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   VK Sachsen, 13.09.2002 - 1/SVK/082-02   

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VK Sachsen, 13.09.2002 - 1/SVK/082-02 (https://dejure.org/2002,12029)
VK Sachsen, Entscheidung vom 13.09.2002 - 1/SVK/082-02 (https://dejure.org/2002,12029)
VK Sachsen, Entscheidung vom 13. September 2002 - 1/SVK/082-02 (https://dejure.org/2002,12029)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenangebot Preisnachlass: Darf Angabe in absoluten Zahlen gewertet werden? (IBR 2002, 685)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 64 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • VK Sachsen, 04.06.2002 - 1/SVK/049-02

    Aufhebungsrelevante Änderungen der Verdingungsunterlagen

    Auszug aus VK Sachsen, 13.09.2002 - 1/SVK/082-02
    Das Vergabeverfahren war bereits unter dem Aktenzeichen 1/SVK/049-02 Gegenstand der Vergabenachprüfung.

    Im Vergabeverfahren 1/SVK/049-02 hatte sich aus den Vergabeakten ergeben, dass die Auftraggeberin - unabhängig von den nach ihrer Ansicht vorliegenden formalen Mängeln im Angebot der Beigeladenen Nr. 1 - auch Zweifel hinsichtlich dessen Wirtschaftlichkeit hatte.

    Sie sei nach Bestandskraft des Beschlusses 1/SVK/049-02 wieder in die Wertung eingetreten.

    Aus Sicht der Auftraggeberin sei der Nachprüfungsantrag unzulässig, mindestens aber unbegründet gewesen, da die Antragstellerin verpflichtet gewesen sei, im Hinblick auf die Entscheidungsgründe des Beschlusses 1/SVK/049-02 einen weitergehenden Antrag zu stellen, dass das Angebot der Beigeladenen Nr. 1 als Niedrigpreisangebot hätte ausgeschlossen werden müssen.

    Auf die Niederschrift der mündlichen Verhandlung sowie die eingereichten Schriftsätze und die Vergabeakten sowie die beigezogene Verfahrensakte 1/SVK/049-02 wird Bezug genommen.

  • VK Sachsen, 01.10.2002 - 1/SVK/084-02

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus VK Sachsen, 13.09.2002 - 1/SVK/082-02
    Ebenfalls am 28.08.02 wurde der an diesem Tag eingegangene Nachprüfungsantrag der Beigeladenen Nr. 2 (und Antragstellerin im Parallelverfahren 1/SVK/084-02) zugestellt.

    Die Gebühren und Auslagen des Verfahrensbevollmächtigten der Beigeladenen Nr. 2 sind (in diesem Verfahren) nicht erstattungsfähig, da er in seiner Position als Beigeladener keine das Verfahren förderliche Schriftsätze verfasst hat, sondern sich auf die Wahrung seiner eigenen Rechte (im Verfahren 1/SVK/084-02) beschränkte.

  • OLG Bremen, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

    Auszug aus VK Sachsen, 13.09.2002 - 1/SVK/082-02
    Dem gemäß kann es auch dahin stehen, ob selbige Betrachtung sich nicht auch aus der Tatsache ergeben könnte, dass der Nachunternehmeranteil der Antragstellerin bei 60 % (vgl. dazu Beschl. des OLG Bremen v. 20.7.2000, Verg 1/2000, EUROPA kompakt 2000, 139, zur Unbedenklichkeit eines Nachunternehmereinsatzes von 52 % sowie Beschl. des OLG Frankfurt v. 16.5.2000, 11 Verg 1/99, EUROPA kompakt 2001, 60 zur Verpflichtung eines Generalunternehmers zur Selbstausführung von mindestens einem Drittels der Bauleistungen im eigenen Betrieb) liegt und sie einer Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist zunächst nur unter zwei Bedingungen zugestimmt hatte (vg. dazu Heiermann: in Heiermann/Riedl/Rusam, VOB/A, 9. Aufl., § 19 Rdnr. 9).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Angebotsbedingungen: Verdingungs- oder Vergabeunterlagen?

