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OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1998 - 10 A 666/96 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einzelfallprüfung; Ausnahme von einer baumschutzrechtlichen Norm; Ersatzbaum; Baumschutzsatzung; Bemessung der Ausgleichsleistung
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen - 10 K 7603/95
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1998 - 10 A 666/96
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1998 - 7 A 759/96
Baumschutzsatzung; Entfernung eines Baumes; Ersatzpflanzung; Abwägung; Beitrag zu …
vgl.: OVG NW, Urteil vom 8. Oktober 1993 - 7 A 2021/92 - und Beschluß vom 16. Januar 1998 - 10 A 666/96 -.vgl.: OVG NW, Urteil vom 8. Oktober 1993 - 7 A 2021/92 - und Beschluß vom 16. Januar 1998 - 10 A 666/96 -.
vgl.: OVG NW, Urteil vom 8. Oktober 1993 - 7 A 2021/92 - und Beschluß vom 16. Januar 1998 - 10 A 666/96 - Die danach verfassungsrechtlich gebotene Einzelprüfung auch für die Anordnung von Ersatzpflanzungen läßt die Baumschutzsatzung der Stadt B. zu.
- VG Frankfurt/Main, 09.06.2009 - 8 K 920/09
Ersatzpflanzungsgebot nach Baumschutzsatzung
Spätestens dann, wenn es um Ausnahmen und Befreiungen von der Satzung sowie um Ersatzpflanzungen geht, muss gewährleistet sein, dass die bewirkten Eigentumsbindungen nicht - gemessen am sozialen Bezug, an der sozialen Bedeutung des Eigentumsobjektes und am verfolgten Regelungszweck - zu einer übermäßigen und unzumutbaren Belastung für den Eigentümer führen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.10.1993 - 7 A 2021/92 - und Beschluss vom 16.01.1998 - 10 A 666/96 - Urteil vom 15.06.1998 - 7 A 759/96 -, NVwZ-RR 1999, 239 = NuR 1999, 526).Denn den betroffenen Eigentümerinteressen ist um so eher und um so mehr Rechnung zu tragen, je geringer im konkreten Fall die Schutzzwecke der Satzung durch den Verlust eines einzelnen Baumes, etwa im Hinblick auf dessen Alter, Zustand, Standort usw., berührt werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.10.1993 - 7 A 2021/92 - und Beschluss vom 16.01.1998 - 10 A 666/96 - Urteil vom 15.06.1998 - 7 A 759/96 -, NVwZ-RR 1999, 239 = NuR 1999, 526).
Vielmehr ist gerade in diesen Fällen, in denen die Ersatzpflanzung die Eigentümerbeschränkung und -belastung um des entfernten Baumes Willen ersatzweise fortführt, eine am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu orientierende abwägende Einzelfallprüfung im zuvor dargelegten Sinne vorzunehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.10.1993 - 7 A 2021/92 - und Beschluss vom 16.01.1998 - 10 A 666/96 - Urteil vom 15.06.1998 - 7 A 759/96 -, NVwZ-RR 1999, 239 = NuR 1999, 526).
- VG Frankfurt/Main, 09.06.2009 - 8 K 919/09
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erklärt Ersatzpflanzungsgebot in der …
Spätestens dann, wenn es um Ausnahmen und Befreiungen von der Satzung sowie um Ersatzpflanzungen geht, muss gewährleistet sein, dass die bewirkten Eigentumsbindungen nicht - gemessen am sozialen Bezug, an der sozialen Bedeutung des Eigentumsobjektes und am verfolgten Regelungszweck - zu einer übermäßigen und unzumutbaren Belastung für den Eigentümer führen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.10.1993 - 7 A 2021/92 - und Beschluss vom 16.01.1998 - 10 A 666/96 - Urteil vom 15.06.1998 - 7 A 759/96 -, NVwZ-RR 1999, 239 = NuR 1999, 526).Denn den betroffenen Eigentümerinteressen ist um so eher und um so mehr Rechnung zu tragen, je geringer im konkreten Fall die Schutzzwecke der Satzung durch den Verlust eines einzelnen Baumes, etwa im Hinblick auf dessen Alter, Zustand, Standort usw., berührt werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.10.1993 - 7 A 2021/92 - und Beschluss vom 16.01.1998 - 10 A 666/96 - Urteil vom 15.06.1998 - 7 A 759/96 -, NVwZ-RR 1999, 239 = NuR 1999, 526).
Vielmehr ist gerade in diesen Fällen, in denen die Ersatzpflanzung die Eigentümerbeschränkung und -belastung um des entfernten Baumes Willen ersatzweise fortführt, eine am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu orientierende abwägende Einzelfallprüfung im zuvor dargelegten Sinne vorzunehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.10.1993 - 7 A 2021/92 - und Beschluss vom 16.01.1998 - 10 A 666/96 - Urteil vom 15.06.1998 - 7 A 759/96 -, NVwZ-RR 1999, 239 = NuR 1999, 526).
- VG Lüneburg, 15.09.2017 - 2 A 115/16
Ersatzpflanzanordnungen nach einer kommunalen Baumschutzsatzung
Spätestens dann, wenn es um Ausnahmen und Befreiungen von der Satzung sowie um Ersatzpflanzungen geht, muss gewährleistet sein, dass die bewirkten Eigentumsbindungen nicht - gemessen am sozialen Bezug, an der sozialen Bedeutung des Eigentumsobjektes und am verfolgten Regelungszweck - zu einer übermäßigen und unzumutbaren Belastung für den Eigentümer führen (…vgl. OVG NRW, Urt. v. 08.10.1993 - 7 A 2021/92 - und Beschl. v. 16.01.1998 - 10 A 666/96 -, jeweils zit. n. Juris). - VG Köln, 07.10.2003 - 14 K 736/02
Erteilung einer Genehmigung zum Rückschnitt der auf einem Grundstück …
vgl. OVG NRW, Urteil vom 08.10.1993 - 7 A 2021/92 -, NVwZ-RR 1994, 256 ff., Beschluss vom 16.01.1998 - 10 A 666/96 -, Urteil vom 15.06.1998 - 7 A 759/96 -. - VG Cottbus, 28.07.2017 - 3 K 1801/15
Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht
"[...] den betroffenen Eigentümerinteressen ist um so eher und um so mehr Rechnung zu tragen, je geringer im konkreten Fall die Schutzzwecke der Satzung durch den Verlust eines einzelnen Baumes, etwa im Hinblick auf dessen Alter, Zustand, Standort usw., berührt werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.10.1993 - 7 A 2021/92 - und Beschluss vom 16.01.1998 - 10 A 666/96 - Urteil vom 15.06.1998 - 7 A 759/96 -, NVwZ-RR 1999, 239 = NuR 1999, 526). - VG Düsseldorf, 13.02.2009 - 25 K 4926/08
Unzulässigkeit einer Fällung von geschützten Bäumen auf dem eigenen Grundstück; …
Beschluss vom 16. Januar 1998 - 10 A 666/96 - und Urteil vom 15. Juni 1998 - 7 A 759/96, juris Rdn. 7.
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