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   VGH Hessen, 20.12.2016 - 10 A 1895/15   

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https://dejure.org/2016,54742
VGH Hessen, 20.12.2016 - 10 A 1895/15 (https://dejure.org/2016,54742)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.12.2016 - 10 A 1895/15 (https://dejure.org/2016,54742)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Dezember 2016 - 10 A 1895/15 (https://dejure.org/2016,54742)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch einer behinderten alleinerziehenden Mutter auf Unterstützung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2013 - 12 B 423/13

    Gewährung von Unterstützungsleistungen nach § 20 SGB VIII

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2016 - 10 A 1895/15
    Die Hilfeform des § 20 SGB VIII ist in einer derartigen Situation ungeeignet, weil das Ziel, dem Kind seinen familiären Erziehungs- und Versorgungsbereich zu erhalten, bis der "Störfall" überwunden und die Eltern wieder in der Lage sind, diese Aufgabe selbst zu übernehmen, tatsächlich nicht mehr erreichbar oder zumindest auf Dauer nicht absehbar ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 12 B 423/13 - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 9 SO 26/11 - juris; Kunkel, in: LPK-SGB VIII, 5. Aufl., § 20, Rn. 6).

    Die von der Klägerin begehrte und benötigte Unterstützung bei denjenigen tatsächlichen Verrichtungen, die sie wegen ihrer Behinderung und der Notwendigkeit, außer Haus einen Rollstuhl benutzen zu müssen, ihrer Tochter aus eigener Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise nicht zukommen lassen kann (Abholen von der Schule, Begleitung bei Freizeitaktivitäten, Arztbesuchen, Einkäufen von Kleidung und Schulartikeln, körperlich belastenden Haushaltstätigkeiten), vermag - entgegen der vom Verwaltungsgericht insofern vertretenen Auffassung - keinen erzieherischen Bedarf im Sinne des § 27 Abs. 1 SGB VIII zu begründen, weil die hieraus resultierenden Defizite keine Folge eines erzieherischen Handelns oder Nichthandelns der Klägerin - also keine Folge defizitärer pädagogischer Einwirkungen der Klägerin auf ihre Tochter - sind (a. A. insoweit: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Mai 2013, a. a. O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 9 SO 26/11

    Sozialhilfe

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2016 - 10 A 1895/15
    Die Hilfeform des § 20 SGB VIII ist in einer derartigen Situation ungeeignet, weil das Ziel, dem Kind seinen familiären Erziehungs- und Versorgungsbereich zu erhalten, bis der "Störfall" überwunden und die Eltern wieder in der Lage sind, diese Aufgabe selbst zu übernehmen, tatsächlich nicht mehr erreichbar oder zumindest auf Dauer nicht absehbar ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 12 B 423/13 - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 9 SO 26/11 - juris; Kunkel, in: LPK-SGB VIII, 5. Aufl., § 20, Rn. 6).

    Aufgrund der bestehenden behinderungsbedingten Bedarfslage der Klägerin kommt - was hier keiner abschließenden Vertiefung bedarf - ein Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe gemäß §§ 53 ff. SGB XII zumindest dem Grunde nach durchaus in Betracht; denn einem behinderten Elternteil, das körperlich nicht dazu in der Lage ist, sein Kind im erforderlichen Umfang ohne die Hilfe einer dritten Person zu versorgen, kann ein Anspruch auf eine Hilfsperson im Haushalt im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII zustehen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Februar 2012, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 9 S 2633/03

    Hilfe zur Erziehung nur bei objektivem Ausfall der Erziehungsleistung der Eltern

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2016 - 10 A 1895/15
    Dies zugrunde gelegt ist Hilfe zur Erziehung stets nur eine bei einem erzieherischen Bedarf die elterliche Erziehung ergänzende und unterstützende, diese notfalls auch ersetzende Hilfe (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2014 - 5 C 32.13 - BVerwGE 151, 44; Urteil vom 12. Juli 2005 - 5 B 56.05 - Jamt 2005, 524; Bay. VGH, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 12 C 16.1162 - juris; VGH Baden-Württemberg., Urteil vom 6. April 2005 - 9 S 2633/03 - juris: Stähr, in: Hauck/Haines, SGB VIII, § 27 Rn. 21; Schmid-Obkirchner, in: Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl., § 27 Rn. 23ff.).
  • BVerwG, 12.07.2005 - 5 B 56.05

    Anspruch eines Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2016 - 10 A 1895/15
    Dies zugrunde gelegt ist Hilfe zur Erziehung stets nur eine bei einem erzieherischen Bedarf die elterliche Erziehung ergänzende und unterstützende, diese notfalls auch ersetzende Hilfe (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2014 - 5 C 32.13 - BVerwGE 151, 44; Urteil vom 12. Juli 2005 - 5 B 56.05 - Jamt 2005, 524; Bay. VGH, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 12 C 16.1162 - juris; VGH Baden-Württemberg., Urteil vom 6. April 2005 - 9 S 2633/03 - juris: Stähr, in: Hauck/Haines, SGB VIII, § 27 Rn. 21; Schmid-Obkirchner, in: Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl., § 27 Rn. 23ff.).
  • BVerwG, 09.12.2014 - 5 C 32.13