    Auszug aus VK Sachsen, 13.09.2002 - 1/SVK/082-02
    Dem gemäß kann es auch dahin stehen, ob selbige Betrachtung sich nicht auch aus der Tatsache ergeben könnte, dass der Nachunternehmeranteil der Antragstellerin bei 60 % (vgl. dazu Beschl. des OLG Bremen v. 20.7.2000, Verg 1/2000, EUROPA kompakt 2000, 139, zur Unbedenklichkeit eines Nachunternehmereinsatzes von 52 % sowie Beschl. des OLG Frankfurt v. 16.5.2000, 11 Verg 1/99, EUROPA kompakt 2001, 60 zur Verpflichtung eines Generalunternehmers zur Selbstausführung von mindestens einem Drittels der Bauleistungen im eigenen Betrieb) liegt und sie einer Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist zunächst nur unter zwei Bedingungen zugestimmt hatte (vg. dazu Heiermann: in Heiermann/Riedl/Rusam, VOB/A, 9. Aufl., § 19 Rdnr. 9).
  • OLG Schleswig, 16.10.2001 - 6 Verg 4/01

    Ausschreibung zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes

    Auszug aus VK Sachsen, 13.09.2002 - 1/SVK/082-02
    Dabei kann es dahin, stehen, ob die vom eingeschalteten Ingenieurbüro ... unter Punkt 4 des Fragekatalogs zum Bietergespräch mit der Antragstellerin am 15.04.2002 (dort nicht problematisiert) aufgeworfene Frage (Keine Wertung im Zuschlagsfall aber Beauftragung. Rechtsfrage Ausschluss Gesamtangebot) nicht auch im Wege einer teleologischen Reduktion (vgl. dazu die angesichts des Wortlauts des § 25 Nr. 5 S. 2 VOB/A sehr fragwürdige Entscheidung des OLG Schleswig v. 16.10.2001, 6 Verg 4/2001, IBR 2001, 689) im erstgenannten Sinne beantwortet werden könnte.
  • BGH, 04.10.1979 - VII ZR 11/79

    Risiko einer Fehlkalkulation; Funktion der Schlussrechnung

    Auszug aus VK Sachsen, 13.09.2002 - 1/SVK/082-02
    a) Zwar ist nach der Rechtsprechung nach In-Kraft-Treten des neuen Vergaberechts von einigen Vergabekammern (VK Bund Beschl. 34/00 v. 15.11.2000, IBR 01, S. 224, VK Sachsen, Beschl. 86/00 v. 13.10.2000, IBR 01, S. 225, VK Sachsen, Beschl. 73-01 v. 26.07.01 der § 25 Nr. 3 VOB/A eine Bieter schützende Vorschrift im Sinne des § 97 Abs. 7 GWB. Eine fehlende Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Angebots der Beigeladenen Nr. 1 sowie die beabsichtigte Zuschlagserteilung auf dieses Angebot verstößt gegen § 97 Abs. 5 GWB. Zwar vertritt Ingenstau/Korbion in Rn. 62 zu § 25 (noch zum Vergaberecht der haushaltsrechtlichen Lösung), dass die Vorschrift in erster Linie dazu diene, spätere Schäden beim Auftraggeber zu vermeiden und keinesfalls den unauskömmlich bietenden Bieter schützen soll (so auch BGH, Urt. v. 04.10.1979, NJW 1980, S. 180).
  • OLG Dresden, 29.06.2001 - WVerg 9/00

    Anteil der vom Bieter selbst auszuführenden Leistungen; Ausschluß eines Angebots)

