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   BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10   

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https://dejure.org/2010,6371
BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10 (https://dejure.org/2010,6371)
BAG, Entscheidung vom 21.12.2010 - 10 AZB 14/10 (https://dejure.org/2010,6371)
BAG, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 10 AZB 14/10 (https://dejure.org/2010,6371)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 3 Buchst a ArbGG, § 5 Abs 1 S 2 ArbGG, § 57 SGB 3, § 58 SGB 3
    Arbeitnehmerähnliche Person - wirtschaftliche Abhängigkeit - Gründungszuschuss

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 3 Buchst a ArbGG, § 5 Abs 1 S 2 ArbGG, § 57 SGB 3, § 58 SGB 3
    Arbeitnehmerähnliche Person - wirtschaftliche Abhängigkeit - Gründungszuschuss

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bezug eines Gründungszuschusses bei arbeitnehmerähnlicher Person

  • bag-urteil.com

    Arbeitnehmerähnliche Person - wirtschaftliche Abhängigkeit - Gründungszuschuss

  • rewis.io

    Arbeitnehmerähnliche Person - wirtschaftliche Abhängigkeit - Gründungszuschuss

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitnehmerähnliche Person - wirtschaftliche Abhängigkeit - Gründungszuschuss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 5 Abs. 1 S. 2; SGB III § 57; SGB III § 58
    Bezug eines Gründungszuschusses bei arbeitnehmerähnlicher Person

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtswegzuständigkeit für arbeitnehmerähnliche Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 309
  • DB 2011, 308
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter

    Auszug aus BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10
    Das Landesarbeitsgericht geht zutreffend davon aus, dass die Klägerin jedenfalls als arbeitnehmerähnliche Person iSv. § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG anzusehen ist, so dass die Rechtswegbestimmung im Rahmen der Wahlfeststellung vorgenommen werden kann (BAG 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - zu II 2 b der Gründe, AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 75 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 51) .

    Der wirtschaftlich Abhängige muss außerdem seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (BAG 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - zu II 2 b der Gründe, AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 75 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 51) .

  • BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 152/05

    Karenzentschädigung - Anrechnung von Überbrückungsgeld

    Auszug aus BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10
    Auch wenn man deshalb davon ausgeht, dass der Gründungszuschuss aus einem früheren Einsatz der Arbeitskraft resultiert und dieser darüber hinaus den Einsatz der eigenen Arbeitskraft in einer selbständigen Tätigkeit verlangt (Senat 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 16, AP HGB § 74c Nr. 21 = EzA HGB § 74c Nr. 35) , stehen Zweck und Höhe der Leistung einer Berücksichtigung entgegen.

    Vielmehr dient er dazu, den Start in die Selbständigkeit zu fördern und zu unterstützen und die regelmäßig mit geringeren Einnahmen versehene Anlaufphase zu überbrücken (vgl. Senat 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 16, aaO) .

  • BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 33/96

    Rechtsweg - Dozenten als arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10
    Für die Klägerin bestand daher keine nennenswerte Möglichkeit, ihre Arbeitskraft weiteren Auftraggebern anzubieten (vgl. BAG 8. September 1997 - 5 AZB 3/97 - zu II 2 der Gründe, BAGE 86, 267; 11. April 1997 - 5 AZB 33/96 - zu II 2 der Gründe, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 30 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 20) .
  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Volkshochschuldozenten

    Auszug aus BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10
    Es kann dahinstehen, unter welchen Voraussetzungen anderweitige, aus dem Einsatz der Arbeitskraft des Auftragnehmers resultierende Einkünfte zum Wegfall der wirtschaftlichen Abhängigkeit führen können (vgl. zum Rentenbezug: BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 17, EzA BUrlG § 2 Nr. 6; zum Meinungsstand: Däubler/Reinecke TVG 2. Aufl. § 12a Rn. 49; GMP/Germelmann/Müller-Glöge 7. Aufl. § 5 Rn. 35; Wiedemann/Wank TVG 7. Aufl. § 12a Rn. 75; Willemsen/Müntefering NZA 2008, 193, 195 f.) .
  • BAG, 08.09.1997 - 5 AZB 3/97

    Rechtswegzuständigkeit für Streitigkeiten aus sog. Kommissionärsverträgen

    Auszug aus BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10
    Für die Klägerin bestand daher keine nennenswerte Möglichkeit, ihre Arbeitskraft weiteren Auftraggebern anzubieten (vgl. BAG 8. September 1997 - 5 AZB 3/97 - zu II 2 der Gründe, BAGE 86, 267; 11. April 1997 - 5 AZB 33/96 - zu II 2 der Gründe, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 30 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 20) .
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10
    Ferner muss dargelegt werden, dass die Unterlassung der Beweisaufnahme kausal für die Entscheidung gewesen ist (vgl. etwa BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 3 d aa der Gründe, BAGE 109, 145) .
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 51/04

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gebührenbeauftragte

    Auszug aus BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10
    Hinzu kommt, dass die Klägerin sich zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet hat, so dass sie die ihr übertragenen Aufgaben nicht auf Dritte, bspw. auf eigene Arbeitnehmer, übertragen konnte (vgl. dazu BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 51/04 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 113, 343) .
  • BAG, 21.02.2007 - 5 AZB 52/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Beleghebamme

    Auszug aus BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10
    Wirtschaftliche Abhängigkeit ist regelmäßig gegeben, wenn der Beschäftigte auf die Verwertung seiner Arbeitskraft und die Einkünfte aus der Tätigkeit für den Vertragspartner zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen ist (BAG 21. Februar 2007 - 5 AZB 52/06 - Rn. 11 mwN, BAGE 121, 304) .
  • LAG Nürnberg, 14.04.2010 - 7 Ta 7/10

    Arbeitnehmerähnliche Person - wirtschaftliche Abhängigkeit -

    Auszug aus BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10
    gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 14. April 2010 - 7 Ta 7/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Zwar kann die Rechtswegbestimmung grundsätzlich im Rahmen einer Wahlfeststellung getroffen werden, weil nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und Buchst. b iVm. § 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ArbGG der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen schon dann eröffnet ist, wenn die klagende Partei entweder Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person ist (vgl. BAG 21. Dezember 2010 - 10 AZB 14/10 - Rn. 7; 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 - zu II der Gründe) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 10 AZB 14/10 - zitiert nach juris, dort Rn. 8) sind arbeitnehmerähnliche Personen Selbstständige.
  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 228/21

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug

    Die Bestimmung der internationalen Zuständigkeit kann vorliegend jedoch im Rahmen der Wahlfeststellung vorgenommen werden (vgl. zur Rechtswegzuständigkeit BAG 21. Dezember 2010 - 10 AZB 14/10 - Rn. 7; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - zu II 2 b der Gründe) , denn die Beklagte könnte, wenn der Anwendungsbereich von Art. 20 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1 Buchst. a Brüssel-Ia-VO nicht eröffnet wäre, nach Art. 4 Abs. 1 iVm. Art. 63 Abs. 1 Buchst. a Brüssel-Ia-VO in Deutschland verklagt werden, weil sie ihren Sitz in Karlsruhe hat.
  • BAG, 29.04.2015 - 5 AZR 756/13

    Annahmeverzug - Gründungszuschuss - Anspruchsübergang

    Sozialversicherungsbeiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit auf den Gründungszuschuss, der nicht nur dem Lebensunterhalt, sondern auch der sozialen Absicherung des Existenzgründers dient, nicht entrichtet (BAG 21. Dezember 2010 - 10 AZB 14/10 - Rn. 14) .
  • LAG Hamm, 08.09.2011 - 2 Ta 738/10

    Arbeitsrechtsweg für Zahlungsklage eines selbständigen Veranstaltungsmanagers;

    Allerdings muss der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach in vergleichbarer Weise wie ein Arbeitnehmer schutzbedürftig und die geleisteten Dienste müssen nach ihrer soziologischen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sein (BAG, Beschl. v. 21.12.2010 - 10 AZB 14/10, NZA 2011, 309; Beschl. v. 21.02.2007, 5 AZB 52/06, NJW 2007, 1709; Beschl. v. 30.08.2000 - 5 AZB 12/00, NZA 2000, 1359; Beschl. v. 14.01.1997 - 5 AZB 22/96 NZA 1997, 344).

    Eine arbeitnehmerähnliche Person kann für mehrere Auftraggeber tätig sein, wenn die Beschäftigung für einen von ihnen überwiegt und die daraus fließende Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage darstellt (vgl. BAG, Beschl. v. 21.12.2010 - 10 AZB 14/10, NZA 2011, 309; Beschl. v. 21.02.2007, 5 AZB 52/06, NJW 2007, 1709).

    Diese Personengruppe zeichnet sich im Verhältnis zu Arbeitnehmern gerade dadurch aus, dass an die Stelle der das Arbeitsverhältnis prägenden persönlichen Abhängigkeit durch Weisungsgebundenheit die wirtschaftliche Abhängigkeit tritt (vgl. BAG, Beschl. v. 21.12.2010 - 10 AZB 14/10, NZA 2011, 309; Beschl. v. 21.02.2007 - 5 AZB 52/06, NZA 2007, 699).

    Denn eine arbeitnehmerähnliche Person kann auch für mehrere Auftraggeber tätig sein, wenn die Beschäftigung für einen von ihnen überwiegt und die daraus fließende Vergütung - wie vorliegend - die entscheidende Existenzgrundlage darstellt (vgl. BAG, Beschl. v. 21.12.2010 - 10 AZB 14/10, NZA 2011, 309).

  • LAG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 9 Ta 16/17

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Fremdgeschäftsführer - GmbH - sic-non-Fall

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn keine hinreichende Arbeitszeit mehr zur Verfügung steht (BAG 21. Dezember 2010 - 10 AZB 14/10 -, NZA 2011, 309; GMP/Müller-Glöge ArbGG § 5 Rn. 33-38, beck-online).
  • LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Urlaubsabgeltung; Sic-non-Fall

    Der wirtschaftlich Abhängige muss außerdem seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (vgl. z. B. BAG 21.12.2010 - 10 AZB 14/10; 21.02.2007- 5 AZB 52/06).

    Anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht am 21.10.2010 entschiedenen Fall (10 AZB 14/10) lässt sich im vorliegenden Fall mangels substantiierten Vortrags auch nicht feststellen, dass der Kläger in einer Weise gebunden war, dass er etwa für die Beklagte zu den gesamten Öffnungszeiten anwesend hätte sein müssen.

  • ArbG Bonn, 06.07.2022 - 5 Ca 322/22

    Außerordentliche Kündigung bei der Deutschen Welle

    Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen folgt aus § 2 Abs. 1 Nr. 3 b), § 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 ArbGG, weil die Klägerin als Arbeitnehmerin oder als arbeitnehmerähnliche Person für die Beklagte tätig wurde (zur Zulässigkeit einer diesbezüglichen Wahlfeststellung etwa BAG 21.12.2010 - 10 AZB 14/10, Rn. 7; BAG 30.08.2000 - 5 AZB 12/00, zu II. 2. b) der Gründe).
  • LAG Hamm, 23.05.2018 - 2 Ta 657/17

    Arbeitsverhältnis liegt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen der Bestellung

    Wirtschaftliche Abhängigkeit ist dabei regelmäßig gegeben, wenn der Beschäftigte auf die Bewertung seiner Arbeitskraft und die Einkünfte aus der Tätigkeit für den Vertragspartner zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen ist (vgl. BAG, Beschluss vom 21.12.2010 - 10 AZB 14/10, juris; BAG, Beschluss vom 21.02.2007 - 5 AZB 52/06, NJW 2007, 1709; Beschluss vom 14.09.1997 - 5 AZB 22/96, NZA 1997, 344).
  • LAG Hessen, 20.02.2012 - 13 Ta 468/11

    Rechtswegeröffnung - Arbeitnehmerstatus - angestellter Rechtsanwalt

    Vielmehr muss die klagende Partei in diesen Fällen die Tatsachen schlüssig vortragen, aus denen sie ihre Arbeitnehmereigenschaft herleitet oder zumindest ihr Status als arbeitnehmerähnliche Person und die Tatsachen im Zweifelsfall auch beweisen (vgl. grundlegend BAG vom 10. Dezember 1996 - 5 AZB 20/96 -, NZA 1997, 674; "Wahlfeststellung" genügt: BAG vom 21.Dezember 2010 - 10 AZB 14/10 -, zitiert nach juris).

    Der wirtschaftlich Abhängige muss außerdem seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzwürdig sein (BAG vom 21. Dezember 2010 - 10 AZB 14/10 - m. w. N., zitiert nach juris).

  • LAG Nürnberg, 14.04.2021 - 4 Ta 148/20

    Rechtsweg - Rechtsanwalt - wirtschaftliche Abhängigkeit - arbeitnehmerähnliche

  • LAG Nürnberg, 20.10.2023 - 8 Sa 147/23

    Kündigung - Schriftform - arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsabgeltung

  • LAG Düsseldorf, 21.08.2018 - 3 Ta 288/18

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Begründung des Rechtswegs zu den

  • LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 505/10

    Ordentlicher Rechtsweg für Zahlungsklage eines freien Mitarbeiters in der

  • LAG Hamm, 25.05.2016 - 2 Ta 28/16

    Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger; Arbeitszeiteinteilung; Arbeitsort;

  • ArbG Cottbus, 29.03.2011 - 6 Ca 1268/10
  • LAG Köln, 03.02.2011 - 6 Ta 409/10

    Rechtsweg; arbeitnehmerähnliche Person; Rechtsanwalt

  • LAG Köln, 16.09.2013 - 11 Ta 331/12

    Prüfung der sachlichen vor der örtlichen Zuständigkeit

  • ArbG Brandenburg, 30.08.2018 - 4 Ca 187/18
  • LAG Köln, 27.11.2012 - 11 Ta 154/12

    Status einer integrierten Fachkraft

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2011 - 11 Ta 237/11

    Rechtsweg - sic-non-Fall - Zusammenhangsklage - Darlegungslast

  • LAG Köln, 25.11.2014 - 11 Ta 279/14

    Rechtsweg; arbeitnehmerähnliche Person

  • LAG Köln, 13.09.2012 - 7 Sa 72/12

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit durch Behauptung der zur

  • LAG Thüringen, 22.08.2011 - 6 Ta 73/11

    Rechtsweg für Zahlungs- und Auskunftsansprüche eines als Praxisvertreter tätigen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2011 - 10 Ta 203/11

    Rechtsweg - Immobilienmakler - arbeitnehmerähnliche Person

  • KG, 17.05.2023 - 7 W 5/23

    Rechtswegzuständigkeit für eine Klage wegen bauvertraglicher Ansprüche;

  • LAG Nürnberg, 25.03.2014 - 7 Ta 154/13

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnlichkeit - Schutzbedürftigkeit

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