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   BAG, 04.02.2013 - 10 AZB 78/12   

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https://dejure.org/2013,2455
BAG, 04.02.2013 - 10 AZB 78/12 (https://dejure.org/2013,2455)
BAG, Entscheidung vom 04.02.2013 - 10 AZB 78/12 (https://dejure.org/2013,2455)
BAG, Entscheidung vom 04. Februar 2013 - 10 AZB 78/12 (https://dejure.org/2013,2455)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit - GmbH-Geschäftsführer - Insolvenz

  • openjur.de

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit; GmbH-Geschäftsführer; Insolvenz

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit - GmbH-Geschäftsführer - Insolvenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 3 Buchst a ArbGG, § 2 Abs 1 Nr 3 Buchst b ArbGG, § 5 Abs 1 S 1 ArbGG, § 5 Abs 1 S 3 ArbGG
    Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit - GmbH-Geschäftsführer - Insolvenz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zivilrechtsweg für Kündigungsschutzklage des GmbH-Geschäftsführers

  • bag-urteil.com

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit - GmbH-Geschäftsführer - Insolvenz

  • Betriebs-Berater

    Insolvenz - keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für GmbH-Geschäftsführer

  • hensche.de

    Geschäftsführer, Geschäftsführer: Kündigung, Kündigungsschutzklage, Arbeitsgericht

  • rewis.io

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit - GmbH-Geschäftsführer - Insolvenz

  • ra.de
  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2 Abs. 1; ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3
    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für einen Rechtsstreit zwischen dem Geschäftsführer einer GmbH und der von ihm vertretenen Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers durch Insolvenzverwalter: Bis zur Abberufung sind die ordentlichen Gerichte für einen Rechtsstreit zwischen dem Vertretungsorgan und der juristischen Person zuständig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    GmbH: Handelsregistereintragung bestimmt den Rechtsweg für den Geschäftsführer-Geschäftsführer/Arbeitsvertrag.

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    GmbH: Handelsregistereintragung bestimmt den Rechtsweg für den Geschäftsführer-Geschäftsführer/Arbeitsvertrag.

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für GmbH-Geschäftsführer in der Insolvenz der GmbH

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für GmbH-Geschäftsführer bei Insolvenz

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anstellungsvertrag, Arbeitnehmer, Arbeitnehmerstellung, Arbeitsgericht, Arbeitsverhältnis, Geschäftsführer, Gesellschaftsorgan, Grundsätzlich keine Anwendung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften, Rechtsweg, Verhältnis von Organstellung und Anstellungsvertrag, Vorstand

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit - GmbH-Geschäftsführer - Insolvenz

  • duslaw.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Rechtsweg des gekündigten GmbH-Geschäftsführers

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Rechtsweg zum Arbeitsgericht für GmbH-Geschäftsführer

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Rechtsweg zum Arbeitsgericht für GmbH-Geschäftsführer

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit beim GmbH-Geschäftsführer in der Insolvenz

Besprechungen u.ä. (4)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsweg des gekündigten GmbH-Geschäftsführers

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    BAG begrenzt Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Geschäftsführerklagen

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Das "richtige" Gericht bei Klagen von GmbH-Geschäftsführern

  • duslaw.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Rechtsweg des gekündigten GmbH-Geschäftsführers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2140
  • ZIP 2013, 539
  • NZA 2013, 397
  • NZI 2013, 386
  • BB 2013, 564
  • DB 2013, 521
  • AnwBl 2013, 164
  • JR 2014, 45
  • NZG 2013, 351
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 03.02.2009 - 5 AZB 100/08

    Rechtsweg - Geschäftsführer-Anstellungsverhältnis

    Auszug aus BAG, 04.02.2013 - 10 AZB 78/12
    Auch wenn ein Anstellungsverhältnis zwischen der juristischen Person und dem Mitglied des Vertretungsorgans wegen dessen starker interner Weisungsabhängigkeit als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist und deshalb materielles Arbeitsrecht zur Anwendung kommt, sind zur Entscheidung eines Rechtsstreits aus dieser Rechtsbeziehung die ordentlichen Gerichte berufen (BAG 26. Oktober 2012 - 10 AZB 60/12 - Rn. 16, NZA 2013, 54; 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 11, AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 95 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 44; 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 43; 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - zu B I 2 bis 4 der Gründe, BAGE 107, 165) .

