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   VK Sachsen, 23.08.2005 - 1/SVK/098-05   

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VK Sachsen, 23.08.2005 - 1/SVK/098-05 (https://dejure.org/2005,27298)
VK Sachsen, Entscheidung vom 23.08.2005 - 1/SVK/098-05 (https://dejure.org/2005,27298)
VK Sachsen, Entscheidung vom 23. August 2005 - 1/SVK/098-05 (https://dejure.org/2005,27298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachunternehmer: Unklare Formulierung führt zum Ausschluss!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2006, 727 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Sachsen, 23.08.2005 - 1/SVK/098-05
    Auf die wirtschaftliche Bedeutung einer geforderten, aber fehlenden Erklärung kommt es für einen Ausschluss nach § 25 Nr. 1 lit b) VOB/A i. V. m. § 21 Nr. 1 S. 3 VOB/A nicht an (wie BGH, B. v, 18.02.2003, X ZB 43/02).*).

    Ein Angebot, das entgegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A nicht sämtliche, zulässig und klar geforderte Erklärungen (hier: Nachunternehmerliste) enthält, ist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A zwingend auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, AZ: X ZB 43/02, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003, AZ: Verg 32/03VK, Nordbayern, Beschluss vom 08.03.2005, AZ: 320.VK-3194-05/05, Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 11.02.2005, AZ: 1/SVK/009-05, bestandskräftig).

    Nach der ständigen Rechtssprechung ist es unschädlich, dass die Auftraggeberin die Nichtberücksichtigung des Angebots der Antragstellerin nicht ausdrücklich auf den Ausschluss des Angebots gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1b) VOB/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A gestützt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16.04.2002, AZ: X ZR 67/00, BGH, Beschluss vom 18.02.2003, AZ: X ZB 43/02).

    Denn ist das Angebot der Antragstellerin - wie hier - auszuschließen, kann der weitere Fortgang des Vergabeverfahrens weder ihre Interessen berühren noch kann die Antragstellerin durch eine etwaige Nichtbeachtung vergaberechtlicher Bestimmungen in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein (vgl. BGH, Beschluss vom 18.2.2003, AZ: X ZB 43/02).

  • VK Rheinland-Pfalz, 27.05.2005 - VK 15/05

    Ausschluss von Doppelbewerbungen

    Auszug aus VK Sachsen, 23.08.2005 - 1/SVK/098-05
    Denn wenn abgefragte Leistungsinhalte von der eigentlichen LV-Position in eine andere LV-Position eingerechnet werden, so ist das Angebot wegen einer unzulässigen Mischkalkulation nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit b) VOB/A zwingend auszuschließen (wie OLG Rostock, B. v. 10.06.2005, 17 Verg 9/05 und VK Rheinland-Pfalz, B. v. 24.05.2005, VK 15/05).*).

    Wenn aber abgefragte Leistungsinhalte von der eigentlchen LV-Position in eine andere LV-Position eingerechnet werden, so ist das Angebot wegen einer unzulässiger Mischkalkulation nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A ebenfalls zwingend auszuschließen (vgl. OLG Rostock, B. v. 10.06.2005, 17 Verg 9/05 für die Verlagerung der Position Bestandsunterlagen in die Baustellengemeinkosten sowie VK Rheinland-Pfalz, B. v. 24.05.2005, VK 15/05 für die Verlagerung der Erhaltungs- und Unterhaltungskosten pro Jahr in die Position sonst.

  • OLG Rostock, 10.06.2005 - 17 Verg 9/05

    Ausschluss von Mischkalkulationen

    Auszug aus VK Sachsen, 23.08.2005 - 1/SVK/098-05
    Denn wenn abgefragte Leistungsinhalte von der eigentlichen LV-Position in eine andere LV-Position eingerechnet werden, so ist das Angebot wegen einer unzulässigen Mischkalkulation nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit b) VOB/A zwingend auszuschließen (wie OLG Rostock, B. v. 10.06.2005, 17 Verg 9/05 und VK Rheinland-Pfalz, B. v. 24.05.2005, VK 15/05).*).

