdnr l b; Habscheid KTS 90, 403; Ackermann/Wenner IPRax 1990, 209; Trunk ZIP 1989, 279; Koch NJW 1989, 3072; Lau BB 1986, 1450; Ebenroth/Wilken JZ 1991, 1061, 1063; a.A.: Baumbach/Lauterbach/Hartmann a.a.O., Rdn 2; MüKo-Feiber ZPO § 240 Rdnr. 14; Thomas/Putzo ZPO 19.Aufl. § 240 Rdnr 3) im Gegensatz zu einer Entscheidung des (.Zivilsenats des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1988 (NJW 1988, 3096) ganz überwiegend vertretenen Auffassung unterbricht gemäß § 240 ZPO nicht nur ein inländisches, sondern auch ein ausländisches Konkursverfahren über das Vermögen einer Partei den inländischen Rechtsstreit.
  • OLG Düsseldorf, 17.08.1982 - 8 W 31/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.1996 - U 1/96
    Der Senat teilt diese (beispielsweise von Zöller/Greger a.a.O. ausführlich und überzeugend begründete) Ansicht jedenfalls im vorliegenden Falle, in dem es um ein niederländisches Konkursverfahren über das Vermögen der Beklagten zu 1) geht (vgl. hierzu bereits RGZ 153, 200, 206 f; OLG Düsseldorf ZIP 1982, 1341; Kirchhof WM 1993, 1364, 1365, FN 13 m.w.N.), bei dem die Verfügungs- und Prozeßführungsbefugnis der Gemeinschuldnerin auf den Konkursverwalter übergangen ist.
  • OLG München, 24.01.1996 - 25 W 2281/95

    Wirkung der Unterbrechung durch Konkurseröffnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.1996 - U 1/96
    b) Nach der heute von den Instanzgerichten (OLG Karlsruhe (10.ZS) ZIP 1990, 665; OLG Karlsruhe (9.ZS) MDR 1992, 707; OLG Düsseldorf RReport 1994, 305; OLG München ZIP 1996, 385; LG Aachen MDR 1993, 1235; LG Düsseldorf ZIP 1994, 1616) und einem großen Teil des Schrifttums (Stein/Jonas/Roth ZPO 21.Aufl. § 240 Rdnr 14; Rosenberg/Schwab/Gottwald ZPO 15.Aufl., S.744; Zöller/Greger ZPO 19.Aufl. § 240 Rdnr l b; Habscheid KTS 90, 403; Ackermann/Wenner IPRax 1990, 209; Trunk ZIP 1989, 279; Koch NJW 1989, 3072; Lau BB 1986, 1450; Ebenroth/Wilken JZ 1991, 1061, 1063; a.A.: Baumbach/Lauterbach/Hartmann a.a.O., Rdn 2; MüKo-Feiber ZPO § 240 Rdnr. 14; Thomas/Putzo ZPO 19.Aufl. § 240 Rdnr 3) im Gegensatz zu einer Entscheidung des (.Zivilsenats des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1988 (NJW 1988, 3096) ganz überwiegend vertretenen Auffassung unterbricht gemäß § 240 ZPO nicht nur ein inländisches, sondern auch ein ausländisches Konkursverfahren über das Vermögen einer Partei den inländischen Rechtsstreit.
  • OLG Köln, 09.03.1988 - 13 U 230/87
  • RG, 05.01.1937 - VII 138/36

    1. Welche Einwendungen können im Rechtsstreit mehrerer Pfändungspfandgläubiger

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Rechtsprechung
   DK der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, 29.05.1996 - 1/96   

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https://dejure.org/1996,53210
DK der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, 29.05.1996 - 1/96 (https://dejure.org/1996,53210)
DK der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.05.1996 - 1/96 (https://dejure.org/1996,53210)
DK der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Mai 1996 - 1/96 (https://dejure.org/1996,53210)
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Wird zitiert von ... (4)

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2001 - C-315/99

    Ismeri Europa / Rechnungshof

    Die Ismeri Europa Srl (im Folgenden: Klägerin) erhob vor dem Gericht erster Instanz gemäß den Artikeln 178 und 215 EG-Vertrag (jetzt Artikel 288 EG und 235 EG) Klage auf Ersatz des Schadens, der ihr angeblich infolge von Beanstandungen entstanden war, die im Sonderbericht Nr. 1/96 des Rechnungshofes über die Mittelmeerprogramme gegen sie erhoben worden waren.

