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   VK Sachsen, 07.06.2013 - 1/SVK/012-13   

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VK Sachsen, 07.06.2013 - 1/SVK/012-13 (https://dejure.org/2013,42573)
VK Sachsen, Entscheidung vom 07.06.2013 - 1/SVK/012-13 (https://dejure.org/2013,42573)
VK Sachsen, Entscheidung vom 07. Juni 2013 - 1/SVK/012-13 (https://dejure.org/2013,42573)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgelaufene Urkunde vorgelegt: Nachforderung möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bieter legt abgelaufene Urkunde vor: Auftraggeber kann nachfordern! (VPR 2014, 83)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11

    Rettungsdienstleistungen IV

    Auszug aus VK Sachsen, 07.06.2013 - 1/SVK/012-13
    Soweit die sich Anträge erledigt haben, ist § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB einschlägig (vgl. BGH, Beschl.v. 25. Januar 2012 - X ZB 3/11).

    Mit Beschluss vom 25.01.2012 - Az.: X ZB 3/11 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass bei Erledigung des Verfahrens gemäß § 128 Abs. 4 GWB keine Erstattung der notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin bzw. des Auftraggebers erfolgt.

    Dies hat zur Folge, dass jeder Beteiligte seine notwendigen Auslagen im Falle der Erledigung selbst zu tragen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012, Az.: X ZB 3/11, so auch juris, Kommentar zu § 128 GWB, Rd-Nr. 31.9).

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - Verg 46/06

    Rechtsschutzbedürfnis der Beigeladenen bei erneuter Angebotswertung nach

    Auszug aus VK Sachsen, 07.06.2013 - 1/SVK/012-13
    Der über die im Gesetz ausdrücklich benannten Fälle hinausgehende Auffangtatbestand einer Erledigung "in sonstiger Weise" ist dabei insbesondere dann anzunehmen, wenn der öffentliche Auftraggeber die Entscheidung der Vergabekammer vor Beendigung des Nachprüfungsverfahrens umsetzt und den vom Antragsteller gerügten Vergabeverstoß mithin behebt, denn auch die Heilung eines Vergabefehlers durch den Auftraggeber kann den Nachprüfungsantrag gegenstandslos werden lassen, weil das angestrebte Verfahrensziel bereits zwischenzeitlich erreicht worden ist und dem Antragsbegehren nicht mehr entsprochen werden kann (vgl. OLG Naumburg a. a. O; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. Januar 2007 - VII-Verg 46/06).

    Allein diesem Begehren wäre durch die Zurückversetzung und Neuwertung entsprochen worden, so dass Erledigung eingetreten wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. Januar 2007 - Verg 46/06).

    Die Erledigung tritt vielmehr zwischen den Hauptbeteiligten (Antragstellerin und Auftraggeber) des Nachprüfungsverfahrens ein und ist vom Beigeladenen prozessual hinzunehmen (vgl. mit ausführlicher Begründung OLG Naumburg, Beschl. v. 21. Juni 2010 - 1 Verg 12/09; a. A. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. Januar 2007 - Verg 46/06).

  • OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Verg 12/09

    Öffentliche Aufträge: Materielle Beschwer eines Beigeladenen im

    Auszug aus VK Sachsen, 07.06.2013 - 1/SVK/012-13
    Von einer Erledigung ist dann auszugehen, wenn der auf Vornahme oder Unterlassung gerichtete Antrag des Antragstellers durch ein Ereignis, das nach der Verfahrenseinleitung eingetreten ist, gegenstandslos wird und Primärrechtsschutz mithin nicht mehr stattfinden kann (OLG Naumburg, Beschl. v. 21. Juni 2010 - 1 Verg 12/09 m. w. Nw.).

    Die Erledigung tritt vielmehr zwischen den Hauptbeteiligten (Antragstellerin und Auftraggeber) des Nachprüfungsverfahrens ein und ist vom Beigeladenen prozessual hinzunehmen (vgl. mit ausführlicher Begründung OLG Naumburg, Beschl. v. 21. Juni 2010 - 1 Verg 12/09; a. A. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. Januar 2007 - Verg 46/06).

