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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.1996 - 10 A 4174/92   

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https://dejure.org/1996,11418
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.1996 - 10 A 4174/92 (https://dejure.org/1996,11418)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.10.1996 - 10 A 4174/92 (https://dejure.org/1996,11418)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 10 A 4174/92 (https://dejure.org/1996,11418)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abstellraum; Untergeschoß einer Garage; Unterbringung des Heizöltanks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1997, 287
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 17.10.2019 - 24 U 146/18

    Grundstücksnachbarin haftet für Schäden an zwei Ferraris

    Indes stellt der vorliegende Holzunterstand, der als Festbrennstofflager bestimmt ist und damit ein zur Aufnahme des Brennholzes bestimmter Raum ist, keinen Abstellraum im Sinne von § 6 Abs. 11 BauO NRW dar (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 10 A 4174/92 - zitiert nach juris; Boeddinghaus/Hahn/Schulte u.a., in: Boeddinghaus/Hahn/Schulte u.a., Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, 53. Update Juni 2019, 3. Bauordnungsrecht Rn. 287; Boeddinghaus/Hahn/Schulte u.a., in: Boeddinghaus/Hahn/Schulte u.a., Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, 53. Update Juni 2019, 11.1.2 Abstellräume; Buntenbroich/Voß, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, § 6 BauO NRW Rn. 93).

    Die Nutzung des Raumes muss ausschließlich in dem Abstellen der Gegenstände liegen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 10 A 4174/92 - zitiert nach juris; Boeddinghaus/Hahn/Schulte u.a., in: Boeddinghaus/Hahn/Schulte u.a., Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, 53. Update Juni 2019, 11.1.2 Abstellräume).

    Diese engere Auslegung des Begriffs "Abstellraum" entspricht nicht nur dem üblichen Sinngehalt des Wortes, sondern auch dem Zweck der Regelung, die Abstandfläche von weiteren Nutzräumen frei zu halten, und ist vor dem Hintergrund, dass § 6 Abs. 11 Nr. 1 BauO NW eine Ausnahme von dem im Gesetz geregelten allgemeinen Abstandflächenerfordernis darstellt, geradezu geboten (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 10 A 4174/92 - zitiert nach juris).

    Ein Gebäude, das der Unterbringung dieser Anlage bzw. Teilen derselben dient, genießt nach dem Willen des Gesetzes keine Privilegierung, die eine Errichtung an der Grenze ohne eigene Abstandfläche zuließe (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 10 A 4174/92 - zitiert nach juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - 2 B 1263/20

    Fehlender Standsicherheitsnachweis begründet keine Nachbarrechtsverletzung!

    vgl. zum Ausnahmecharakter der Regelung: OVG NRW, Beschluss vom 22. Oktober 1996 - 10 A 4174/92 -, juris Rn. 9 ff.; Boeddinghaus/Hahn/.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2008 - 10 A 1096/08

    Einordnung einer Blechhütte nach der Qualität der abgestellten Gegenstände oder

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 10 A 4174/92 -, BRS 58 Nr. 108 m. w. N. (noch zu Abstellräumen nach altem Recht).
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