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   VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08   

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VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08 (https://dejure.org/2008,8564)
VK Sachsen, Entscheidung vom 26.03.2008 - 1/SVK/005-08 (https://dejure.org/2008,8564)
VK Sachsen, Entscheidung vom 26. März 2008 - 1/SVK/005-08 (https://dejure.org/2008,8564)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (70)

  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat - Inländerbehandlung als grundsätzlicher Rechtssatz

    Auszug aus VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08
    Die potentielle Reichweite dieser Bereichsausnahme macht bereits deutlich, dass der zentrale Begriff der ,,öffentlichen Gewalt" nicht allein vom Mitgliedstaat bestimmt werden kann und dass Art. 45 EGV eng auszulegen ist, wodurch verhindert werden soll, dass der Vertrag durch einseitige Maßnahmen der Mitgliedstaaten seiner praktischen Bedeutung in diesem Bereich beraubt wird (Bröhmer im Kommentar zu EUV /EGV, 3. Auflage 2007, Rnr. 1 zu Art. 45 EGV, m Verw. a. EuGH Rs. 147/86, Slg. 1988, 1637, Rnr.8 siehe aber auch EuGH Rs. 2/74 Urt. v. 21.06.1974 C- 2/74 Rnr. 46/47, sowie statt aller: Esch, VergabeR 2007, S.293 ff.).

    Schon in der Rechtssache 2/74 hat der EuGH mit Bezug auf die Betätigung als Rechtsanwalt klargestellt, dass Art. 55 a.F. (der wortgleich dem Art. 45 EGV entspricht) Zugangsbeschränkungen für EG-Ausländer nur insoweit rechtfertigt, als die spezifische Tätigkeit ,,in sich selbst betrachtet, eine unmittelbare und spezifische Teilnahme an der Ausübung hoheitlicher Gewalt darstellt (EuGH Rs. 2/74, Slg. 1974, Rn 44/45; Rs. C-42/92 Slg. 1993, I- 4047) und dass sich die Tragweite dieser Vorschrift ,,auf das beschränkt, was zur Wahrnehmung der Interessen unbedingt erforderlich ist" ( EuGH Rs. 147/86, Slg. 1988, 1637, Rnr.7).

    Auf diese Entscheidung des EuGH (s.o. EuGH Rs. 2/74 Urt. v. 21.06.1974 C-2/74) stützt sich im Wesentlichen das OLG Düsseldorf in seinem grundsätzlichen Beschluss vom 05.04.2006 (Verg 7/06).

    In diesem hat es den Rechtssatz geprägt: ,,Die Übertragung hoheitlicher Rettungsdienstaufgaben durch eine Kommune begründet keine Ausschreibungsverpflichtungen nach dem Vergaberecht." und führt dazu in seinem Beschluss dazu zunächst aus: Art. 45 Abs. 1 EG (in Verbindung mit Art. 55 EG) ist in der Rechtsprechung des EuGH stets dahin ausgelegt worden, dass vom gemeinschaftsrechtlichen Begriff der (dauernden oder zeitweisen) Ausübung öffentlicher Gewalt diejenigen Tätigkeiten erfasst sind, die "für sich genommen eine unmittelbare und spezifische Teilnahme an der Ausübung öffentlicher Gewalt mit einschließen" (vgl. EuGH, Urt. v. 21.6.1974 - Rs. C-2/74, Slg. 1974, 631, Tz. 44/45; Urt. v. 5.12.1989 - Rs. C-3/88, NVwZ 1991, 356, Tz. 13).

    Dabei stützt sich das OLG Düsseldorf mit seiner Argumentation vorwiegend darauf, dass in dem Urteil des EuGH v. 21.06.1974 C-2/74 auf die Befugnis zum Einsatz staatlicher Gewaltmittel (noch) in keiner Weise Bezug genommen wird.

    So ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Ausweitung der in den Art. 45 EG und 55 EG gestatteten Ausnahme auf einen Beruf als Ganzen nicht zu billigen, wenn die Tätigkeiten, die gegebenenfalls mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind, einen abtrennbaren Teil der betreffenden Berufstätigkeit insgesamt darstellen (vgl. zu Art. 45 EG EuGH Urteil v. 21.06.1974 C-2/74, Rnr. 47; sowie Urt. 29.11.2007, Rs. C- 404/05).

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - Verg 7/06

    Vergaberechtsstreit um Rettungsdienstleistungen: Vorlage an den BGH

    Auszug aus VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08
    Entgegen der bislang hierzu ergangenen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.2006 ­ VII ­Verg 7/06, OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2004 ­ Verg W 9/04, BayObLG, Beschluss vom 28.05.2003 ­ Verg 7/03), sei die Wahrnehmung von rettungsdienstlichen Aufgaben nicht der hoheitlichen Betätigung des Staates zuzurechnen.

