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   BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 132/01   

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https://dejure.org/2001,2638
BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 132/01 (https://dejure.org/2001,2638)
BAG, Entscheidung vom 24.10.2001 - 10 AZR 132/01 (https://dejure.org/2001,2638)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 10 AZR 132/01 (https://dejure.org/2001,2638)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Sonderzahlung im hessischen Kfz-Handwerk - Eintritt in den Ruhestand vor dem Auszahlungszeitpunkt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sonderzahlung - Altersruhegeld - Rente - Arbeitsverhältnis - Tarifvertrag - Kraftfahrzeughandwerk - Frührente - Betriebszugehörigkeit - Stichtag

  • Judicialis

    Tarifvertrag über betriebliche Sonderzahlungen für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Lehrlinge im Kraftfahrzeughandwerk Hessen vom 20. Juni 1977 § 2; ; Tarifvertrag über be... triebliche Sonderzahlungen für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Lehrlinge im Kraftfahrzeughandwerk Hessen vom 20. Juni 1977 § 3; ; Tarifvertrag über betriebliche Sonderzahlungen für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Lehrlinge im Kraftfahrzeughandwerk Hessen vom 20. Juni 1977 § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderzahlung im hessischen Kfz-Handwerk trotz Eintritt in den Ruhestand vor dem Auszahlungszeitpunkt?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1158
  • BB 2002, 312
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hessen, 30.01.2001 - 7 Sa 1512/00

    Systematik der zulässigen Auslegungskriterien bei Auslegung von Tarifverträgen;

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 132/01
    Auf Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Januar 2001 - 7 Sa 1512/00 - insoweit aufgehoben, als die Beklagte zur Zahlung von 2.000,00 DM brutto nebst Zinsen verurteilt wurde.

    Die Anschlußrevision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Januar 2001 - 7 Sa 1512/00 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 208/91

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung bei Ausscheiden wegen Altersruhegeld -

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 132/01
    Anders als in der Fallgestaltung der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (5. August 1992 - 10 AZR 208/91 - EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 91) wurde damit keine inhaltsleere Regelung getroffen.

    e) Daß der Senat in dem der Entscheidung vom 5. August 1992 (aaO) zugrundeliegenden Sachverhalt zu einem abweichenden Ergebnis gekommen ist, spricht nicht gegen die Auslegung der vorliegenden tariflichen Bestimmung.

  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 197/99

    Tarifliches 13. Monatseinkommen

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 132/01
    Im Gegenteil wird durch die Wortwahl "anspruchsberechtigte Arbeitnehmer" klar und eindeutig auf die Anspruchsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 TV verwiesen (vgl. auch BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 197/99 - nv.).

    Die Achtung der Tarifautonomie verbietet es den Gerichten, am Wortlaut einer Tarifnorm vorbei ohne objektive Anhaltspunkte eine Auslegung zu wählen, die ihnen als die sinnvollere und zweckmäßigere Lösung erscheint (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 197/99 - nv.; 24. April 2001 - 3 AZR 329/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 329/00

    Zusatzversorgung im Baugewerbe - Erlöschen des Versicherungsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 132/01
    Die Achtung der Tarifautonomie verbietet es den Gerichten, am Wortlaut einer Tarifnorm vorbei ohne objektive Anhaltspunkte eine Auslegung zu wählen, die ihnen als die sinnvollere und zweckmäßigere Lösung erscheint (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 197/99 - nv.; 24. April 2001 - 3 AZR 329/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 132/01
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (zB BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11 mwN).
  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 928/98

    Tarifliche Jahresleistung - betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 132/01
    Dem Kläger kann insoweit gefolgt werden, als allgemein anzunehmen ist, daß Tarifvertragsparteien keine überflüssigen, weil inhaltsleeren Regelungen treffen wollen (BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 928/98 - nv.).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2022 - 12 TaBV 3/21

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung/Umgruppierung - gewerbliche

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG vom 24. Oktober 2001 - 10 AZR 132/01 Rn. 27 - juris).

    Daher muss den Regelungen des Tarifvertrages regelmäßig ein praktischer Anwendungsbereich verbleiben (BAG vom 24. Oktober 2001 a.a.O. Rn. 33).

    Die Disposition darüber, ob bestimmte Tarifregelungen aus einem Tarifvertrag zu streichen sind, obliegt alleine den Tarifparteien (vgl. BAG vom 24. April 2001 - 3 AZR 329/00 Rn. 77 - juris sowie BAG vom 24. Oktober 2001 a.a.O. Rn. 37).

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 297/13

    Tarifliche Sonderzahlung - Ausscheiden aus Altersgründen

    Allenfalls in Betracht kommt noch ein (konkludentes) Ruhen, wenn nach dem Ende des Krankengeldbezugs der Arbeitgeber auf sein Direktionsrecht verzichtet und der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld bezogen hat (so BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 630/04 - zu II 3 b der Gründe; anders hingegen BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 132/01 - zu II 2 c und e der Gründe) .
  • BAG, 02.09.2020 - 5 AZR 168/19

    Vergütung nach einem Entgeltband

    Vielmehr ist von ihrem Willen auszugehen, Mindestarbeitsbedingungen zu setzen (BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 132/01 - zu II 2 c der Gründe; 4. April 1990 - 4 AZR 9/90 - jeweils mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2007 - 3 Sa 1424/07

    Eingruppierung nach BAT - Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anrechnung von

    Gegen eine solche Auslegung spricht zum einen aber der klare Wortlaut der Regelung der Fallgruppe 2 c der Vergütungsgruppe III BAT, worauf vornehmlich abzustellen ist (vgl. BAG 10 AZR 132/01 vom 24. Oktober 2001, NZA 02, 1158).

