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   OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 10 A 4.08   

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OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 10 A 4.08 (https://dejure.org/2009,6556)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.05.2009 - 10 A 4.08 (https://dejure.org/2009,6556)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 10 A 4.08 (https://dejure.org/2009,6556)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der Vorschriften über das Miteigentum nach Bruchteilen auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Eigentum gegenüber Dritten durch einen Bruchteilseigentümer; Bejahung einer Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren bei einer möglichen ...

  • Judicialis

    BauGB § 3 Abs. 2; ; BauGB § ... 3 Abs. 3; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 11; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 21; ; BauGB § 10 Abs. 2; ; BauGB § 10 Abs. 3 Satz 1; ; BauGB § 10 Abs. 3 Satz 4; ; BauGB § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BauGB § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; BauGB § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; BauGB § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; BauGB § 215 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 233 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 233 Abs. 1 Satz 2; ; BauGB § 233 Abs. 2 Satz 3; ; BauGB § 244 Abs. 1; ; BauGB § 244 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 47 Abs. 2 a; ; VwGO § 195 Abs. 7; ; BGB § 1011; ; GO § 5 Abs. 3 Satz 1; ; GO § 5 Abs. 4 Satz 1; ; GO § 5 Abs. 4 Satz 2; ; BekanntmV § 1 Abs. 1 Satz 1; ; BekanntmV § 1 Abs. 1 Satz 4; ; BekanntmV § 1 Abs. 4; ; BbgKVerf § 3 Abs. 4 Satz 1; ; BbgKVerf § 3 Abs. 4 Satz 3; ; BbgKVerf § 141 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen der Vorschriften über das Miteigentum nach Bruchteilen auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Eigentum gegenüber Dritten durch einen Bruchteilseigentümer; Bejahung einer Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren bei einer möglichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 10 A 4.08
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens ist dem Abwägungsgebot jedoch genügt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde im Widerstreit verschiedener Belange für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen Belangs entscheidet, wobei die Anforderungen des Abwägungsgebots sowohl für den Abwägungsvorgang als auch für das Abwägungsergebnis gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969, BVerwGE 34, 301, 309; Urteil vom 5. Juli 1974, BVerwGE 45, 309, 314, 315; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 18. Dezember 2007 - OVG 2 A 3.07 -, BauR 2006, 1089).
  • BVerwG, 21.02.1991 - 4 NB 16.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer öffentlichen Gründfläche bzw. einer Fläche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 10 A 4.08
    Da die Festsetzung einer öffentlichen Straßenverkehrsfläche im Bebauungsplan keine enteignungsrechtlichen Vorwirkungen entfaltet, waren nähere Feststellungen zur Zulässigkeit der Enteignung und der Entschädigungshöhe im Einzelnen nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 1998, NVwZ 1998, 845; Urteil vom 21. Februar 1991, BRS 52 Nr. 27).
  • OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 KN 194/02

    Wirksamkeit der Änderung eines Bebauungsplans; Verstoß eines Flächennutzungsplans

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 10 A 4.08
    Dies wäre bei einer Belassung oder Festsetzung nur einer privaten Verkehrsfläche und der damit verbundenen Beschränkung auf einen bestimmten oder zumindest bestimmbaren Benutzerkreis nicht möglich gewesen (vgl hierzu NdsOVG, Urteil vom 29. April 2004, 1 KN 194/02 - zit. n. juris; VGH BW, Urteil vom 27. Oktober 1994, BRS 56 Nr. 23), zumal nicht mit dem Einverständnis der Miteigentümer zu rechnen war, den Durchgangsverkehr zu dulden, wie das vorliegende Normenkontrollverfahren zeigt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 10 A 7.08

    Normenkontrollverfahren: Außenbereichssatzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 10 A 4.08
    Aufgrund der vorgenannten formellen Mängel ist der Bebauungsplan "A_____" aus mehreren Gründen unwirksam und der Senat wäre befugt, davon abzusehen, diesen auf etwaige weitere Mängel hin zu prüfen (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 12. Mai 2009 - OVG 10 A 7.08 - S. 16; OVG Bbg, Urteil vom 25. Mai 2005 - 3 D 62/01.NE, S. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2007 - 10 A 3.06

