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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 10894/10   

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https://dejure.org/2011,69512
OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 10894/10 (https://dejure.org/2011,69512)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.04.2011 - 10 A 10894/10 (https://dejure.org/2011,69512)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. April 2011 - 10 A 10894/10 (https://dejure.org/2011,69512)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2009 - 10 B 10930/09

    Kein Fahrradverbot nach Alkoholmissbrauch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 10894/10
    Demzufolge geht die strafgerichtliche Rechtsprechung ab einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 â?° bei einem Fahrradfahrer von absoluter Fahruntüchtigkeit und einer gemäß § 316 des Strafgesetzbuchs - StGB - strafwürdigen abstrakten Gefährdung des Straßenverkehrs aus (vgl. den Beschluss des Senats vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09.OVG mit Verweis auf Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 316 StGB, Rn. 1, 17).

    Zwar muss sie bei erwiesener Nichteignung tätig werden, die Auswahl der Maßnahme (Untersagung, Beschränkung oder Anordnung der erforderlichen Auflagen) liegt aber in ihrem pflichtgemäßen Ermessen, wobei sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Vorrang des jeweils geeigneten milderen Mittels zu beachten hat (vgl. den Beschluss des erkennenden Senats vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09.OVG, a.a.O. unter Hinweis auf Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 3 FeV Rn. 8, 9; BayVGH, Beschluss vom 27. März 2006 - 11 ZB 06.41, 11 C 05.3297, 11 C 05.3298 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 ME 35/08 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 9. Januar 1990, NJW 1990, 2081).

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 12 ME 35/08

    Voraussetzungen für die Untersagung des Führens von führerscheinfreien

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 10894/10
    Zwar muss sie bei erwiesener Nichteignung tätig werden, die Auswahl der Maßnahme (Untersagung, Beschränkung oder Anordnung der erforderlichen Auflagen) liegt aber in ihrem pflichtgemäßen Ermessen, wobei sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Vorrang des jeweils geeigneten milderen Mittels zu beachten hat (vgl. den Beschluss des erkennenden Senats vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09.OVG, a.a.O. unter Hinweis auf Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 3 FeV Rn. 8, 9; BayVGH, Beschluss vom 27. März 2006 - 11 ZB 06.41, 11 C 05.3297, 11 C 05.3298 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 ME 35/08 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 9. Januar 1990, NJW 1990, 2081).
  • OVG Bremen, 09.01.1990 - 1 B 108/89

    Radfahrverbot; Ermessensentscheidung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 10894/10
    Zwar muss sie bei erwiesener Nichteignung tätig werden, die Auswahl der Maßnahme (Untersagung, Beschränkung oder Anordnung der erforderlichen Auflagen) liegt aber in ihrem pflichtgemäßen Ermessen, wobei sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Vorrang des jeweils geeigneten milderen Mittels zu beachten hat (vgl. den Beschluss des erkennenden Senats vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09.OVG, a.a.O. unter Hinweis auf Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 3 FeV Rn. 8, 9; BayVGH, Beschluss vom 27. März 2006 - 11 ZB 06.41, 11 C 05.3297, 11 C 05.3298 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 ME 35/08 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 9. Januar 1990, NJW 1990, 2081).
  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 ZB 06.41

    Straßenverkehrsrecht: Untersagung der Führung von erlaubnisfreien Fahrzeugen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 10894/10
    Zwar muss sie bei erwiesener Nichteignung tätig werden, die Auswahl der Maßnahme (Untersagung, Beschränkung oder Anordnung der erforderlichen Auflagen) liegt aber in ihrem pflichtgemäßen Ermessen, wobei sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Vorrang des jeweils geeigneten milderen Mittels zu beachten hat (vgl. den Beschluss des erkennenden Senats vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09.OVG, a.a.O. unter Hinweis auf Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 3 FeV Rn. 8, 9; BayVGH, Beschluss vom 27. März 2006 - 11 ZB 06.41, 11 C 05.3297, 11 C 05.3298 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 ME 35/08 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 9. Januar 1990, NJW 1990, 2081).
  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 10894/10
    Nach allgemeinen wissenschaftlichen Erkenntnissen weist das Vorhandensein derart hoher Werte auf deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten und eine ungewöhnlich hohe Giftfestigkeit hin, die mit der Unfähigkeit zu einer realistischen Einschätzung der eigenen Alkoholisierung und der dadurch ausgelösten Verkehrsrisiken verbunden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 10 A 10284/12

    Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 . Alkohol, der sich nicht

    Es besteht nämlich die begründete Annahme, dass Fahrradfahrer zukünftig in alkoholisiertem Zustand nicht von einer Fahrt mit dem Fahrrad Abstand nehmen werden, weil sie die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Schadens und die eventuelle Schadenshöhe als gering veranschlagen (so das im Verfahren 10 A 10894/10.OVG eingeholte Gutachten, vgl. das Urteil des Senats vom 15. April 2011 - 10 A 10894/10.OVG -, juris).

    Zwar muss sie bei erwiesener Nichteignung tätig werden, die Auswahl der Maßnahme (Untersagung, Beschränkung oder Anordnung der erforderlichen Auflagen) liegt aber in ihrem pflichtgemäßen Ermessen, wobei sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Vorrang des jeweils geeigneten milderen Mittels zu beachten hat (vgl. zuletzt das Urteil des erkennenden Senats vom 15. April 2011 - 10 A 10894/10.OVG -, juris, m.w.N.) In der Regel allerdings wird bei erwiesener Ungeeignetheit eine Beschränkung des Führens von Kraftfahrzeugen oder die Anordnung von Auflagen nicht ausreichend sein, um den Verkehr vor Gefahr zu schützen, weil sich mit der Feststellung der Nichteignung - anders als bei der bedingten Fahreignung - grundsätzlich eine generelle, abstrakte Gefährlichkeit des Betroffenen für den Straßenverkehr manifestiert hat.

  • VG Neustadt, 30.01.2012 - 3 K 954/11

    Untersagen des Führens von Fahrzeugen wegen einmaliger Trunkenheitsfahrt mit dem

    So hat auch in einer von dem OVG Rheinland-Pfalz (siehe Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 10894/10.OVG -, S. 8) durchgeführten Beweisaufnahme die Gutachterin vorgetragen, ausgehend davon, dass der Einfluss von Alkohol Gesetzmäßigkeiten unterliege, die unabhängig von der Art des zu führenden Fahrzeugs seien, sei selbst bei erwischten Trunkenheitsradfahrern kein ausreichendes Problembewusstsein vorhanden, weil die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Schadens und die eventuelle Schadenshöhe als gering veranschlagt werde (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. September 2009, a.a.O., Rn. 10).

    In diesen Fällen muss die Fahrerlaubnisbehörde das Fahrzeugführen untersagen; ihr Auswahlermessen hat sich auf Null reduziert (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 10894/10.OVG -, S.9).

  • VG Neustadt, 16.01.2012 - 3 L 1166/11

    Untersagen des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wegen Trunkenheitsfahrt mit

    In diesen Fällen muss die Fahrerlaubnisbehörde das Führen von Fahrzeugen untersagen; ihr Auswahlermessen hat sich auf null reduziert (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 10894/10.OVG -, S.9).

    So hat auch in einer von dem OVG Rheinland-Pfalz (siehe Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 10894/10.OVG -, S. 8) durchgeführten Beweisaufnahme die Gutachterin vorgetragen, ausgehend davon, dass der Einfluss von Alkohol Gesetzmäßigkeiten unterliege, die unabhängig von der Art des zu führenden Fahrzeugs seien, sei selbst bei erwischten Trunkenheitsradfahrern kein ausreichendes Problembewusstsein vorhanden, weil die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Schadens und die eventuelle Schadenshöhe als gering veranschlagt werde (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. September 2009, a.a.O., Rn. 10).

    In diesen Fällen muss die Fahrerlaubnisbehörde das Fahrzeugführen untersagen; ihr Auswahlermessen hat sich auf null reduziert (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 10894/10.OVG -, S.9).