    Insoweit greift die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht ein (BAG 23. August 2011 - 10 AZB 51/10 - Rn. 13, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 69 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 46; 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 11, AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 95 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 44; 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 43) .

    Zwar liegt der Berufung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer einer GmbH eine vertragliche Abrede zugrunde, die regelmäßig als ein Geschäftsführerdienstvertrag zu qualifizieren ist und mit der das Arbeitsverhältnis grundsätzlich aufgehoben wird (vgl. bspw. BAG 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 43; 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 211; 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 10, BAGE 123, 294) .

    Zum anderen bleibt der Arbeitsvertrag bestehen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer formlosen Abrede zum Geschäftsführer der GmbH bestellt wird, da eine wirksame Aufhebung des früheren Arbeitsverhältnisses die Einhaltung der Schriftform des § 623 BGB voraussetzt (vgl. BAG 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 12, AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 95 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 44; 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, aaO) .

  • BAG, 15.03.2011 - 10 AZB 32/10

    Rechtsweg für die Kündigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers einer

    Auszug aus BAG, 04.02.2013 - 10 AZB 78/12
    Auch wenn ein Anstellungsverhältnis zwischen der juristischen Person und dem Mitglied des Vertretungsorgans wegen dessen starker interner Weisungsabhängigkeit als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist und deshalb materielles Arbeitsrecht zur Anwendung kommt, sind zur Entscheidung eines Rechtsstreits aus dieser Rechtsbeziehung die ordentlichen Gerichte berufen (BAG 26. Oktober 2012 - 10 AZB 60/12 - Rn. 16, NZA 2013, 54; 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 11, AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 95 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 44; 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 43; 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - zu B I 2 bis 4 der Gründe, BAGE 107, 165) .

    Insoweit greift die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht ein (BAG 23. August 2011 - 10 AZB 51/10 - Rn. 13, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 69 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 46; 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 11, AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 95 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 44; 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 43) .

    Zum anderen bleibt der Arbeitsvertrag bestehen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer formlosen Abrede zum Geschäftsführer der GmbH bestellt wird, da eine wirksame Aufhebung des früheren Arbeitsverhältnisses die Einhaltung der Schriftform des § 623 BGB voraussetzt (vgl. BAG 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 12, AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 95 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 44; 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, aaO) .

  • BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98

    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus BAG, 04.02.2013 - 10 AZB 78/12
    An der Unzuständigkeit der Arbeitsgerichte ändert es nichts, wenn zwischen den Prozessparteien streitig ist, wie das Anstellungsverhältnis zu qualifizieren ist (BAG 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - zu II 3 b der Gründe, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 46 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 33) .

    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Organvertreter Rechte auch mit der Begründung geltend macht, nach der Abberufung als Geschäftsführer habe sich das nicht gekündigte Anstellungsverhältnis - wieder - in ein Arbeitsverhältnis umgewandelt (BAG 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - zu II 3 c der Gründe, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 46 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 33) .

  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZB 79/02

    Rechtsweg - Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG

    Auszug aus BAG, 04.02.2013 - 10 AZB 78/12
    Auch wenn ein Anstellungsverhältnis zwischen der juristischen Person und dem Mitglied des Vertretungsorgans wegen dessen starker interner Weisungsabhängigkeit als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist und deshalb materielles Arbeitsrecht zur Anwendung kommt, sind zur Entscheidung eines Rechtsstreits aus dieser Rechtsbeziehung die ordentlichen Gerichte berufen (BAG 26. Oktober 2012 - 10 AZB 60/12 - Rn. 16, NZA 2013, 54; 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 11, AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 95 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 44; 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 43; 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - zu B I 2 bis 4 der Gründe, BAGE 107, 165) .