    - In seinem Sonderbericht Nr. 1/96 vom 30. Mai 1996(4) erhob der Rechnungshof verschiedene Beanstandungen, die sich gegen die Verwaltung dieser Mittelmeerprogramme richteten, und stellte vor allem die Interessenverquickung in dem Gesamtsystem der Verwaltung fest.

    - In der Sitzung vom 17. Juli 1997 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung zu dem Sonderbericht Nr. 1/96 des Rechnungshofes(5) an, in der es sich die Sachverhaltsdarstellung des Rechnungshofes zu Eigen machte.

    Der erste Teil befasst sich mit der angeblichen Verletzung des Rechts auf Anhörung und der zweite mit dem für die Klägerin angeblich verleumderischen Charakter der im Sonderbericht Nr. 1/96 des Rechnungshofes enthaltenen Beanstandungen.

    - Die Beurteilung der Qualität der von der Klägerin erbrachten Arbeit und der mit ihr erzielten Ergebnisse sei kein Kriterium, das geeignet wäre, die Erheblichkeit der Feststellungen des Rechnungshofes im Sonderbericht Nr. 1/96 in Frage zu stellen(15).

    Die stillschweigende Zurückweisung des angebotenen Beweises führe dazu, dass die Beweisaufnahme insoweit unzureichend sei, als das Gericht die Glaubwürdigkeit bestimmter Unterlagen in Zweifel gezogen habe und es vorgezogen habe, sich auf die Darstellung des Sachverhalts im Sonderbericht Nr. 1/96 des Rechnungshofes zu stützen.

    Der dritte Anspruch schließlich war auf die Verurteilung des Rechnungshofes zur Veröffentlichung der Stellungnahme gerichtet, die die Klägerin zum Sonderbericht 1/96 abgegeben hatte.

    Als sie jedoch die Anträge in der Klageschrift stellte, ging sie einen Schritt weiter: Sie beantragte beim Gericht nicht nur, die Haftung des Rechnungshofes festzustellen, sondern auch, ihr das Recht auf Anhörung durch den Rechnungshof zuzuerkennen sowie festzustellen, dass der Rechnungshof dieses Recht verletzt habe, und ihn zu verurteilen, die Stellungnahme zu veröffentlichen, die die Klägerin zum Sonderbericht Nr. 1/96 abgegeben hatte.

    Die Frage, die sich hier stellt, ist, ob eine Feststellungsklage wie diejenige der Klägerin zulässig ist, d. h., ob die Klägerin beim Gericht beantragen konnte, ihr das Recht zuzuerkennen, zum Sonderbericht Nr. 1/96 des Rechnungshofes gehört zu werden, sowie gegebenenfalls die Verletzung dieses Rechts festzustellen.

    Was die Klägerin begehrt, ist die Nichtigerklärung des Sonderberichts Nr. 1/96 (eine andere Frage, auf die ich später zurückkommen werde, ist, ob eine solche Handlung für nichtig erklärt werden kann).

    Die Feststellung nämlich, dass die Verfahrensrechte, namentlich das Recht auf Anhörung in dem Verfahren, das der Verabschiedung des Sonderberichts Nr. 1/96 zugrunde liegt, verletzt wurden, würde diese Handlung ungültig machen und hätte zur Folge, dass sie für nichtig zu erklären wäre.

    Der Sonderbericht Nr. 1/96 wurde am 19. August 1996 veröffentlicht; die Klage wurde am 20. Oktober 1997 beim Gericht erster Instanz eingereicht(49).

