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   BAG, 12.08.2014 - 10 AZB 8/14   

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https://dejure.org/2014,23419
BAG, 12.08.2014 - 10 AZB 8/14 (https://dejure.org/2014,23419)
BAG, Entscheidung vom 12.08.2014 - 10 AZB 8/14 (https://dejure.org/2014,23419)
BAG, Entscheidung vom 12. August 2014 - 10 AZB 8/14 (https://dejure.org/2014,23419)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 727 ZPO, § 732 ZPO, § 767 ZPO, § 794 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 795 ZPO
    Verbraucherinsolvenz - Abfindungsvergleich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befugnis des Insolvenzverwalters zur Zwangsvollstreckung aus einem während des laufenden Insolvenzverfahrens geschlossenen Vergleich im Kündigungsschutzprozess des Insolvenzschuldners

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Massezugehörigkeit einer Abfindungszahlung an den insolventen Arbeitnehmer

  • zvi-online.de

    InsO §§ 35, 36, 56, 80; ZPO §§ 727, 850 ff.
    Massezugehörigkeit einer Abfindungszahlung an insolventen Arbeitnehmer

  • bag-urteil.com

    Verbraucherinsolvenz - Abfindungsvergleich

  • rewis.io

    Verbraucherinsolvenz - Abfindungsvergleich

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zahlungsanspruch aus Abfindungsvergleich als Neuerwerb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnis des Insolvenzverwalters zur Zwangsvollstreckung aus einem während des laufenden Insolvenzverfahrens geschlossenen Vergleich im Kündigungsschutzprozess des Insolvenzschuldners

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit eines Abfindungsvergleichs während des Verbraucherinsolvenzverfahrens des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutzprozess und Abfindungsvergleich - und das laufende Verbraucherinsolvenzverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abfindungsanspruch als Teil der Insolvenzmasse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abfindungsanspruch als Teil der Insolvenzmasse

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Während des Insolvenzverfahrens durch Prozessvergleich erworbener Abfindungsanspruch unterfällt dem Insolvenzbeschlag

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Abfindung im Kündigungsschutzverfahren steht dem Insolvenzverwalter des Arbeitnehmers zu

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 149, 38
  • NJW 2015, 107
  • ZIP 2014, 1938
  • MDR 2014, 1271
  • NZA 2014, 1155
  • NZI 2014, 870
  • NZI 2014, 901
  • DB 2014, 2478
  • JR 2016, 281
  • NZG 2014, 1353
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 789/11

    Änderungskündigung zur Arbeitszeit- und Vergütungsreduzierung im

    Auszug aus BAG, 12.08.2014 - 10 AZB 8/14
    Die Entscheidung über eine Klage gegen eine Arbeitgeberkündigung und die Prozessführungsbefugnis verbleiben beim Insolvenzschuldner (vgl. insgesamt dazu: BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 789/11 - Rn. 15 ff. mwN; 5. November 2009 - 2 AZR 609/08 - Rn. 10 mwN) .

    Andernfalls könnte das Recht des Schuldners, über seine Arbeitskraft selbst zu verfügen, durch den Treuhänder eingeschränkt werden (BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 789/11 - [zur Änderung des Arbeitsvertrags durch Annahme einer Änderungskündigung]; Reinfelder NZA 2009, 124, 127; ähnlich Mohn NZA-RR 2008, 617, 622; zweifelnd Hergenröder ZVI 2011, 1, 10) .

    Die Pfändbarkeit bestimmt sich dabei gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO - mit hier nicht relevanten Ausnahmen - nach §§ 850 ff. ZPO (BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 789/11 - Rn. 17 ff.) .

  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91

    Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige

    Auszug aus BAG, 12.08.2014 - 10 AZB 8/14
    Gleiches gilt bei einem gerichtlichen Vergleich jedenfalls dann, wenn der in ihm geregelte vollstreckbare Anspruch nicht Gegenstand des Rechtsstreits war, der durch den Vergleich beendet wurde (BGH 9. Dezember 1992 - VIII ZR 218/91 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 120, 387) .

