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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.03.1988 - 10 A 14/87   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.03.1988 - 10 A 14/87 (https://dejure.org/1988,1803)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.03.1988 - 10 A 14/87 (https://dejure.org/1988,1803)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. März 1988 - 10 A 14/87 (https://dejure.org/1988,1803)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Art. 20 Abs. 3 GG; § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ; § 35 VwVfG
    Gesetzesvorbehalt; Leistungsbescheid; Anspruch; Entgelt; Behörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesetzesvorbehalt; Leistungsbescheid; Anspruch; Entgelt; Behörde

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2837 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 880
  • NVwZ-RR 1989, 528
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.02.1986 - 7 C 22.85

    Rechtsgültigkeit - Zustellung einer Paketsendung - Empfänger - Zustellgebühr

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.03.1988 - 10 A 14/87
    Diese Ausführungen legen die Schlußfolgerung nahe, daß der 8. Senat zumindest für feststellende Verwaltungsakte den bisher auf die materiellrechtliche Seite des Verwaltungshandelns beschränkten Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes auf die verfahrensrechtliche Befugnis der Verwaltung, die gesetzl. Rechtslage durch Verwaltungsakt festzustellen, ausgedehnt hat (so Drescher, DVBl 1986, 729; Bauer, NVwZ 1987, 112).
  • BVerwG, 07.12.1984 - 6 C 199.81

    Wehrrecht - Soldat - Vorgesetzter - Fürsorgepflicht - Haftung - Schaden -

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.03.1988 - 10 A 14/87
    Während die Rechtspr. vor allem des BVerwG Leistungsbescheide in Über- und Unterordnungsverhältnissen auch ohne spezielle gesetzl. Grundlage kraft hoheitlicher Gewalt aufgrund Gewohnheitsrechts zuläßt (vgl. .. [zuletzt] BVerwG, NJW 1985, 2602; zust. Mayer-Kopp, Allg. VerwR, 5. Aufl., S. 147 f.), [fordert das Schrifttum] mit Rücksicht auf Art. 20 Abs. 3 GG eine besondere gesetzl. Ermächtigung (vgl. etwa .. Achterberg, JZ 1969, 354; H. J. Wolff-Bachof, VerwR 1, 9. Aufl., § 44 f.).«.
  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 19.10

    Subvention; Erstattungsanspruch; Leistungsbescheid; Leistungsklage;

    Hierzu müssen nicht sämtliche Eingriffswirkungen der Handlungsform Verwaltungsakt in den Blick genommen werden (dazu etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 15. März 1988 - 10 A 14/87 - NVwZ 1989, 880; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O. Rn. 25 ff. zu § 35 VwVfG; Knack/Henneke, a.a.O. Rn. 40 vor § 35 VwVfG; Druschel, Die Verwaltungsaktbefugnis, Diss. Halle-Wittenberg 1999, S. 30 ff.); es genügt der Vergleich mit der alternativen Leistungsklage.
  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 13.10

    Subvention; Erstattungsanspruch; Leistungsbescheid; Leistungsklage;

    Hierzu müssen nicht sämtliche Eingriffswirkungen der Handlungsform Verwaltungsakt in den Blick genommen werden (dazu etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 15. März 1988 - 10 A 14/87 - NVwZ 1989, 880; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O. Rn. 25 ff. zu § 35 VwVfG; Knack/Henneke, a.a.O. Rn. 40 vor § 35 VwVfG; Druschel, Die Verwaltungsaktbefugnis, Diss. Halle-Wittenberg 1999, S. 30 ff.); es genügt der Vergleich mit der alternativen Leistungsklage.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.1989 - 10 S 2252/89

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde - Leistungsbescheid und Umdeutung

    Dient der Leistungsbescheid unabhängig von seinem materiell-rechtlichen Regelungsgehalt als Titel und als Vollstreckungsgrundlage, so unterliegt er schon um dieser Funktion willen als belastender Eingriff dem Vorbehalt des Gesetzes (vgl. das Senatsurteil vom 9.7.1985, VBlBW 1986, 22; OVG Lüneburg, Urt. v. 15.3.1988, NVwZ 1989, 880; vgl. auch BVerwG, Urteile v. 24.6.1966, BVerwGE 24, 225, und v. 29.11.1985, BVerwGE 72, 265).
  • VG Koblenz, 05.12.2011 - 4 K 564/11

    Kostenerstattungsbescheid betreffend die Straßenreinigung wegen ausgelaufener

    Wegen seiner Titelfunktion und der Vollstreckbarkeit ist einem Leistungsbescheid unabhängig von seiner materiell-rechtlichen Regelung eine den Adressaten belastende Rechtsfolge immanent, so dass der Verwaltungsakt grundsätzlich von der Geltung des Vorbehalts des Gesetzes nicht ausgenommen werden darf (vgl. OVG Lüneburg, 15.03.1988 - 10 A 14/87 -, NVwZ 1989, 880, 881 m.w.N .).

