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   VG Hannover - 10 A 3410/10   

Anhängiges Verfahren
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VG Hannover - 10 A 3410/10 (https://dejure.org/9999,48288)
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Kurzfassungen/Presse


    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlung zu den Demonstrationen in Bad Nenndorf/Wincklerbad 2010

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Hannover - 10 A 3427/10 (anhängig)

    Verhandlung zu den Demonstrationen in Bad Nenndorf/Wincklerbad 2010

    Auszug aus VG Hannover - 10 A 3410/10
    Gegen diese Auflagen setzen sich beide Anmelder jeweils mit einer Klage zur Wehr (- 10 A 3427/10 - und - 10 A 3410/10 -).
  • VG Hannover, 21.12.2011 - 10 A 3507/10

    Aufrufeinheiten; Bad Nenndorf; Bereitschaftspolizei; DGB; Einsatzkräfte;

    Auszug aus VG Hannover - 10 A 3410/10
    Auch gegen diese Entscheidungen haben beide Veranstalter Klage erhoben (- 10 A 3502/10 - und - 10 A 3507/10 - ).
  • VG Hannover, 21.12.2011 - 10 A 3502/10

    Verbotsverfügungen der Demonstrationen in Bad Nenndorf/Wincklerbad 2010 waren

    Auszug aus VG Hannover - 10 A 3410/10
    Auch gegen diese Entscheidungen haben beide Veranstalter Klage erhoben (- 10 A 3502/10 - und - 10 A 3507/10 - ).
  • VG Hannover - 10 A 3427/10 (anhängig)

    Verhältnismäßigkeit eines Versammlungsverbots infolge der Ankündigung

    Gegen diese Auflagen setzen sich beide Anmelder jeweils mit einer Klage zur Wehr (- 10 A 3427/10 - und - 10 A 3410/10 -).
  • VG Hannover, 21.12.2011 - 10 A 3507/10
    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der in diesem und den Verfahren 10 A 3502/10, 10 A 3427/10 und 10 A 3410/10 vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten, der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg, der Polizeidirektion Göttingen und des Innenministeriums verwiesen.
  • VG Hannover, 12.08.2010 - 10 B 3503/10
    Gegen die Verkürzung der Aufzugsstrecke sowie vier weitere Auflagen hat der Antragsteller am 05.08.2010 Klage (10 A 3410/10) erhoben und zugleich um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht (10 B 3412/10).
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