    Auszug aus VK Sachsen, 13.09.2002 - 1/SVK/082-02
    Es handelt sich um eine immer noch nicht zum (weder juristischen noch unternehmerischen) Allgemeingut zählende, auch aufgrund vielfältiger europarechtlicher Überlagerung wenig übersichtliche und zudem steten Veränderungen unterworfene Rechtsmaterie, die wegen des gerichtsähnlich ausgestalteten Verfahrens bei der Vergabekammer bereits dort prozessrechtliche Kenntnisse verlangt (OLG Dresden, Beschl. WVerg 009/00 v. 29.06.01).
  • VK Sachsen, 15.05.2002 - 1/SVK/032-02

    Vergabeverfahren: Wertung des Angebots bei einem nur im Anschreiben angegebenem

    Auszug aus VK Sachsen, 13.09.2002 - 1/SVK/082-02
    Die Antragstellerin kann ihre Bedenken gegen das Angebot der Beigeladenen Nr. 1 nicht zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens samt eigener Rechtsverletzung gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GWB machen, weil sie selbst mit ihrem Angebot wegen Veränderungen an den Verdingungsunterlagen zwingend auszuschließen ist (vgl. zu dieser Konstellation schon Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 15.05.2002, 1/SVK/032-02).
  • VK Sachsen, 08.08.2000 - 1/SVK/69-00

    Kein Zuschlag auf Unterangebote: Wen schützt diese Vorschrift?

    Auszug aus VK Sachsen, 13.09.2002 - 1/SVK/082-02
    Daher muss es auch für die weiteren Teilnehmer die Möglichkeit geben, dies im Nachprüfungsverfahren zu beanstanden, insbesondere, wenn es sich um denjenigen Bieter handelt, der an zweiter Stelle liegt (VK Sachsen, Beschl. v. 10.08.2000 - 1/SVK/69-00).
  • VK Sachsen, 13.10.2000 - 1/SVK/86-00

    Vergabe eines Bauvorhabens

    Auszug aus VK Sachsen, 13.09.2002 - 1/SVK/082-02
    a) Zwar ist nach der Rechtsprechung nach In-Kraft-Treten des neuen Vergaberechts von einigen Vergabekammern (VK Bund Beschl. 34/00 v. 15.11.2000, IBR 01, S. 224, VK Sachsen, Beschl. 86/00 v. 13.10.2000, IBR 01, S. 225, VK Sachsen, Beschl. 73-01 v. 26.07.01 der § 25 Nr. 3 VOB/A eine Bieter schützende Vorschrift im Sinne des § 97 Abs. 7 GWB. Eine fehlende Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Angebots der Beigeladenen Nr. 1 sowie die beabsichtigte Zuschlagserteilung auf dieses Angebot verstößt gegen § 97 Abs. 5 GWB. Zwar vertritt Ingenstau/Korbion in Rn. 62 zu § 25 (noch zum Vergaberecht der haushaltsrechtlichen Lösung), dass die Vorschrift in erster Linie dazu diene, spätere Schäden beim Auftraggeber zu vermeiden und keinesfalls den unauskömmlich bietenden Bieter schützen soll (so auch BGH, Urt. v. 04.10.1979, NJW 1980, S. 180).
  • VK Bund, 15.11.2000 - VK 2-34/00
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Anfechtung des Kostenfestsetzungsbescheids der Vergabekammer