    Selbst wenn davon auszugehen ist, dass ein Anspruch eines Hoheitsträgers durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden darf, wenn dieser dem Betroffenen im Verhältnis hoheitlicher Überordnung gegenübersteht (vgl. aber auch diesbezüglich ablehnend OVG Lüneburg, 15.03.1988 - 10 A 14/87 -, NVwZ 1989, 880, 881 m.w.N), so reicht es nicht in jedem Falle aus, dass dieses Verhältnis ein allgemein subordinationsrechtliches Gepräge hat.

  • VG Hannover, 29.03.2017 - 13 A 171/14

    Bestechlichkeit; inhaltliche Bestimmtheit; Drittschadensliquidation; Korruption;

    Sieht er davon ab, wird die im Leistungsbescheid getroffene Festsetzung, selbst wenn sie rechtswidrig sein sollte, verbindlich und kann ohne gerichtliche Hilfe zwangsweise vollzogen werden (OVG Lüneburg, Urt. v. 15.03.1988 - 10 A 14/87 -, NVwZ 1989, S. 880 (881)).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1992 - 3 L 198/91

    Schadensersatzpflicht; Beamter; Verwaltungshandeln; Gesamtschuldnerische Haftung

    Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts, daß der Dienstherr grundsätzlich berechtigt ist, einen Vermögensschaden, der ihm durch die schuldhafte Dienstpflichtverletzung eines Beamten entstanden ist, durch Leistungsbescheid einzufordern (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. die zusammenfassende Darstellung in OVG Lüneburg, Urteil vom 15.03.1988 - 10 A 14/87 -, NVwZ 1989, 880, 881).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2007 - 1 L 68/06

    Verwaltungsaktsbefugnis im Rahmen der öffentlichen Trinkwasserversorgung

    Wenn man demnach davon ausgehen kann, dass ein Anspruch eines Hoheitsträgers durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden darf, wenn dieser dem Betroffenen im Verhältnis hoheitlicher Überordnung gegenübersteht (vgl. aber auch diesbezüglich ablehnend OVG Lüneburg, 15.03.1988 - 10 A 14/87 -, NVwZ 1989, 880, 881 m.w.N), so reicht es also nicht schon in jedem Falle aus, dass dieses Verhältnis ein allgemein subordinationsrechtliches Gepräge hat, denn dies rechtfertigt noch nicht den Schluss, dass das Überordnungsverhältnis sämtliche Einzelansprüche erfasst, die hieraus erwachsen.
  • OVG Niedersachsen, 19.06.1996 - 13 L 6935/95

    Beschädigung von Leih-Schulbüchern durch Schüler: Schadensersatz; Anstaltsrecht

    Soll diese behördliche Eingriffsmöglichkeit gegeben sein, muß dies deshalb ausdrücklich gesetzlich bestimmt sein (OVG Lüneburg, NVwZ 1989, 880; VGH Mannheim, NVwZ 1990, 388).
  • VGH Hessen, 15.02.1993 - 2 UE 96/90

    Kostenerstattungsanspruch des Straßenbaulastträgers gegenüber dem

    Jedenfalls bei dem hier gegebenen Sachverhalt darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß einem Leistungs- oder Erstattungsbescheid wegen seiner Titel- und Vollstreckungsfunktion - unabhängig von seiner materiellrechtlichen Regelung - eine den Adressaten belastende Rechtsfolge immanent ist, so daß er schon um dieser Funktion willen dem Vorbehalt des Gesetzes unterliegt (Beschluß des VGH Mannheim vom 29. Dezember 1989 - 10 S 2252/89 -, NVwZ 1990 S. 388, unter Hinweis auf die Urteile des OVG Lüneburg vom 15. März 1988 - 10 A 14/87 -, NVwZ 1989 S. 880, und des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 1985 - 8 C 105.83 -, BVerwGE 72, S. 265 ff.; a.A. Martens, Die Rechtsprechung zum Verwaltungsverfahrensrecht, NVwZ 1993 S. 27, 29 f.); denn soll der Leistungs- bzw. Erstattungsbescheid nicht bestandskräftig werden, muß der Adressat (gegebenenfalls nach Durchführung eines Widerspruchsverfahrens) Klage erheben.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.1993 - 3 L 19/93

    Versorgungsabgaben; Heranziehungsbescheid

    Dient der Leistungsbescheid unabhängig von seinem materiell-rechtlichen Regelungsgehalt als Titel und als Vollstreckungsgrundlage, so unterliegt er schon um dieser Funktion willen als belastender Eingriff dem Vorbehalt des Gesetzes (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 29.12.1989 - 10 S 2252/89 -, NVwZ 1990, 388 m.w.N.; OVG Lüneburg, Urteil vom 15.03.1988 - 10 A 14/87 -, NVwZ 1989, 880, 881).
  • VG Göttingen, 26.09.2000 - 4 A 4168/98
  • OVG Niedersachsen, 30.09.1991 - 13 L 7698/91

    Obdachlosenunterkunft

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