    Ausfertigung eines aus mehreren Bestandteilen bestehenden Regionalplans

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 10 A 4.08
    Das Unterbleiben einer Ausfertigung stellt einen Verstoß gegen ein verfassungsrechtliches Gültigkeitserfordernis und damit stets einen beachtlichen Mangel dar, auf den fachgesetzliche Unbeachtlichkeitsregelungen keine Anwendung finden können (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 25. Oktober 2007 - OVG 10 A 3.06 - UA S. 14, 15).
  • OVG Saarland, 12.03.2009 - 2 C 312/08

    Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung im einfachen Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 10 A 4.08
    Dieser Mangel kann nur durch Neuausfertigung und Neubekanntmachung geheilt werden (vgl OVG Saarlouis, Urteil vom 12. März 2009 - 2 C 312/08 - zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 10 A 4.08
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens ist dem Abwägungsgebot jedoch genügt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde im Widerstreit verschiedener Belange für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen Belangs entscheidet, wobei die Anforderungen des Abwägungsgebots sowohl für den Abwägungsvorgang als auch für das Abwägungsergebnis gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969, BVerwGE 34, 301, 309; Urteil vom 5. Juli 1974, BVerwGE 45, 309, 314, 315; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 18. Dezember 2007 - OVG 2 A 3.07 -, BauR 2006, 1089).
  • BVerwG, 11.03.1998 - 4 BN 6.98

    Bebauungsplan; Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche; Abwägungsgebot;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 10 A 4.08
    Da die Festsetzung einer öffentlichen Straßenverkehrsfläche im Bebauungsplan keine enteignungsrechtlichen Vorwirkungen entfaltet, waren nähere Feststellungen zur Zulässigkeit der Enteignung und der Entschädigungshöhe im Einzelnen nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 1998, NVwZ 1998, 845; Urteil vom 21. Februar 1991, BRS 52 Nr. 27).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07

    Abwägung seitens der Senatsverwaltung muss vor Zustimmung des Abgeordnetenhauses

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 10 A 4.08
    In den Fällen, in denen eine Geltendmachungsfrist für formelle Mängel noch nicht abgelaufen ist, sind diese jedoch zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats noch von Amts wegen zu prüfen und zu beachten (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 1.07 -, UA S. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - 2 A 3.07

    Bebauungsplan für das "Spreedreieck" unwirksam

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 10 A 4.08
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens ist dem Abwägungsgebot jedoch genügt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde im Widerstreit verschiedener Belange für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen Belangs entscheidet, wobei die Anforderungen des Abwägungsgebots sowohl für den Abwägungsvorgang als auch für das Abwägungsergebnis gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969, BVerwGE 34, 301, 309; Urteil vom 5. Juli 1974, BVerwGE 45, 309, 314, 315; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 18. Dezember 2007 - OVG 2 A 3.07 -, BauR 2006, 1089).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 7.08

    Bebauungsplan; Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 8 S 2223/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Festsetzung privater Verkehrsflächen

  • BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91

    Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2009 - 10 A 6.07

    Normenkontrolle; schriftliche Entscheidung; Mitwirkung der ehrenamtlichen

    Die Beurkundungsfunktion der Ausfertigung verlangt zudem, dass sie zeitnah nach dem Satzungsbeschluss erfolgt (OVG Bln-Bbg, Urteil vom 15. Februar 2007, BRS 71 Nr. 118) und dass dieser Beurkundungsakt auch nicht erst nach der Bekanntmachung erfolgt, weil damit der Zweck verfehlt wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1998, BRS 60 Nr. 41; OVG Bln-Bbg, Urteile vom 12. Mai 2009 - OVG 10 A 4.08 - UA S. 12 und - OVG 10 A 7.08 - UA S. 13).

    In den Fällen, in denen eine Geltendmachungsfrist für formelle Mängel noch nicht abgelaufen ist, sind diese jedoch zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats noch von Amts wegen zu prüfen und zu beachten (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteile vom 12. Mai 2009 - OVG 10 A 4.08 - S. 14 und - OVG 10 A 7.08 - S. 15; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 1.07 -, UA S. 9).