  • BGH, 20.01.2009 - X ZR 113/07

    Schadensersatzanspruch gegen eine kirchliche Stiftung gestützt auf die

    Angesichts des klaren Wortlauts der Bestimmungen der §§ 25 Nr. 5 Satz 2, 21 Nr. 4 VOB/A wird in der Entscheidungspraxis der Vergabekammern und in der Literatur überwiegend angenommen, dass unbedingte Preisnachlässe nicht gewertet werden dürfen, wenn sie nicht in korrekter, den Ausschreibungsunterlagen entsprechender Form an der vom Auftraggeber bezeichneten Stelle aufgeführt sind; eine teleologische Reduktion des eindeutig zwingenden Wertungsausschlusses ist nach dieser Auffassung nicht möglich (VK Sachsen IBR 2002, 685 = NZBau 2003, 64 - Leitsatz; VK Thüringen IBR 2006, 637; VK Sachsen, Beschl. v. 1.10.2002 - 1/SVK/084-02 - [...]; jurisPK-VergR/Dippel, 2. Aufl., § 21 VOB/A Rdn. 50; jurisPK-VergR/Summa, 2. Aufl., § 25 VOB/A Rdn. 298 f.; Ingenstau/Korbion/Kratzenberg, VOB, 16. Aufl., § 21 VOB/A Rdn. 32, § 25 VOB/A, Rdn. 92; Kapellmann/Messerschmidt/Dähne, VOB, 2. Aufl., § 21 VOB/A Rdn. 42, § 25 VOB/A, Rdn. 106; Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Aufl., § 25 VOB/A Rdn. 5826; vgl. auch Heiermann/Riedl/ Rusam, VOB, 11. Aufl., § 21 VOB/A Rdn. 23, § 25 VOB/A Rdn. 72; a.A. VK Schleswig-Holstein, Beschl. v. 1.4.2004 - VK-SH 05/04 - [...]; VK Köln IBR 2006, 638 für fehlende Seite 1 des Angebotsvordruckes mit zustimmender Anm. Stemmer; C.-J. Korbion, Anm. zu OLG Schleswig VergabeR 2002, 188 ff.).
  • VK Sachsen, 01.10.2002 - 1/SVK/084-02

    Missverhältnis zwischen geforderter Leistung und angebotenem Preis

    Mit Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten wurde hinsichtlich der rechtlichen und tätsächlichen Erörterungen auch auf die Niederschrift im Verfahren 1/SVK/082-02 (Ast.: BG H./M.; Beigeladene: S. und K.) Bezug genommen und diese zum Gegenstand auch dieses Nachprüfungsverfahrens gemacht.

    Im übrigen wird auf die eingereichten Schriftsätze, die Vergabeakten und die Niederschriften zu den mündlichen Verhandlungen in den Verfahren 1/SVK/082-02 und 1/SVK/084-02 verwiesen.

    Insoweit hat die Vergabekammer auch schon im Parallelverfahren 1/SVK/082-02 mit Beschluss vom 13.09.2002 dargelegt, dass sie die Wertung eines pauschalen Nachlasses (wie hier in Höhe von 2XX.XXX,- Euro) für vergaberechtswidrig hält, wenn an der für unbedingte Nachlässe von der Auftraggeberin vorgesehenen Stelle nach § 21 Nr. 4 VOB/A (EVM (B) Ang 213, Ausgabe 2001, Seite 3 von 3) lediglich prozentuale Nachlässe durch Vordruck eines Prozentzeichens vorgesehen sind, der Bieter aber nichtsdestotrotz einen pauschalen Nachlass einträgt und dabei das Prozentzeichen überschreibt.

    Wie die Vergabekammer auch schon in ihrem Beschluss vom 13.09.2002 im Parallelverfahren 1/SVK/082-02 dargelegt hat, erzwingt die Regelung des § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A i. V. m. § 8 Nr. 5 a) VOB/A keinen Ausschluss der Beigeladenen zu 2. Vielmehr hat der Auftraggeber selbst in dem hier nicht vorliegenden Falle, dass über das Vermögen eines Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt wurde, ein Ermessen, ob er jenes Unternehmen ausschließt.

  • OLG Dresden, 08.11.2002 - WVerg 19/02

    Zuschlagsfrist; Bindefrist; Allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle; Angebot mit

    Gegen diese ihnen nach § 13 VgV angekündigte Vergabeabsicht haben sowohl die Antragstellerin dieses Verfahrens als auch (im Parallelverfahren 1/SVK/082-02 = WVerg 18/02) die hier Beigeladene zu 2) Nachprüfungsanträge anhängig gemacht.

