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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 A 10093/10.OVG   

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https://dejure.org/2010,21855
OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 A 10093/10.OVG (https://dejure.org/2010,21855)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.08.2010 - 10 A 10093/10.OVG (https://dejure.org/2010,21855)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. August 2010 - 10 A 10093/10.OVG (https://dejure.org/2010,21855)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 28 Abs 4 Nr 2 FeV vom 09.08.2004, Art 8 Abs 4 S 1 EWGRL 439/91
    Versagung der Anerkennung eines in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins bei Verstoß gegen Wohnsitzerfordernis; Führerscheinentziehung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahlrecht bzgl. der Versagung der Führerscheinanerkennung im Falle eines Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahlrecht bzgl. der Versagung der Führerscheinanerkennung im Falle eines Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2009 - 10 B 10450/09

    Ausländische Fahrerlaubnis und Wohnsitz im Bundesgebiet

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 A 10093/10
    Nach dieser ständigen Rechtsprechung des Senats (grundlegend Beschluss vom 14. November 2008 - 10 B 11033/08.OVG - ferner z.B. Beschluss vom 23. Januar 2009, Blutalkohol 2009, 352; Beschluss vom 4. Februar 2009 - 10 B 11388/08.OVG - Beschluss vom 24. März 2009 - 10 B 10153/09.OVG - Beschluss vom 1. Juli 2009, DVBl. 2009, 1118; Urteil vom 18. Juni 2010 - 10 A 10411/10.OVG - Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 10527/10.OVG -) gilt in den genannten Fällen die in § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV a.F. getroffene Regelung, weil sie insoweit mit den europarechtlichen Vorgaben (vgl. hierzu insbesondere die Urteile des EuGH vom 26. Juni 2008 - C-329 und 343/06 und C-334 bis 336/06 -) vereinbar ist.

    Es geht - wie der Senat gerade in dem das Eilverfahren des Klägers betreffenden Beschluss vom 1. Juli 2009 (a.a.O.) hervorgehoben hat - insofern auch nicht etwa deshalb um eine Rückwirkung, weil der EuGH erstmals mit seinen Urteilen vom 26. Juni 2008 unter den dort näher bezeichneten Voraussetzungen eine "Anerkennungsversagungskompetenz" angenommen hat.

    Des Weiteren hat sich der Senat bereits eingehend, namentlich wiederum in seiner eben das vorläufige Rechtsschutzverfahren des Klägers betreffenden Entscheidung vom 1. Juli 2009 (a.a.O.), mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 5. Februar 2009 - 16 B 839/08 -, Juris) auseinandergesetzt und im Einzelnen dargelegt, dass und warum dieser Rechtsprechung nicht gefolgt werde.

    Jedenfalls hat es, worauf ebenfalls bereits in der Senatsentscheidung vom 1. Juli 2009 (a.a.O.) hingewiesen worden ist, klargestellt, dass es sich bei der in Art. 8 Abs. 4 Satz 1 der 2. Führerscheinrichtlinie eingeräumten Berechtigung zur Anerkennungsversagung um eine rechtliche Befugnis der Mitgliedstaaten zu einer entsprechenden Gestaltung ihres innerstaatlichen Rechts und nicht etwa um die Begründung eines Ermessensspielraums der Verwaltungsbehörden handelt.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 10 S 1688/08

    EU-Fahrerlaubnis bei fehlendem Wohnsitz des Inhabers in der Union; Feststellung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 A 10093/10
    Es entspricht vielmehr der mit der Entscheidungspraxis des Senats übereinstimmenden Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, dass in den Fällen, wie sie den EuGH-Entscheidungen vom 26. Juni 2008 zugrunde liegen, die im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis zugunsten ihres Inhabers im Bundesgebiet keine Wirkungen entfaltet, weil die Bundesrepublik Deutschland als Aufnahmemitgliedstaat von der Ermächtigung des Art. 8 Abs. 4 der 2. Führerscheinrichtlinie durch § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV a.F. zulässigerweise rechtssatzmäßig Gebrauch gemacht hat (vgl. Beschluss vom 17. Juli 2008, DAR 2008, 599, Rdnr. 4; Urteil vom 9. September 2008, DAR 2008, 660, Rdnr. 21; Beschluss vom 27. Oktober 2009, DAR 2010, 38, Rdnr. 6).

    In der Sache ging es in jenem Verfahren um einen der vom VGH Baden-Württemberg im Beschluss vom 17. Juli 2008 (a.a.O.) herausgestellten "Sonderfälle".

  • VGH Bayern, 16.12.2008 - 11 CE 08.3104

    Eintragung eines deutschen Wohnortes im tschechischen Führerschein

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 A 10093/10
    Abgesehen davon kann eine von Anbeginn keine Fahrberechtigung in Deutschland vermittelnde Fahrerlaubnis eines anderen EU-Mitgliedstaates nicht durch ihre Anerkennung seitens des Aufnahmemitgliedstaates entgegen dem Gesetz die Inlandsfahrberechtigung nachträglich zur Entstehung gelangen lassen (vgl. hierzu z.B. den bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss des BayVGH vom 16. Dezember 2008 - 11 CE 08.3104 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2009 - 10 S 2024/09