    Der Wortlaut des § 99 GWB ("Verträge") lässt diese Auslegung ohne weiteres zu (vgl. auch OLG Düsseldorf, B. v. 5.5.2004 - VII-Verg 78/03, OLG Düsseldorf, B. v. 05.04.2006 - Verg 7/06; BayObLG, B. v. 28.5.2003, Verg 7/03).

    Auf diese Entscheidung des EuGH (s.o. EuGH Rs. 2/74 Urt. v. 21.06.1974 C-2/74) stützt sich im Wesentlichen das OLG Düsseldorf in seinem grundsätzlichen Beschluss vom 05.04.2006 (Verg 7/06).

    Was diesen Argumenten nach Auffassung des OLG Düsseldorf (vgl. B. v. 05.04.2006 - Verg 7/06) entgegen zu setzen wäre, ist zum einen die Befugnis gemäß § 38 Abs. 1 StVO blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn zu verwenden, wodurch unmittelbar angeordnet werde, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben.

  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

    Auszug aus VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08
    So hat der EuGH beispielsweise den Verzicht des öffentlichen Auftraggebers aufgrund eines gesetzlich bestehenden Gebührenanspruchs auf die Entrichtung eines Erschließungsbeitrags grundsätzlich genügen lassen (vgl. EuGH, Urteil v. 12.07.2001, Rs. C-399/98; OLG Naumburg, B. v. 04.12.2001, 1 Verg 10/01).

    Diese ältere Rechtsprechung lässt sich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12.7.2001, Rs. C-399/98 nicht mehr aufrechterhalten.

    Allein, dass ein Vertrag dem öffentlichen Recht unterliegt und die Ausübung hoheitlicher Gewalt beinhaltet, steht dem Vorliegen eines öffentlichen Auftrages ( seinerzeit bezogen auf Artikel 1 lit. a RL 93/37/EWG) nicht entgegen, sondern spricht sogar dafür (Urteil des Gerichtshofs vom 12.7.2001, Rs. C-399/98).

  • EuGH, 15.03.1988 - 147/86

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08
    Die potentielle Reichweite dieser Bereichsausnahme macht bereits deutlich, dass der zentrale Begriff der ,,öffentlichen Gewalt" nicht allein vom Mitgliedstaat bestimmt werden kann und dass Art. 45 EGV eng auszulegen ist, wodurch verhindert werden soll, dass der Vertrag durch einseitige Maßnahmen der Mitgliedstaaten seiner praktischen Bedeutung in diesem Bereich beraubt wird (Bröhmer im Kommentar zu EUV /EGV, 3. Auflage 2007, Rnr. 1 zu Art. 45 EGV, m Verw. a. EuGH Rs. 147/86, Slg. 1988, 1637, Rnr.8 siehe aber auch EuGH Rs. 2/74 Urt. v. 21.06.1974 C- 2/74 Rnr. 46/47, sowie statt aller: Esch, VergabeR 2007, S.293 ff.).

    Schon in der Rechtssache 2/74 hat der EuGH mit Bezug auf die Betätigung als Rechtsanwalt klargestellt, dass Art. 55 a.F. (der wortgleich dem Art. 45 EGV entspricht) Zugangsbeschränkungen für EG-Ausländer nur insoweit rechtfertigt, als die spezifische Tätigkeit ,,in sich selbst betrachtet, eine unmittelbare und spezifische Teilnahme an der Ausübung hoheitlicher Gewalt darstellt (EuGH Rs. 2/74, Slg. 1974, Rn 44/45; Rs. C-42/92 Slg. 1993, I- 4047) und dass sich die Tragweite dieser Vorschrift ,,auf das beschränkt, was zur Wahrnehmung der Interessen unbedingt erforderlich ist" ( EuGH Rs. 147/86, Slg. 1988, 1637, Rnr.7).

    So heißt es im Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 1988, Rs. 147/86 Es ist zwar Sache eines jeden Mitgliedstaats, die Rolle und die Verantwortung der öffentlichen Gewalt im Unterrichtswesen festzulegen; die bloße Gründung einer Schule ... durch eine Privatperson oder die bloße Tätigkeit einer Privatperson als Hauslehrer ist jedoch nicht mit der Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne von Artikel 55 EWG-Vertrag verbunden.

