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   BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 152/05   

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https://dejure.org/2005,3510
BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 152/05 (https://dejure.org/2005,3510)
BAG, Entscheidung vom 16.11.2005 - 10 AZR 152/05 (https://dejure.org/2005,3510)
BAG, Entscheidung vom 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 (https://dejure.org/2005,3510)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Karenzentschädigung für die Laufzeit einer Wettbewerbsvereinbarung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Betriebsbedingte Kündigung; Monatsbezogene teilweise Anrechnung des Überbrückungsgeldes; Kriterium der Verwertung der Arbeitskraft

  • Judicialis

    HGB § 74c Abs. 1; ; SGB III § 57

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anrechnung von Überbrückungsgeld gem. § 57 SGB III auf eine Karenzentschädigung ? Anrechnung nur monatsbezogen vorzunehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverbot; Karenzentschädigung - Anrechnung von Überbrückungsgeld gem. § 57 SGB III auf eine Karenzentschädigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Anrechnung des Überbrückungsgeldes auf Karenzentschädigung nur monatsbezogen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3227
  • DB 2006, 1275
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 198/10

    Karenzentschädigung - Anrechnung von Arbeitslosengeld

    b) Erwerb aus der Verwertung der Arbeitskraft sind alle geldwerten Leistungen zur Abgeltung der Arbeitsleistung (BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - zu II 2 a aa der Gründe, AP HGB § 74c Nr. 21 = EzA HGB § 74c Nr. 35; 7. November 1989 - 3 AZR 796/87 - zu 3 a der Gründe, BAGE 63, 206) .

    In beiden Fällen handelt es sich um den Ertrag aus persönlichem Arbeitseinsatz, der erst durch die Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses möglich geworden ist (vgl. BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - zu II 2 a aa der Gründe, aaO) .

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage der Anrechnung bisher offengelassen (BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 20, AP HGB § 74c Nr. 21 = EzA HGB § 74c Nr. 35; 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - zu A II der Gründe, BAGE 112, 376) .

  • BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18

    Karenzentschädigung - Auskunft - Gewinnanrechnung

    Da § 74c Abs. 1 Satz 1 HGB auf die Verwertung der Arbeitskraft abstellt, müssen in die Gewinnermittlung alle Gegenleistungen eingestellt werden, die auf dem Einsatz der eigenen Arbeitskraft während des Karenzzeitraums beruhten und ohne die Aufgabe der bisherigen Tätigkeit nicht hätten erzielt werden können (vgl. BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 15, 18) .

    b) Bei den nach § 74c Abs. 1 Satz 1 HGB auf die Karenzentschädigung anzurechnenden Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit geht es in der Regel um Erträge, die der Selbstständige als Anbieter auf dem Markt durch Verkäufe von Waren oder durch Dienstleistungen erzielt (BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 15) .

  • LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15

    Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich erhaltener Vergütungen

    Erwerb aus der Verwertung der Arbeitskraft sind alle geldwerten Leistungen zur Abgeltung der Arbeitsleistung (BAG v. 14.09.2011 - 10 AZR 198/10, juris; BAG v. 16.11.2005 - 10 AZR 152/05, juris; BAG v. 07.11.1989 - 3 AZR 796/87, juris; BAG v. 13.11.1975 - 3 AZR 38/75, juris).

    Denn in beiden Fällen handelt es sich um den Ertrag aus persönlichem Arbeitseinsatz, der erst durch die Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses möglich geworden ist (BAG v. 14.09.2011 - 10 AZR 198/10, juris; BAG v. 16.11.2005 - 10 AZR 152/05, juris; BAG v. 07.11.1989 - 3 AZR 796/87, juris; BAG v. 13.11.1975 - 3 AZR 38/75, juris; LAG Köln v. 30.01.2014 - 13 Sa 744/13, juris).

    Sie muss das Ergebnis eines persönlichen Arbeitseinsatzes sein, der gerade durch die Beendigung des vorhergehenden Arbeitsverhältnisses möglich geworden ist (vgl. auch BAG v. 16.11.2005 - 10 AZR 152/05, juris; LAG Köln v. 30.01.2014 - 13 Sa 744/13, juris).

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage der Anrechnung bisher offengelassen (BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 20, AP HGB § 74c Nr. 21 = EzA HGB § 74c Nr. 35; 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - zu A II der Gründe, BAGE 112, 376).

  • BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gründungszuschuss

    Auch wenn man deshalb davon ausgeht, dass der Gründungszuschuss aus einem früheren Einsatz der Arbeitskraft resultiert und dieser darüber hinaus den Einsatz der eigenen Arbeitskraft in einer selbständigen Tätigkeit verlangt (Senat 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 16, AP HGB § 74c Nr. 21 = EzA HGB § 74c Nr. 35) , stehen Zweck und Höhe der Leistung einer Berücksichtigung entgegen.

