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   VG Hannover, 19.05.2014 - 10 A 2881/11   

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https://dejure.org/2014,18098
VG Hannover, 19.05.2014 - 10 A 2881/11 (https://dejure.org/2014,18098)
VG Hannover, Entscheidung vom 19.05.2014 - 10 A 2881/11 (https://dejure.org/2014,18098)
VG Hannover, Entscheidung vom 19. Mai 2014 - 10 A 2881/11 (https://dejure.org/2014,18098)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Hannover, 19.05.2014 - 10 A 2881/11
    Unter "öffentlicher Ordnung" wird die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln verstanden, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.5.1985 - 1 BvR 233/81 - BVerfGE 69, 315, 352).

    Die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit hat nur dann zurückzutreten, wenn eine Güterabwägung unter Berücksichtigung der Bedeutung des Freiheitsrechts ergibt, dass dies zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter notwendig ist (BVerfGE 69, 315 (353)).

    Bei Eingriffen zum Schutz der Rechtspositionen Dritter sind die versammlungsrechtlichen Befugnisnormen stets im Lichte der Bedeutung der Versammlungsfreiheit auszulegen und Maßnahmen auf das zu beschränken, was zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter notwendig ist (BVerfGE 69, 315 (349); Dietel/ Gintzel/ Kniesel, VersR § 15 Rn. 81).

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2010 - 11 LA 298/10

    Rechtmäßigkeit einer Lärmschutzauflage für eine von einem Landesvorsitzenden der

    Auszug aus VG Hannover, 19.05.2014 - 10 A 2881/11
    Das Nds. Oberverwaltungsgericht hatte hierzu schon mit Beschluss vom 10. Oktober 2010 - 11 LA 298/10 - ausgeführt:.

    Eine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kommt der Rechtssache nicht zu, weil die Erforderlichkeit und der jeweils zulässige Inhalt versammlungsrechtlicher Beschränkungen nur anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden können (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom - 11 LA 298/10 -).

  • VG Stuttgart, 13.01.2006 - 5 K 496/06

    (Kein) generelles Mikrofonverbot bei Demonstration mit weniger als 50

    Auszug aus VG Hannover, 19.05.2014 - 10 A 2881/11
    Diese erkennbar schematische Betrachtungsweise lässt offensichtlich die konkreten Rahmenbedingungen und örtlichen Gegebenheiten, wie beispielsweise auftretenden Straßenlärm oder die Lärmentwicklung durch zu erwartende Gegendemonstranten, außer Betracht (vgl. auch VG Stuttgart, Beschl. v. 13.01.2006 - 5 K 496/06).

    Eine Ablenkung oder Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Passanten, ist nicht ohne weiteres erkennbar (ebenso VG Stuttgart, Beschl. v. 13.01.2006 - 5 K 496/06).".

  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus VG Hannover, 19.05.2014 - 10 A 2881/11
    Eine Divergenz in diesem Sinne ist nur gegeben, wenn das Gericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung eines Divergenzgerichts aufgestellten ebensolchen (d. h. abstrakten) Rechtssatz abweicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.7.1988 - BVerwG 1 B 44.88 -, juris; Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VG Hannover, 19.05.2014 - 10 A 2881/11
    Wie das BVerwG wiederholt entschieden hat (vgl. etwa für Feuerwehrsirenen: BVerwGE 79, 254 = NJW 1988, 2396 = NVwZ 1988, 918 L; sowie für das Glockenschlagen: BVerwG, NJW 1992, 2779 m. w. Nachw.), sind diese Bestimmungen auch auf Anlagen im Sinne des BImSchG, zu denen grundsätzlich auch Lautsprecher gehören (vgl. Jarass, BImSchG, 8. Aufl., § 3 Rdnr. 72, § 22 Rdnr. 10), anzuwenden, die gerade dazu bestimmt sind, eine möglichst hohe Lautstärke zu erzeugen und damit verbunden Aufmerksamkeit zu erregen.
  • BVerwG, 02.09.1996 - 4 B 152.96

    Immissionsschutzrecht - Läuten von Kirchenglocken, Maßgeblichkeit von Lautstärke

    Auszug aus VG Hannover, 19.05.2014 - 10 A 2881/11
    Hierfür wiederum können insbesondere die Maximalwerte der TA Lärm als Richtschnur dienen (vgl. BVerwG, NJW 1992, 2779; NVwZ 1997, 390 f.; Kutschweidt, in: Landmann/Rohmer, UmweltR, BImSchG, § 3 Rdnr. 20 h).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus VG Hannover, 19.05.2014 - 10 A 2881/11
    "Die Versammlungsfreiheit umfasst nicht nur das Recht, seine Meinung zu äußern, sondern schützt auch die damit bezweckte Wirkung auf andere (BVerfG, Urt. v. 15.01.1958 - 1 BvR 400/51 -, BVerfGE 7, 198, 210).
  • VG Hannover, 02.08.2011 - 10 B 2882/11

    Eilantrag gegen versammlungsrechtliche Beschränkungen bleibt ohne Erfolg

    Auszug aus VG Hannover, 19.05.2014 - 10 A 2881/11
    Den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hat die Kammer mit Beschluss vom 2. August 2011 - 10 B 2882/11 - abgelehnt.
  • VG Hannover, 12.08.2010 - 10 B 3412/10

    Verhältnismäßigkeit eines Versammlungsverbots infolge der Ankündigung

    Auszug aus VG Hannover, 19.05.2014 - 10 A 2881/11
    Hinsichtlich des festgesetzten Richtwerts von 90 dB(A) verweise ich auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 12.8.2010 (Az. 10 B 3412/10 und 10 B 3503/10).".
  • VG Hannover, 12.08.2010 - 10 B 3503/10

    Verhältnismäßigkeit eines Versammlungsverbots infolge der Ankündigung

    Auszug aus VG Hannover, 19.05.2014 - 10 A 2881/11
    Hinsichtlich des festgesetzten Richtwerts von 90 dB(A) verweise ich auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 12.8.2010 (Az. 10 B 3412/10 und 10 B 3503/10).".
  • VG Würzburg, 02.02.2024 - W 5 S 24.209

    Versammlung, Bauernprotest, Verbot von Hupen als Kundgebungsmittel,

    Für Demonstrationen kann als unbestritten gelten, dass Meinungskundgebungen anlässlich von Versammlungen und Aufzügen nicht nur die Demonstrationsteilnehmer selbst erreichen sollen, sondern dass es gerade auch Aufgabe der Demonstration ist, auf das Anliegen aufmerksam zu machen; den Demonstranten muss deshalb vor allem erlaubt sein, zufällig Vorübergehende anzusprechen (VG Hannover, U.v. 19.5.2014 - 10 A 2881/11 - juris m.w.N.).
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