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   VK Sachsen, 13.10.2000 - 1/SVK/86-00   

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VK Sachsen, 13.10.2000 - 1/SVK/86-00 (https://dejure.org/2000,21517)
VK Sachsen, Entscheidung vom 13.10.2000 - 1/SVK/86-00 (https://dejure.org/2000,21517)
VK Sachsen, Entscheidung vom 13. Oktober 2000 - 1/SVK/86-00 (https://dejure.org/2000,21517)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Zuschlag auf Unterangebote: Wen schützt diese Vorschrift?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Zuschlag auf Unterangebote: Wen schützt diese Vorschrift? (IBR 2001, 225)

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 29.04.1997 - 20 U 124/96

    Unangemessene Preise im billigsten Angebot

    Auszug aus VK Sachsen, 13.10.2000 - 1/SVK/86-00
    Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn sich ein unangemessen niedriger Preis im Sinne des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A aus den Einzelpositionen für in sich abgeschlossene Preise des Angebots oder wichtiger Einzelpositionen ergibt, falls sich nicht aus anderen Preisen ein Ausgleich ergibt (Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 29.04.1997 - 20 U 124/96, BauR 1998, S. 118; Vergabeüberwachungsausschuss Brandenburg, Beschluss vom 28.08.1997 - VÜA 12/96 -, WuW 98, 112; 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschlüsse vom 07.07.2000, 1/SVK/43II-00, und vom 10.08.2000, 1/SVK/69-00).

    Ist bei gewichtigen Einzelpositionen oder einzelnen in sich abgeschlossenen Teilen des Angebots ein Missverhältnis zwischen Leistung und Preis festzustellen, kommt es darauf an, ob an anderer Stelle des Angebots ein entsprechender Ausgleich geschaffen ist und damit das Angebot insgesamt kein Missverhältnis zwischen Leistung und Preis aufweist, OLG Köln BauR 1998, 118" (Rusam, in Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, A, 9. Aufl., 2000, § 25 Rdnr. 45).

    Niedrige Einzelpositionen können zwar dann gerechtfertigt sein, wenn der Bieter darlegt, dass er an anderer Stelle seiner Kalkulation dafür einen Ausgleichsfaktor hat (Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 29.04.1997 - 20 U 124/96, BauR 1998, S. 118; Vergabeüberwachungsausschuss Brandenburg, Beschluss vom 28.08.1997 - VÜA 12/96 -, WuW 98, 112, 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 07.07.2000 - 1/SVK/43II-00).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus VK Sachsen, 13.10.2000 - 1/SVK/86-00
    Während das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 13.04.1999, Verg 1/99) dem Unternehmen in der Regel 2 Wochen als Obergrenze bis zur Erklärung der Rüge belassen will, billigt die Literatur dem Antragsteller äußerstenfalls eine Frist zur Rüge von einer Woche zu (Ingenstau/Korbion, Kommentar zum Vergaberechtsänderungsgesetz, § 107 Rdnr. 5).
  • VK Sachsen, 08.08.2000 - 1/SVK/69-00

    Ausschreibung zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes

    Auszug aus VK Sachsen, 13.10.2000 - 1/SVK/86-00
    Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn sich ein unangemessen niedriger Preis im Sinne des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A aus den Einzelpositionen für in sich abgeschlossene Preise des Angebots oder wichtiger Einzelpositionen ergibt, falls sich nicht aus anderen Preisen ein Ausgleich ergibt (Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 29.04.1997 - 20 U 124/96, BauR 1998, S. 118; Vergabeüberwachungsausschuss Brandenburg, Beschluss vom 28.08.1997 - VÜA 12/96 -, WuW 98, 112; 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschlüsse vom 07.07.2000, 1/SVK/43II-00, und vom 10.08.2000, 1/SVK/69-00).
  • BGH, 21.10.1976 - VII ZR 327/74

    Offenbares Mißverhältnis zwischen Preisen und Leistung

    Auszug aus VK Sachsen, 13.10.2000 - 1/SVK/86-00
    Ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung kann in einen solchen Fall gegeben sein, wenn das grobe Abweichen vom angemessenen Preis sofort ins Auge fällt, ohne dass es einer Prüfung im einzelnen bedarf (Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 21.10.1976, BauR 1977, S. 52).
  • OLG Celle, 30.04.1999 - 13 Verg 1/99

    Antrag auf Nicherteilung des Zuschlages durch die Vergabekammer an Konkurrenten

    Auszug aus VK Sachsen, 13.10.2000 - 1/SVK/86-00
    Ein Unterangebot liegt nach Aufklärung dann vor, wenn zwischen der angebotenen Leistung und dem dafür verlangten Preis ein auffallendes Missverhältnis besteht und wenn das grobe Abweichen vom angemessenen Preis (Vergabekammer Thüringen, Beschluss vom 29.09.1999, 2/99) sofort ins Auge fällt, ohne dass es einer genauen Prüfung im Einzelfall bedarf (Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 30.04.1999, 13 Verg 1/99, ZVgR 1999, S. 157, 158).
  • VK Sachsen, 01.10.2002 - 1/SVK/084-02