    Der Formfehler, mit dem nach Auffassung der Klägerin das Verfahren, das der Verabschiedung des Sonderberichts Nr. 1/96 zugrunde liegt, behaftet war, kannmeines Erachtens den Sonderbericht nicht zu einem materiell inexistenten Rechtsakt machen.

    Das Gericht hat die tatsächlichen Feststellungen, die die Klägerin bestreitet, im Rahmen seiner Ausführungen zu dem Vorliegen eines Interessenkonflikts getroffen, den der Rechnungshof in seinem Sonderbericht Nr. 1/96 beanstandet hatte.

    Das im Sonderbericht Nr. 1/96 kontrollierte Organ ist die Kommission, und wenn die Klägerin dort genannt wird, geschah dies, weil sie über einen ihrer Leiter in die Ausführung des Haushaltplans eingegriffen hatte und sie außerdem Empfängerin von Gemeinschaftsmitteln war.

    Im vorliegenden Fall hat der Rechnungshof der Klägerin nicht ausdrücklich die Möglichkeit gegeben, sich vor der Verabschiedung und Verbreitung des Sonderberichts Nr. 1/96 zu äußern.

    Der Schaden, den die Klägerin angeblich erlitten hat, wäre durch die Feststellungen im Sonderbericht Nr. 1/96 verursacht.

    Während der Vorbereitungsarbeiten und der Ausarbeitung des Sonderberichts Nr. 1/96 hatte sie zumindest einmal Gelegenheit, ihre Auffassung zur Geltung zu bringen.

  • EuG, 06.02.2007 - T-23/03

    CAS / Kommission - Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und der Republik Türkei

    5 Abs. 2 des Beschlusses Nr. 1/96 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen vom 20. Mai 1996 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu dem Beschluss Nr. 1/95 (ABl. L 200, S. 14) bestimmt, dass die Ausstellung der Bescheinigung, die für den freien Verkehr der betreffenden Waren erforderlich ist, eine Einfuhrzollschuld entstehen lässt.

    15 des Beschlusses Nr. 1/96 sieht Folgendes vor:.

    13 Abs. 2 des Beschlusses Nr. 1/96 lautet:.

    Anhang II Abschnitt II Nr. 12 des Beschlusses Nr. 1/96 sieht vor, dass die Angaben in Feld 12 der Verkehrsbescheinigung A.TR.1 von der zuständigen Behörde einzutragen sind.

    Schließlich bestimmt Art. 4 des Beschlusses Nr. 1/96:.

    Art. 4 des Beschlusses Nr. 1/96 verweise entgegen der Ansicht der Kommission auf Art. 93 der ZK-Durchführungsverordnung und passe ihn insofern an, als es anstelle von "Formblatt A" "A.TR.1" heißen müsse.

    Außerdem gelte die Pflicht zur Mitteilung der Muster nicht nur für Bescheinigungen, die nach dem in Art. 12 Abs. 5 des Beschlusses Nr. 1/96 vorgesehenen vereinfachten Verfahren ausgestellt würden, sondern generell; zudem sei sie Grundlage für die Überprüfung der genannten Bescheinigungen auf ihre Echtheit und Richtigkeit.

    Darüber hinaus schreibe Art. 8 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/96 vor, dass die Warenverkehrsbescheinigung A.TR.1 von den Zollbehörden des Ausfuhrstaats ausgestellt werde.

    In Anhang II Abschnitt II Nr. 12 des Beschlusses Nr. 1/96 sei vorgesehen, dass das Feld 12 durch die zuständige Behörde auszufüllen sei.

    Schließlich zeige eine Überprüfung der 32 streitigen Bescheinigungen, dass sie den geltenden gesetzlichen Mustern entsprächen (Art. 10 Abs. 2 Unterabs. 2 und Anhang I des Beschlusses Nr. 1/96).

    Allerdings ist in Anhang II Abschnitt II Nr. 12 des Beschlusses Nr. 1/96 vorgesehen, dass in Feld 12 der A.TR.1-Bescheinigungen die Dokumentennummer einzutragen ist.

    Eine nachträgliche Ausstellung erfolge nur unter besonderen Umständen (vgl. Art. 8 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/96 und Art. 4 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 5/72).

    Insoweit sei auf Art. 15 des Beschlusses Nr. 1/96 und Art. 26 sowie Anhang 7 des Beschlusses Nr. 1/95 zu verweisen.

    Zu dem Argument der Kommission, dass die Beschlüsse Nrn. 1/95 und 1/96 erst seit dem 31. Dezember 1995 gälten, sei zum einen zu bemerken, dass die Amtshilferegelung bereits nach den vorangegangenen Beschlüssen gegolten habe; zum anderen handele es sich bei den Beschlüssen Nrn. 1/95 und 1/96 um formelles Recht, das auch für die Vergangenheit Anwendung finde.

    Erstens sei zur Amtshilfepflicht zunächst zu bemerken, dass die Beschlüsse Nrn. 1/95 und 1/96, denen die Klägerin entnehme, dass die türkischen Behörden von Amts wegen zur Zusammenarbeit verpflichtet seien, erst in der Endphase des Assoziierungsregimes gälten und auf diejenigen der streitigen Bescheinigungen, die während der Übergangsphase ausgestellt worden seien, keine Anwendung fänden.

    Mit der gegenseitigen Amtshilfe soll insbesondere die Kontrolle der Echtheit und Richtigkeit von Warenverkehrsbescheinigungen sichergestellt werden (vgl. zur Übergangsphase der Zollunion Art. 2 Abs. 3 der Verordnung Nr. 4115/86 und Art. 11 des Beschlusses Nr. 5/72 in der durch den Beschluss Nr. 1/78 geänderten Fassung und zur Endphase der Zollunion Art. 29 und Anhang 7 Art. 2 des Beschlusses Nr. 1/95 sowie Art. 15 des Beschlusses Nr. 1/96).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-204/07

    C.A.S. / Kommission - Rechtsmittel - Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und

    Viertens ist die Rechtsmittelführerin der Auffassung, dass das Gericht einen Rechtsfehler begangen habe, als es nicht anerkannt habe, dass die Türkei zur Registrierung der ausgestellten Bescheinigungen aufgrund verschiedener Vorschriften der Beschlüsse Nr. 1/95 und Nr. 1/96 rechtlich verpflichtet sei.

    Sich auf Art. 93 ZK-DVO und Art. 4 des Beschlusses 1/96 stützend, vertritt die Rechtsmittelführerin die Auffassung, dass die Republik Türkei und die Kommission auch während des fraglichen Zeitraums (1995 bis 1997) rechtlich verpflichtet gewesen seien, Muster der von den türkischen Zollbehörden verwendeten Stempel den zuständigen Zollbeamten mitzuteilen oder anzufordern.

    Art. 15 des Beschlusses Nr. 1/96 bestimmt, dass die Kontrolle der Echtheit und Richtigkeit der Bescheinigungen im Rahmen der gegenseitigen Amtshilfe gemäß Art. 29 und Anhang 7 des Beschlusses Nr. 1/95 durchgeführt wird.

    Dies gilt auch für Art. 4 des Beschlusses Nr. 1/96.

  • LSG Hamburg, 25.08.2014 - L 3 VE 8/11

    Anerkennung eines Hirninfarkts als Impfschaden einer Hepatitis-B-Impfung

    Mit Vornahme der Hepatitis-B-Impfungen mit dem Impfstoff Gen H-B-Vax K beim Kläger folgte dieser den Impfempfehlungen der STIKO, die im Impfkalender vorsahen, dass die erste Hepatitis-B-Impfung ab Beginn des dritten Lebensmonats, die zweite ab Beginn des fünften Lebensmonats und die dritte ab Beginn des 13. Lebensmonats als Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen sollten (vgl. Bundesgesundheitsblatt 1/96, S. 32, Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission, Stand: Oktober 1995).
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