    Aufwendungen; Aufwendungsersatz; Aufwendungsübernahme; Einschätzungsspielraum;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2016 - 10 A 1895/15
    Dies zugrunde gelegt ist Hilfe zur Erziehung stets nur eine bei einem erzieherischen Bedarf die elterliche Erziehung ergänzende und unterstützende, diese notfalls auch ersetzende Hilfe (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2014 - 5 C 32.13 - BVerwGE 151, 44; Urteil vom 12. Juli 2005 - 5 B 56.05 - Jamt 2005, 524; Bay. VGH, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 12 C 16.1162 - juris; VGH Baden-Württemberg., Urteil vom 6. April 2005 - 9 S 2633/03 - juris: Stähr, in: Hauck/Haines, SGB VIII, § 27 Rn. 21; Schmid-Obkirchner, in: Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl., § 27 Rn. 23ff.).
  • VGH Bayern, 30.06.2016 - 12 C 16.1162

    Prozesskostenhilfe: Gewährung von Vollzeitpflege für eigenen Sohn durch dessen

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2016 - 10 A 1895/15
    Dies zugrunde gelegt ist Hilfe zur Erziehung stets nur eine bei einem erzieherischen Bedarf die elterliche Erziehung ergänzende und unterstützende, diese notfalls auch ersetzende Hilfe (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2014 - 5 C 32.13 - BVerwGE 151, 44; Urteil vom 12. Juli 2005 - 5 B 56.05 - Jamt 2005, 524; Bay. VGH, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 12 C 16.1162 - juris; VGH Baden-Württemberg., Urteil vom 6. April 2005 - 9 S 2633/03 - juris: Stähr, in: Hauck/Haines, SGB VIII, § 27 Rn. 21; Schmid-Obkirchner, in: Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl., § 27 Rn. 23ff.).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2019 - 10 LA 321/18

    Erzieherischer Bedarf; Erziehungsfähigkeit; Hilfe in Notsituationen; Hilfe zur

    Ein erzieherischer Bedarf, der die wesentliche Leistungsvoraussetzung der Hilfe zur Erziehung ist (BVerwG, Beschluss vom 12.07.2005 - 5 B 56.05 -, juris Rn. 5), ist dagegen nur dann gegeben, wenn eine Defizitsituation besteht, bei der infolge erzieherischem Handelns bzw. Nichthandelns der Eltern eine Fehlentwicklung bzw. ein Rückstand oder Stillstand der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes eingetreten ist oder droht (vgl. VGH Hessen, Urteil vom 20.12.2016 - 10 A 1895/15 - juris Rn. 32; Schmid-Obkirchner in Wiesner, SGB VIII, 5. Auflage 2015, § 27 Rn. 23).

    Den Klägern ist wegen der körperlichen Einschränkungen der Klägerin und der beruflichen Verpflichtungen des Klägers die Erziehungsfähigkeit auch nicht teilweise abzusprechen und ein damit korrespondierender, erzieherisch-pädagogisch zu deckender Bedarf anzunehmen (vgl. VGH Hessen, Urteil vom 20.12.2016 - 10 A 1895/15 - juris Rn. 33 zur Frage des Vorliegens eines erzieherischen Bedarfs bei einem alleinerziehenden körperlich eingeschränkten Elternteil).

  • VG Würzburg, 10.12.2020 - W 3 E 20.1819

    Keine vorläufige Kostenübernahme für eine Elternassistenz bei Inanspruchnahme des

    Die Vorschrift erfasst schon nach dem Wortlaut nicht die Fälle, in denen der ausfallende Elternteil zu keinem Zeitpunkt die Betreuung und Versorgung seines Kindes ohne fremde Hilfe sicherstellen konnte und wird sicherstellen können (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 13.9.2019 - 10 LA 321/18 - juris Rn. 19; Hess. VGH, U.v. 20.12.2016 - 10 A 1895/15 - juris Rn. 29; VG Minden, B.v. 31.7.2009 - 6 L 382/09 - juris Rn. 35 ff. m.w.N.; B.v. 20.10.2009 - 6 L 493/09 - juris Rn. 9; U.v. 25.6.2010 - 6 K 1776/09 - juris Rn. 32; LSG, U.v. 23.2.2012m - L 9 SO 26/11 - juris Rn. 64; Struck in Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl. 2015, § 20 Rn. 8; Kunkel/Kepert in Kunkel/Kepert/Pattar, LPK-SGB VIII, 7. Aufl. 2018, § 20, Rn. 6, 16).

    Voraussetzung ist demnach ein mit den Mitteln der Jugendhilfe zu behebendes Erziehungsdefizit des sorgeberechtigten Elternteils (vgl. BVerwG, U.v. 9.12.2014 - 5 C 32.13 - juris Rn. 15; B.v. 12.7.2005 - 5 B 56.05 - juris Rn. 5; Bay. VGH, B.v. 30.6.2016 - 12 C 16.1162 - juris Rn. 22 f.; OVG Lüneburg, B.v. 13.9.2019 - 10 LA 321/18 - juris Rn. 15; Hess. VGH, U.v. 20.12.2016 - 10 A 1895/15 - juris Rn. 32; Tammen/Trenczek in Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, 8. Aufl. 2019, § 27, Rn. 6 ff.; Kunkel/Kepert in Kunkel/Kepert/Pattar, LPK-SGB VIII, 7. Aufl. 2018, § 27, Rn. 2).

  • SG München, 26.04.2023 - S 48 SO 109/23

    Anspruch auf einfachen Elternassistenz bei Abwesenheit des Elternteils während

    Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27 ff SGB VIII kann dagegen nur dann geleistet werden, wenn bei einem erzieherischen Bedarf die elterliche Erziehung ergänzt, unterstützt oder ersetzt werden muss, nicht aber, wie hier, bei Mangelsituationen im Betreuungs- und Versorgungsbereich (siehe Hessischer Verwaltungsgerichtshof - VGH, Urteil vom 20.12.2016, 10 A 1895/15, in: juris).
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