    Deshalb konnte der Antragsteller die Forderung auf die Abfindung iHv. 7.000,00 Euro vor dem Wirksamwerden des Vergleichs noch nicht erworben haben (vgl. zu einer solchen Fallkonstellation: BGH 9. Dezember 1992 - VIII ZR 218/91 - zu II 1 b der Gründe, BGHZ 120, 387) .

  • BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 964/94

    Vollstreckungsgegenklage des Drittschuldners

    Auszug aus BAG, 12.08.2014 - 10 AZB 8/14
    Zum Arbeitseinkommen iSv. § 850 ZPO gehören auch Abfindungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, unabhängig davon, ob es sich um gesetzliche Abfindungsansprüche, beispielsweise nach §§ 9, 10 KSchG, oder um vertraglich vereinbarte handelt (BAG 20. August 1996 - 9 AZR 964/94 - zu II 2 c der Gründe; BGH 11. Mai 2010 - IX ZR 139/09 - Rn. 11) .

    Eine Abfindung ist eine nicht wiederkehrend zahlbare Vergütung iSv. § 850i ZPO (vgl. umfassend Hergenröder ZVI 2006, 173) ; sie wird nicht als Gegenleistung für die in einem bestimmten Zeitraum erbrachte Arbeitsleistung geleistet (BAG 20. August 1996 - 9 AZR 964/94 - aaO) .

  • BGH, 05.07.2005 - VII ZB 16/05

    Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus BAG, 12.08.2014 - 10 AZB 8/14
    Unter diesen Voraussetzungen kann auch dem Insolvenzverwalter eine vollstreckbare Ausfertigung eines zugunsten des Insolvenzschuldners ergangenen Titels erteilt werden, sofern der Anspruch das von ihm verwaltete Vermögen betrifft und der Nachweis der Rechtsnachfolge durch Vorlage der Bestallungsurkunde (§ 56 Abs. 2 Satz 1 InsO) im Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift erfolgt (BGH 5. Juli 2005 - VII ZB 16/05 -) .

    d) Die Rechtsnachfolge hat der Antragsteller durch Vorlage seiner Bestallungsurkunde (§ 56 Abs. 2 Satz 1 InsO) im Original nachgewiesen (BGH 5. Juli 2005 - VII ZB 16/05 -) .

  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 54/10

    Grenzüberschreitende Insolvenz innerhalb der EU: Anwendbares Recht auf die

    Auszug aus BAG, 12.08.2014 - 10 AZB 8/14
    Gleiches gilt für den Gläubiger, der einen Titel gegen den Insolvenzschuldner erlangt hat und nunmehr eine vollstreckbare Ausfertigung gegen den Insolvenzverwalter begehrt (BGH 3. Februar 2011 - V ZB 54/10 - BGHZ 188, 177; 14. April 2005 - V ZB 25/05 -) .

    § 727 ZPO findet deshalb nur entsprechende Anwendung (allgM, zB BGH 3. Februar 2011 - V ZB 54/10 - Rn. 8, BGHZ 188, 177; 14. April 2005 - V ZB 25/05 - zu II 2 b der Gründe; Zöller/Stöber § 727 ZPO Rn. 18) .

  • BGH, 29.06.2011 - VII ZB 89/10

    Zwangsvollstreckung aus Grundschuld-Unterwerfungserklärungen

    Auszug aus BAG, 12.08.2014 - 10 AZB 8/14
    Die Schuldnerin wendet sich im vorliegenden Verfahren nicht gegen die Berechtigung des Anspruchs aus Ziff. 2 des Vergleichs selbst (zur Unzulässigkeit eines solchen Einwands im Rahmen des § 732 ZPO: zB BGH 29. Juni 2011 - VII ZB 89/10 - Rn. 20 ff., BGHZ 190, 172; 16. April 2009 - VII ZB 62/08 - Rn. 12) und erhebt auch nicht den einem Verfahren nach § 767 ZPO vorbehaltenen Erfüllungseinwand.

