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   VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 6042/12   

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https://dejure.org/2013,25278
VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 6042/12 (https://dejure.org/2013,25278)
VG Hannover, Entscheidung vom 23.09.2013 - 10 A 6042/12 (https://dejure.org/2013,25278)
VG Hannover, Entscheidung vom 23. September 2013 - 10 A 6042/12 (https://dejure.org/2013,25278)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 BevStatG; § 5 BevStatG; § 6 BevStatG
    Anspruch einer Gemeinde gegenüber der Landesbehörde für Statistik auf Berichtigung von Fehlern in einer Bundesstatistik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Gemeinde gegenüber der Landesbehörde für Statistik auf Berichtigung von Fehlern in einer Bundesstatistik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Samtgemeinde klagt gegen das Land auf rückwirkende Korrektur der amtlichen Einwohnerstatistik

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klage der Samtgemeinde Altes Amt Lemförde auf Korrektur der amtlichen Bevölkerungsstatistik bleibt erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Korrektur der Bevölkerungsstatistik

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Anspruch einer Gemeinde auf Anpassung der Bevölkerungsfortschreibung an den Stand ihres Melderegisters

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage der Samtgemeinde Altes Amt Lemförde auf Korrektur der amtlichen Bevölkerungsstatistik bleibt erfolglos

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Cottbus, 27.06.2013 - 1 K 951/10

    Sonstiges

    Auszug aus VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 6042/12
    Denn solche Rechtsfolgen gehen materiell über eine bloße Reflexwirkung hinaus (aA.: VG Cottbus, Urteil vom 27.6.2013 - 1 K 951/10 -, juris Rn. 46); sie treten in der Regel auch ein, ohne dass die Richtigkeit der zugrundeliegenden statistischen Daten noch einmal geprüft würde.

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts Cottbus, dass der Anspruch an die Richtigkeit und Verlässlichkeit der amtlichen Statistik nur im allgemeinen öffentlichen Interesse bestehe und nicht wenigstens auch zugunsten einer aufgrund konkreter Daten der Statistik mittelbar betroffenen Gemeinde (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 27.6.2013 - a. a. O. -, Rn. 57), teilt die Kammer angesichts dessen nicht.

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 6042/12
    Denn er macht nicht lediglich einen allgemeinen Normenvollziehungsanspruch geltend, den ihm die Rechtsordnung verwehrt (vgl. BVerfG, Urteil vom 12.9.2012 - 2 BvE 6/12, 2 BvR 1390/12, 2 BvR 1421/12, 2 BvR 1438/12, 2 BvR 1439/12, 2 BvR 1440/12 -, juris Rn. 95), sondern ist in seiner eigenen Rechtsstellung dadurch betroffen, dass sich die fehlerhaften Daten der Statistik zwar erst durch einen weiteren Vollzugsschritt, dabei aber ohne inhaltliche Prüfung auf seine rechtlich geschützten Interessen auswirken.
  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 C 9.02

    Bundesfernstraße; Unterhaltung; Lichtzeichenanlage; Verpflichtung zur

    Auszug aus VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 6042/12
    Denn während der Landesbetrieb gem. § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO und § 8 Abs. 2 Nds. AGVwGO für eine Verpflichtungsklage passivlegitimiert wäre, ist der Beklagte der richtige Klagegegner für eine Leistungsklage, die gegen denjenigen Rechtsträger zu richten ist, der nach den Vorgaben des materiellen Rechts zur Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs verpflichtet ist (vgl. Brenner, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, Rn. 11 zu § 78; BVerwG, Urteil vom 28.8.2003 - BVerwG 4 C 9.02 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rechtsfragen - Hinweispflicht des Gerichts -

    Auszug aus VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 6042/12
    Ein solcher Anspruch ist jedoch Voraussetzung für den Erfolg der allgemeinen Leistungsklage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.1.1999 - BVerwG 8 B 164.90 -, juris Rn. 4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.1999 - 2 L 80/98

    Schlüsselzuweisungen im Finanzausgleich; Korrigierbarkeit der Einwohnerzahl;

    Auszug aus VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 6042/12
    Entsprechend kann ihnen regelmäßig auch die Unrichtigkeit der zugrundeliegenden statistischen Daten nicht entgegengehalten werden (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 29.10.1999 - 2 L 80/98 -, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 2 BvE 6/12

    Abtrennung von Verfahren in Verfassungbeschwerde- sowie Organstreitverfahren über

    Auszug aus VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 6042/12
    Denn er macht nicht lediglich einen allgemeinen Normenvollziehungsanspruch geltend, den ihm die Rechtsordnung verwehrt (vgl. BVerfG, Urteil vom 12.9.2012 - 2 BvE 6/12, 2 BvR 1390/12, 2 BvR 1421/12, 2 BvR 1438/12, 2 BvR 1439/12, 2 BvR 1440/12 -, juris Rn. 95), sondern ist in seiner eigenen Rechtsstellung dadurch betroffen, dass sich die fehlerhaften Daten der Statistik zwar erst durch einen weiteren Vollzugsschritt, dabei aber ohne inhaltliche Prüfung auf seine rechtlich geschützten Interessen auswirken.
  • BVerfG - 2 BvR 1438/12 (anhängig)
    Auszug aus VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 6042/12
    Denn er macht nicht lediglich einen allgemeinen Normenvollziehungsanspruch geltend, den ihm die Rechtsordnung verwehrt (vgl. BVerfG, Urteil vom 12.9.2012 - 2 BvE 6/12, 2 BvR 1390/12, 2 BvR 1421/12, 2 BvR 1438/12, 2 BvR 1439/12, 2 BvR 1440/12 -, juris Rn. 95), sondern ist in seiner eigenen Rechtsstellung dadurch betroffen, dass sich die fehlerhaften Daten der Statistik zwar erst durch einen weiteren Vollzugsschritt, dabei aber ohne inhaltliche Prüfung auf seine rechtlich geschützten Interessen auswirken.
  • BVerfG - 2 BvR 1421/12 (anhängig)
    Auszug aus VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 6042/12
    Denn er macht nicht lediglich einen allgemeinen Normenvollziehungsanspruch geltend, den ihm die Rechtsordnung verwehrt (vgl. BVerfG, Urteil vom 12.9.2012 - 2 BvE 6/12, 2 BvR 1390/12, 2 BvR 1421/12, 2 BvR 1438/12, 2 BvR 1439/12, 2 BvR 1440/12 -, juris Rn. 95), sondern ist in seiner eigenen Rechtsstellung dadurch betroffen, dass sich die fehlerhaften Daten der Statistik zwar erst durch einen weiteren Vollzugsschritt, dabei aber ohne inhaltliche Prüfung auf seine rechtlich geschützten Interessen auswirken.
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