  • EuGH, 29.11.2007 - C-404/05

    Kommission / Deutschland - Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 - Landwirtschaftliche

    Auszug aus VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08
    So hat der EuGH in seiner jüngsten Entscheidung (29.11.2007, Rs. C- 404/05, Rnr. 30 ff. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (Private Kontrollstellen)) abermals entschieden, dass sich die in diesen Artikeln vorgesehene Ausnahmeregelung auf Tätigkeiten beschränken, die als solche eine unmittelbare und spezifische Teilnahme an der Ausübung öffentlicher Gewalt darstellen.

    Vorliegend ist die streitgegenständliche Tätigkeit ,,Fahren mit Blaulicht und Martinshorn", die nach Meinung des Auftraggeber den Begriff der öffentlichen Gewalt des Artikels 45 EGV erfülle, in geringerem Maße mit ,,hoheitlichen Qualitäten" ausgestattet, als die Kontrolltätigkeit der privaten Kontrollstellen im genannten Urteil des EuGH (29.11.2007, Rs. C- 404/05).

    So ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Ausweitung der in den Art. 45 EG und 55 EG gestatteten Ausnahme auf einen Beruf als Ganzen nicht zu billigen, wenn die Tätigkeiten, die gegebenenfalls mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind, einen abtrennbaren Teil der betreffenden Berufstätigkeit insgesamt darstellen (vgl. zu Art. 45 EG EuGH Urteil v. 21.06.1974 C-2/74, Rnr. 47; sowie Urt. 29.11.2007, Rs. C- 404/05).

  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 7/03

    Nachprüfungsantrag bei bevorstehender "de-facto-Vergabe"

    Auszug aus VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08
    Entgegen der bislang hierzu ergangenen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.2006 ­ VII ­Verg 7/06, OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2004 ­ Verg W 9/04, BayObLG, Beschluss vom 28.05.2003 ­ Verg 7/03), sei die Wahrnehmung von rettungsdienstlichen Aufgaben nicht der hoheitlichen Betätigung des Staates zuzurechnen.

    Der Wortlaut des § 99 GWB ("Verträge") lässt diese Auslegung ohne weiteres zu (vgl. auch OLG Düsseldorf, B. v. 5.5.2004 - VII-Verg 78/03, OLG Düsseldorf, B. v. 05.04.2006 - Verg 7/06; BayObLG, B. v. 28.5.2003, Verg 7/03).

    Der Rettungsunternehmer aber bewegt sich seinerseits in wettbewerblichen Strukturen, auf dessen Seiten gibt es also einen Markt, was sich leicht am Vorhandensein einschlägiger CPC- und CPV-Referenznummern für die betreffenden Leistungsarten ablesen lässt (a.A. BayObLG, Beschl. v. 28.05.2003 ­ Verg 7/03 unter Bezugnahme auf die landesrechtl. Normen und Landtagsdrucksachen).

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH waren Verträge über öffentliche Dienstleistungskonzessionen bereits vom Anwendungsbereich der nunmehr abgelösten Richtlinie 92/50 ausgeschlossen, doch müssten die öffentlichen Stellen, die sie vergeben, gleichwohl die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen beachten (vgl. Urteile vom 21. Juli 2005, Coname, C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Rnr. 9, 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Rnr. 42, Urteil vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Rnr. 60 sowie Urteil vom 13.09.2007, ,,Abwicklung von Pferdewetten" - Rs. C-260/04).

    Nach wiederholter Definition des Gerichtshofes umfasst ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag eine Gegenleistung, die vom öffentlichen Auftraggeber unmittelbar an den Dienstleistungserbringer gezahlt wird (Urteil Parking Brixen, Rnr. 39).

    Zum anderen geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass dahingegen eine Dienstleistungskonzession dann vorliegt, wenn (1) die vereinbarte Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung besteht und impliziert, dass er das mit den fraglichen Dienstleistungen verbundene (2) Betriebsrisiko übernimmt (vgl. Urteil v. 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress, C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Rnr. 58, und Beschluss v. 30. Mai 2002, Buchhändler-Vereinigung, C-358/00, Slg. 2002, I-4685, sowie Urteil vom 13.10.2005 - Rs. C-458/03 Parking Brixen, Rnr. 40, Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-382/05, EuGH, Urteil vom 06.04.2006 - Rs. C-410/04, NAV).

