Rechtsprechung
VG Hannover, 14.07.2014 - 10 A 226/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- zvr-online.com
Art. 8 Abs. 1 GG, § 12 VersG Nds.
"Einsatz von Mastkameras auf Versammlungen" - openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Schutz der Grundrechtsbetätigung gegenüber vorbeugender polizeilicher Gefahrenabwehr gestärkt
- lawblog.de (Kurzinformation)
Mastkamera muss eingefahren bleiben
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bereithalten einer Beobachtungskamera bei einer Versammlung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mastkameras zur Beobachtung von Demonstrationen und Versammlungen
- lto.de (Kurzinformation)
Bildaufnahmen bei Demo - Polizei benötigt Grund für Kameraeinsatz
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schutz der Grundrechtsbetätigung gegenüber vorbeugender polizeilicher Gefahrenabwehr gestärkt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Videokamera-Beobachtung einer Demo durch Polizei nur bei konkretem Anlass
- haufe.de (Kurzinformation)
Polizei darf nur bei konkreter Gefahr filmen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Ausgefahrene Polizeikamera bei Demo verletzt Versammlungsfreiheit
- juraforum.de (Kurzinformation)
Ausgefahrene Polizeikamera bei Demo verletzt Versammlungsfreiheit
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Polizei darf bei Versammlungen ohne konkreten Anlass keine Beobachtungskameras einsetzen - Grundloses Bereithalten einer ausgefahrenen Beobachtungskamera verletzt die Versammlungsfreiheit
- niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Darf die Polizei bei Kundgebungen eine sogenannte Mastkamera einsatzbereit vorhalten?
Verfahrensgang
- VG Hannover, 14.07.2014 - 10 A 226/13
- OVG Niedersachsen, 24.09.2015 - 11 LC 215/14
Wird zitiert von ... (2)
- VG Hannover, 09.06.2016 - 10 A 4629/11
Umfang der erlaubten Videoüberwachung im öffentlichen Raum durch die Polizei in …
In diesem Sinne hatte die Kammer bereits in dem Verfahren 10 A 226/13, das das Vorhalten einer Mastkamera zur Beobachtung einer Versammlung zum Gegenstand hatte, mit Urteil vom 14. Juli 2014 festgestellt, dass jedenfalls in den Fällen, in denen (für Versammlungsteilnehmer) nicht ersichtlich ist, ob eine (teil-)ausgefahrene Kamera in Betrieb genommen war oder nicht, unabhängig vom tatsächlichen Einsatz der Kamera das Gefühl entstehen kann, beobachtet und gefilmt zu werden, und Personen potenziell von der Ausübung ihres Versammlungsrechts abgehalten werden, weil sie nicht übersehen konnten, ob ihnen daraus Risiken entstehen. - VG Gelsenkirchen, 24.11.2020 - 14 K 5442/18
Videografie, Kamerabeobachtung, Videoaufzeichnung, Versammlung, Nichtstörer, …
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. November 2010 - 5 A 2288/09 - OVG Lüneburg, Urteil vom 24. September 2015 - 11 LC 215/14 - vgl. auch VG Leipzig, Urteil vom 17. Juni 2016 - 1 K 259/12 - und VG Hannover, Urteil vom 14. Kuli 2014 - 10 A 226/13 - sämtlich juris.