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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 11331/10.OVG   

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https://dejure.org/2011,3453
OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 11331/10.OVG (https://dejure.org/2011,3453)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.04.2011 - 10 A 11331/10.OVG (https://dejure.org/2011,3453)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. April 2011 - 10 A 11331/10.OVG (https://dejure.org/2011,3453)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 78 BBG, § 80 Abs 4 BBG, § 22 Abs 3 BBhV, § 6 Abs 1 BBhV, § 7 BBhV
    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Arzneimittel; Bestimmung von Festbeträgen für einzelne Arzneimittelgruppen; Härtefälle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit zur Begrenzung der Behilfefähigkeit der Aufwendungen für Arzneimittel durch die Bestimmung von Festbeträgen für einzelne Arzneimittelgruppen; Zulässigkeit einer Begrenzung der Beihilfefähigkeit bei gleichzeitigem Vorbehalt einer abweichenden Beihilfegewährung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begrenzung der Behilfefähigkeit der Aufwendungen für Arzneimittel durch die Bestimmung von Festbeträgen für einzelne Arzneimittelgruppen; Begrenzung der Beihilfefähigkeit bei gleichzeitigem Vorbehalt einer abweichenden Beihilfegewährung in Härtefällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arzneimittelfestbeträge und die Beihilfe

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Zuzahlungen: Keine Ausnahme für Beamte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beihilfe für Bundesbeamte durch Arzneimittelfestbeträge wirksam beschränkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 1023
  • NVwZ-RR 2011, 570
  • DVBl 2011, 982
  • DÖV 2011, 656
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 28.08

    Angemessenheit der Beihilfe; Arzneimittelrichtlinien; Ausschluss; Beihilfe;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 11331/10
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass für die Gewährung einer Beihilfe zu den Aufwendungen in Krankheitsfällen die im Zeitpunkt der Entstehung der geltend gemachten Aufwendungen gegebene Rechtslage maßgeblich ist (vgl. hierzu auch z.B. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 C 28.08 -, NVwZ-RR 2009, 730).

    Die Bestimmung von Festbeträgen für Arzneimittel als Obergrenze, wie sie in § 22 Abs. 3 BBhV geregelt ist, entspricht namentlich - entgegen der Meinung des Verwaltungsgerichts - den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 C 28.08 - (a.a.O.), dass die Rechtslage vor Erlass der Bundesbeihilfeverordnung - nach den nichtigen, aber für eine Übergangszeit weiterhin anwendbaren Beihilfevorschriften des Bundes - betrifft.

  • BVerwG, 18.02.2009 - 2 C 23.08

    Beihilfensystem; beihilferechtliches Leistungsprogramm; Anlassbezogenheit der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 11331/10
    Gegen die in der Bundesbeihilfeverordnung getroffene Regelung bestehen auch nicht etwa die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18. Februar 2009 - 2 C 23.08 - (NVwZ 2009, 847) geäußerten Bedenken.
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 11331/10
    Die Festsetzung der Festbeträge ist ein gestaltender Verwaltungsakt in Form der Allgemeinverfügung (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95 -, BVerfGE 106, 275).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 17/95

    Leistungsumfang der Krankenkassen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 11331/10
    Auf der ersten Stufe bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss in den Arzneimittel-Richtlinien (Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 - BAnz 2009 Nr. 49 a -, geändert durch Bekanntmachung vom 18. Juni 2009 - BAnz Nr. 119 -), die Rechtsnormcharakter haben (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16. September 1997 - 1 RK 17/95 -, MedR 1998, 230; Hauck/Noftz, a.a.O., Rdnr. 5 zu § 92), für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge festgesetzt werden können.
  • VG Neustadt, 14.12.2011 - 1 K 592/11

    Zur Funktion normkonkretisierender Verwaltungsvorschriften im Beihilferecht - zur

    Sie bildet im vorliegenden Fall die einschlägige Rechtsgrundlage, weil maßgeblich für die Beihilfefähigkeit die Rechtslage im Zeitpunkt der Entstehung der geltend gemachten Aufwendungen ist (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 11331/10.OVG -, ESOVGRP).

    Die Verwaltungsvorschrift dient somit der norminterpretierenden Konkretisierung der Beihilfevorschriften und der Klärung von Zweifelsfragen im Sinne einer einfachen und gleichartigen Handhabung ohne darüber hinaus eigenständige allgemein verbindliche Entscheidungen in Bezug auf die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen zu treffen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2011, a.a.O.).

    Er muss nicht sämtliche Aufwendungen im Krankheitsfall als beihilfefähig anerkennen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2011, a.a.O.).

    Dies kann auch dergestalt geschehen, dass die Verwaltungsvorschrift des zuständigen Ministeriums an die Erkenntnislage in der gesetzlichen Krankenversicherung anknüpft (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2011 a.a.O.).