  • EuGH, 05.12.1989 - 3/88

    Kommission / Italien

    Auszug aus VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08
    In diesem hat es den Rechtssatz geprägt: ,,Die Übertragung hoheitlicher Rettungsdienstaufgaben durch eine Kommune begründet keine Ausschreibungsverpflichtungen nach dem Vergaberecht." und führt dazu in seinem Beschluss dazu zunächst aus: Art. 45 Abs. 1 EG (in Verbindung mit Art. 55 EG) ist in der Rechtsprechung des EuGH stets dahin ausgelegt worden, dass vom gemeinschaftsrechtlichen Begriff der (dauernden oder zeitweisen) Ausübung öffentlicher Gewalt diejenigen Tätigkeiten erfasst sind, die "für sich genommen eine unmittelbare und spezifische Teilnahme an der Ausübung öffentlicher Gewalt mit einschließen" (vgl. EuGH, Urt. v. 21.6.1974 - Rs. C-2/74, Slg. 1974, 631, Tz. 44/45; Urt. v. 5.12.1989 - Rs. C-3/88, NVwZ 1991, 356, Tz. 13).

    Eine erste Entwicklung deutete sich an mit Urteil des Gerichtshofes vom 5. Dezember 1989 Rs. C-3/88, in welchem festgestellt wurde, dass eine Tätigkeit ,,rein technischer Natur" nicht in den Bereich des Art. 45 falle, weshalb diese Tätigkeit nicht zur Ausübung öffentlicher Gewalt gehöre.

  • OLG Düsseldorf, 02.05.2007 - Verg 1/07

    Überprüfung eines Ausschreibungsverfahrens für die Durchführung bundesweiter

    Auszug aus VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08
    Sinn und Zweck der Bezeichnung der Eignungsnachweise in der Bekanntmachung ist es nämlich, dem an der Auftragsvergabe potentiell interessierten Unternehmen eine sachgerechte Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob sie sich am Vergabeverfahren beteiligen, also die Verdingungsunterlagen anfordern wollen (OLG Düsseldorf, B. v. 09.03.2007 - Az.: Verg 5/07; B. v. 02.05.2007 - Az.: Verg 1/07).

    So führt das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 02.05.2007 - Verg 1/07) aus: ,,Zwar sollen nach § 17 Nr. 1 Abs. 2 m VOL/A öffentliche Bekanntmachungen mindestens die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen (§ 7 Nr. 4 VOL/A), die gegebenenfalls vom Auftraggeber für die Beurteilung der materiellen Eignung verlangt werden, enthalten.

  • EuGH, 24.09.1998 - C-76/97

    Tögel

    Auszug aus VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08
    Abschließend wies der Auftraggebervertreter darauf hin, dass die Tögel-Entscheidung des EuGH (Urt. v. 24.09.1998, RS.C-76/97) auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar sei, da der dem EuGH zur Entscheidung vorliegende Fall eine privatrechtliche Vertragsbeziehung betroffen habe.

    Entscheidend ist also der finanzielle Schwerpunkt der Leistung (vgl. EuGH, Urteil vom 24.09.1998 - Rs. C-76/97 (Tögel); EuGH Urteil v. 14.11.2002, Rs. C-411/00 (Felix Swoboda)).

  • EuGH, 20.10.2005 - C-264/03

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99

    Vergabesachen; öffentliche Aufträge; Rettungsdienste; Rettungswachen

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

  • OLG Brandenburg, 09.09.2004 - Verg W 9/04

    Verlängerung der Entscheidungsfrist im Verfahren vor der Vergabekammer; Vergabe

  • VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/004-08
  • VK Sachsen, 05.02.2007 - 1/SVK/125-06

    Mindestanforderungen für Nebenangebote bei Unterschwellenvergaben

  • VK Sachsen, 18.08.2006 - 1/SVK/077-06

    Aufhebung der Ausschreibung

  • VK Sachsen, 24.08.2007 - 1/SVK/054-07

    Vertragsverlängerungsoptionen zulässig?

  • VK Sachsen, 14.03.2007 - 1/SVK/006-07

    Zulässigkeit einer Loslimitierung

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2006 - Verg 35/06

    Erfordernis der konkreten Bestimmung von Eignungsnachweisen des Bieters in der

  • OLG Schleswig, 22.05.2006 - 1 Verg 5/06

    Ausschluss wegen fehlendem Gewerbezentralregisterauszug

  • VK Arnsberg, 05.08.2003 - VK 2-13/03

    Zu den Voraussetzungen eines In-House-Geschäfts

  • EuGH, 14.11.2002 - C-411/00

    Felix Swoboda

  • VK Münster, 30.03.2007 - VK 4/07

    Gewichtung der Auftragskriterien oder absteigenden Reihenfolge

  • VK Düsseldorf, 19.03.2007 - VK-07/07

    Zwingender Inhalt eines Fachloses Lärmschutz; Koordinierungsaufwand als

  • EuGH, 10.11.2005 - C-29/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15

  • VK Bund, 11.11.2003 - VK 1-101/03

    Vergabe einer Baumaßnahme

  • BGH, 31.10.2002 - III ZB 7/02

    Rechtsweg für Rechtstreitigkeiten zwischen einer Kabel- bzw.

