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   VK Sachsen, 05.02.2019 - 1/SVK/038-18   

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VK Sachsen, 05.02.2019 - 1/SVK/038-18 (https://dejure.org/2019,3985)
VK Sachsen, Entscheidung vom 05.02.2019 - 1/SVK/038-18 (https://dejure.org/2019,3985)
VK Sachsen, Entscheidung vom 05. Februar 2019 - 1/SVK/038-18 (https://dejure.org/2019,3985)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä. (6)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber darf Referenzen der gleichen Nutzungsart fordern! (VPR 2019, 99)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Konzeptidee muss vergütet werden! (VPR 2019, 100)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Vergütung von Lösungsvorschlägen nach HOAI ohne Vertrag? (VPR 2019, 102)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Konzeptidee muss vergütet werden! (IBR 2019, 278)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Lösungsvorschlag wird nicht nach HOAI vergütet! (IBR 2019, 279)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber darf Referenzen der gleichen Nutzungsart fordern! (IBR 2019, 277)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2019, 621
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.04.2016 - X ZR 77/14

    Vergabe freiberuflicher Leistungen: Verbindlichkeit der vom Auftraggeber

    Auszug aus VK Sachsen, 05.02.2019 - 1/SVK/038-18
    Das ergibt sich vorliegend daraus, dass es - mit der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urt. v. 19.04.2016 - X ZR 77/14) - zwingend notwendig ist, die Unangemessenheit der ausgelobten Vergütung (mithin den Verstoß gegen §§ 76, 77 VgV) im Vergabenachprüfungsverfahren zu rügen.

    Denn nach der Rechtsprechung des BGH ist die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb eines Vergabeverfahrens so zu verstehen, dass damit eine Bindung des Teilnehmers an die (u.U. fehlerhaft) ausgelobte Vergütung besteht (BGH, Urteil vom 19.04.2016 - X ZR 77/14).

    Diesem Grundansinnen und dieser Rechtsauffassung vermag sich die Vergabekammer nicht anzuschließen, denn sie widerspricht nach Auffassung der Vergabekammer der fortgesetzten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 19.04.2016 - X ZR 77/14; Urt. v. 16.3.2017, VII ZR 35/14) und lässt dabei im Ungefähren, welcher greifbare tatsächliche Arbeits- resp.

    Insoweit ist mit Verweis auf die Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 19.04.2016 - X ZR 77/14) den nachfolgenden Erwägungen der Vergabekammer vorwegzuschicken, dass der gesetzliche Rahmen für die Vergabenachprüfung unzweifelhaft überschritten würde, wenn die angerufene Vergabekammer durch Festsetzung einer von ihr für angemessen i. S. von § 77 Abs. 2 VgV erachteten Vergütung oder gar des gegebenenfalls nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure geschuldeten Honorars auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken wollte.

  • VK Südbayern, 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17

    Vergabeverfahren: Festsetzung einer angemessenen Vergütung für die Einreichung

    Auszug aus VK Sachsen, 05.02.2019 - 1/SVK/038-18
    Sie monierte zunächst unter Verweis auf eine Entscheidung der VK Südbayern (B. v. 29.6.2017, Z3-3-3194-1-13-04/17) die mit 2.000 EUR netto festgesetzte Vergütung für Lösungsvorschläge gemäß Ziffer 3.1 des Dokumentes "Hinweise und Festlegungen des Auftraggebers zur Wertung der Zuschlagskriterien".

    Sobald folglich - durch Teilnahme - die Bindungswirkung an die ausgelobte Vergütung entstanden ist, kann sie danach nicht mehr (im Zivilrechtsweg) geltend gemacht werden (vgl. VK Südbayern, B. v. 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Sachsen, 05.02.2019 - 1/SVK/038-18
    Diese führt unabhängig von der Frage, ob die Antragstellerin die nachfolgend noch zu betrachtenden Referenzanforderungen erfüllen konnte zum Erfolg des Vergabenachprüfungsverfahren, da der Auftraggeberin die Fortsetzung des Vergabeverfahrens zu den angefochtenen Konditionen zu untersagen ist und nicht auszuschließen ist, dass die Antragstellerin bei Wiederholung und ggf. Neugestaltung des Vergabeverfahrens eine zweite Chance auf Wettbewerbsteilnahme (BGH, B. v. 26.09.2006 - X ZB 14/06) erhält, da jedenfalls nicht ausgeschlossen ist, dass die Auftraggeberin im Zuge der Überarbeitung der Vergabeunterlagen auch die Referenzanforderungen überarbeitet oder aber die Antragstellerin zwischenzeitlich neue Referenzen erwirbt.
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Sachsen, 05.02.2019 - 1/SVK/038-18
    Etwaige Unzulänglichkeiten mit Blick auf die Begründung der Referenzanforderungen sind nach Auffassung der Vergabekammer jedenfalls im Zuge des Vergabenachprüfungsverfahrens durch Nachreichung von Unterlagen, schriftsätzlichen und mündlichen Vortrag geheilt worden (vgl. BGH, B. v. 08.02.2011 - X ZB 4/10).
  • OLG Dresden, 22.02.2010 - WVerg 1/10

    Wann ist Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich?