    Die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG soll sicherstellen, dass die Mitglieder der Vertretungsorgane mit der juristischen Person selbst dann keinen Rechtsstreit im "Arbeitgeberlager" vor dem Arbeitsgericht führen, wenn die der Organstellung zugrunde liegende Beziehung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist (BAG 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - zu B I 3 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 26.10.2012 - 10 AZB 55/12

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Bestellung eines Arbeitnehmers zum

    Auszug aus BAG, 04.02.2013 - 10 AZB 78/12
    die sich aus diesem Vertrag ergebenden Vergütungsansprüche (vgl. BAG 26. Oktober 2012 - 10 AZB 55/12 - Rn. 16 - 22) .

    Damit greift die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG unabhängig davon, ob dieses Rechtsverhältnis materiellrechtlich ein Arbeitsverhältnis ist, sowohl für die Kündigungsschutzanträge als auch für den Zahlungsantrag (BAG 26. Oktober 2012 - 10 AZB 55/12 - Rn. 22, 23) .

  • BAG, 20.05.1998 - 5 AZB 3/98
    Auszug aus BAG, 04.02.2013 - 10 AZB 78/12
    Für Ansprüche der Klagepartei aus dem der Geschäftsführertätigkeit zugrunde liegenden Vertrag sind deshalb die ordentlichen Gerichte ohne Weiteres zuständig (vgl. BAG 20. Mai 1998 - 5 AZB 3/98 - zu II 1 der Gründe, NZA 1998, 1247) .
  • ArbG Wuppertal, 06.08.2012 - 1 Ca 1473/12

    Rechtsweg, Arbeitsgerichte, Geschäftsführer

    Auszug aus BAG, 04.02.2013 - 10 AZB 78/12
    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 6. August 2012 - 1 Ca 1473/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 774/06

    Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag

    Auszug aus BAG, 04.02.2013 - 10 AZB 78/12
    Zwar liegt der Berufung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer einer GmbH eine vertragliche Abrede zugrunde, die regelmäßig als ein Geschäftsführerdienstvertrag zu qualifizieren ist und mit der das Arbeitsverhältnis grundsätzlich aufgehoben wird (vgl. bspw. BAG 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 43; 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 211; 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 10, BAGE 123, 294) .
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06

    Außerordentliche Kündigung - Geschäftsführer

    Auszug aus BAG, 04.02.2013 - 10 AZB 78/12
    Zwar liegt der Berufung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer einer GmbH eine vertragliche Abrede zugrunde, die regelmäßig als ein Geschäftsführerdienstvertrag zu qualifizieren ist und mit der das Arbeitsverhältnis grundsätzlich aufgehoben wird (vgl. bspw. BAG 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 43; 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 211; 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 10, BAGE 123, 294) .
  • BAG, 23.08.2011 - 10 AZB 51/10

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus BAG, 04.02.2013 - 10 AZB 78/12
    Insoweit greift die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht ein (BAG 23. August 2011 - 10 AZB 51/10 - Rn. 13, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 69 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 46; 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 11, AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 95 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 44; 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 43) .
  • BAG, 26.10.2012 - 10 AZB 60/12

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH - Kündigungsschutzklage

  • BGH, 26.01.2006 - IX ZR 282/03

    Rechtsstellung des Insolvenzverwalters; Anforderungen an die Bezeichnung der

  • LAG Düsseldorf, 22.11.2012 - 15 Ta 398/12

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Kündigung eines formlos zum Geschäftsführer

  • BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für nachgeschobene fristlose Kündigung nach

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Zustellung der Klage am 21. Juni 2012 (vgl. dazu BAG 26. Oktober 2012 - 10 AZB 55/12 - Rn. 23; 4. Februar 2013 - 10 AZB 78/12 - Rn. 15) war der Kläger noch Geschäftsführer der Beklagten und durch diese noch nicht abberufen worden.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2022 - 26 Ta 1171/21

    Kündigung eines Geschäftsführers und Mehrheitsgesellschafters in der Insolvenz -

    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens macht aus gesetzlichen Vertretern der Schuldnerin keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes (vgl. BAG vom 4. Februar 2013 - 10 AZB 78/12, Rn. 14).(Rn.21).