  • VK Bund, 06.06.2007 - VK 1-38/07

    Auftrags zur Erbringung der Leistung "Planung, Vorbereitung und Durchführung von

  • EuGH, 30.05.2002 - C-358/00

    Buchhändler-Vereinigung

  • EuGH, 13.01.2005 - C-84/03

    Kommission / Spanien

  • OLG Frankfurt, 16.08.2006 - 11 Verg 3/06

    Auch Planungsleistungen müssen eindeutig beschrieben werden!

  • BGH, 07.12.1999 - XI ZB 7/99

    Subventionsrückforderung durch die Bank - § 13 GVG, § 40 VwGO, Streitigkeiten

  • EuGH, 06.04.2006 - C-410/04

    ANAV - Freier Dienstleistungsverkehr - Öffentlicher Nahverkehrsdienst - Vergabe

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2007 - Verg 5/07

    Aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer

  • EuGH, 29.10.1998 - C-114/97

    Kommission / Spanien

  • VK Brandenburg, 21.02.2007 - 2 VK 58/06

    Streit über die Zulassung eines Angebots zum Vergabeverfahren; Abgrenzung eines

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2004 - Verg 71/03

    In-house-Fähigkeit eines Unternehmens

  • VK Bund, 24.09.2003 - VK 2-76/03

    Vergabe eines Dienstleistungsauftrags

  • VK Nordbayern, 25.11.2005 - 320.VK-3194-38/05

    Kein Teilnahmeantrag, keine Antragsbefugnis!

  • OLG Naumburg, 08.01.2003 - 1 Verg 7/02

    EuGH bestätigt Vergaberechtsentscheidung

  • VK Nordbayern, 14.04.2005 - 320.VK-3194-09/05

    Bietergemeinschaft: Antragsbefugnis und Änderung der Zusammensetzung

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2004 - Verg 101/04

    BND-Gebäude: Wegen Sicherheitsinteressen kein Vergaberechtsschutz!

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2000 - 8 A 2698/99

    Ausnahmegenehmigung für Ärztetransporte bei Organtransplantationen

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07

    Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge

  • VK Saarland, 19.05.2006 - 3 VK 03/06

    Kein Nachprüfungsantrag bei Markt-Vorstudie - Anwendbarkeit der VOF

  • VK Niedersachsen, 14.06.2005 - VgK-22/05

    Vergabeverfahren über den Betrieb einer Cafeteria auf dem Campus einer

  • VK Niedersachsen, 12.05.2005 - VgK-15/05

    Folgen des Verstoßes gegen eine produktneutrale Ausschreibung im

  • OLG Dresden, 25.01.2008 - WVerg 10/07

    Kündigung eines Dienstleistungsvertrages und Vertragsverlängerung als Neuvergabe

  • OLG Naumburg, 04.12.2001 - 1 Verg 10/01

    Streit über die Anwendbarkeit von Vergaberecht bei Vergabe einer

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 78/03

    Übertragung der Sammlung und Beförderung von Altpapier auf eine Nachbarkommune;

  • EuGH, 17.11.1993 - C-71/92

    Kommission / Spanien

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - Verg 93/04

    Antragsbefugnis bei unterlassenem Vergabeverfahren

  • VK Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - VK-SH 25/06

    Ausnahme vom Gebot der Produktneutralität

  • EuGH, 18.07.2007 - C-382/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2006 - Verg 83/05

    Weitreichender Ermessensspielraum bei Festlegung der Eignungskriterien

  • OLG München, 02.08.2007 - Verg 7/07

    Rüge der Ausschreibung eines verdeckten Leitfabrikats

  • VK Südbayern, 23.10.2001 - 32-09/01

    Ausschreibung "Sortierung und Verwertung von Altpapier"

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • BGH, 12.06.2001 - X ZR 150/99

    Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung

  • VK Sachsen, 07.02.2003 - 1/SVK/007-03

    Antragsbefugnis auch ohne Angebotsabgabe?