    a) Die materiell-rechtliche Wirksamkeit des Titels, für den die Erteilung der Vollstreckungsklausel begehrt wird, unterliegt im Klauselerinnerungsverfahren nach § 732 ZPO keiner Überprüfung (BGH 29. Juni 2011 - VII ZB 89/10 - Rn. 21 mwN, BGHZ 190, 172) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2014 - 21 Ta 1794/13

    Rechtsnachfolge im Verbraucherinsolvenzverfahren des Arbeitnehmers - Vergleich im

    Auszug aus BAG, 12.08.2014 - 10 AZB 8/14
    Die Rechtsbeschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Januar 2014 - 21 Ta 1794/13 - wird zurückgewiesen.

    Zur Klarstellung wird Ziff. I des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Januar 2014 - 21 Ta 1794/13 - wie folgt neu gefasst:.

  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 25/05

    Voraussetzungen der Bindung des Gerichts an einen vom Gläubiger vorgeschlagenen

    Auszug aus BAG, 12.08.2014 - 10 AZB 8/14
    Gleiches gilt für den Gläubiger, der einen Titel gegen den Insolvenzschuldner erlangt hat und nunmehr eine vollstreckbare Ausfertigung gegen den Insolvenzverwalter begehrt (BGH 3. Februar 2011 - V ZB 54/10 - BGHZ 188, 177; 14. April 2005 - V ZB 25/05 -) .

    § 727 ZPO findet deshalb nur entsprechende Anwendung (allgM, zB BGH 3. Februar 2011 - V ZB 54/10 - Rn. 8, BGHZ 188, 177; 14. April 2005 - V ZB 25/05 - zu II 2 b der Gründe; Zöller/Stöber § 727 ZPO Rn. 18) .

  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 247/08

    Die Entscheidung über Restschuldbefreiung muss 6 Jahre nach Eröffnung des

    Auszug aus BAG, 12.08.2014 - 10 AZB 8/14
    Maßgeblich war vielmehr ausschließlich der Insolvenzbeschlag des Abfindungsanspruchs nach § 35 Abs. 1 Alt. 2 InsO (BGH 3. Dezember 2009 - IX ZB 247/08 - Rn. 15, BGHZ 183, 258; HK-InsO/Waltenberger 7. Aufl. § 287 InsO aF Rn. 32 mwN) .
  • BGH, 11.05.2010 - IX ZR 139/09

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit einer Abtretung einer aus Anlass eines beendeten

    Auszug aus BAG, 12.08.2014 - 10 AZB 8/14
    Zum Arbeitseinkommen iSv. § 850 ZPO gehören auch Abfindungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, unabhängig davon, ob es sich um gesetzliche Abfindungsansprüche, beispielsweise nach §§ 9, 10 KSchG, oder um vertraglich vereinbarte handelt (BAG 20. August 1996 - 9 AZR 964/94 - zu II 2 c der Gründe; BGH 11. Mai 2010 - IX ZR 139/09 - Rn. 11) .
  • BGH, 13.02.2014 - IX ZB 23/13

    Restschuldbefreiung im laufenden Insolvenzverfahren: Wegfall des

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzantrag

  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

  • BGH, 16.04.2009 - VII ZB 62/08

    Keine AGB-Kontrolle im Klauselerinnerungsverfahren

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 609/08

    Außerordentliche Kündigung - Verbraucherinsolvenz

  • BGH, 14.09.2018 - V ZR 267/17

    Veräußerung der in Streit befangenen Sache nach Eintritt der Rechtshängigkeit;

    Gleiches gelte bei einem gerichtlichen Vergleich jedenfalls dann, wenn der in ihm geregelte vollstreckbare Anspruch nicht Gegenstand des Rechtsstreits war, der durch den Vergleich beendet wurde (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1992 - VIII ZR 218/91, BGHZ 120, 387, 392; ebenso BAGE 149, 38 Rn. 19).