    Zur Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 A 10093/10
    Es entspricht vielmehr der mit der Entscheidungspraxis des Senats übereinstimmenden Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, dass in den Fällen, wie sie den EuGH-Entscheidungen vom 26. Juni 2008 zugrunde liegen, die im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis zugunsten ihres Inhabers im Bundesgebiet keine Wirkungen entfaltet, weil die Bundesrepublik Deutschland als Aufnahmemitgliedstaat von der Ermächtigung des Art. 8 Abs. 4 der 2. Führerscheinrichtlinie durch § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV a.F. zulässigerweise rechtssatzmäßig Gebrauch gemacht hat (vgl. Beschluss vom 17. Juli 2008, DAR 2008, 599, Rdnr. 4; Urteil vom 9. September 2008, DAR 2008, 660, Rdnr. 21; Beschluss vom 27. Oktober 2009, DAR 2010, 38, Rdnr. 6).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2010 - 10 A 10411/10

    Keine Fahrberechtigung aufgrund EU-Fahrerlaubnis im Inland

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 A 10093/10
    Nach dieser ständigen Rechtsprechung des Senats (grundlegend Beschluss vom 14. November 2008 - 10 B 11033/08.OVG - ferner z.B. Beschluss vom 23. Januar 2009, Blutalkohol 2009, 352; Beschluss vom 4. Februar 2009 - 10 B 11388/08.OVG - Beschluss vom 24. März 2009 - 10 B 10153/09.OVG - Beschluss vom 1. Juli 2009, DVBl. 2009, 1118; Urteil vom 18. Juni 2010 - 10 A 10411/10.OVG - Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 10527/10.OVG -) gilt in den genannten Fällen die in § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV a.F. getroffene Regelung, weil sie insoweit mit den europarechtlichen Vorgaben (vgl. hierzu insbesondere die Urteile des EuGH vom 26. Juni 2008 - C-329 und 343/06 und C-334 bis 336/06 -) vereinbar ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2009 - 16 B 839/08

    EU-Führerschein - EU-FE-Rechtsprechung Bundesgerichte - EU-FE-Rechtsprechung nach

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 A 10093/10
    Des Weiteren hat sich der Senat bereits eingehend, namentlich wiederum in seiner eben das vorläufige Rechtsschutzverfahren des Klägers betreffenden Entscheidung vom 1. Juli 2009 (a.a.O.), mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 5. Februar 2009 - 16 B 839/08 -, Juris) auseinandergesetzt und im Einzelnen dargelegt, dass und warum dieser Rechtsprechung nicht gefolgt werde.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2008 - 10 B 11033/08
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 A 10093/10
    Nach dieser ständigen Rechtsprechung des Senats (grundlegend Beschluss vom 14. November 2008 - 10 B 11033/08.OVG - ferner z.B. Beschluss vom 23. Januar 2009, Blutalkohol 2009, 352; Beschluss vom 4. Februar 2009 - 10 B 11388/08.OVG - Beschluss vom 24. März 2009 - 10 B 10153/09.OVG - Beschluss vom 1. Juli 2009, DVBl. 2009, 1118; Urteil vom 18. Juni 2010 - 10 A 10411/10.OVG - Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 10527/10.OVG -) gilt in den genannten Fällen die in § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV a.F. getroffene Regelung, weil sie insoweit mit den europarechtlichen Vorgaben (vgl. hierzu insbesondere die Urteile des EuGH vom 26. Juni 2008 - C-329 und 343/06 und C-334 bis 336/06 -) vereinbar ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2008 - 10 S 994/07

    Umdeutung einer Führerscheineinziehungsverfügung in einen feststellenden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 A 10093/10
    Es entspricht vielmehr der mit der Entscheidungspraxis des Senats übereinstimmenden Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, dass in den Fällen, wie sie den EuGH-Entscheidungen vom 26. Juni 2008 zugrunde liegen, die im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis zugunsten ihres Inhabers im Bundesgebiet keine Wirkungen entfaltet, weil die Bundesrepublik Deutschland als Aufnahmemitgliedstaat von der Ermächtigung des Art. 8 Abs. 4 der 2. Führerscheinrichtlinie durch § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV a.F. zulässigerweise rechtssatzmäßig Gebrauch gemacht hat (vgl. Beschluss vom 17. Juli 2008, DAR 2008, 599, Rdnr. 4; Urteil vom 9. September 2008, DAR 2008, 660, Rdnr. 21; Beschluss vom 27. Oktober 2009, DAR 2010, 38, Rdnr. 6).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 A 10093/10
    Die Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts - hier des Art. 8 Abs. 4 der 2. Führerscheinrichtlinie -, die der EuGH in Ausübung der ihm durch Art. 234 Buchstabe a) EGV bzw. Art. 267 Buchstabe a) AEUV verliehene Befugnis vornimmt, erläutert und verdeutlicht die Bedeutung und Tragweite der betreffenden Vorschrift, so wie sie seit ihrem Inkrafttreten zu verstehen und anzuwenden ist oder gewesen wäre - mit der Folge, dass die solchermaßen ausgelegte Vorschrift auch auf Rechtsverhältnisse, die vor der Entscheidung entstanden sind, angewandt werden muss (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 15. Dezember 1995 - C-415/93 -).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2010 - 5 Ss 471/10

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Verdachtsentziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis

    Sie ist damit europarechtskonform (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. August 2010, Az.: 10 A 10093/10).
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