  • EuGH, 09.03.2000 - C-355/98

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 30.03.2006 - C-451/03

    DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHT DER ITALIENISCHEN STEUERBEISTANDSZENTREN ZUR

  • BVerwG, 06.03.1990 - 7 B 120.89

    Überprüfung der Tätigkeit einer privaten Stiftung durch die Verwaltungsgerichte

  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - Verg 12/06

    Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags zur Konzession

  • OLG Hamburg, 10.04.2003 - 1 Verg 1/03

    Kein Primärrechtsschutz für Dienstleistungskonzessionen

  • EuGH, 18.01.2007 - C-220/05

    EINE VEREINBARUNG MIT DEM ZIEL DER STADTPLANERISCHEN NEUGESTALTUNG EINES

  • EuGH, 13.09.2007 - C-260/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt Vergaberecht

    Lediglich die Prüfungskompetenz der Vergabekammer ist gemäß § 1a Nr. 2 Absatz 2 auf die Bestimmungen der Basisparagraphen des 2. Abschnittes der VOL/A und die § 8a VOL/A und § 28a VOL/A beschränkt (VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2007 - 1/SVK/125-06, Beschluss vom 18.08.2006 - 1/SVK/077-06, Beschluss vom 26.03.2008, Az: 1/SVK/005-08).

    So kann eine Antragsbefugnis trotz unterlassener Angebotsabgabe dann in Betracht kommen, wenn der Unternehmer gerade durch den gerügten Verfahrensfehler an der Abgabe oder sogar schon an der Erstellung des Angebots gehindert worden ist ( OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008, Az: WVerg 3/08, Beschluss vom 29.10.2009, Az: WVerg 0010/08, OLG Saarland, Beschluss vom 07.05.2008, Az: 1 Verg 5/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.05.2007, Az: 11 Verg 12/06; 2. VK Bund, Beschluss vom 29.05.2008, Az: VK 2-58/08; 1. VK Sachsen, Beschluss vom 30.04.2008, Az: 1/SVK/020-08; Beschluss vom 26.03.2008, Az: 1/SVK/005-08).

    Wie durch die erkennende Vergabekammer erstmals mit Beschluss vom 26.03.2008, Az: 1/SVK/005-08 entschieden, mit Vorlagebeschluss des OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008, Az: WVerg 03/08 bestätigt und nunmehr höchstrichterlich mit Beschluss des BGH, Beschluss vom 01.12.2008, Az: X ZB 31/08 festgestellt, unterliegt die Vergabe von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes nach § 31 SächsBRKG dem Vergaberecht und damit der vergaberechtlichen Nachprüfung.

    Diese prinzipielle Verpflichtung des Auftraggebers bei der Vergabe von Leistungen zur Notfallrettung und des Krankentransportes wurde durch die Vergabekammer bereits in ihren Beschlüssen 1/SVK/004-08 vom 26.03.2008, 1/SVK/005-08 vom 26.03.2008, 1/SVK/033-08 vom 31.07.2008, 1/SVK/040-08 vom 09.09.2008, 1/SVK/041-08 vom 29.08.2008, 1/SVK/042- 08 vom 29.08.2008 und 1/SVK/046-08 vom 09.09.2008 festgestellt.

  • VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

    Sozialrecht contra Vergabrecht

    Das bedeutet auch, dass die Regelungen über den vergaberechtlichen Rechtsschutz nach §§ 102 ff GWB für Dienstleistungskonzessionen keine Anwendung finden (vgl. bspw. OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 3/08; VK Sachsen, Beschluss vom 26.03.2008 - 1/SVK/004-08, VK Sachsen, Beschluss vom 26.03.2008 - 1/SVK/005-08; VK Sachsen, Beschluss vom 29.08.2008 - 1/SVK/041-08; VK Sachsen, Beschluss vom 29.08.2008 - 1/SVK/042-08; VK Sachsen, Beschluss vom 23.02.2009 - 1/SVK/003-09).

    Entscheidend für die Abgrenzung von Aufträgen im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB und Konzessionen ist dabei, ob es der "Auftraggeber" ist, der die Vergütung schuldet und sie deshalb selbst oder durch einen Dritten (OLG Dresden, B. v. 04.07.2008 - Az.: WVerg 3/08; VK Brandenburg, B. v. 24.09.2004 - Az.: VK 47/04; 1. VK Sachsen, B. v. 26.03.2008 - Az.: 1/SVK/005-08) zahlt, oder ob er den Vertragspartner eine Aufgabe ausführen und im Zusammenhang damit wirtschaftlich Nutzen daraus ziehen lässt (OLG Stuttgart, B. v. 4.11.2002 - Az.: 2 Verg 4/02).

    Lediglich die Prüfungskompetenz der Vergabekammer ist gemäß § 1a Nr. 2 Absatz 2 auf die Bestimmungen der Basisparagraphen des 2. Abschnittes der VOL/A und die § 8a VOL/A und § 28a VOL/A beschränkt (VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2007 - 1/SVK/125-06, Beschluss vom 18.08.2006 - 1/SVK/077-06, Beschluss vom 26.03.2008, Az: 1/SVK/005-08).

    VK Sachsen, B. v. 09.09.2008 - Az.: 1/SVK/046-08; B. v. 26.03.2008 - Az.: 1/SVK/005-08);.