  • VG Neustadt, 03.09.2012 - 3 K 331/12

    Bei Cannabiskonsum MPU auch bezüglich des Führens von erlaubnisfreien

    Aus diesem Grund sah sich das OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 10894/10.OVG -) auch durchaus in der Lage, ein medizinisch-psycho-logisches Gutachten zu der Frage einzuholen, ob ein Betroffener "auch zukünftig ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird...." (Hervorhebung durch das erkennende Gericht).

    Es besteht nämlich die begründete Annahme, dass z. B. Fahrradfahrer zukünftig trotz einer Drogenbeeinflussung nicht von einer Fahrt mit dem Fahrrad Abstand nehmen werden, weil sie die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Schadens und die eventuelle Schadenshöhe als gering veranschlagen (vgl. zum Problem des alkoholisierten Radfahrers OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 10894/10.OVG -, juris).

    In diesen Fällen muss die Fahrerlaubnisbehörde das Fahrzeugführen untersagen; ihr Auswahlermessen hat sich auf Null reduziert (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 10894/10.OVG -, juris, m. w. N.) .

  • VG Neustadt, 12.08.2020 - 1 K 48/20

    Alkoholisiert auf dem Fahrrad unterwegs - Radfahrverbot rechtmäßig

    Für den von der Belehrung in der Gutachtensanordnung erfassten Fall, dass der Betreffende das angeordnete Gutachten nicht vorlegt, ist aber auch dieses Auswahlermessen nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz regelmäßig auf Null reduziert, weil ohne ein Gutachten sachliche Anhaltspunkte dafür fehlen, ob die fehlende Eignung durch Auflagen und/oder Beschränkungen im Einzelfall überwunden werden kann (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 10894/10.OVG - Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 10 B 1995/14.OVG - so auch BayVGH , Beschluss vom 28. Januar 2013 - 11 ZB 12.2534 -, juris).
  • VG Cottbus, 16.05.2014 - 1 L 117/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Zwar liegt Art und Umfang der im Rahmen des § 3 Abs. 1 S. 1 FeV gebotenen Maßnahme (Untersagung oder Beschränkung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge oder aber die Anordnung der erforderlichen Auflagen) in dem pflichtgemäßen Ermessen des Antragsgegners (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 27. März 2006 - 11 ZB 06.41 u. a. - juris Rn. 26; OVG Bremen, Beschl. v. 09. Januar 1990 - 1 B 108.89 - NJW 1990, 2081; Hessischer VGH, Urt. v. 06. Oktober 2010 - 2 B 1076/10 - juris Rn. 18.Niedersächsisches OVG, Beschlüsse v. 02. Dezember 2012 - 12 ME 274/11 - juris Rn. 9 u. v. 01. April 2008 - 12 ME 35/08 - juris Rn. 7; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17. August 2012 - 10 A 10284/12 - juris Rn. 31; Urt. v. 15. April 2011 - 10 A 10894/10 - juris Rn. 28; Thüringer OVG, Beschl. v. 09. Mai 2012 - 2 SO 596/11 - juris Rn. 9; Dauer in Hentschel etc., a.a.O., Rn. 8 und 9; vgl. insb.

    Soweit die Rechtsprechung im Fall einer einzigen nächtlichen Auffälligkeit mit Alkohol im Straßenverkehr aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ein zeitlich beschränktes Verbot des Führens fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge oder die Androhung einer Untersagung für den Wiederholungfall erwogen hat (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09 - juris Rn. 15; vgl. demgegenüber: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. August 2012 - 10 A 10284/12 - juris Rn. 31 und Urt. v. 15. April 2011 - 10 A 10894/10 - juris Rn. 28/29) kommen diese Maßnahmen jedenfalls vorliegend mit Blick auf das Trinkverhalten des Antragstellers in der Vergangenheit und die mehrfachen Alkoholverstöße nicht in Betracht.

  • VG Düsseldorf, 16.12.2013 - 14 K 8049/13

    Führen von Kfz und erlaubnisfreier Fahrzeuge als ungeeignet durch regelmäßigen

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.08.2012 - 10 A 10284/12 -, Rn. 31, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2011 - 10 A 10894/10 -, Rn. 28, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.04.2008 - 12 ME 35/08 -, Rn. 9, juris.
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