    Ergibt die Auslegung einen bestimmten Regelungswillen der Tarifvertragsparteien und damit ein konkretes Ergebnis, so ist es nicht die Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, ein anderes Auslegungsergebnis in die Tarifnorm hinein zu interpretieren, weil es zur streitgegenständlichen Fallkonstellation auch eine gerechtere und zweckmäßigere Lösung gibt (vgl. dazu etwa BAG 3 AZR 329/00 vom 24. April 2001, NZA 02, 912 zu C II 4 b bb der Gründe; BAG 10 AZR 132/01 vom 24. Oktober 2001 a.a.O.).

  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 630/04

    Tarifliche Sonderzahlung - Ausscheiden wegen Erwerbsunfähigkeit

    Insbesondere der Charakter als Ausnahmeregelung spricht für die Annahme, dass die Tarifvertragsparteien hier einen bewusst beschränkten Regelungsbereich normiert haben (vgl. zu einer nahezu wortgleichen Regelung BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 132/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Kraftfahrzeuggewerbe Nr. 3 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 165).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 4 Sa 1425/07

    Eingruppierung - Fallgruppenbewährungsaufstieg - Tarifauslegung - Tariflücke

    III Fallgruppe 2 c BAT entgegen, von dem allein auszugehen ist, wenn nicht ein entgegenstehender Wille der Tarifvertragsparteien einen hinreichenden Niederschlag in den tariflichen Normen gefunden hat (BAG vom 24.10.2001 - 10 AZR 132/01 - in NZA 2002, 1158; BAG vom 15.06.1994 - 4 AZR 330/93 - in NZA 95, 1212).

    Die Achtung der Tarifautonomie verbietet es den Gerichten, am Wortlaut einer Tarifnorm vorbei ohne objektive Anhaltspunkte eine Auslegung zu wählen, die ihnen als sinnvoll und zweckmäßigere Lösung erscheint (BAG vom 23.02.2000 - 10 AZR 197/99 - n.v.; BAG vom 24.04.2001 - 3 AZR 329/00 - in NZA 2002, 912; BAG vom 24.10.2001 - 10 AZR 132/01 - in NZA 2002, 1159 [1161]).

  • LAG München, 16.07.2014 - 1 Sa 855/13

    BRK - Pflegezulage

    Es ist aber regelmäßig nicht anzunehmen, dass tarifliche Bestimmungen überflüssige oder inhaltslehre Regelungen enthalten (vgl. BAG vom 24.10.2001 - 10 AZR 132/01 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Kraftfahrzeuggewerbe"; BAG vom 27.04.2000 - 6 AZR 861/98 - AP Nr. 1 zu § 14 BMTG-II) oder gar Voraussetzungen formulieren, die sie für unerheblich halten (vgl. BAG vom 13.12.2001 - 6 AZR 709/00 - AP Nr. 7 zu § 35 BAT).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 Sa 141/12

    Anspruch auf betriebliche Sonderzahlung nach TV SoZa Metall Südwest

    In der Entscheidung vom 24.10.2001 (10 AZR 132/01) hat das Bundesarbeitsgericht das dort gefundene abweichende Ergebnis abgegrenzt zu der Entscheidung vom 5.8.1992 (Rn. 38), während es in der Entscheidung vom 12.10.2005 (10 AZR 630/04) bei einem wortgleichen Tarifvertrag keinerlei Abgrenzung zu der Entscheidung aus dem Jahre 1992 vorgenommen hat.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1555/07

    Anspruch auf Tariflohnerhöhung - Nichteinführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags

    Denn ergibt sich - wie hier - durch Auslegung ein bestimmter Regelungswille der Tarifvertragsparteien und damit ein konkretes Ergebnis, so ist es nicht die Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, ein anderes Auslegungsergebnis in die Tarifnorm deswegen hineinzuinterpretieren, weil es zur streitgegenständlichen Fallkonstellation auch eine gerechtere und zweckmäßigere Lösung gibt (vgl. dazu etwa BAG 3 AZR 329/00 vom 24. April 2001, NZA 02, 912; BAG 10 AZR 132/01 vom 24. Oktober 2001, NZA 02, 1158).
  • LAG Thüringen, 22.04.2002 - 8 Sa 457/01

    Vergütung nach West- oder Ost-Tarif bei Absolvierung einer Ausbildung im

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG Urteil vom 24.10.2001, 10 AZR 132/2001, EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Entscheidung 165).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2002 - 3 Sa 45/01

    Gewährung von Krankenbezügen - Anspruchszeitraum - Auslegung des § 71 Abs 2 UAbs

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 4 Sa 1556/07

    Arbeitsvergütung - ERA-Strukturkomponente

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2022 - 21 TaBV 4/21

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung/Umgruppierung - gewerbliche

  • LAG Hamm, 12.11.2003 - 18 (13) Sa 689/03

    Tariflicher Zusatzurlaub für Nachtarbeit, Zeitpunkt der Entstehung, Zeitpunkt der

  • LAG Hamm, 03.12.2003 - 18 Sa 1061/03

    Krankenbezüge, Krankengeldzuschuss, tarifliches Urlaubsgeld

  • ArbG Darmstadt, 23.10.2008 - 12 Ca 240/08

    Zusatzurlaub für geleisteten Bereitschaftsdienst nach § 28 Abs 3 TV-Ärzte/VKA

  • LAG Hamm, 12.11.2003 - 18 Sa 689/03
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