    Ebenso wie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus gesetzlichen Vertretern der Schuldnerin keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes macht (vgl. BAG 4. Februar 2013 - 10 AZB 78/12, Rn. 14), verändert die Beschränkung des Einflusses des Mehrheitsgesellschafters durch § 80 InsO den sich aus der Gesellschafterstellung ergebenden Arbeitgeberbezug nicht.(Rn.30).

    Für Auseinandersetzungen im Arbeitgeberlager sind die Arbeitsgerichte nicht zuständig (vgl. BAG 4. Februar 2013 - 10 AZB 78/12, Rn. 9).(Rn.30).

    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens macht aus gesetzlichen Vertretern der Schuldnerin keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes (vgl. BAG vom 4. Februar 2013 - 10 AZB 78/12, Rn. 14).

    Ebenso wie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus gesetzlichen Vertretern der Schuldnerin keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes macht (vgl. BAG 4. Februar 2013 - 10 AZB 78/12, Rn. 14), verändert die Beschränkung des Einflusses des Mehrheitsgesellschafters den sich aus der Gesellschafterstellung ergebenden Arbeitgeberbezug nicht.

    Für Auseinandersetzungen im Arbeitgeberlager sind die Arbeitsgerichte aber nicht zuständig (vgl. BAG 4. Februar 2013 - 10 AZB 78/12, Rn. 9).

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.04.2014 - 4 Ta 52/14
    An der Unzuständigkeit der Arbeitsgerichte ändert sich nichts, wenn zwischen den Prozessparteien streitig ist, wie das Anstellungsverhältnis zu qualifizieren ist (BAG, Beschluss vom 04.02.2013 - 10 AZB 78/12 -, zitiert nach juris, Rn 9 mit Hinweis auf weitere Rechtsprechung).

    Insoweit greift die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht ein (BAG, Beschluss vom 04.02.2013 - 10 AZB 78/12 -, zitiert nach juris, Rn 10).

    Dies gelte auch für die während der Zeit der Geschäftsführerbestellung auf dieser arbeitsvertraglichen Basis entstandenen Ansprüche (BAG, Beschluss vom 04.02.2013 - 10 AZB 78/12 -, zitiert nach juris, Rn 11).

    Es ist zwar zutreffend, dass das Bundesarbeitsgericht im Beschluss vom 04. Februar 2013 (- 10 AZB 78/12 -, zitiert nach juris, Rn. 15) maßgeblich darauf abgestellt hat, dass der dortige Kläger zum Zeitpunkt der Klagerhebung noch als Geschäftsführer der Schuldnerin im Handelsregister eingetragen war.

    Die Beschwerdekammer sieht allerdings Veranlassung, angesichts der Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in den Beschlüssen vom 04.02.2013 (10 AZB 78/12) und vom 26.10.2012 (10 AZB 55/12) die Rechtsbeschwerde zuzulassen, um klären zu lassen, ob auch in einem Fall wie dem vorliegenden auf die Kriterien der Rechtshängigkeit und der Eintragung im Handelsregister für den Rechtsweg maßgeblich abzustellen ist.

  • LAG Köln, 11.09.2013 - 11 Ta 377/11

    Voraussetzungen für Anhörungsrüge

    Nach Beendigung der Organstellung und damit Wegfall der Fiktion des§ 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen berufen, über die Frage, ob das zischen den Parteien bestehende Rechtsverhältnis als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist und durch Kündigung beendet wurde, zu entscheiden (BAG, Beschl. v. 26.10.2012 - 10 AZB 60/12 - m.w.N.; vgl. auch BAG, Beschl. v. 04.02.2013 - 10 AZB 78/12 - zu II. 2. c), wo ebenfalls auf den Bestand der Organschaft bei Klageerhebung bzw. Klageerweiterung abgestellt wird).

