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Rechtsprechung
   VK Sachsen, 15.07.2003 - 1/SVK/092-03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23330
VK Sachsen, 15.07.2003 - 1/SVK/092-03 (https://dejure.org/2003,23330)
VK Sachsen, Entscheidung vom 15.07.2003 - 1/SVK/092-03 (https://dejure.org/2003,23330)
VK Sachsen, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 1/SVK/092-03 (https://dejure.org/2003,23330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: Verwirkung des Rechtsschutzbedürfnisses für ein Nachprüfungsverfahren

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen Treu und Glauben bei verspäteter Antragstellung?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VK Brandenburg, 10.02.2003 - VK 80/02

    Zuständigkeit der Vergabekammer

    Auszug aus VK Sachsen, 15.07.2003 - 1/SVK/092-03
    Zu diesem Zeitpunkt musste der Auftraggeber mit einem Verfahren zu diesen Vorwürfen nicht mehr rechnen, zumal über ein Jahr nach Ablauf der gesetzten Frist Nach ständiger Rechtsprechung (VK Bund mit Beschluss vom 1.02.2001, VK 1 1/01; VK Bund a.a.O. und VK Brandenburg mit Beschluss vom 10.02.2003, VK 80/02) tritt Verwirkung bereits nach einem Zeitraum von vier Monaten ein.
  • VK Sachsen, 13.05.2002 - 1/SVK/027-02

    Frist im Verhandlungsverfahren

    Auszug aus VK Sachsen, 15.07.2003 - 1/SVK/092-03
    Aus dem Nachprüfungsverfahren 1/SVK/027-02, welches auch die Antragstellerseite zitiert, kann als amtsbekannt vorausgesetzt werden, dass die Fa. XXXXX üblicherweise eine Anlage anbietet, in welcher das von ihr entwickelte Trockenstabilatverfahren durchgeführt wird, für welches sie das Patent hält.
  • VK Sachsen, 30.09.2002 - 1/SVK/087-02

    Außenwerbung: Dienstleistungskonzession? Umfang?

    Auszug aus VK Sachsen, 15.07.2003 - 1/SVK/092-03
    Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, da am tatsächlichen Sachvortrag der Antragstellerin keine Zweifel bestehen und die daran zu knüpfende Rechtsfolge höchstrichterlich und damit für die Vergabekammer rechtsverbindlich entschieden wurde (so bereits VK Sachsen mit bestandskräftigen Beschlüssen vom 04.07.2002, 1/SVK/072-02, und 30.09.2002, 1/SVK/087-02).
  • VK Sachsen, 04.07.2002 - 1/SVK/072-02

    Gleichwertigkeit eines Angebots

    Auszug aus VK Sachsen, 15.07.2003 - 1/SVK/092-03
    Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, da am tatsächlichen Sachvortrag der Antragstellerin keine Zweifel bestehen und die daran zu knüpfende Rechtsfolge höchstrichterlich und damit für die Vergabekammer rechtsverbindlich entschieden wurde (so bereits VK Sachsen mit bestandskräftigen Beschlüssen vom 04.07.2002, 1/SVK/072-02, und 30.09.2002, 1/SVK/087-02).
  • VK Sachsen, 05.08.2003 - 1/SVK/092-03b

    Wann liegt eine Unrichtigkeit gemäß § 42 VwVfG vor?

    Der Antrag auf Berichtigung des Aktivrubrums im Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 15.07.2003 (1/SVK/092-03) wird abgelehnt.

    Mit Bescheid vom 15.07.2003, 1/SVK/092-03, verwarf die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen den Antrag auf Vergabenachprüfung durch die Antragstellerin als unzulässig.

    Mit Schreiben vom 21.07.2003 beantragte die Antragstellerin die Berichtigung des Aktivrubrums im Beschluss vom 15.07.2003, 1/SVK/092-03, dahingehend, als dass die XXXXX GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer XXXXX, XXXXX und XXXXX, Antragstellerin sei.

    Der Beschluss vom 15.07.2003, 1/SVK/092-03, ist nicht zu berichtigen, da weder ein Schreibfehler noch eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit nach § 42 Satz 1 VwVfG vorliegt.

    Bei dem Beschluss vom 15.07.2003, 1/SVK/092-03, handelt es sich zwar um einen Verwaltungsakt.

  • VK Sachsen, 04.08.2003 - 1/SVK/096-03

    Keine rechtzeitige Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

    Mit Beschluss vom 15.07.2003, 1/SVK/092-03, verwarf die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen diesen Antrag als unzulässig.

    Unter dem 21.07.2003 beantragte die XXXXX GmbH die Berichtigung des Aktivrubrums im Beschluss vom 15.07.2003, 1/SVK/092-03; dahingehend, dass die XXXXX GmbH Antragstellerin sei.

    Vor diesem Hintergrund kann dahin stehen, ob die Vorwürfe darüber hinaus auch aufgrund des fortgeschrittenen Verfahrensstandes verfristet waren und nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB wegen Zeitablaufs nicht mehr in das Verfahren eingebracht werden konnten (so VK Sachsen mit noch nicht bestandskräftigen Beschluss vom 15.07.2003, 1/SVK/092-03).

    Eine weitergehende Ermäßigung ist angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung und der Tatsache, dass über das Verfahren 1/SVK/092-03 hinaus weitere neue Aspekte eingeführt wurden, nicht geboten.

  • VK Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - VK-SH 1/05

    Ausschluss wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung

    Dennoch gilt auch für das Nachprüfungsverfahren, dass eine späte Klageerhebung gegen Treu und Glauben verstoßen kann, wenn der Rechtschutz Begehrende erst dann Rechtmittel einlegt, wenn der Gegner und die sonstigen Beteiligten nicht mehr mit einem Verfahren rechnen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 11.09.2003, WVerg 07/03; VK Sachsen, Beschluss vom 15.07.2003, 1/SVK/092-03 für eine Frist von 14 Monaten).
  • VK Niedersachsen, 17.05.2005 - VgK-16/05

    Abschluss von Verträgen zur Teilprivatisierung der Stadtreinigung im Rahmen eines

    Ein Recht auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens zur Durchsetzung eventueller vergaberechtlicher Ansprüche im Sinne von §§ 97 Abs. 7, 107 Abs. 2 GWB kann demnach nicht mehr ausgeübt werden, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung bereits eine längere Zeit verstrichen ist und zum anderen besondere Umstände hinzugetreten sind, die eine spätere Geltendmachung des Vergaberechtsschutzes als Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.02.2005, Az. VK SH 01/05; VK Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2003, Az. VK 80/02; VK Bund, Beschluss vom 11.11.2004, Az. VK 1 - 207/04; Beschluss vom 13.11.2002, Az. VK 2 - 78/02; Beschluss vom 01.02.2001, Az. VK 1-1/01; VK Sachsen, Beschluss vom 15.07.2003, Az. 1/SVK/092-03).
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Rechtsprechung
   VK Sachsen, 05.08.2003 - 1/SVK/092-03 b   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,79109
VK Sachsen, 05.08.2003 - 1/SVK/092-03 b (https://dejure.org/2003,79109)
VK Sachsen, Entscheidung vom 05.08.2003 - 1/SVK/092-03 b (https://dejure.org/2003,79109)
VK Sachsen, Entscheidung vom 05. August 2003 - 1/SVK/092-03 b (https://dejure.org/2003,79109)
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