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   VGH Hessen, 20.08.2009 - 10 A 1799/08   

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VGH Hessen, 20.08.2009 - 10 A 1799/08 (https://dejure.org/2009,4140)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.08.2009 - 10 A 1799/08 (https://dejure.org/2009,4140)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. August 2009 - 10 A 1799/08 (https://dejure.org/2009,4140)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35a Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 8
    Eingliederungshilfe für Besuch einer Privatschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Übernahme von Aufwendungen für den Besuch einer Privatschule i.R.d. Eingliederungshilfe bei Kindern mit einer sekundären seelischen Störung; Notwendigkeit einer kausalen Auswirkung der sekundären seelischen Störung bzgl. einer gewissen Tiefe, Breite ...

  • Judicialis

    HSchG § 49; ; HSchG § 54 Abs. 1 Satz 1; ; SGB VIII § 10 Abs. 1; ; SGB VIII § 35a Abs. 1; ; SGB VIII § 36a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Übernahme von Aufwendungen für den Besuch einer Privatschule i.R.d. Eingliederungshilfe bei Kindern mit einer sekundären seelischen Störung; Notwendigkeit einer kausalen Auswirkung der sekundären seelischen Störung bzgl. einer gewissen Tiefe, Breite ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingliederungshilfe - Privatschulbesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 59
  • DÖV 2009, 963
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99

    Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2009 - 10 A 1799/08
    Dies ist beispielsweise bei einer auf Versagensängsten beruhenden Schulphobie, bei einer totalen Schul- und Lernverweigerung, bei einem Rückzug aus jedem sozialen Kontakt oder bei einer Vereinzelung in der Schule anzunehmen, nicht aber schon bei bloßen Schulproblemen und Schulängsten, die andere Kinder oder Jugendliche teilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2000 - 5 C 29.99 -, BVerwGE 112, 98, 105; Urteil vom 26. November 1998 - 5 C 38.97 -, FEVS 49, 487, 488 f.).

    Mit dem jugendhilferechtlichen Ziel der partnerschaftlichen Hilfe unter der Achtung familialer Autonomie und dem kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozess über jugendhilferechtliche Maßnahmen deckt es sich demnach nicht, das Jugendamt zum bloßen Kostenträger einer frei gewählten Hilfeleistung zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2008 - 5 B 130.07 -, JAmt 2008, 600; Urteil vom 28. September 2000 - 5 C 29.99 -, BVerwGE 112, 98, 103).

    Aber auch zuvor war in Rechtsprechung und Rechtslehre anerkannt, dass der Träger der Jugendhilfe bei selbst beschafften Maßnahmen nur dann zur Übernahme der Kosten verpflichtet sein konnte, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2000 - 5 C 29.99 -, BVerwGE 112, 98), die den jetzt in § 36a Abs. 3 SGB VIII bestimmten Voraussetzungen entsprechen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30. September 2008 -10 E 1836/08 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. März 2003 - 12 A 1193/01 -, FEVS 55, 86, 89; Fischer in: Schellhorn/Fischer/Mann, SGB VIII/KJHG, 3. Aufl. 2007, § 36a Rdnr. 4).

    Dies erforderte nicht nur, dass überhaupt ein Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII gestellt wurde, sondern dass er so rechtzeitig gestellt wurde, dass der Jugendhilfeträger zu pflichtgemäßer Prüfung sowohl der Anspruchsvoraussetzungen als auch möglicher Hilfemaßnahmen in der Lage war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2008 - 5 B 130.07 -, JAmt 2008, 600; Urteil vom 11. August 2005 - 5 C 18.04 -, BVerwGE 124, 83, 86; Urteil vom 28. September 2000 - 5 C 29.99 -, BVerwGE 112, 98; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. März 2003 - 12 A 1193/01 -, FEVS 55, 86, 89).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2003 - 12 A 1193/01

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs auf Erstattung von Kosten einer

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2009 - 10 A 1799/08
    Aber auch zuvor war in Rechtsprechung und Rechtslehre anerkannt, dass der Träger der Jugendhilfe bei selbst beschafften Maßnahmen nur dann zur Übernahme der Kosten verpflichtet sein konnte, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2000 - 5 C 29.99 -, BVerwGE 112, 98), die den jetzt in § 36a Abs. 3 SGB VIII bestimmten Voraussetzungen entsprechen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30. September 2008 -10 E 1836/08 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. März 2003 - 12 A 1193/01 -, FEVS 55, 86, 89; Fischer in: Schellhorn/Fischer/Mann, SGB VIII/KJHG, 3. Aufl. 2007, § 36a Rdnr. 4).