    Damit ist auch der von der Antragstellerin gerügte Vergabeverstoß - soweit die Erledigung eingetreten ist - behoben worden (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 21. Juni 2010 - 1 Verg 12/09).

  • OLG Dresden, 10.08.2010 - WVerg 8/10

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im Verfahren vor

    Auszug aus VK Sachsen, 07.06.2013 - 1/SVK/012-13
    Insoweit korrigiert die erkennende Vergabekammer ihre im Ergebnis der Entscheidung des OLG Dresden (Beschluss vom 10. August 2010, Az.: WVerg 0008/10) bisher bestehende Spruchpraxis.
  • KG, 21.12.2009 - 2 Verg 11/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Behandlung der Vergabe von

    Auszug aus VK Sachsen, 07.06.2013 - 1/SVK/012-13
    (KG Berlin, Beschl. v. 21.12.2009 - Az.: 2 Verg 11/09; OLG Celle , Beschl. v. 12.05.2005 - Az.: 13 Verg 5/05; OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.12.2011 - Az.: 11 Verg 8/11).
  • OLG Celle, 12.05.2005 - 13 Verg 5/05

    Pflicht zur Rüge gegenüber dem Auftraggeber bei im Nachprüfungsverfahren selbst

    Auszug aus VK Sachsen, 07.06.2013 - 1/SVK/012-13
    (KG Berlin, Beschl. v. 21.12.2009 - Az.: 2 Verg 11/09; OLG Celle , Beschl. v. 12.05.2005 - Az.: 13 Verg 5/05; OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.12.2011 - Az.: 11 Verg 8/11).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2007 - Verg 12/07

    Ausschluss im Vergabeverfahren wegen negativer Referenzen

    Auszug aus VK Sachsen, 07.06.2013 - 1/SVK/012-13
    Im Rahmen der materiellen Eignungsprüfung verbleibt den Auftraggebern ein durch die Vergabekammer nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum (vgl. OLG Düsseldorf Beschl. v. 24. Mai 2007 - Verg 12/07).
  • OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 11 Verg 8/11

    Vergaberecht: Auslegung der Anforderung von Eignungskriterien

    Auszug aus VK Sachsen, 07.06.2013 - 1/SVK/012-13
    (KG Berlin, Beschl. v. 21.12.2009 - Az.: 2 Verg 11/09; OLG Celle , Beschl. v. 12.05.2005 - Az.: 13 Verg 5/05; OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.12.2011 - Az.: 11 Verg 8/11).
  • OLG Dresden, 30.12.2010 - WVerg 7/09

    Zur Kostentragung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VK Sachsen, 07.06.2013 - 1/SVK/012-13
    Die Rechtsprechung lehnt einen Anspruch auf Erstattung der dem an einem Verwaltungsverfahren Beteiligten entstandenen Verfahrenskosten auf Grund der Tatsache, dass er obsiegt hat, ab (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 30. Dezember 2010 - WVerg 7/09).
  • VK Bund, 14.12.2011 - VK 1-153/11

    Briefdienstleistungen

    Auszug aus VK Sachsen, 07.06.2013 - 1/SVK/012-13
    Wenn also ein Bieter die Vorlage einer geforderten Unterlage nicht vergisst, sondern diese in inhaltlicher Hinsicht nicht den Anforderungen genügt, ist der Schutzzweck der Neuregelung und damit ihr Anwendungsbereich nicht eröffnet (vgl. Vergabekammer Bund, Beschl. v. 14.12.2011 - Az.: VK 1-153/11).
  • OLG Celle, 08.09.2011 - 13 Verg 4/11

    Verpflichtung des Auftraggebers in einem öffentlichen Vergabeverfahren zur

  • VK Sachsen, 09.03.2012 - 1/SVK/003-12
  • VK Sachsen, 06.09.2013 - 1/SVK/028-13

    Auftraggeber muss auch die "rechtliche" Leistungsfähigkeit prüfen!

    Der Auftraggeber wies die Rüge zurück, woraufhin die Antragstellerin am 19. April - ein erstes Vergabenachprüfungsverfahren bei der erkennenden Vergabekammer einreichte, welches unter dem Aktenzeichen 1/SVK/012-13 registriert wurde.

