Rechtsprechung
BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 78/16 (F) |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Anhörungsrüge
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Anhörungsrüge - keine Überraschungsentscheidung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 78a Abs 1 S 1 Nr 2 ArbGG, § 78a Abs 8 ArbGG, Art 103 Abs 1 GG
Anhörungsrüge - keine Überraschungsentscheidung - IWW
§ 78a Abs. 1, 2, 8 ArbGG, Art. ... 103 Abs. 1 GG, § 98 Abs. 3, § 92 Abs. 2 ArbGG, § 559 ZPO, § 139 ZPO, § 5 TVG, § 78a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 8 ArbGG, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG, § 78a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer
- bag-urteil.com
Anhörungsrüge
- rewis.io
Anhörungsrüge - keine Überraschungsentscheidung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anhörungsrüge
- rechtsportal.de
Verletzung rechtlichen Gehörs als Voraussetzung einer Anhörungsrüge
- datenbank.nwb.de
Anhörungsrüge - keine Überraschungsentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14
- BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
- BAG, 29.11.2016 - 10 ABR 68/16
- BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 78/16 (F)
- BVerfG, 10.01.2020 - 1 BvR 4/17
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 78/16
gegen den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - werden zurückgewiesen.Nach diesen Grundsätzen stellt der Beschluss des Senats vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - hinsichtlich des Erfordernisses einer zustimmenden Befassung des zuständigen Ministers mit der AVE keine Überraschungsentscheidung dar.
b) Das Erfordernis einer Befassung des zuständigen Ministers mit der AVE ist ferner Gegenstand von Erörterungen im Schrifttum, insbesondere in gängigen Standardkommentaren zu § 5 TVG, in denen eine solche von mehreren Autoren verlangt wird (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 142 ff.) .
angefragt, wer die Entscheidung über die AVE VTV 2008 und AVE VTV 2010 getroffen hat, und gebeten, gegebenenfalls die Vertretungsverhältnisse näher darzulegen (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 174) .
Aus rechtsstaatlichen Gründen muss die materielle Zurechenbarkeit der AVE in Bezug auf den Minister aktenkundig dokumentiert sein, da nur so eine verlässliche, effektive gerichtliche Kontrolle exekutiven Handelns möglich ist (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 165 ff.) .
Der im Beschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 185 ff.) selbständig tragende Grund, dass die Erfüllung der 50 %-Quote des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF nicht festgestellt werden kann, ist insoweit nicht entscheidungserheblich iSv. § 78a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ArbGG.
- BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 81/16
Anhörungsrüge
Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 78/16
im Verfahren - 10 ABR 81/16 (F) - ergänzend Bezug genommen. - BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch …
Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 78/16
Daher bedarf es bei der Verletzung solcher Vorschriften im Einzelfall der Prüfung, ob dadurch zugleich das unabdingbare Maß verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs verkürzt worden ist (BVerfG 5. April 2012 - 2 BvR 2126/11 - Rn. 19, BVerfGK 19, 377) .
- BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83
Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot
Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 78/16
Im Übrigen ist nicht jeder Verstoß gegen die Hinweispflicht nach § 139 ZPO zugleich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfG 15. Mai 1984 - 1 BvR 967/83 - zu II 2 c der Gründe, BVerfGE 67, 90) . - BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast - Gehörsrüge
Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 78/16
Ferner muss ein Prozessbeteiligter schon in den Tatsacheninstanzen bedenken, dass das Bundesarbeitsgericht als Rechtsbeschwerdegericht den Bindungen des Rechtsbeschwerderechts unterliegt und neuer Sachvortrag in der Rechtsbeschwerdeinstanz nach § 98 Abs. 3, § 92 Abs. 2 ArbGG iVm. § 559 ZPO grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig ist (vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 617/13 (F) - Rn. 3 mwN [zum Revisionsverfahren]) . - BVerfG, 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge
Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 78/16
Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (BVerfG 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 - Rn. 7) .
- BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 81/16
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung
Im Rügeverfahren - 10 ABR 78/16 (F) - hat der Referent in der Abteilung Justiziariat des Beteiligten zu 7., Herr Z, an Eides statt versichert, dass die Auswertung nach dem 21. September 2016 sofort in die Wege geleitet wurde und zum Zeitpunkt der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung am 16. Dezember 2016 noch nicht abgeschlossen war. - BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 665/15
Insolvenzkündigung vor Dienstantritt
Der Kläger musste diese an den Vorgaben des § 138 ZPO orientierte Beurteilung in Betracht ziehen (vgl. BVerfG 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 - Rn. 7; BAG 25. Januar 2017 - 10 ABR 78/16 (F) - Rn. 3) . - BAG, 20.11.2018 - 10 ABR 12/18
Allgemeinverbindlicherklärung vom 4. Mai 2016 des Tarifvertrags über das …
(2) Soweit die Beteiligte zu 1. im Schriftsatz vom 28. September 2018 Ausführungen in tatsächlicher Hinsicht zu der Fluktuation der Arbeitnehmer im Baugewerbe im Vergleich zu anderen Branchen und zu den Verwaltungskosten der ULAK macht, handelt es sich um neuen Sachvortrag, der im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden darf (§ 98 Abs. 3 Satz 1, § 92 Abs. 2, § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 559 Abs. 1 ZPO; BAG 25. Januar 2017 - 10 ABR 78/16 (F) - Rn. 3 mwN) . - BAG, 27.04.2022 - 4 ABR 25/21
Tätigkeitsmerkmale für Leitende Beschäftigte in der Pflege
Soweit die Arbeitgeberin darüber hinaus in der Rechtsbeschwerdebegründung vorträgt, die Pflegedienstleitung sei für die Erstellung, Kontrolle und Unterzeichnung der Dienstpläne zuständig und nehme im Regelfall umfangreiche Änderungen an den Vorschlägen der Wohnbereichsleitung vor, widerspricht dies den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts und kann als neuer Sachvortrag keine Berücksichtigung finden (§ 92 Abs. 2 ArbGG iVm. § 559 ZPO, vgl. BAG 25. Januar 2017 - 10 ABR 78/16 (F) - Rn. 3; 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 38) .