    Dies erforderte nicht nur, dass überhaupt ein Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII gestellt wurde, sondern dass er so rechtzeitig gestellt wurde, dass der Jugendhilfeträger zu pflichtgemäßer Prüfung sowohl der Anspruchsvoraussetzungen als auch möglicher Hilfemaßnahmen in der Lage war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2008 - 5 B 130.07 -, JAmt 2008, 600; Urteil vom 11. August 2005 - 5 C 18.04 -, BVerwGE 124, 83, 86; Urteil vom 28. September 2000 - 5 C 29.99 -, BVerwGE 112, 98; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. März 2003 - 12 A 1193/01 -, FEVS 55, 86, 89).

    Ob in Anbetracht dessen, dass dann, wenn eine selbst beschaffte Maßnahme sich in mehrere Abschnitte gliedert, für spätere Abschnitte eine Leistungspflicht der Jugendhilfeträgers bestehen kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. März 2003 - 12 A 1193/01 -, FEVS 55, 86), vorliegend eine Leistungsverpflichtung ab dem zweiten Halbjahr des Schuljahres 2004/2005 oder zumindest für das folgende Schuljahr 2005/2006 in Betracht zu ziehen wäre, kann daher gleichfalls dahinstehen; da die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe nach § 35a SGB VIII nicht vorgelegen haben, ist auch eine Leistungspflicht für diese Zeitabschnitte ausgeschlossen.

  • BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 130.07

    Vorherige Antragstellung als Voraussetzung für Leistungen der Jugendhilfe

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2009 - 10 A 1799/08
    Mit dem jugendhilferechtlichen Ziel der partnerschaftlichen Hilfe unter der Achtung familialer Autonomie und dem kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozess über jugendhilferechtliche Maßnahmen deckt es sich demnach nicht, das Jugendamt zum bloßen Kostenträger einer frei gewählten Hilfeleistung zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2008 - 5 B 130.07 -, JAmt 2008, 600; Urteil vom 28. September 2000 - 5 C 29.99 -, BVerwGE 112, 98, 103).

    Dies erforderte nicht nur, dass überhaupt ein Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII gestellt wurde, sondern dass er so rechtzeitig gestellt wurde, dass der Jugendhilfeträger zu pflichtgemäßer Prüfung sowohl der Anspruchsvoraussetzungen als auch möglicher Hilfemaßnahmen in der Lage war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2008 - 5 B 130.07 -, JAmt 2008, 600; Urteil vom 11. August 2005 - 5 C 18.04 -, BVerwGE 124, 83, 86; Urteil vom 28. September 2000 - 5 C 29.99 -, BVerwGE 112, 98; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. März 2003 - 12 A 1193/01 -, FEVS 55, 86, 89).

  • BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04

    Antrag als Erfordernis für jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2009 - 10 A 1799/08
    Dies erforderte nicht nur, dass überhaupt ein Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII gestellt wurde, sondern dass er so rechtzeitig gestellt wurde, dass der Jugendhilfeträger zu pflichtgemäßer Prüfung sowohl der Anspruchsvoraussetzungen als auch möglicher Hilfemaßnahmen in der Lage war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2008 - 5 B 130.07 -, JAmt 2008, 600; Urteil vom 11. August 2005 - 5 C 18.04 -, BVerwGE 124, 83, 86; Urteil vom 28. September 2000 - 5 C 29.99 -, BVerwGE 112, 98; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. März 2003 - 12 A 1193/01 -, FEVS 55, 86, 89).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2007 - 7 E 10212/07