    Missverhältnis zwischen geforderter Leistung und angebotenem Preis

    Macht der Bieter dem gegenüber keine, nur pauschale oder keine plausiblen Erklärungen für sein Niedrigstangebot, ist das Angebot auszuschließen (OLG Köln, Urteil v. 29.04.1997, 20 U 124/96, BauR 1998, 118; Noch, Vergaberecht kompakt, 2. Aufl. S. 192, 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschl. v. 13.10.2000 1/SVK/86-00), wobei auch die Regelung des § 24 Nr. 2 VOB/A ergänzend herangezogen werden kann, wie dies die Auftraggeberin richtigerweise auch getan hat.
  • VK Sachsen, 13.09.2002 - 1/SVK/082-02

    Absoluter Pauschalnachlass anstatt eines prozentualen Nachlasses

    a) Zwar ist nach der Rechtsprechung nach In-Kraft-Treten des neuen Vergaberechts von einigen Vergabekammern (VK Bund Beschl. 34/00 v. 15.11.2000, IBR 01, S. 224, VK Sachsen, Beschl. 86/00 v. 13.10.2000, IBR 01, S. 225, VK Sachsen, Beschl. 73-01 v. 26.07.01 der § 25 Nr. 3 VOB/A eine Bieter schützende Vorschrift im Sinne des § 97 Abs. 7 GWB. Eine fehlende Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Angebots der Beigeladenen Nr. 1 sowie die beabsichtigte Zuschlagserteilung auf dieses Angebot verstößt gegen § 97 Abs. 5 GWB. Zwar vertritt Ingenstau/Korbion in Rn. 62 zu § 25 (noch zum Vergaberecht der haushaltsrechtlichen Lösung), dass die Vorschrift in erster Linie dazu diene, spätere Schäden beim Auftraggeber zu vermeiden und keinesfalls den unauskömmlich bietenden Bieter schützen soll (so auch BGH, Urt. v. 04.10.1979, NJW 1980, S. 180).
  • VK Sachsen, 27.01.2003 - 1/SVK/123-02

    Schätzung des Auftragswerts: Berücksichtigung aller Lose

    Nur wenn der Bieter keine, nur pauschale oder keine plausiblen Erklärungen für sein Niedrigstangebot abgibt, ist das Angebot nicht zu berücksichtigen (OLG Köln, Urteil v. 29.04.1997, 20 U 124/96, BauR 1998, 118; Noch, Vergaberecht kompakt, 2. Aufl. S. 192, 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschl. v. 13.10.2000, 1/SVK/86-00 und vom 01.10.2002, 1/SVK/084-02), wobei auch die Regelung des § 24 Nr. 2 VOL/A ergänzend herangezogen werden kann.
  • VK Thüringen, 28.11.2002 - 216-4002.20-057/02-EF-S

    Ausschluss von Unterangeboten

    Macht der Bieter dem gegenüber keine, nur pauschale (wir stehen zu dem Preis, der Preis ist angemessen, widersprüchliche Angaben usw.) oder keine plausiblen Erklärungen für sein Niedrigstangebot, ist der Nachweis des Vorliegens eines angemessenen Angebotspreises nicht erbracht, das Angebot in der vierte Wertungsstufe nicht mit einzubeziehen (OLG Köln, Urteil v. 29.04.1997, 20 U 124/96, BauR 1998, 118; Noch, Vergaberecht kompakt, 2. Aufl. S. 192, 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschl. v. 13.10.2000 1/SVK/86-00) Nachweise können aber auch anhand der konkreten Kalkulation des Angebotes, mit Hilfe des EFB-Preise (prinzipielle Kostenansätze) erfolgen.
  • VK Sachsen, 08.07.2004 - 1/SVK/044-04

    Vergabeverfahren kein förmliches Verwaltungsverfahren

    Nur wenn der Bieter keine, nur pauschale oder keine plausiblen Erklärungen für sein Niedrigstangebot abgibt, ist das Angebot nicht zu berücksichtigen (OLG Köln, Urteil v. 29.04.1997, 20 U 124/96, BauR 1998, 118; Noch, Vergaberecht kompakt, 2. Aufl. S. 192, 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschl. v. 13.10.2000, 1/SVK/86-00 und vom 01.10.2002, 1/SVK/084-02), wobei auch die Regelung des § 24 Nr. 2 VOL/A ergänzend herangezogen werden kann.
  • VK Sachsen, 17.07.2003 - 1/SVK/073-03

    Unterkostenangebot: offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung

    Da die Angebote zur Betonbauweise von Antragstellerin und Beigeladener ca. 12 % auseinander liegen, bestand eine Aufklärungsverpflichtung seitens des Auftraggebers nach § 25 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 VOB/A. So ist der Auftraggeber bei einer Preisdifferenz über 10 % verpflichtet, sich beim Bieter nach der Auskömmlichkeit zu erkundigen (VK Sachsen mit Beschlüssen vom 10.08.2000, 1/SVK/69-00 und 13.10.2000, 1/SVK/86-00).
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