Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - 10 A 3138/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7506
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - 10 A 3138/02 (https://dejure.org/2005,7506)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.08.2005 - 10 A 3138/02 (https://dejure.org/2005,7506)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. August 2005 - 10 A 3138/02 (https://dejure.org/2005,7506)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7506) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung einer erdrückenden Wirkung eines Gebäudes auf ein Nachbargrundstück anhand des Merkmals der übermächtigen Größe des dominierenden Gebäudes; Einmauerungseffekt eines Bauwerks auf ein Grundstück; Fristbeginn für eine Rechtsmitteleinlegung gegen eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 A 11.99

    Außenwohnbereich; Schallschutz; Verwirkung; Präklusion; ortsübliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - 10 A 3138/02
    Zur formellen Verwirkung: BVerwG, Urteil vom 10. August 2000 - 4 A 11.99 -, NVwZ 2001, 206; Reidt, in: Gelzer / Bracher / Reidt, Bauplanungsrecht, 7. Aufl. 2004, Rz. 1898 m.w.N.
  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - 10 A 3138/02
    BVerwG, Beschluss vom 10. August 1993 - 4 NB 2.93 -, BRS 55 Nr. 11; Urteil vom 16. Dezember 1999 - 4 CN 7.98 -, BRS 62 Nr. 44.
  • BVerwG, 10.08.1993 - 4 NB 2.93

    "Zaunwerte" als Immissionsgrenzwerte unzulässig?

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - 10 A 3138/02
    BVerwG, Beschluss vom 10. August 1993 - 4 NB 2.93 -, BRS 55 Nr. 11; Urteil vom 16. Dezember 1999 - 4 CN 7.98 -, BRS 62 Nr. 44.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.1991 - 11 B 2890/91

    Baurecht; Hallenwand; Grundstücksmauer; Grenzabstand; Nachbarschutz; Gebot der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - 10 A 3138/02
    So der Fall des OVG Lüneburg, Urteil vom 11. April 1997 - 1 L 7286/95 -, BRS 59 Nr. 164 - vergleichbar OVG NRW, Beschluss vom 22. November 1991 - 11 B 2890/91 - mit einer Einfassung des betroffenen, nur 15 m breiten Grundstücks auf zwei Seiten in Längen zwischen 42, 5 m und 75 m bei Grenzabständen von jeweils nur 3 m.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2005 - 10 A 3664/03

    Keine Verwirkung von Nachbarrechten durch Zeitablauf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - 10 A 3138/02
    vgl. zuletzt OVG NRW, Beschluss vom 10. Juni 2005 - 10 A 3664/03 -, m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2001 - 7 B 834/01

    Anforderungen an einenVerstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - 10 A 3138/02
    vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 19. Juli 2001 - 7 B 834/01 -: mehr als 80 Fenster eines Bürogebäudes in einer Länge von 50 m und zweireihig angeordnet bei einem Grenzabstand des Gebäudes von etwa 5 m.
  • OVG Niedersachsen, 14.04.1997 - 1 L 7286/95

    Gewerbliche Bebauung; Erdrückende Wirkung; Abstandsrecht; Offene Bauweise

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - 10 A 3138/02
    So der Fall des OVG Lüneburg, Urteil vom 11. April 1997 - 1 L 7286/95 -, BRS 59 Nr. 164 - vergleichbar OVG NRW, Beschluss vom 22. November 1991 - 11 B 2890/91 - mit einer Einfassung des betroffenen, nur 15 m breiten Grundstücks auf zwei Seiten in Längen zwischen 42, 5 m und 75 m bei Grenzabständen von jeweils nur 3 m.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2015 - 8 S 1914/14

    Sicherung einer planungsrechtlich zulässigen Grenzbebauung

    Eine rücksichtslose erdrückende Wirkung nimmt die Rechtsprechung an, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls - und gegebenenfalls trotz Wahrung der erforderlichen Abstandflächen - derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.08.1981 - 4 C 1.78 - BauR 1981, 354 und vom 23.05.1986 - 4 C 34.85 - BauR 1986, 542; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.08.2005 - 10 A 3138/02 -, juris Rn. 50, Beschlüsse vom 13.01.2006 - 10 B 971/05 -, juris Rn 5, und vom 18.02.2014 - 7 B 1416/13 - juris Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 29.07.2014 - 9 CS 14.709 - juris Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn die baulichen Dimensionen des "erdrückenden" Gebäudes aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles derart übermächtig sind, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird, vgl. OVG NRW, Urteil vom 29.8.2005 - 10 A 3138/02 -, juris, oder das Bauvorhaben das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, d.h. dort ein Gefühl des Eingemauertseins oder eine Gefängnishofsituation hervorruft.
  • VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17

    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise;

    Eine erdrückende Wirkung, wie von der Klägerin angesprochen, wird allein dann angenommen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls - und gegebenenfalls trotz Wahrung der erforderlichen Abstandsflächen - derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.08.1981 - 4 C 1.78 -, BauR 1981, 354; Urt. v. 23.05.1986 - 4 C 34.85 -, BauR 1986, 542; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.06.2015 - 8 S 1914/14 -, VBlBW 2016, 287; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29.08.2005 - 10 A 3138/02 -, ÖffBauR 2005, 143; Beschl. v. 13.01.2006 - 10 B 971/05 -, juris; Beschl. v. 18.02.2014 - 7 B 1416/13 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 29.07.2014 - 9 CS 14.709 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht