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   BAG, 11.03.2015 - 10 AZB 101/14   

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https://dejure.org/2015,5881
BAG, 11.03.2015 - 10 AZB 101/14 (https://dejure.org/2015,5881)
BAG, Entscheidung vom 11.03.2015 - 10 AZB 101/14 (https://dejure.org/2015,5881)
BAG, Entscheidung vom 11. März 2015 - 10 AZB 101/14 (https://dejure.org/2015,5881)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Insolvenz - Kosten des Rechtsstreits - Bindungswirkung der Kostengrundentscheidung

  • openjur.de

    Insolvenz; Kosten des Rechtsstreits; Bindungswirkung der Kostengrundentscheidung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Insolvenz - Kosten des Rechtsstreits - Bindungswirkung der Kostengrundentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 1 Nr 1 InsO, § 103 ZPO, § 46 Abs 2 ArbGG
    Insolvenz - Kosten des Rechtsstreits - Bindungswirkung der Kostengrundentscheidung

  • IWW

    § 86 Abs. 1 InsO, § 89 InsO, § 258 InsO, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, §§ 103 ff. ZPO, § 259 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 259 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Kostenentscheidung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Bindungswirkung einer Kostengrundentscheidung nach Insolvenzeröffnung

  • bag-urteil.com

    Insolvenz - Kosten des Rechtsstreits - Bindungswirkung der Kostengrundentscheidung

  • rewis.io

    Insolvenz - Kosten des Rechtsstreits - Bindungswirkung der Kostengrundentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 103
    Anforderungen an die Kostenentscheidung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostenerstattung nach Insolvenzeröffnung und anschließender Berufungsrücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostengrundentscheidung nach Insolvenzeröffnung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Insolvenz: Bindungswirkung der Kostengrundentscheidung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Insolvenz - Kosten des Rechtsstreits - Bindungswirkung der Kostengrundentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1181
  • NZA 2015, 1021
  • NZI 2015, 462
  • DB 2015, 932
  • Rpfleger 2015, 493
  • NZG 2015, 605
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05

    Insolvenzrechtliche Einordnung von Kostenforderungen

    Auszug aus BAG, 11.03.2015 - 10 AZB 101/14
    Wird in einem Rechtsstreit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Kostengrundentscheidung getroffen, ist darin über die Einordnung der Verfahrenskosten als Masseverbindlichkeit oder als Insolvenzforderung zu entscheiden (BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - Rn. 18; BGH 28. September 2006 - IX ZB 312/04 - Rn. 11; HK-InsO/Kayser 7. Aufl. § 85 Rn. 59) .

    Werden dem Insolvenzverwalter als Partei die Kosten des Verfahrens - ganz oder teilweise - auferlegt, ist dies grundsätzlich so zu verstehen, dass diese Kostenforderungen nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO Masseverbindlichkeiten sind (BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - Rn. 21) .

    Er hat deshalb - soweit nichts anderes ausgesprochen ist - die von ihm als Partei zu tragenden Verfahrenskosten als Masseforderungen zu tragen (vgl. BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - Rn. 18; BGH 28. Oktober 2004 - III ZR 297/03 - zu II 2 der Gründe; HK-InsO/Lohmann § 55 Rn. 5) .

    Dem ist bei der Tenorierung Rechnung zu tragen (dazu BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 -; HambKomm/Kuleisa 5. Aufl. § 85 InsO Rn. 17) .

  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 312/04

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis eines Anspruchs auf Feststellung einer

    Auszug aus BAG, 11.03.2015 - 10 AZB 101/14
    Wird in einem Rechtsstreit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Kostengrundentscheidung getroffen, ist darin über die Einordnung der Verfahrenskosten als Masseverbindlichkeit oder als Insolvenzforderung zu entscheiden (BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - Rn. 18; BGH 28. September 2006 - IX ZB 312/04 - Rn. 11; HK-InsO/Kayser 7. Aufl. § 85 Rn. 59) .

    Werden einer Partei die gesamten Prozesskosten unterschiedslos auferlegt, ist eine Differenzierung in der nachfolgenden Verfahrensstufe grundsätzlich nicht mehr zulässig (BGH 28. September 2006 - IX ZB 312/04 - Rn. 11; MüKoInsO/Hefermehl § 55 Rn. 45; HK-InsO/Kayser § 85 Rn. 59) .

    Jedenfalls innerhalb einer Instanz kommt eine Differenzierung mit Blick auf die durch Verfahrensgebühren geprägten Gebührenordnungen nicht in Betracht (BGH 28. September 2006 - IX ZB 312/04 - Rn. 14; HK-InsO/Lohmann § 55 Rn. 5) .

  • LAG Köln, 18.08.2014 - 5 Ta 226/14

    Kostenerstattung nach Insolvenzeröffnung und anschließender Berufungsrücknahme

    Auszug aus BAG, 11.03.2015 - 10 AZB 101/14
    Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. August 2014 - 5 Ta 226/14 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 247/03

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus BAG, 11.03.2015 - 10 AZB 101/14
    Insolvenzrechtliche Fragen sind im Kostenfestsetzungsverfahren nur dann zu klären, wenn sie nicht von der Kostengrundentscheidung abhängen, wie etwa die Auswirkungen einer Masseunzulänglichkeit (dazu BGH 17. März 2005 - IX ZB 247/03 -; 9. Oktober 2008 - IX ZB 129/07 - Rn. 6) .
  • BGH, 09.10.2008 - IX ZB 129/07

    Zulässigkeit des Erlasses eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den

    Auszug aus BAG, 11.03.2015 - 10 AZB 101/14
    Insolvenzrechtliche Fragen sind im Kostenfestsetzungsverfahren nur dann zu klären, wenn sie nicht von der Kostengrundentscheidung abhängen, wie etwa die Auswirkungen einer Masseunzulänglichkeit (dazu BGH 17. März 2005 - IX ZB 247/03 -; 9. Oktober 2008 - IX ZB 129/07 - Rn. 6) .
  • BGH, 28.10.2004 - III ZR 297/03

    Kostenhaftung des Insolvenzverwalters nach teilweiser Annahme der Revision

    Auszug aus BAG, 11.03.2015 - 10 AZB 101/14
    Er hat deshalb - soweit nichts anderes ausgesprochen ist - die von ihm als Partei zu tragenden Verfahrenskosten als Masseforderungen zu tragen (vgl. BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - Rn. 18; BGH 28. Oktober 2004 - III ZR 297/03 - zu II 2 der Gründe; HK-InsO/Lohmann § 55 Rn. 5) .
  • BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 538/14

    Insolvenzanfechtung - Zahlung über Konto eines Dritten

    Dabei handelt es sich um eine Masseverbindlichkeit (vgl. BAG 11. März 2015 - 10 AZB 101/14 - Rn. 9) .
  • BGH, 15.01.2019 - II ZB 2/16

    Unterbrechung eines Spruchverfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Hierfür soll maßgeblich sein, dass der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in einem aufgenommenen Rechtsstreit Partei kraft Amtes ist (BAG, ZIP 2015, 1181 Rn. 9 mwN).
  • BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 758/14

    Insolvenzanfechtung - Zahlung über Konto eines Dritten

    Dabei handelt es sich um eine Masseverbindlichkeit (vgl. BAG 11. März 2015 - 10 AZB 101/14 - Rn. 9) .
  • OLG Saarbrücken, 14.12.2017 - 9 W 18/17

    Kostenerstattungspflicht des Insolvenzverwalters aufgrund eines nach Aufnahme des

    Werden einer Partei die gesamten Prozesskosten unterschiedslos auferlegt, ist eine Differenzierung in der nachfolgenden Verfahrensstufe grundsätzlich nicht mehr zulässig (BGH, Beschluss vom 28. September 2006, aaO, Rn. 11; BAG, ZIP 2015, 1181 Rn. 10; OLG Koblenz, ZIP 2009, 783, 784).
  • KG, 26.04.2021 - 19 W 40/21

    Kostenfestsetzung bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Insolvenzrechtliche Fragen sind im Kostenfestsetzungsverfahren nur dann zu klären, wenn sie nicht von der Kostengrundentscheidung abhängen, wie etwa die Auswirkungen einer Masseunzulänglichkeit (vgl. BAG, Beschluss v. 11.3.2015, 10 AZB 101/14, Rn.10 m.w.N.).
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