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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 11091/10.OVG   

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https://dejure.org/2011,6350
OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 11091/10.OVG (https://dejure.org/2011,6350)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.04.2011 - 10 A 11091/10.OVG (https://dejure.org/2011,6350)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. April 2011 - 10 A 11091/10.OVG (https://dejure.org/2011,6350)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 141 BBG, § 80 Abs 2 BRRG, § 31 Abs 1 BeamtVG, § 31 Abs 4 S 1 BeamtVG, § 37 Abs 1 BeamtVG
    Rechtswidriger Angriff auf Richter; qualifizierter Dienstunfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Annahme eines qualifizierten Dienstunfalls wegen eines "rechtswidrigen Angriffs" und der Gewährung eines erhöhten Unfallruhegehalts

  • ra.de
  • beck.de PDF

    § 141 BBG; § ... 80 BRRG; § 80 Abs. 2 BRRG; § 31 BeamtVG; § 31 Abs. 1 BeamtVG; § 31 Abs. 4 BeamtVG; § 31 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG; § 37 BeamtVG; § 37 Abs. 1 BeamtVG; § 37 Abs. 2 BeamtVG; § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG; § 71a DRiG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 141a Abs. 2; BeamtVG § 31; BeamtVG § 37
    Voraussetzungen der Annahme eines qualifizierten Dienstunfalls wegen eines "rechtswidrigen Angriffs" und der Gewährung eines erhöhten Unfallruhegehalts

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unfallruhegehalt für bedrohte Richter

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Bedrohter Richter erhält keine Erhöhung seines Unfallruhegehaltes

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Erhöhung von Unfallruhegehalt für bedrohten Richter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Erhöhung des Unfallruhegehalts für bedrohten Richter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 718
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.10.2009 - 2 C 134.07

    Dienstunfall; Körperschaden; Angriff; Zielgerichtetheit; Motiv; Beamter;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 11091/10
    Als solche können sie zwar Grundlage für die Anerkennung als (einfacher) Dienstunfall i.S.d. § 31 Abs. 1 BeamtVG sein (vgl. BVerwGE 35, 133 ff.), sie stellen aber keinen rechtswidrigen Angriff i.S.d. des qualifizierten Dienstunfalls i.S.d. § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG dar (vgl. BVerwGE 135, 176 ff.).

    In seinem zum "Vergeltungsangriff" gemäß § 31 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG ergangenen Urteil vom 29. Oktober 2009 (BVerwGE 135, 176 [181]) heißt es dazu:.

  • BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68

    Qualifizierung eines Schlaganfalls als Dienstunfall - Herabsetzende Reden und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 11091/10
    Als solche können sie zwar Grundlage für die Anerkennung als (einfacher) Dienstunfall i.S.d. § 31 Abs. 1 BeamtVG sein (vgl. BVerwGE 35, 133 ff.), sie stellen aber keinen rechtswidrigen Angriff i.S.d. des qualifizierten Dienstunfalls i.S.d. § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG dar (vgl. BVerwGE 135, 176 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1984 - 12 A 3013/83
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 11091/10
    Für einen solchen massiven Angriff wurde deshalb in der Rechtsprechung schon eine "Gewalttat" verlangt (OVG Münster, Urteil vom 13. Dezember 1984, DVBl. 1985, S. 458 [460]).
  • VG Koblenz, 14.11.2014 - 5 K 767/14

    Anerkennung einer psychischen Erkrankung (PTBS) als qualifizierter Dienstunfall

    Vielmehr ist in diesen Situationen schnelles Handeln gefordert (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 11091/10.OVG -), so dass der Schutzbereich der Norm auch auf die Fälle des Bestehens einer Anscheinsgefahr erstreckt werden muss.
  • VG Würzburg, 26.06.2012 - W 1 K 11.900

    Erhöhtes Unfallruhegehalt; Angriff auf eine Polizeibeamtin; Zielgerichtetheit;

    Ungeachtet der im Strafrecht geltenden abweichenden tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bejahung des objektiven und subjektiven Tatbestands einer Körperverletzung und der Beweisgrundsätze des Strafprozessrechts ist - siehe oben - festzuhalten, dass weder § 37 BeamtVG noch nunmehr Art. 54 BayBeamtVG als geschriebene Tatbestandsvoraussetzung ein vorsätzliches Verhalten fordern, noch gar sich der Vorsatz auch auf den tatsächlich eingetretenen Verletzungserfolg erstrecken müsste (zur Rechtsentwicklung vgl. OVG Rheinland-Pfalz vom 15.04.2011 - 10 A 11091/10 - juris - RdNrn. 33 ff).
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