    Die Bestellung als Geschäftsführer einer GmbH kann auch auf einem Arbeitsverhältnis beruhen (BAG, Beschl. v. 04.02.2013 - 10 AZB 78/12 - m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 12 U 3303/19

    Beginn der Kündigungsfrist bei befristetem Ausschluss der ordentlichen Kündigung

    Schuldrechtliche Grundlage der Geschäftsführer-Tätigkeit kann aber auch ein Arbeitsvertrag sein, etwa wenn ein Arbeitnehmer der Gesellschaft zum Geschäftsführer bestellt und hierbei kein neuer Geschäftsführer-Anstellungsvertrag geschlossen wird (vgl. BAG, Beschluss vom 23.08.2011 - 10 AZB 51/10, BAGE 139, 63; Beschluss vom 26.10.2012 - 10 AZB 60/12, GmbHR 2013, 83; Beschluss vom 04.02.2013 - 10 AZB 78/12, GmbHR 2013, 357).
  • LAG Köln, 03.02.2014 - 11 Ta 274/13

    Zulässigkeit des Rechtswegs

    Für Ansprüche der aus dem der Geschäftsführertätigkeit zugrunde liegenden Vertrag sind die ordentlichen Gerichte zuständig (BAG, Beschl. v. 04.02.2013 - 10 AZB 78/12 - m.w.N.).

    Arbeitsvertragliche Ansprüche können nach der Abberufung aus der Organschaft und damit nach dem Wegfall der Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG vor den Gerichten für Arbeitssachen geltend gemacht werden (BAG, Beschl. v. 04.02.2013 - 10 AZB 78/12 - m.w.N.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2014 - 21 Ta 1244/14

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH - Beendigung der Organmitgliedschaft -

    § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG greift sogar dann ein, wenn objektiv feststeht, dass das Anstellungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis ist (BAG vom 04.02.2013 - 10 AZB 78/12 - Rn. 9, EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 47; vom 16.10.2012 - 10 AZB 55/12 - Rn. 12, a .a. O.).
  • LG Frankfurt/Main, 08.04.2013 - 15 O 95/12
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. August 2011 - 10 AZB 51/10 zugrunde lag (vgl. auch BAG, Beschluss vom 4. Februar 2013 - 10 AZB 78/12 unter Tz. 11).
  • LAG Hamm, 28.10.2013 - 2 Ta 191/13

    Rechtsweg bei Abberufung als Geschäftsführer

    Dies ist aber schon deswegen nicht zwingend, weil die Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH auch auf einem Arbeitsvertrag beruhen kann (vgl. BAG, Beschl. v. 04.02.2013 - 10 AZB 78/12, GmbHR 2013, 357).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2018 - 5 Ta 28/18

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Zuständigkeit, sachliche,

    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Organvertreter Rechte mit der Begründung geltend macht, nach der Abberufung als Geschäftsführer habe sich das nicht gekündigte Anstellungsverhältnis - wieder in ein Arbeitsverhältnis umgewandelt (BAG, Beschluss v. 04.02.2013 - 10 AZB 78/12 -, Rn. 10, juris).
  • LAG Köln, 05.07.2017 - 9 Ta 106/17

    Rechtswegzuständigkeit; Leistungen der Insolvenzsicherung; Hinterbliebenenrente;

  • LAG Hamm, 08.11.2013 - 2 Ta 234/13

    Zuständigkeit Kammer

  • ArbG Hamburg, 04.12.2014 - 29 Ca 329/14

    Faktisches Arbeitsverhältnis - personenbedingte Kündigung eines Cheftrainers

  • ArbG Essen, 15.02.2016 - 6 Ca 1729/15

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