    Eingliederungshilfe in Form einer Legasthenietherapie

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2009 - 10 A 1799/08
    Bei diesen Störungen ist eine Abweichung von dem für das Lebensalter typischen Zustand der seelischen Gesundheit vielmehr nur zu bejahen, wenn es als Sekundärfolge von ADHS und LRS zu einer seelischen Störung kommt, so dass deshalb die seelische Gesundheit des Kindes oder Jugendlichen länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. März 2007 - 7 E 10212/07 -, FEVS 58, 477, 478; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 12 A 1472/05 - Hess. VGH, Urteil vom 8. September 2005 - 10 UE 1647/04 -, JAmt 2006, 37; Vondung in: LPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 35a Rdnr. 7).
  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 38.97

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2009 - 10 A 1799/08
    Dies ist beispielsweise bei einer auf Versagensängsten beruhenden Schulphobie, bei einer totalen Schul- und Lernverweigerung, bei einem Rückzug aus jedem sozialen Kontakt oder bei einer Vereinzelung in der Schule anzunehmen, nicht aber schon bei bloßen Schulproblemen und Schulängsten, die andere Kinder oder Jugendliche teilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2000 - 5 C 29.99 -, BVerwGE 112, 98, 105; Urteil vom 26. November 1998 - 5 C 38.97 -, FEVS 49, 487, 488 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - 12 A 1472/05

    Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten für die

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2009 - 10 A 1799/08
    Bei diesen Störungen ist eine Abweichung von dem für das Lebensalter typischen Zustand der seelischen Gesundheit vielmehr nur zu bejahen, wenn es als Sekundärfolge von ADHS und LRS zu einer seelischen Störung kommt, so dass deshalb die seelische Gesundheit des Kindes oder Jugendlichen länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. März 2007 - 7 E 10212/07 -, FEVS 58, 477, 478; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 12 A 1472/05 - Hess. VGH, Urteil vom 8. September 2005 - 10 UE 1647/04 -, JAmt 2006, 37; Vondung in: LPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 35a Rdnr. 7).
  • VGH Hessen, 08.09.2005 - 10 UE 1647/04
    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2009 - 10 A 1799/08
    Bei diesen Störungen ist eine Abweichung von dem für das Lebensalter typischen Zustand der seelischen Gesundheit vielmehr nur zu bejahen, wenn es als Sekundärfolge von ADHS und LRS zu einer seelischen Störung kommt, so dass deshalb die seelische Gesundheit des Kindes oder Jugendlichen länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. März 2007 - 7 E 10212/07 -, FEVS 58, 477, 478; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 12 A 1472/05 - Hess. VGH, Urteil vom 8. September 2005 - 10 UE 1647/04 -, JAmt 2006, 37; Vondung in: LPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 35a Rdnr. 7).
  • VG Stuttgart, 26.07.2011 - 7 K 4112/09

    Frage der Übernahme der Schulkosten für Privatschule wegen seelischer Behinderung

    Nach der ständigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, der auch die Kammer folgt, kommt die Übernahme von Kosten für den Besuch einer Privatschule im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII nur in Betracht, wenn eine angemessene (nicht optimale) Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht auch unter Heranziehung unterstützender Maßnahmen nicht zu erlangen ist (vgl. etwa Hess. VGH, Urteil vom 20.08.2009, - 10 A 1799/08 - und Beschluss vom 22.02.2005 - 10 ZU 336/04 -, jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 12 A 659/11

    Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach Maßgabe des § 35a

    vgl. BVerwG, Urteile vom 11. August 2005 - 5 C 18.04 -, BVerwGE 124, 83, juris; vom 28. September 2000 - 5 C 29.99 -, BVerwGE 112, 98, juris; vom 26. November 1998 - 5 C 38.97 -, FEVS 49, 487, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. März 2007 - 7 E 10212/07 -, FEVS 58, 477, juris; HessVGH, Urteil vom 20. August 2009 - 10 A 1799/08 -, NVwZ-RR 2010, 59, juris; OVG NRW, Beschluss vom 15. Juli 2011 - 12 A 1168/11 -, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - 12 B 1190/13

    Stadt Wesseling muss Kosten für den Besuch einer Privatschule im Fall eines

    vgl. HessVGH, Urteil vom 20. August 2009 - 10 A 1799/08 -, NVwZ-RR 2010, 59, juris.
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