    Hat der gerichtliche Vergleich dagegen Ansprüche zum Gegenstand, die zuvor nicht rechtshängig waren, kann die vollstreckbare Ausfertigung nur erteilt werden, wenn die Rechtsnachfolge nach Abschluss des gerichtlichen Vergleichs eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1992 - VIII ZR 218/91, BGHZ 120, 387, 392; BAGE 149, 38 Rn. 19).

  • OLG Karlsruhe, 19.09.2017 - 12 U 70/17

    Zwangsvollstreckung: Bindung des Rechtsnachfolgers an einen nach Veräußerung der

    Mit Beschluss vom 12. August 2014 - 10 AZB 8/14 -, BAGE 149, 38, Rn. 19 nach juris - hat das Bundesarbeitsgericht die Frage abermals offen gelassen, da der dort betroffene Abfindungsvergleich einen zuvor nicht rechtshängigen bzw. erst durch den Vergleich begründeten Anspruch tituliert habe.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - pfändbare Entschädigung - Höhe -

    Deshalb gehöre eine Abfindung nach den §§ 9, 10 KSchG (12. September 1979 - 4 AZR 420/77 - zur Abfindung in einem Vergleich BAG 12. August 2014 - 10 AZB 8/14 - Rn. 16) zum Arbeitseinkommens i.S.d. § 850 ZPO, um nach Sinn und Zweck der Pfändungsschutzvorschriften die Sicherung des Lebensunterhalts des Arbeitnehmers zu gewährleisten (zu Sozialplanabfindungen vgl. BAG 13. November 1991 - 4 AZR 20/91 -) .
  • BAG, 28.02.2019 - 10 AZB 44/18

    Liquidationslose Vollbeendigung einer GmbH & Co. KG - Titelumschreibung auf den

    Gegen den Rechtsnachfolger des in dem Urteil bezeichneten Schuldners kann nach § 727 Abs. 1 ZPO eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden, wenn die titulierte Verpflichtung nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit des Anspruchs auf ihn übergegangen ist (vgl. BAG 12. August 2014 - 10 AZB 8/14 - Rn. 19, BAGE 149, 38; BGH 14. September 2018 - V ZR 267/17 - Rn. 14) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 2 Sa 426/17

    Pfändung von Arbeitseinkommen - Ehegattenunterhalt - verschleiertes

    Die Pfändbarkeit bestimmt sich dabei gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO - mit hier nicht relevanten Ausnahmen - nach §§ 850 ff. ZPO ( BAG 12. August 2014 - 10 AZB 8/14 - Rn. 16, NZA 2014, 1155 ).

    Die Abtretungserklärung erfasst nur das pfändbare Arbeitseinkommen (§ 287 Abs. 2 InsO) und hat im streitgegenständlichen Zeitraum ohnehin noch keine eigenständige Wirkung entfaltet, weil das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben und in diesem Zeitraum ausschließlich der Insolvenzbeschlag nach § 35 Abs. 1 Alt. 2 InsO maßgeblich war ( vgl. BGH 3. November 2011 - IX ZR 45/11 - Rn. 16, NJW 2012, 393; BAG 12. August 2014 - 10 AZB 8/14 - Rn. 17, NZA 2014, 1155 ).

  • LAG Bremen, 08.09.2020 - 1 Sa 13/20

    Tariflicher Anspruch auf Zusatzgeld oder Freistellung von der Arbeitsleistung;

    Dies gilt auch, wenn in diesem Vergleich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung vereinbart wird (BAG v. 12.08.2014, 10 AZB 8/14).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 Sa 186/18

    Nachträgliche Geltendmachung von rückständigen Gehaltsansprüchen -

    Sie sind daher auch nicht dem Insolvenzverwalter nach §§ 148 Abs. 1, 80 Abs. 1 InsO zur Verwaltung übertragen (BAG v. 28.08.2013 - 10 AZR 323/12 -, juris, Rn 11; BAG v. 12.08.2014 - 10 AZB 8/14 - juris, Rn 16).
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