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   VK Sachsen, 31.08.2011 - 1/SVK/030-11   

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VK Sachsen, 31.08.2011 - 1/SVK/030-11 (https://dejure.org/2011,1508)
VK Sachsen, Entscheidung vom 31.08.2011 - 1/SVK/030-11 (https://dejure.org/2011,1508)
VK Sachsen, Entscheidung vom 31. August 2011 - 1/SVK/030-11 (https://dejure.org/2011,1508)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Aufstellung von ergänzenden Regelungen im Bereich des Vergaberechts zu Anforderungen an Leistungserbringer oder an ein Auswahlverfahren durch den Landesgesetzgeber i.R. seiner Zuständigkeit; Regelungskompetenz des Bundes für das Vergaberecht oberhalb ...

  • forum-vergabe.de

    Ausschreibungspflicht von Krankentransportleistungen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen - Aktuelle Praxis der Nachprüfungsinstanzen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Interimsvergabe: Nur unter engen Voraussetzungen zulässig! (IBR 2012, 350)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (42)

  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

    Auszug aus VK Sachsen, 31.08.2011 - 1/SVK/030-11
    Die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen ist gemäß § 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Einrichtung, Organisation Vergabekammern des Freistaates Sachsen (SächsVgKVO) für den Antrag zuständig, da es sich bei der ausgeschriebenen Leistung um einen Dienstleistungsauftrag im Sinne von § 99 Abs. 2 GWB handelt (OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 3/08; BGH, Beschluss vom 01.12.2008 - X ZB 31/08).

    (BGH, B. vom 01.12.2008 - X ZB 31/08; vgl. insoweit auch OLG Dresden, B. vom 04.07.2008 - WVerg 3/08; VK Sachsen, B. vom 06.03.2009 - 1/SVK/001-09 VK Sachsen, B. vom 09.09.2008 - 1/SVK/046-08; B. vom 29.08.2008 - 1/SVK/042-08, B. vom 29.08.2008 - 1/SVK/041-08; VK Sachsen, B. vom 26.03.2008 - 1/SVK/005-08).

    So äußert der BGH, dass der Umstand, dass der Landesgesetzgeber ein besonderes Auswahlverfahren geschaffen hat, den Auftraggeber nicht von der Beachtung des GWB entbindet entbindet (entgegen dem vom OLG Naumburg VergabeR 2008, 821 hieraus gezogenen Schluss), weil eine Kompetenz des Freistaates Sachsen zur Einschränkung des bundeseinheitlichen Vergaberechts nicht mehr bestand, nachdem der Bund den Vierten Teil des GWB geschaffen hatte (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1, 11, 16, Art. 109 Abs. 3 GG) ( BGH, Beschluss vom 01.12.2008 - X ZB 31/08).

  • VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08

    Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht

    Auszug aus VK Sachsen, 31.08.2011 - 1/SVK/030-11
    Die erkennende Kammer habe mit Beschlussdatum vom 26.03.2008 in zwei Verfahren (Az.: 1/SVK/004-08 und 1/SVK/005-08) über Auswahlverfahren zweier sächsischer Rettungszweckverbände nach mündlicher Verhandlung vom 10.03.2008 festgestellt, dass es sich bei den streitgegenständlichen Dienstleistungen um Dienstleistungen nach dem Anhang I Teil B handele.

    Lediglich die Prüfungskompetenz der Vergabekammer ist gemäß § 1a Nr. 2 Absatz 2 auf die Bestimmungen der des § 8 EG VOL/A, § 15 EG Absatz 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A anwendbar sind (§ 4, Abs. 2. Nr. 2 VgV)beschränkt (VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2007 - 1/SVK/125-06, Beschluss vom 18.08.2006 - 1/SVK/077-06, Beschluss vom 26.03.2008, Az: 1/SVK/005-08).

    (BGH, B. vom 01.12.2008 - X ZB 31/08; vgl. insoweit auch OLG Dresden, B. vom 04.07.2008 - WVerg 3/08; VK Sachsen, B. vom 06.03.2009 - 1/SVK/001-09 VK Sachsen, B. vom 09.09.2008 - 1/SVK/046-08; B. vom 29.08.2008 - 1/SVK/042-08, B. vom 29.08.2008 - 1/SVK/041-08; VK Sachsen, B. vom 26.03.2008 - 1/SVK/005-08).

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/042-08

    Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht

    Auszug aus VK Sachsen, 31.08.2011 - 1/SVK/030-11
    In diesem Ausnahmefall besteht auch bei einer "De-facto-Vergabe" eine Rügepflicht (OLG Naumburg, B. v. 02.03.2006 - Az.: 1 Verg 1/06; 1. VK Sachsen, B. v. 29.08.2008 - Az.: 1/SVK/042-08; B. v. 29.08.2008 - Az.: 1/SVK/041-08; 1. VK Sachsen-Anhalt, B. v. 23.12.2005 - Az.: 1 VK LVwA.).

