Rechtsprechung
BAG, 13.11.2013 - 10 AZB 27/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Kostenerstattung für weiteren Prozessbevollmächtigten
- openjur.de
Kostenerstattung für weiteren Prozessbevollmächtigten
- Bundesarbeitsgericht
Kostenerstattung für weiteren Prozessbevollmächtigten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 91 Abs 1 S 1 ZPO, § 394 Abs 1 ZPO
Kostenerstattung für weiteren Prozessbevollmächtigten - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weiteren Prozessbevollmächtigten bei umfangreicher Beweisaufnahme
- rewis.io
Kostenerstattung für weiteren Prozessbevollmächtigten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 394
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weiteren Prozessbevollmächtigten bei umfangreicher Beweisaufnahme - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kostenerstattung für weitere Prozessbevollmächtigte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-blog (Kurzinformation)
Rechtsanwalt als Zeuge - Kosten eines weiteren Prozessbevollmächtigten erstattungsfähig ?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kostenerstattung für weiteren Prozessbevollmächtigten
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Kostenerstattung für weiteren Prozessbevollmächtigten
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZA 2014, 55
- DB 2014, 492
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 08.05.2003 - 2 AZB 56/02
Prozeßkostenhilfe - Insolvenzverwalter - Beiordnung
Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZB 27/13
Die Würdigung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs durch das Landesarbeitsgericht ist vom Rechtsbeschwerdegericht nach den gemäß § 576 Abs. 3 ZPO auch für das Rechtsbeschwerdeverfahren geltenden revisionsrechtlichen Grundsätzen nur eingeschränkt überprüfbar (BAG 8. Mai 2003 - 2 AZB 56/02 - zu II 2 b bb (2) der Gründe) .Eine Rechtsverletzung bei der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs liegt nur dann vor, wenn der Rechtsbegriff selbst verkannt worden ist, bei der Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind, bei der gebotenen Interessenabwägung nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden oder das Ergebnis in sich widersprüchlich ist (BAG 8. Mai 2003 - 2 AZB 56/02 - aaO) .
- BGH, 10.05.1994 - VI ZR 306/93
Wahrung der Berufungsfrist - Einwurf der Berufungsschrift in den für nicht …
Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZB 27/13
Grundsätzlich kann der Prozessbevollmächtigte unter Fortdauer dieser Funktion als Zeuge vernommen werden (BGH 8. Mai 2007 - VI ZB 80/06 - Rn. 16; 10. Mai 1994 - VI ZR 306/93 -; Zöller/Greger ZPO § 373 Rn. 5; OLG Hamm 7. September 1976 - 23 W 598/76 -) . - OLG Hamm, 07.09.1976 - 23 W 598/76
Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZB 27/13
Grundsätzlich kann der Prozessbevollmächtigte unter Fortdauer dieser Funktion als Zeuge vernommen werden (BGH 8. Mai 2007 - VI ZB 80/06 - Rn. 16; 10. Mai 1994 - VI ZR 306/93 -; Zöller/Greger ZPO § 373 Rn. 5; OLG Hamm 7. September 1976 - 23 W 598/76 -) . - BGH, 08.05.2007 - VI ZB 80/06
Anforderungen an den Nachweis des rechtzeitigen Eingangs einer Berufungsschrift …
Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZB 27/13
Grundsätzlich kann der Prozessbevollmächtigte unter Fortdauer dieser Funktion als Zeuge vernommen werden (BGH 8. Mai 2007 - VI ZB 80/06 - Rn. 16; 10. Mai 1994 - VI ZR 306/93 -; Zöller/Greger ZPO § 373 Rn. 5; OLG Hamm 7. September 1976 - 23 W 598/76 -) . - LAG Berlin-Brandenburg, 22.07.2013 - 17 Ta 6061/13
Zeugenvernehmung des Prozessbevollmächtigten
Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZB 27/13
Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Juli 2013 - 17 Ta (Kost) 6061/13 - teilweise aufgehoben.