    Vielmehr dient er dazu, den Start in die Selbständigkeit zu fördern und zu unterstützen und die regelmäßig mit geringeren Einnahmen versehene Anlaufphase zu überbrücken (vgl. Senat 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 16, aaO) .

  • LAG Köln, 13.09.2022 - 4 Sa 416/21

    Anspruch auf Karenzentschädigung; Keine Anrechnung anderweitigen Erwerbs bei

    Es trägt durch entsprechende Gegenüberstellung der Vorgabe Rechnung, dass die Anrechnung nach § 74c Abs. 1 HGB - im Gegensatz zu § 615 Satz 2 BGB und § 11 KSchG - auf jede fällige Monatsrate der Entschädigung pro rata temporis erfolgt (vgl. (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 8 AZR 498/20 -, Rn. 66 - 67, juris; BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 25; 16. November 1973 - 3 AZR 61/73 - juris).

    Erwerb aus der Verwertung der Arbeitskraft sind alle geldwerten Leistungen zur Abgeltung der Arbeitsleistung (BAG 16.11.2005 - 10 AZR 152/05 - NJW 2006, 3227).

    In beiden Fällen handelt es sich um den Ertrag aus persönlichem Arbeitseinsatz, der erst durch die Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses möglich geworden ist (vgl. BAG 16.11.2005 - a.a.O.).

  • BAG, 16.12.2021 - 8 AZR 498/20

    Karenzentschädigung - Anrechnung anderweitigen Erwerbs

    Es trägt durch entsprechende Gegenüberstellung der Vorgabe Rechnung, dass die Anrechnung nach § 74c Abs. 1 HGB - im Gegensatz zu § 615 Satz 2 BGB und § 11 KSchG - auf jede fällige Monatsrate der Entschädigung pro rata temporis erfolgt (vgl. BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 25; 23. Februar 1999 - 9 AZR 739/97 - BAGE 91, 56; 16. November 1973 - 3 AZR 61/73 - zu II 1 der Gründe, BAGE 25, 385) .
  • LAG Köln, 30.01.2014 - 13 Sa 744/13

    Anrechnung Arbeitslosengeld auf Karenzentschädigung

    Erwerb aus der Verwertung der Arbeitskraft sind alle geldwerten Leistungen zur Abgeltung der Arbeitsleistung (BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 ; 7. November 1989 - 3 AZR 796/87).

    In beiden Fällen handelt es sich um den Ertrag aus persönlichem Arbeitseinsatz, der erst durch die Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses möglich geworden ist (vgl. BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05).

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage der Anrechnung bisher offengelassen (BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 20, AP HGB § 74c Nr. 21 = EzA HGB § 74c Nr. 35; 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - zu A II der Gründe, BAGE 112, 376).

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - 5 Sa 38/17

    Karenzentschädigung, Wettbewerbsverbot, nachvertraglich, Einkommen,

    Erwerb aus der Verwertung der Arbeitskraft sind alle geldwerten Leistungen zur Abgeltung der Arbeitsleistung (BAG, Urt. v. 16.11.2005 - 10 AZR 152/05 -, juris).
  • LAG Nürnberg, 21.02.2007 - 6 Sa 576/04

    Wettbewerbsentschädigung - Ausschlussfrist - künftige

    Bei Ansprüchen auf Karenzentschädigung erfolgt die Anrechnung anderweitigen Verdienstes für jeden Monat, in dem der Arbeitnehmer Karenzentschädigung beanspruchen kann und andere Leistungen bezieht (zuletzt BAG vom 16.11.2005, 10 AZR 152/05, EzA § 74c HGB Nr. 35; Schaub in Erfurter Kommentar, a.a.O., § 74c HGB Rn. 18).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 7 Sa 703/09

    Unwirksame außerordentliche und ordentliche Kündigung eines Mitglieds der

    Der Gründungszuschuss stellt eine aufgrund anderweitiger Arbeit erzielte geldwerte Leistung im Sinne von § 11 Nr. 1 KSchG dar (so auch BAG v. 16.11.2005 - 10 AZR 152/05 - EzA § 74c HGB Nr. 35 zu der dem Rechtsgedanken nach identischen Regelung in § 74 c HGB ; LAG Köln v. 15.10.2003 - 7 Sa 163/03 - NZA-RR 2004, 612 -614 zur Vorgängerregelung).
  • LAG Hessen, 21.06.2011 - 15 Sa 254/10

    Annahmeverzugslohn und Anrechnung eines Gründungszuschusses

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