    Da auch das Angebot der Beigeladenen zu 2), wie aus der vorangegangenen Entscheidung im Parallelverfahren 1/SVK/082-02 ersichtlich, nicht oder zumindest nicht unter Einbeziehung des dort strittigen Pauschalnachlasses gewertet werden dürfe, sei der Zuschlag auf das Angebot der Antragstellerin - als das infolgedessen preislich niedrigste - zu erteilen, da weitere Auswahlkriterien neben dem Angebotspreis eine abweichende Entscheidung nicht zu rechtfertigen geeignet seien.

    Letztere hat nämlich, wie die Vergabekammer bereits zuvor im Verfahren 1/SVK/082-02 auf deren eigenen Nachprüfungsantrag hin festgestellt und der Senat im Parallelverfahren WVerg 18/02 bestätigt hat, selbst kein berücksichtigungsfähiges Angebot abgegeben.

  • OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06

    Vergabeverfahren: Wertung von Preisnachlässen an nicht vom Auftraggeber

    Was die abweichenden Entscheidungen der Vergabekammer Thüringen (IBR 2006, S. 637) und der Vergabekammer Sachsen (NZBau 2003, S. 64) angeht, so lagen diesen zum einen andere Sachverhaltskonstellationen zugrunde, zum anderen überzeugt die vom OLG Schleswig entwickelte und vom Senat geteilte Auffassung aus den oben genannten Gründen.
  • VK Sachsen, 11.11.2004 - 1/SVK/105-04

    Abweichungen jeglicher Art qualifizieren als Nebenangebot

    Das Nebenangebot Nr. 5 war gemäß § 25 Nr. 5 Satz 2 VOB/A in Verbindung mit § 21 Nr. 4 VOB/A zwingend auszuschließen, da der darin enthaltene Preisnachlass ohne Bedingungen nicht an der von der Auftraggeberin bezeichneten Stelle aufgeführt wurde (VK Sachsen, Beschluss vom 13.09.2002, Az: 1/SVK/082-02, VK Sachsen, Beschluss vom 01.10.2002, Az: 1/SVK/084-02, VK Sachsen, Beschluss vom 21.05.2004, Az: 1/SVK/036-04).
  • OLG Dresden, 08.11.2002 - WVerg 18/02

    Rechtsschutzbedürfnis; Pauschalpreisnachlass; Änderung der Verdingungsunterlagen

    Aktenzeichen: WVerg 0018/02 Verkündet am 08.11.2002 1/SVK/082-02 1. Vergabekammer Die Urkundsbeamtin Fst.Sachsen.
  • VK Südbayern, 14.09.2007 - Z3-3-3194-1-33-07/07

    Unangemessen niedriger Preis: Kein Zuschlag!

    So wird vertreten, dass ab einer Preisdifferenz von 10% zum nächstgünstigsten Bieter eine Überprüfung der niedrigen Angebotssumme erforderlich sei (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 04.07.2003, Az.: 1/SVK/073-03, 1/SVK/073-03g; Beschluss vom 13.09.2002, Az.: 1/SVK/082-02; VK Nordbayern, Beschluss vom 15.01.2004, Az.: 320.VK-3194- 46/03).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2007 - 2 VK 3/07

    Europaweite Ausschreibung zur Einrichtung einer textilen Wäscheversorgung in

    So wird vertreten, dass ab einer Preisdifferenz von 10% zum nächstgünstigsten Bieter eine Überprüfung der niedrigen Angebotssumme erforderlich sei (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 04.07.2003, Az.: 1/SVK/073-03, 1/SVK/073-03g; Beschluss vom 13.09.2002, Az.: 1/SVK/082-02; VK Nordbayern, Beschluss vom 15.01.2004, Az.: 320.VK-3194-46/03).
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