    Wenn aber abgefragte Leistungsinhalte von der eigentlchen LV-Position in eine andere LV-Position eingerechnet werden, so ist das Angebot wegen einer unzulässiger Mischkalkulation nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A ebenfalls zwingend auszuschließen (vgl. OLG Rostock, B. v. 10.06.2005, 17 Verg 9/05 für die Verlagerung der Position Bestandsunterlagen in die Baustellengemeinkosten sowie VK Rheinland-Pfalz, B. v. 24.05.2005, VK 15/05 für die Verlagerung der Erhaltungs- und Unterhaltungskosten pro Jahr in die Position sonst.

  • VK Nordbayern, 08.03.2005 - 320.VK-3194-05/05

    Angaben zum Nachunternehmereinsatz

    Auszug aus VK Sachsen, 23.08.2005 - 1/SVK/098-05
    Ein Angebot, das entgegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A nicht sämtliche, zulässig und klar geforderte Erklärungen (hier: Nachunternehmerliste) enthält, ist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A zwingend auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, AZ: X ZB 43/02, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003, AZ: Verg 32/03VK, Nordbayern, Beschluss vom 08.03.2005, AZ: 320.VK-3194-05/05, Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 11.02.2005, AZ: 1/SVK/009-05, bestandskräftig).

    Art und Umfang eines geplanten Nachunternehmereinsatzes gehören zu den relevanten und kalkulationserheblichen Erklärungen (so u.a. OLG Dresden, Urteil vom 11.02.2003, AZ: 15 U 1627/01, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003, AZ: Verg 32/03, VK Nordbayern, Beschluss vom 08.03.2005, AZ: 320.VK-3194-05/05).

  • BGH, 16.04.2002 - X ZR 67/00

    Rechtsstellung eines nichtberücksichtigten Bieters

    Auszug aus VK Sachsen, 23.08.2005 - 1/SVK/098-05
    Nach der ständigen Rechtssprechung ist es unschädlich, dass die Auftraggeberin die Nichtberücksichtigung des Angebots der Antragstellerin nicht ausdrücklich auf den Ausschluss des Angebots gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1b) VOB/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A gestützt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16.04.2002, AZ: X ZR 67/00, BGH, Beschluss vom 18.02.2003, AZ: X ZB 43/02).
  • OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05

    Antragsbefugnis, Gleichartiger Mangel sämtlicher teilnehmenden Angebote

    Auszug aus VK Sachsen, 23.08.2005 - 1/SVK/098-05
    Das OLG Jena (B. v. 20.06.2005, 9 Verg 3/05, IBR 2005, 444) hält dies schon wegen des individualrechtlich geprägten Charakters des Nachprüfungsverfahrens für rechtlich nicht zulässig, während das OLG Düsseldorf dies erst neuerdings auch so sieht (B. v. 15.06.2005, Verg 5/05), früher dies nur bei gleichartigen Ausschlussmängeln anerkennt hat.
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - Verg 5/05

    Nachprüfungsverfahren und Untersuchungsgrundsatz

    Auszug aus VK Sachsen, 23.08.2005 - 1/SVK/098-05
    Das OLG Jena (B. v. 20.06.2005, 9 Verg 3/05, IBR 2005, 444) hält dies schon wegen des individualrechtlich geprägten Charakters des Nachprüfungsverfahrens für rechtlich nicht zulässig, während das OLG Düsseldorf dies erst neuerdings auch so sieht (B. v. 15.06.2005, Verg 5/05), früher dies nur bei gleichartigen Ausschlussmängeln anerkennt hat.
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Sachsen, 23.08.2005 - 1/SVK/098-05
    Zum zweiten haben Bundesgerichtshof (B. v. 18.05.2004, X ZB 7/04, NZBau 2004, 457) und Bundesverfassungsgericht (B. v. 29.07.2004, 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564) zu Recht fest gestellt, dass es für die Zulässigkeit eines Antrags lediglich auf die behaupteten Verstöße im Antrag ankommt, nicht jedoch, ob der Antrag auch begründet ist.
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - Verg 32/03