    (BGH, B. vom 01.12.2008 - X ZB 31/08; vgl. insoweit auch OLG Dresden, B. vom 04.07.2008 - WVerg 3/08; VK Sachsen, B. vom 06.03.2009 - 1/SVK/001-09 VK Sachsen, B. vom 09.09.2008 - 1/SVK/046-08; B. vom 29.08.2008 - 1/SVK/042-08, B. vom 29.08.2008 - 1/SVK/041-08; VK Sachsen, B. vom 26.03.2008 - 1/SVK/005-08).

  • VK Sachsen, 05.12.2011 - 1/SVK/043-11

    Ausschluss der VOL/B: Vergabeverstoß?

    Mit Beschluss vom 31.08.2011 (Az. 1/SVK/030-11) hat die erkennende Vergabekammer den Auftraggeber verpflichtet, bei Fortbestehen der Vergabeabsicht, die streitgegenständlichen Leistungen an Dritte zu beauftragen und hierzu bis zum 01.01.2012 eine Vergabebekanntmachung im Wege der öffentlichen Ausschreibung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 VOL/A zu veröffentlichen.

    Aus dem Beschluss der erkennenden Vergabekammer vom 31.08.2011 (Az. 1/SVK/030-11) ergebe sich, dass ein förmliches Vergabeverfahren ohne irgendwelche Abstriche durchzuführen sei.

    Die Vergabekammer führt im Beschluss 1/SVK/030-11 am 30.08.11 aus:.

    Aufgrund des Beschlusses der Vergabekammer Sachsen (1/SVK/030-11) müsse der Leistungszeitraum am 01.01.2012 beginnen.

    Zwar finden zunächst bei Beschaffungen oberhalb der Schwellenwerte die vergaberechtlichen Bestimmungen des Bundesrechts wie das GWB, die VgV und hieraus folgend vorliegend auch die VOL/A (IB) Anwendung (VK Sachsen, B. vom 31.08.2011; 1/SVK/030-11).

  • VK Niedersachsen, 03.02.2012 - VgK-01/12

    Antrag auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens bzgl. Ausschreibung

    Es wirkt sich jedoch auch nicht nachteilig für das Vorliegen der Antragsbefugnis aus, wenn eine Antragstellerin in Fällen eines unterlassenen Vergabeverfahrens am Verfahren der Auftragsvergabe weder teilgenommen noch - ausdrücklich oder stillschweigend - ein Interesse an einer Teilnahme bekundet hat, wenn die Antragstellerin, wie im vorliegenden Fall, geltend macht, gerade durch den zur Überprüfung gestellten Vergaberechtsverstoß, der darin liegt, dass der Auftraggeber die Beschaffung ohne vorherige Bekanntgabe dieses Vorhabens durchgeführt hat, an einer Teilnahme, insbesondere an der Einreichung eines Angebotes oder der Bekundung eines Interesses an diesem Auftrag gehindert ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2005 - Az.: VII-Verg 93/04; VK Sachsen, Beschluss vom 31.08.2011 - 1/SVK/030-11, zitiert nach ibr-online).

    In diesem Fall ist es einem Antragsteller ohne weiteres möglich und nach der Rechtsprechung auch zumutbar, dies gegenüber der Vergabestelle geltend zu machen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 02.03.2006 - 1 Verg 1/06 ; VK Sachsen, Beschluss vom 31.08.2011 - 1/SVK/030-11, zitiert nach VERIS).

  • VK Baden-Württemberg, 06.03.2013 - 1 VK 2/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Schätzung des Auftragswerts für einen Bauauftrag

    3 Sa t z 1 G W B (zum Rügeerfordernis a u c h b e i D e - F ac t o - Ve rg a b e n gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB für die Zeit nach dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz 2009 vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 31.08.2011, 1/SVK/030-11; VK Lüneburg, Beschluss vom 03.02.2012, VgK-01/2012 sowie OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.09.2011, Verg W 11/11).
  • VK Arnsberg, 15.12.2011 - VK 16/11

    Auftrag zur Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen

    Die grundsätzliche Zulässigkeit von Interimsvergaben im Bereich der Daseinsvorsorge ist zwar nur Gegenstand weniger Entscheidungen gewesen, aber am Rahmen des unbedingt Erforderlichen überwiegend anerkannt (vgl. insoweit OLG Dresden, Beschluss v. 11.11.2008 - WVerg 006/08 und darauf Bezug nehmend VK Sachsen vom 31.8.2011 - 1/SVK/030-11, für die Unterbringung für Asylbewerber VK Arnsberg v. 25.8.2008 - VK 14/08).
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