    Auszug aus VK Sachsen, 05.02.2019 - 1/SVK/038-18
    Ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und die hieraus entstandenen Kosten damit zu den notwendigen Aufwendungen der der Antragstellerin gehören, ist nach dem individuellen Streitstoff des einzelnen Nachprüfungsverfahrens zu beurteilen (OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2010 - WVerg 1/10).
  • OLG Düsseldorf, 29.02.2012 - Verg 75/11

    Antragsbefugnis eines nicht am Vergabeverfahren beteiligten Bieters

    Auszug aus VK Sachsen, 05.02.2019 - 1/SVK/038-18
    Es ist nämlich weder gerechtfertigt noch zumutbar, von einem Antragsteller zur Darlegung seiner Antragsbefugnis die Einreichung eines Angebots oder Teilnahmeantrages zu verlangen, dessen Grundlagen er im Vergabenachprüfungsverfahren als rechtswidrig bekämpft, so dass bei einem Erfolg des Nachprüfungsbegehrens die zur Angebotserstellung aufgewendete Zeit und Mühe als unnötig vertan erscheinen muss (Hofmann in Müller-Wrede GWB Vergaberecht, § 160 Rn. 20, m.Verw. a. OLG Düsseldorf, B. v. 29.02.2012 - Verg 75/11).
  • OLG Koblenz, 20.12.2013 - 8 U 1341/12

    Vergabe freiberuflicher Leistungen: Vergütung für Planungsleistungen im Rahmen

    Auszug aus VK Sachsen, 05.02.2019 - 1/SVK/038-18
    Unter Verweis auf die Rechtsprechung des OLG München (Urt. v. 21.07.2015 - 9 U 1676/13) und OLG Koblenz (Urt. v. 20.12.2013 - 8 U 1341/12) legte die Auftraggeberin dar, dass Lösungsvorschläge voraussetzten, dass durch die vom Bieter einzureichenden Unterlagen erforderliche Planungsleistungen vorweggenommen würden.
  • OLG München, 21.07.2015 - 9 U 1676/13

    Vergütung im Verhandlungsverfahren

    Auszug aus VK Sachsen, 05.02.2019 - 1/SVK/038-18
    Unter Verweis auf die Rechtsprechung des OLG München (Urt. v. 21.07.2015 - 9 U 1676/13) und OLG Koblenz (Urt. v. 20.12.2013 - 8 U 1341/12) legte die Auftraggeberin dar, dass Lösungsvorschläge voraussetzten, dass durch die vom Bieter einzureichenden Unterlagen erforderliche Planungsleistungen vorweggenommen würden.
  • BGH, 16.03.2017 - VII ZR 35/14

    Architektenhonorar: Vergütungsanspruch für akquisitorische Tätigkeit

    Auszug aus VK Sachsen, 05.02.2019 - 1/SVK/038-18
    Diesem Grundansinnen und dieser Rechtsauffassung vermag sich die Vergabekammer nicht anzuschließen, denn sie widerspricht nach Auffassung der Vergabekammer der fortgesetzten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 19.04.2016 - X ZR 77/14; Urt. v. 16.3.2017, VII ZR 35/14) und lässt dabei im Ungefähren, welcher greifbare tatsächliche Arbeits- resp.
  • VK Südbayern, 21.03.2022 - 3194.Z3-3_01-21-51

    Vergabeverfahren mit Lösungsvorschlag = Mehrfachbeauftragung

    In diesem Fall erfordert die Festsetzung einer angemessenen Vergütung regelmäßig die Deckung des für die Erledigung der geforderten Aufgabe notwendigen, geschätzten Zeitaufwandes unter Ansatz angemessener Stundensätze (VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2019 - 1/SVK/038-18).

    Spätestens seit dem Wegfall der verbindlichen Mindestsätze der HOAI muss eine angemessene Vergütung i.S.d. § 77 Abs. 2 VgV nicht mehr zwingend auf der Basis der HOAI ermittelt werden (VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2019 - 1/SVK/038-18).

    Nach Auffassung der Vergabekammer Sachsen erfordert die Festsetzung einer angemessenen Vergütung mindestens die Deckung des für die Erledigung der geforderten Aufgabe notwendigen, geschätzten Zeitaufwandes unter Ansatz angemessener Stundensätze (VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2019 - 1/SVK/038-18).

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