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   VK Sachsen, 09.09.2008 - 1/SVK/046-08   

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https://dejure.org/2008,11008
VK Sachsen, 09.09.2008 - 1/SVK/046-08 (https://dejure.org/2008,11008)
VK Sachsen, Entscheidung vom 09.09.2008 - 1/SVK/046-08 (https://dejure.org/2008,11008)
VK Sachsen, Entscheidung vom 09. September 2008 - 1/SVK/046-08 (https://dejure.org/2008,11008)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (49)

  • OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08

    Rettungsdienst

    Auszug aus VK Sachsen, 09.09.2008 - 1/SVK/046-08
    Mit der gewählten Vertragskonstruktion verbleibt also dem Rettungsunternehmer kein Betriebsrisiko (vgl. vertiefend: OLG Dresden, Beschlüsse vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08).

    Jedenfalls seit dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 12.07.2001 in der Rechtssache C 399/98 (VergR 2001, 380) ist die rechtsformunabhängige Anwendbarkeit des Vergaberechts allgemein anerkannt (vgl. auch OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 398; ebenso VergR 2006, 787; OLG Dresden, Beschlüsse vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08).

    Förmliches Vergaberecht hat damit Anwendung zu finden (vgl. statt aller: OLG Dresden, Beschlüsse vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08).

    Zu berücksichtigen ist, dass am 20.05.2008 eine mündlichen Verhandlung des OLG Dresden zu den Verfahren WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08 stattfand, in welcher dieses sich erstmalig zur Frage der Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Rettungsdienstleistungen äußerte.

    (vgl. hierzu OLG Dresden, B. v. 04.07.2008, WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08).

  • OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 4/08

    Übertragung von Rettungsdienstaufgaben: Ausschreibungspflichtig?

    Auszug aus VK Sachsen, 09.09.2008 - 1/SVK/046-08
    Mit der gewählten Vertragskonstruktion verbleibt also dem Rettungsunternehmer kein Betriebsrisiko (vgl. vertiefend: OLG Dresden, Beschlüsse vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08).

    Jedenfalls seit dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 12.07.2001 in der Rechtssache C 399/98 (VergR 2001, 380) ist die rechtsformunabhängige Anwendbarkeit des Vergaberechts allgemein anerkannt (vgl. auch OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 398; ebenso VergR 2006, 787; OLG Dresden, Beschlüsse vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08).

    Förmliches Vergaberecht hat damit Anwendung zu finden (vgl. statt aller: OLG Dresden, Beschlüsse vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08).

    Zu berücksichtigen ist, dass am 20.05.2008 eine mündlichen Verhandlung des OLG Dresden zu den Verfahren WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08 stattfand, in welcher dieses sich erstmalig zur Frage der Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Rettungsdienstleistungen äußerte.

    (vgl. hierzu OLG Dresden, B. v. 04.07.2008, WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08).

  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 17/08

    Rabattvereinbarungen

    Auszug aus VK Sachsen, 09.09.2008 - 1/SVK/046-08
    Diese Einschätzung wird durch die Entscheidung des BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 17/08 gestützt.

    Bei systematischer, die Entstehungsgeschichte des Vergaberechts und Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelungen berücksichtigender Auslegung ist § 116 GWB auch insoweit als die speziellere Norm anzuwenden ......In den deutschen parlamentarischen Beratungen zum bevorstehenden Erlass der sogenannten Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG vom 21.12.1989 (ABl. Nr. L 395 v. 30.12.1989, S. 33) wurde die Perspektive langwieriger, womöglich durch mehrere Instanzen geführter Gerichtsverfahren für den Vergaberechtsschutz als investitionshemmend und nachteilhaft für die Allgemeinheit beurteilt (vgl. BR-Drs. 62/89, S. 2) (BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 17/08).

  • VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt Vergaberecht

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung der erkennenden Vergabekammer, Beschluss vom 09.09.2008, Az: 1/SVK/046-08 wäre ein solch hoher Wertungsanteil bedenklich.

    Diese prinzipielle Verpflichtung des Auftraggebers bei der Vergabe von Leistungen zur Notfallrettung und des Krankentransportes wurde durch die Vergabekammer bereits in ihren Beschlüssen 1/SVK/004-08 vom 26.03.2008, 1/SVK/005-08 vom 26.03.2008, 1/SVK/033-08 vom 31.07.2008, 1/SVK/040-08 vom 09.09.2008, 1/SVK/041-08 vom 29.08.2008, 1/SVK/042- 08 vom 29.08.2008 und 1/SVK/046-08 vom 09.09.2008 festgestellt.

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung der erkennenden Vergabekammer, Beschluss vom 09.09.2008, Az: 1/SVK/046-08 wäre ein solch hoher Wertungsanteil bedenklich.

    Wie schon die Vergabekammer in ihrem Beschluss vom 09.09.2008, Az: 1/SVK/046-08 ausführte, kann es grundsätzlich gegen § 97 Abs. 1, Abs. 5 GWB und § 16 Nr. 2 VOL/A verstoßen, wenn die Zuschlagserteilung letztlich von einem Zugeständnis abhängig gemacht wird, das mit dem eigentlich ausgeschriebenen Vertragsgegenstand nichts zu tun hat (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 12.11.2001, Az: 203-VgK-19/2001).

  • VK Sachsen, 31.08.2011 - 1/SVK/030-11

    Wann ist eine Interimsvergabe zulässig?

    (BGH, B. vom 01.12.2008 - X ZB 31/08; vgl. insoweit auch OLG Dresden, B. vom 04.07.2008 - WVerg 3/08; VK Sachsen, B. vom 06.03.2009 - 1/SVK/001-09 VK Sachsen, B. vom 09.09.2008 - 1/SVK/046-08; B. vom 29.08.2008 - 1/SVK/042-08, B. vom 29.08.2008 - 1/SVK/041-08; VK Sachsen, B. vom 26.03.2008 - 1/SVK/005-08).
  • VK Sachsen, 05.12.2011 - 1/SVK/043-11

    Ausschluss der VOL/B: Vergabeverstoß?

    Dies abschließend zu klären sei letztendlich Sache der Arbeitgerichte (VK Sachsen, B. vom 09.09.2008 - 1/SVK/046-08).
  • OLG Dresden, 27.01.2009 - WVerg 10/08

    Neue Rechtsprechung zu Vergabe von Rettungsdienstleistungen

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 09.09.2008 1/SVK/46-08 - wird zurückgewiesen.
  • VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

    Sozialrecht contra Vergabrecht

    VK Sachsen, B. v. 09.09.2008 - Az.: 1/SVK/046-08; B. v. 26.03.2008 - Az.: 1/SVK/005-08);.
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2009 - 3 VK 3/09
    Der Auftraggeber ist - auch unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte - nicht gehalten, jedwede rechtliche Konstellation über Ob und Wie eines Betriebsübergangs zu antizipieren (vgl. auch VK Sachsen, B.v. 9.9.2008, 1/SVK/046-08).
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