    Nur am Rande sei hier erwähnt, dass der Rückgriff auf den besonderen Sachverstand aus dem Rechtskreis der gesetzlichen Krankenversicherung auch der Vermeidung eines erheblichen eigenen Aufwands der öffentlich-rechtlichen Dienstherren dient (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2011, a.a.O.).

  • VG Neustadt, 20.07.2011 - 1 K 243/11

    Zum Ausschluss wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden von der

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz habe zwar mit seiner Entscheidung vom 15. April 2011 (Az.: 10 A 11331/10.OVG) die Heranziehung von Erkenntnissen u.a. des Bundesausschusses im Beihilferecht als zulässig erachtet.

    Die vorliegende Verwaltungsvorschrift dient somit der norminterpretierenden Konkretisierung der Beihilfevorschriften und der Klärung von Zweifelsfragen im Sinne einer einfachen und gleichartigen Handhabung, ohne darüber hinaus eigenständige, allgemein verbindliche Entscheidungen in Bezug auf die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen zu treffen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 11331/10 -, esovgrp, dort zu einer VV im Bereich der Bundesbeihilfeverordnung).

    Er muss nicht sämtliche Aufwendungen im Krankheitsfall als beihilfefähig anerkennen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2011, a.a.O.).

    Dies kann auch dergestalt geschehen, dass die Verwaltungsvorschrift des zuständigen Ministeriums an die Erkenntnislage in der gesetzlichen Krankenversicherung anknüpft (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2011, a.a.O.).

    Nur am Rande sei hier erwähnt, dass der Rückgriff auf den besonderen Sachverstand aus dem Rechtskreis der gesetzlichen Krankenversicherung auch der Vermeidung eines erheblichen eigenen Aufwands der öffentlich-rechtlichen Dienstherrn dient (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2011, a.a.O.).

  • VG Neustadt, 25.04.2012 - 1 K 1004/11

    Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit der DermoDyne-Lichttherapie im Falle

    Sie bildet im vorliegenden Fall die einschlägige Rechtsgrundlage, weil maßgeblich für die Beihilfefähigkeit die Rechtslage im Zeitpunkt der Entstehung der geltend gemachten Aufwendungen ist (OVG RP, Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 11331/10.OVG - esovg).

    Er muss nicht sämtliche Aufwendungen im Krankheitsfall als beihilfefähig anerkennen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2011, a. a. O.).

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn sich der Beklagte bei der Ausgestaltung der beihilferechtlichen Rahmenbedingungen am Rechtskreis der gesetzlichen Krankenversicherungen orientiert und deren sachverständige Erkenntnisse nutzt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2011, a. a. O.).

    Nur am Rande sei hier erwähnt, dass der Rückgriff auf den besonderen Sachverstand aus dem Rechtskreis der gesetzlichen Krankenversicherung auch der Vermeidung eines erheblichen eigenen Aufwands der öffentlich-rechtlichen Dienstherren dient (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2011, a. a. O.).

  • VG Neustadt, 08.05.2013 - 1 K 1061/12

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Lasik-Operation

    Das OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 11331/10 -, esovg) hat ausgeführt, dass es nicht zu beanstanden sei, wenn sich das beklagte Land bei der Ausgestaltung der beihilferechtlichen Rahmenbedingungen - wie im vorliegenden Fall - am Rechtskreis der gesetzlichen Krankenversicherung orientiere und deren sachverständige Erkenntnisse nutze.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - 2 S 83/11

    Keine Anwendung der Festbetragsregelung mangels konkretisierender

    Daher kommt es auf die Frage, ob - und ggf. in welcher Form - eine solche Festbetragsregelung im Rahmen des Beihilferechts überhaupt getroffen werden kann, nicht an (hierzu einerseits: OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 15.4.201 - 10 A 11331/10 - NVwZ-RR 2011, 570; andererseits: VG Koblenz, Urteil vom 24.8.2010 - 2 K 1005/09.KO - BeckRS 2010, 52570).

    Daran ändert auch die allgemeine Bestimmung des § 7 BBhV nichts (so aber ohne nähere Begr. wohl OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 15.4.201 - 10 A 11331/10 - juris).

  • VGH Hessen, 08.09.2011 - 1 A 2556/10

    Festbetragsregelung

    Dieser Auftrag wird insbesondere durch die Verweisung auf die für die gesetzlichen Krankenkassen geltenden §§ 35, 35a SGB V nicht erfüllt (insoweit a. A. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 11331/10 - NVwZ-RR 2011, 570).
  • VG München, 09.06.2011 - M 17 K 10.3072

    Beihilfefähigkeit: nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel;

    Das Gericht schließt sich der Rechtsauffassung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil v. 15.4.2011 10 A 11331/10 - Juris) an.