    Aufgrund der vorgenannten formellen Mängel ist der Bebauungsplan "A_____" aus mehreren Gründen unwirksam und der Senat ist befugt, davon abzusehen, diesen auf etwaige weitere Mängel hin zu prüfen (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteile vom 12. Mai 2009 - OVG 10 A 7.08 - S. 16, - OVG 10 A 4.08 - S. 14; OVG Bbg, Urteil vom 25. Mai 2005 - 3 D 62/01.NE, S. 15).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 2 A 3.15

    Normenkontrollantrag (unzulässig); Bebauungsplan;

    Dessen Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde ist im Amtsblatt für die Gemeinde W... vom 5. Februar 2011 vorsorglich erneut bekannt gemacht worden, nachdem der erstmals im Juni 2006 bekannt gemachte Bebauungsplan wegen eines formellen Fehlers durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Mai 2009 - OVG 10 A 4.08 - für unwirksam erklärt worden war und hinsichtlich der folgenden (zweiten) Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde W... vom 21. November 2009 Bedenken in Bezug auf die Bestimmtheit der ihr zu Grunde liegenden Bekanntmachungsanordnung vom 2. November 2009 bestanden hatten.

    Im Zeitpunkt der Einreichung des ersten Normenkontrollantrags am 18. Januar 2008 im Verfahren OVG 10 A 4.08 habe das Flurstück noch im Miteigentum der damaligen Antragsteller gestanden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Verfahrenstandes wird auf die hiesigen Verfahrensakten sowie die Verfahrensakten OVG 10 A 4.08 und 16.10 verwiesen, die vorgelegen haben und Gegenstand der Beratung und Entscheidung gewesen sind.

    Nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 12. Mai 2009 (OVG 10 A 4.08 -, UA S. 5) und den eigenen Angaben der Antragsteller stand das Flurstück 2... im Miteigentum von achtzehn Eigentümern, die sich mit schuldrechtlicher Wirkung bezüglich der Gemeinschaftsfläche eine Gemeinschaftsordnung gegeben haben (vgl. Vertrag des Notars P... vom 6. Oktober 1992 - UR-Nr. 7...-, IV).

    Dass die in der mündlichen Verhandlung im Verfahren OVG 10 A 4.08 am 12. Mai 2009 geäußerte Absicht der damaligen Antragsteller, sich um eine Umwandlung in eine Wohnungseigentümergemeinschaft bemühen zu wollen, seither rechtlich in Vollzug gesetzt worden ist, ist nicht substantiiert dargetan.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - 10 A 11.08

    Normenkontrolle; Klarstellungs- und Ergänzungssatzung; Präklusion;

    Die Ausfertigung muss deshalb vor der ortsüblichen Bekanntmachung erfolgen (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteile vom 26. Oktober 2010, a.a.O., juris RNr. 38, vom 10. August 2010, a.a.O., juris RNr. 39 und vom 12. Mai 2009, a.a.O., juris RNr. 40) und darüber hinaus zeitnah zu dieser (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 7. August 2009 - OVG 10 A 6.07 - ZMR 2010, 491, juris RNr. 40 m.w.N.).

    Das Unterbleiben einer Ausfertigung stellt einen Verstoß gegen ein verfassungsrechtliches Gültigkeitserfordernis und damit stets einen beachtlichen Mangel dar, auf den fachgesetzliche Unbeachtlichkeitsregelungen keine Anwendung finden können (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteile vom 12. Mai 2009 - OVG 10 A 4.08 -, juris RNr. 36 und vom 25. Oktober 2007 - OVG 10 A 3.06 - UA S. 14, 15).

  • VG Düsseldorf, 03.12.2010 - 25 K 4080/10

    Heranziehung eines Wohnungseigentümers zur Zahlung eines sanierungsbedingten

    Bei den Vorschriften der BekanntmVO handelt es sich nicht nur um bloße Ordnungsvorschriften, sondern um wesentliche Verfahrensvorschriften, deren Verletzung grundsätzlich die Ungültigkeit der Satzung zur Folge haben, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2009 - OVG 10 A 4.08 -.

    Dieser Mangel kann daher nur durch Neuausfertigung und Neubekanntmachung geheilt werden, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2009 - OVG 10 A 4.08 -.

    Da die Bekanntmachungsanordnung nicht nur eine notarielle Funktion, sondern Entscheidungscharakter hat - hierdurch wird u.a. festgelegt, zu welchem genauen Zeitpunkt die Satzung bekanntgemacht wird -, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2009 - OVG 10 A 4.08 -, kann auch dieser Mangel entsprechend der Regelung des § 7 Abs. 6 lit. b) Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nur durch Neuausfertigung und Neubekanntmachung geheilt werden.