    Mit Schriftsatz vom 16. Juli - nahm der Auftraggeber zum Sach- und Streitstand Stellung und trug vor, dass er nach Beendigung des Verfahrens 1/SVK/012-13 in die erneute Prüfung der Eignung der Bieter eingetreten sei.

    Sie wies darauf hin, dass die Vergabekammer, sofern sie in ihrem Beschluss 1/SVK/012-13 ausgeführt habe, dass die Eignung der Beigeladenen bei Aufeinanderfallen von zertifiziertem Standort und dem Standort, von dem aus die Leistung erbracht werde, nicht zwingend verneint werden könne.

    Die Antragstellerin verwies darauf, dass im Rahmen der mündlichen Verhandlung zum Verfahren 1/SVK/012-13 klargestellt worden sei, dass es für den Nachweis der Gleichwertigkeit ausreichend sei, dass sämtliche Kriterien der Güteprüfung von den Bietern nachgewiesen würden.

    Mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: - Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder gleichwertig - Güteprüfung nach RAL GZ 899 LK 1 und LK 2 oder gleichwertig - Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)." Im Verfahren 1/SVK/012-13 war im Zusammenhang mit dieser Forderung festgestellt worden, dass die Beigeladene mit ihrem Angebot vom 13. März - die "Urkunde über die Fremdüberwachung der XXX e.V." vom 17.09.2012 vorgelegt hatte, auf der folgendes vermerkt war "Diese Urkunde ist gültig bis Ende Februar -, danach muss eine Fremdüberwachung durch einen Gutachter des RAL Güteausschusses erfolgen".

    Vorliegend hatte der Auftraggeber auf die Frage im Rahmen der mündlichen Verhandlung, was er nach Abschluss des Verfahrens 1/SVK/012-13 veranlasst habe vorgetragen, dass der seinerzeit vorgesehene Standort in XXX von zwei Mitarbeitern des Auftraggebers, begutachtet wurde, ob dieser entsprechend GGVO die Voraussetzungen erfülle.

    Bereits im Beschluss 1/SVK/012-13 hat die Vergabekammer ausgeführt, dass die Formulierungen der Vergabebekanntmachung und der Verdingungsunterlagen den Schluss erlauben, dass ein Auseinanderfallen von zertifiziertem (Betriebs-)Standort und dem (Einrück-) Standort, von dem die Leistungen erbracht werden sollen, möglich ist.

  • VK Sachsen, 30.10.2020 - 1/SVK/028-20

    Eigenausführung bestätigt: NU-Benennung führt zum Angebotsausschluss!

    Bei körperlich vorhandenen Erklärungen oder Nachweisen besteht eine Nachforderungsmöglichkeit somit nur dann, wenn sie in formaler Hinsicht von den Anforderungen abweichen, nicht aber, wenn erst eine inhaltliche Prüfung ergibt, dass sie unzulänglich sind (OLG Celle v. 24.04.2014 -13 Verg 2/14; OLG Düsseldorf, B. v. 17.12.2012 - Verg 47/12, OLG Düsseldorf, B. v. 12.09.2012 - Verg 108/11; OLG München, B. vom 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 2012, 1 Verg 1/12, VK Sachsen, B. v. 07.06.2013 - 1/SVK/012-13).
  • VK Sachsen, 15.03.2016 - 1/SVK/045-15

    Wann kann eine Zertifizierung verlangt werden?

    Der Nachweis war insoweit nach Rechtsprechung der Vergabekammer als fehlend zu betrachten, nicht das Zertifikat als fehlerhaft (vgl. VK Sachsen, B. v. 05.05.2014 - 1/SVK/010-14, VK Sachsen, B. v. 23.05.2014 - 1/SVK/011-14, VK Sachsen, B. v. 07.06.2013 - 1/SVK/012-13).
  • VK Sachsen, 19.06.2015 - 1/SVK/009-15

    Vertrag über Anmietung eines noch zu errichtenden Gebäudes ist Bauauftrag!

    Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich nach herrschender Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, B. v. 29. Januar 2014, VIIVerg 28/13, m.w.N, VK Bund, B. v. 17.11.2014 - VK 2- 79/14, VK Sachsen, B. v. 07.06.2013 - 1/SVK/012-13) durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art. Die beantragte Feststellung muss dabei geeignet sein, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.
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