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VG Schwerin, 08.05.2014 - 10 A 133/13 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 08.05.2014 - 10 A 133/13
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2016 - 10 L 178/14
- BVerwG, 27.12.2017 - 2 B 18.17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10
Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger …
Auszug aus VG Schwerin, 08.05.2014 - 10 A 133/13
Ein außerdienstliches Verhalten verstößt insbesondere auch gegen berufliche Erfordernisse, wenn dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in das Beamtentum als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beeinträchtigt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.07.2011 - 2 C 16.10 -, BVerwG 140, 185; BVerwG, Beschluss vom 11.02.2014 - 2 B 37.12 -, juris).Ein außerdienstliches Verhalten verstößt insbesondere auch gegen berufliche Erfordernisse, wenn dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in das Beamtentum als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beeinträchtigt werden kann (BVerwG, Urt. v. 28.07.2011 - 2 C 16.10 -, BVerwGE 140, 185).
- BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12
Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen; …
Auszug aus VG Schwerin, 08.05.2014 - 10 A 133/13
Ein außerdienstliches Verhalten verstößt insbesondere auch gegen berufliche Erfordernisse, wenn dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in das Beamtentum als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beeinträchtigt werden kann (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.07.2011 - 2 C 16.10 -, BVerwG 140, 185; BVerwG, Beschluss vom 11.02.2014 - 2 B 37.12 -, juris).Gesichtspunkte des Persönlichkeitsbildes oder eine besondere Vertrauensbeeinträchtigung können die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen, obwohl diese Maßnahme nach der Schwere des Dienstvergehens für die für sich genommen nicht initiiert ist (…BVerwG, Urt. v. 25.07.2013 - 2 C 63.11 -, NVwZ-RR 2014, 105; BVerwG, Beschl. v. 11.02.2014 - 2 B 37.12 -, juris).
- BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11
Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung; …
Auszug aus VG Schwerin, 08.05.2014 - 10 A 133/13
Die Schwere beurteilt sich nach objektiven Handlungsmerkmalen, die Eigenart und die Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, den besonderen Umständen der Tatbegehung sowie Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens, nach subjektiven Handlungsmerkmalen wie Form und Gewicht des Verschuldens des Beamten und den Beweggründen für sein Verhalten sowie nach dem unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urt. v. 28.02.2013 - 2 C 62.11 -, NVwZ-RR 2013, 693). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2011 - 10 M 154/11
Dienstenthebung eines Finanzamtsvorstehers wegen Steuerhinterziehung
Auszug aus VG Schwerin, 08.05.2014 - 10 A 133/13
Auf eine hiergegen eingelegte Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 11. Oktober 2011 (10 M 154/11) die teilweise Einbehaltung der Dienstbezüge ausgesetzt, im Übrigen die Beschwerde zurückgewiesen. - BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11
Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot; …
Auszug aus VG Schwerin, 08.05.2014 - 10 A 133/13
Gesichtspunkte des Persönlichkeitsbildes oder eine besondere Vertrauensbeeinträchtigung können die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen, obwohl diese Maßnahme nach der Schwere des Dienstvergehens für die für sich genommen nicht initiiert ist (BVerwG, Urt. v. 25.07.2013 - 2 C 63.11 -, NVwZ-RR 2014, 105; BVerwG, Beschl. v. 11.02.2014 - 2 B 37.12 -, juris).