  • VG Düsseldorf, 03.12.2010 - 25 K 3881/10

    Heranziehung zur Zahlung von sanierungsbedingten Ausgleichsbeträgen für

    Bei den Vorschriften der BekanntmVO handelt es sich nicht nur um bloße Ordnungsvorschriften, sondern um wesentliche Verfahrensvorschriften, deren Verletzung grundsätzlich die Ungültigkeit der Satzung zur Folge haben, 55 vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2009 - OVG 10 A 4.08 -.

    Dieser Mangel kann daher nur durch Neuausfertigung und Neubekanntmachung geheilt werden, 61 vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2009 - OVG 10 A 4.08 -.

    Da die Bekanntmachungsanordnung nicht nur eine notarielle Funktion, sondern Entscheidungscharakter hat - hierdurch wird u.a. festgelegt, zu welchem genauen Zeitpunkt die Satzung bekanntgemacht wird -, 63 vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2009 - OVG 10 A 4.08 -, 64.

  • VG Düsseldorf, 03.12.2010 - 25 K 4618/10

    Zahlung eines Ausgleichsbetrags durch einen Grundstückseigentümer an eine

    Bei den Vorschriften der BekanntmVO handelt es sich nicht nur um bloße Ordnungsvorschriften, sondern um wesentliche Verfahrensvorschriften, deren Verletzung grundsätzlich die Ungültigkeit der Satzung zur Folge haben, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2009 - OVG 10 A 4.08 -.

    Dieser Mangel kann daher nur durch Neuausfertigung und Neubekanntmachung geheilt werden, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2009 - OVG 10 A 4.08 -.

    Da die Bekanntmachungsanordnung nicht nur eine notarielle Funktion, sondern Entscheidungscharakter hat - hierdurch wird u.a. festgelegt, zu welchem genauen Zeitpunkt die Satzung bekanntgemacht wird -, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2009 - OVG 10 A 4.08 -, kann auch dieser Mangel entsprechend der Regelung des § 7 Abs. 6 lit. b) Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nur durch Neuausfertigung und Neubekanntmachung geheilt werden.

  • VG Cottbus, 18.08.2016 - 3 L 83/16

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Baugenehmigung

    Der Ausfertigungsfehler ist auch beachtlich (Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2009 - OVG 10 A 4.08-, juris Rn. 36; Urteil vom 10. Dezember 2008, - OVG 2 A 7.08 -, juris Rn. 29) und wurde nicht durch die am 6. November 2013 erfolgte nochmalige Ausfertigung geheilt.

    Die landesrechtlichen Vorschriften zur Beachtlichkeit und Unbeachtlichkeit von Verstößen gegen landesrechtliche Verfahrensvorschriften in § 3 Abs. 4 Satz 3 BbgKVerf i.V.m. § 141 Abs. 3 BbgKVerf bzw. ehemals § 5 Abs. 4 BbgGO beziehen sich nur auf Fehler bei der Bekanntmachung, nicht jedoch auf solche der fehlerhaften Ausfertigung und sind daher nicht einschlägig (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2009 - 10 A 4.08 - Urteil der Kammer vom 26. November 2014 - 3 K 1192/12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2012 - 2 D 49/10

    Durchführung eines Normenkontrollverfahrens gegen die Änderung eines

    vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. Mai 1987 - II ZR 211/86 -, BGHZ 101, 24 = NJW 1987, 3177 = juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2009 - OVG 10 A 4.08 -, juris Rn. 14 ff. (zur Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO); Pammler-Klein/Pammler, in: jurisPK-BGB, Band 3, 5. Auflage 2010, § 1008 Rn. 7.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 10 A 7.09

    Normenkontrolle; Entwicklungssatzung; Aufhebung einer Entwicklungsverordnung;

    In Normenkontrollverfahren ist die Antragsbefugnis wegen einer möglichen Eigentumsverletzung regelmäßig zu bejahen, wenn sich der Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks gegen eine planerische Festsetzung wendet, die unmittelbar sein Grundstück betrifft (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2002 - BVerwG 4 BN 2.02 -, BRS 65 Nr. 52, juris Rn. 4; Urteil des Senats vom 12. Mai 2009 - OVG 10 A 4.08 -, juris Rn. 15).
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