    Wie vom OVG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 15.4.2011, a.a.O.) eingehend begründet, konstituieren die in den §§ 7 und 22 Abs. 3 BBhV für die "beihilferechtliche" Festbetragsbestimmung in Bezug genommenen Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, Richtlinien, Entscheidungen und Bewertungen, deren Grundsätze insoweit entsprechend gelten sollen bzw. an die sich die Festsetzung anzulehnen hat, ein komplexes Verfahren zur Ermittlung von Festbeträgen für Medikamente, in das in ganz erheblichem Umfang besondere Sachkunde sowohl in medizinischer als auch in pharmazeutischer - wissenschaftlicher und praktischer - Hinsicht und nicht zuletzt auch in Bezug auf die Marktlage eingebunden ist.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2022 - L 28 KR 260/18

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Preismoratoriumsabschlag - Darreichungsform

    Bei der Galenik handelt es sich in der Pharmazeutik um die Wissenschaft von der Herstellung von Arzneimitteln, die Lehre von den Arzneiformen, die Einfluss auf die Bioverfügbarkeit wirkstoffgleicher Arzneimittel haben kann (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 11331/10 - juris Rn. 28; Luthe in Hauck/Noftz SGB V, 10. EL 2022, § 35 Rn. 43; Hess in BeckOGK, Stand 1. März 2022, § 35 SGB V Rn. 6).
  • VG Saarlouis, 21.04.2020 - 2 K 27/18

    Aufwendungen eines Polizeibeamten für eine Lasik-Operation zur Korrektur eines

    hieran bestehen indes Zweifel, da der Kläger keine seine Auffassung stützende Rechtsprechung benannt hat und der für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 91 Abs. 1 SGB V berufene Gemeinsame Bundesausschuss die refraktive Augenchirurgie, zu der auch die Lasik gehört, in Anlage II Nr. 13 seiner Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (zuletzt geändert am 20.06.2019, BAnz AT 04.09.2019 B2) nach wie vor als Methode klassifiziert, die nicht als vertragsärztliche Leistung zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden darf, wobei hieraus - jedenfalls indiziell - die fehlende wissenschaftliche Anerkennung einer medizinischen Behandlung gefolgert werden kann; vgl. dazu VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 08.05.2013 -1 K 1061/12.NW-, juris, unter Hinweis auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2011 -10 A 11331/10-, esovg, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.05.2007 -4 S 512/02-, juris, und VG Ansbach, Urteil vom 11.01.2006 -15 K 05.02637-, juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - 6 B 13.11

    Berufung; Beihilfe; Arzneimittel; Medikament "Sortis"; Beihilfebegrenzung;

    Dieser Regelung ist eindeutig zu entnehmen, dass die Begrenzung der Beihilfefähigkeit auf Festbeträge vom Bundesministerium des Innern umgesetzt werden muss (so auch Hessischer VGH, Urteil vom 8. September 2001 - 1 A 2556/10 -, IÖD 2011, 272, Rn. 19 bei juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. August 2011 - 2 S 83/11 -, DVBl 2011, 1432, Rn. 21 bei juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 11331/10 -, DVBl. 2011, 982, Rn. 34 bei juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 17. Dezember 2010 - 13 K 7034/09 -, juris Rn. 94; VG Regensburg, Urteil vom 28. März 2011 - RO 8 K 11.278 -, juris Rn. 29; VG Wiesbaden, Urteil vom 18. November 2010 - 8 K 1276/09.WI -, LKRZ 2011, 152, Rn. 14 bei juris; VG München, Urteil vom 9. Juni 2011 - M 17 K 10.3072 -, juris Rn. 40).
  • VG Neustadt, 13.12.2017 - 3 K 1183/17

    Beihilfefähigkeit von den Festbetragsregelungen unterfallenden Medikamenten

  • VG Neustadt, 09.05.2012 - 1 K 5/12

    Beihilfefähigkeit von Waschprodukten

  • VG Augsburg, 31.03.2016 - Au 2 K 15.1778

    Härtefallausgleich bei Festbetragsregelung für Medikament

  • VG Neustadt, 19.12.2012 - 1 K 860/12

    Beihilfe für selenhaltige Nahrungsergänzungsmittel

  • VG Magdeburg, 02.03.2017 - 8 A 133/16

    Beihilfe: Anspruch auf beihilferechtliche Erstattung über den Festbetrag

  • VG Köln, 19.07.2021 - 3 K 5461/20
  • VG München, 13.02.2023 - M 17 K 22.632

    Beihilfe, Festbetragsregelung

  • VG Köln, 08.06.2020 - 3 K 25/19
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