    Ausschluss wegen fehlender Nachunternehmererklärung

    Auszug aus VK Sachsen, 23.08.2005 - 1/SVK/098-05
    Art und Umfang eines geplanten Nachunternehmereinsatzes gehören zu den relevanten und kalkulationserheblichen Erklärungen (so u.a. OLG Dresden, Urteil vom 11.02.2003, AZ: 15 U 1627/01, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003, AZ: Verg 32/03, VK Nordbayern, Beschluss vom 08.03.2005, AZ: 320.VK-3194-05/05).
  • VK Sachsen, 11.03.2005 - 1/SVK/009-05

    Bieter muss vor Ausschluss eines Spekulationsangebots gehört werden!

    Auszug aus VK Sachsen, 23.08.2005 - 1/SVK/098-05
    Ein Angebot, das entgegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A nicht sämtliche, zulässig und klar geforderte Erklärungen (hier: Nachunternehmerliste) enthält, ist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A zwingend auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, AZ: X ZB 43/02, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003, AZ: Verg 32/03VK, Nordbayern, Beschluss vom 08.03.2005, AZ: 320.VK-3194-05/05, Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 11.02.2005, AZ: 1/SVK/009-05, bestandskräftig).
  • OLG Naumburg, 18.07.2005 - 1 Verg 5/05

    Unzureichendes Nachunternehmerverzeichnis: Ausschluss!

  • OLG Dresden, 11.02.2003 - 15 U 1627/01

    Angaben zu beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz eines Bieters als

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

  • VK Sachsen, 28.01.2013 - 1/SVK/042-12

    Leistungszuordnung zu Nachunternehmern unklar: Ausschluss zwingend!

    Bei Angaben des Bieters zu Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung der Vergabekammer (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 10.03.2010 - 1/SVK/001-10; VK Sachsen, B. v.23.08.2005 - 1/SVK/098-05, B. v.1/SVK/098-04, B. v.23.08.2005; 1/SVK/080-05, B. v.22.07.2005; 1/SVK/051-05, B. v. 08.06.2005; 1/SVK/009-05, B. v. 11.03.2005) regelmäßig um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf seine Wettbewerbsstellung auswirkt.
  • VK Hamburg, 01.06.2007 - VK BSU-7/07

    Berücksichtigung eines "Mehr an Eignung"

    Danach ist das Merkmal der Unverzüglichkeit dann erfüllt, wenn ohne schuldhaftes Zögern gehandelt wird (Saarländisches OLG, B. v. 09.11.2005 - Az.: OLG Naumburg, B. v. 25.01.2005 - Az.: 1 Verg 22/04); VK Arnsberg, B. v. 13.06.2006 - Az.: VK 10/06; VK Düsseldorf, B. v. 02.05.2006 - Az.: VK-17/2006-B) Dies bedeutet für die Rüge gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB, dass sie so bald zu erklären ist, als es dem Antragsteller unter Berücksichtigung der für die Prüfung und Begründung der Rüge notwendigen Zeit möglich und zumutbar ist (VK Thüringen, B. v. 11.10.2006 - Az.: 360-4002.20-026/06-SLF; VK Hamburg, B. v. 03.11.2005 - Az.: VK BSU-3/05; VK Düsseldorf, B. v. 01.09.2005 - Az.: VK-16/2005-L, VK-16/2005-Z; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.08.2005 - Az.: 1/SVK/098-05; B. v. 16.09.2005 - Az.: VK-SH 22/05) Hierbei ist auch eine angemessene Überlegungsfrist zuzugestehen, innerhalb derer der Antragsteller die Qualität seiner Argumente überprüfen und eine Chancen-Risiko-Abwägung vornehmen kann.
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