  • VK Sachsen, 31.08.2011 - 1/SVK/030-11

    Wann ist eine Interimsvergabe zulässig?

    Die erkennende Kammer habe mit Beschlussdatum vom 26.03.2008 in zwei Verfahren (Az.: 1/SVK/004-08 und 1/SVK/005-08) über Auswahlverfahren zweier sächsischer Rettungszweckverbände nach mündlicher Verhandlung vom 10.03.2008 festgestellt, dass es sich bei den streitgegenständlichen Dienstleistungen um Dienstleistungen nach dem Anhang I Teil B handele.

    Lediglich die Prüfungskompetenz der Vergabekammer ist gemäß § 1a Nr. 2 Absatz 2 auf die Bestimmungen der des § 8 EG VOL/A, § 15 EG Absatz 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A anwendbar sind (§ 4, Abs. 2. Nr. 2 VgV)beschränkt (VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2007 - 1/SVK/125-06, Beschluss vom 18.08.2006 - 1/SVK/077-06, Beschluss vom 26.03.2008, Az: 1/SVK/005-08).

    (BGH, B. vom 01.12.2008 - X ZB 31/08; vgl. insoweit auch OLG Dresden, B. vom 04.07.2008 - WVerg 3/08; VK Sachsen, B. vom 06.03.2009 - 1/SVK/001-09 VK Sachsen, B. vom 09.09.2008 - 1/SVK/046-08; B. vom 29.08.2008 - 1/SVK/042-08, B. vom 29.08.2008 - 1/SVK/041-08; VK Sachsen, B. vom 26.03.2008 - 1/SVK/005-08).

  • VK Sachsen, 05.12.2011 - 1/SVK/043-11

    Ausschluss der VOL/B: Vergabeverstoß?

    Die Vergabekammer Sachsen (1. VK Sachsen, B. v. 26.03.2008 - Az: 1/SVK/005-08; B. v. 14.03.2007 - Az.: 1/SVK/006-07) habe bereits entschieden, dass eine Loslimitierung vergaberechtlich durchaus zulässig sein könne.

    Lediglich die Prüfungskompetenz der Vergabekammer ist gemäß § 1a Nr. 2 Absatz 2 auf die Bestimmungen der des § 8 EG VOL/A, § 15 EG Absatz 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A anwendbar sind (§ 4, Abs. 2. Nr. 2 VgV)beschränkt (VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2007 - 1/SVK/125-06, Beschluss vom 18.08.2006 - 1/SVK/077-06, Beschluss vom 26.03.2008, Az: 1/SVK/005-08).

    Es soll die Abhängigkeit der Auftraggeberin von einem bestimmten Vertragspartner in diesem höchst bedeutsamen Bereich der Daseinsvorsorge- vermieden werden; es soll auch die Dienstleistung aus verschiedenen, individuell leistungsfähigen Quellen sichergestellt werden (1. VK Sachsen, B. v. 26.03.2008 - Az.: 1/SVK/005-08; B. v. 14.03.2007 - Az.: 1/SVK/006-07; im Ergebnis ebenso VK Südbayern, B. v. 25.06.2010 - Az.: Z3-3-3194-1-30-05/10; B. v. 25.06.2010 ).

  • VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09

    Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

    Das bedeutet auch, dass die Regelungen über den vergaberechtlichen Rechtsschutz nach §§ 102 ff GWB für Dienstleistungskonzessionen keine Anwendung finden (vgl. bspw. OLG Hamburg, B. v. 10.04.2003 - 1 Verg 1/03, OLG Düsseldorf, B. v. 10.05.2006 - Verg 12/06; OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 3/08; VK Sachsen, Beschluss vom 26.03.2008 - 1/SVK/004-08, VK Sachsen, Beschluss vom 26.03.2008 - 1/SVK/005-08; VK Sachsen, Beschluss vom 29.08.2008 - 1/SVK/041-08; VK Sachsen, Beschluss vom 29.08.2008 - 1/SVK/042-08; VK Sachsen, Beschluss vom 23.02.2009 - 1/SVK/003-09).

    Entscheidend für die Abgrenzung von Aufträgen im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB und Konzessionen ist dabei, ob es der "Auftraggeber" ist, der die Vergütung schuldet und sie deshalb selbst oder durch einen Dritten (OLG Dresden, B. v. 04.07.2008 - Az.: WVerg 3/08; VK Brandenburg, B. v. 24.09.2004 - Az.: VK 47/04; 1. VK Sachsen, B. v. 26.03.2008 - Az.: 1/SVK/005-08) zahlt, oder ob er den Vertragspartner eine Aufgabe ausführen und im Zusammenhang damit wirtschaftlich Nutzen daraus ziehen lässt (OLG Stuttgart, B. v. 4.11.2002 - Az.: 2 Verg 4/02).

