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   BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99   

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https://dejure.org/2000,568
BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99 (https://dejure.org/2000,568)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2000 - 10 AZR 1/99 (https://dejure.org/2000,568)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 (https://dejure.org/2000,568)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BAT § 22; ; BAT § 23 Lehrer; ; BAT-O § 11 Satz 2; ; Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O § 2 Nr. 3; ; Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 l I BAT-O) Nr. 3 a; ; Z... weite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2. BesÜV - vom 21. Juni 1991 Anlage 1 Besoldungsgruppe A 11; ; BGB § 612 a

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT §§ 22, 23 11; BGB § 612a
    Anspruch auf Höhergruppierung wegen Verletzung des Maßregelungsverbots des § 612a BGB durch den Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin im Aufstiegsamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 58 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 11 Satz 2 BAT-O; § 2 Nr. 3 ÄndTV Nr. 1 zum BAT-O; Nr. 3a SR 2 I I BAT-O; Anl. 1 2. BesÜV v. 21.6.1991; § 612a BGB
    Höhergruppierung/Lehrer/vergütungsrechtliche Gleichbehandlung/Maßregelungsverbot

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 58 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 11 Satz 2 BAT-O; § 2 Nr. 3 ÄndTV Nr. 1 zum BAT-O; Nr. 3a SR 2 I I BAT-O; Anl. 1 2. BesÜV v. 21.6.1991; § 612a BGB
    Höhergruppierung/Lehrer/vergütungsrechtliche Gleichbehandlung/Maßregelungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 11
  • MDR 2000, 1079
  • NZA 2001, 680
  • NJ 2000, 557
  • NJ 2000, 558
  • BB 2000, 1580
  • DB 2000, 1921
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04

    Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Das Maßregelungsverbot kann auch verletzt sein, wenn dem Arbeitnehmer Vorteile vorenthalten werden, die der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt, weil sie ihre Rechte nicht ausgeübt haben (vgl. BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11, zu II 6 der Gründe; 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01 - BAGE 101, 312, zu II 1 a der Gründe; 7. November 2002 - 2 AZR 742/00 - BAGE 103, 265, zu B I 1 d bb (1) der Gründe mwN; ErfK/Preis 5. Aufl. § 612a BGB Rn. 10; MünchKomm-BGB/Müller-Glöge 4. Auf.
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Es wird teilweise angenommen, er begründe unmittelbar einen Anspruch des Arbeitnehmers auf die vorenthaltene Leistung (BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01 - BAGE 101, 312) und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt habe (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11).

    cc) Die Vorenthaltung einer freiwilligen Leistung, die anderen Arbeitnehmern gewährt wird, die ein ihnen zustehendes Recht nicht ausgeübt haben, kann als Verstoß gegen § 612a BGB zu beurteilen sein (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11).

    Auf die Begründetheit des erhobenen Anspruchs kommt es nicht an (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - aaO).

    Schließlich ist auch nicht zu überprüfen, ob an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts festzuhalten ist, nach der § 612a BGB sowohl ein Handeln als auch ein Unterlassen des Arbeitgebers betrifft (zur unterlassenen Höhergruppierung: BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11; zur Nichtzuweisung von Arbeit: BAG 7. November 2002 - 2 AZR 742/00 - BAGE 103, 265), oder ob ein Unterlassen nur dann erfasst wird, wenn der Arbeitgeber aus anderen Gründen, etwa wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes, zum Handeln verpflichtet ist (so Frantzen Anm. zu BAG 7. November 2002 - 2 AZR 742/00 - RdA 2003, 368).

    In dem vom Zehnten Senat entschiedenen Fall hatte der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber eine freiwillige Höhergruppierung davon abhängig gemacht, dass die betroffenen Grundschullehrer keine Klage auf Höhergruppierung erheben oder eine solche zurücknehmen (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11).

  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

    Danach liegt eine unzulässige Maßregelung bereits dann vor, wenn dem Arbeitnehmer ein Vorteil vorenthalten wird, welcher anderen Arbeitnehmer gewährt wird, die ihre Rechte nicht in entsprechender Weise ausgeübt haben (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 80; 2. April 1987 - 2 AZR 227/86 - BAGE 55, 190).
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