  • VK Sachsen, 28.12.2009 - 1/SVK/060-09

    Unklare Preisangaben führen zum Ausschluss!

    Es spricht nach Auffassung der erkennenden Vergabekammer vieles für eine Zuordnung der streitbefangenen Leistungen der Rettungs- und Krankentransporte zur Kategorie I B, was bedeutet, dass neben den Basisparagraphen lediglich die §§ 8a, 28a VOL/A anwendbar sind VK Sachsen, Beschluss vom 26.03.2008, Az: 1/SVK/005-08, , Beschluss vom 06.03.2009 - 1/SVK/001-09).

    Lediglich die Prüfungskompetenz der Vergabekammer ist gemäß § 1a Nr. 2 Absatz 2 auf die Bestimmungen der Basisparagraphen des 2. Abschnittes der VOL/A und die § 8a VOL/A und § 28a VOL/A beschränkt (VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2007 - 1/SVK/125-06, Beschluss vom 18.08.2006 - 1/SVK/077-06, VK Sachsen, Beschluss vom 26.03.2008, Az: 1/SVK/005-08).

  • VK Sachsen, 08.04.2011 - 1/SVK/002-11

    Informationspflicht nach § 101a GWB

    Lediglich die Prüfungskompetenz der Vergabekammer ist gemäß § 1a Nr. 2 Absatz 2 auf § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie die Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A.beschränkt (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2007 - 1/SVK/125-06, Beschluss vom 18.08.2006 - 1/SVK/077-06, Beschluss vom 26.03.2008, Az: 1/SVK/005-08).
  • VK Sachsen, 04.02.2013 - 1/SVK/039-12

    Bieter muss auch um Folgeauftrag mitbieten dürfen!

    Danach kann der Auftraggeber zulässigerweise festlegen, dass ein Unternehmen sich nur auf eine begrenzte Anzahl von Losen bewerben darf bzw. für eine begrenzte Anzahl von Losen den Zuschlag erhalten darf (etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - Verg 99/11, so auch VK Sachsen, Beschluss vom 26. März 2008 - 1/SVK/005-08).
  • VK Sachsen, 09.12.2014 - 1/SVK/032-14

    Energieversorger will Telefonanlage beschaffen: SektVO ist anzuwenden!

    Die gewählte Tenorierung orientiert sich mit der Vorgabe, dass bei fortbestehender Beschaffungsabsicht, ein förmliches, gemeinschaftsrechtskonformen Vergabeverfahrens unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer durchzuführen sein wird an der herrschenden Rechtsprechung (vgl. bspw. BGH, Beschl. v. 01.12.2008 - X ZB 31/08, VK Sachsen, Beschl. v. 26.03.2008 - 1/SVK/005-08, VK Bund, Beschluss vom 27.05.2014 - VK 2-31/14).
  • VK Sachsen, 25.08.2010 - 1/SVK/023-10

    Zulässigkeit von Nachweisen

    Es spricht nach Auffassung der erkennenden Vergabekammer vieles für eine Zuordnung der streitbefangenen Leistungen der Rettungs- und Krankentransporte zur Kategorie I B, was bedeutet, dass neben den Basisparagraphen lediglich die §§ 8a, 28a VOL/A anwendbar sind VK Sachsen, B. v. 26.03.2008, 1/SVK/005-08, , B. v. 06.03.2009 - 1/SVK/001-09).

    Lediglich die Prüfungskompetenz der Vergabekammer ist gemäß § 1a Nr. 2 Absatz 2 auf die Bestimmungen der Basisparagraphen des 2. Abschnittes der VOL/A und die § 8a VOL/A und § 28a VOL/A beschränkt (VK Sachsen, B. v. 05.02.2007 - 1/SVK/125-06, B. v. 18.08.2006 - 1/SVK/077-06, B. v. 26.03.2008, 1/SVK/005-08).

  • VK Südbayern, 17.11.2015 - Z3-3-3194-1-52-10/15

    Werthaltige Abfälle als Vergütung: Auftragswert?

  • VK Sachsen, 10.02.2012 - 1/SVK/001-12

    Nachunternehmereinsatz schlechter als Eigenleistung?

  • VK Sachsen, 09.07.2010 - 1/SVK/021-10

    Freihändige Vergabe

  • VK Südbayern, 06.02.2009 - Z3-3-3194-1-36-10/08

    Antragsbefugnis bzgl. eines Nachprüfungsverfahrens bei unterlassener

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