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   BAG, 24.01.1996 - 10 AZR 155/95   

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BAG, 24.01.1996 - 10 AZR 155/95 (https://dejure.org/1996,1119)
BAG, Entscheidung vom 24.01.1996 - 10 AZR 155/95 (https://dejure.org/1996,1119)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 1996 - 10 AZR 155/95 (https://dejure.org/1996,1119)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stichtagsregelung in Sozialplänen - Ausnahme von Arbeitnehmern aus einem Sozialplan - Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Sozialplans - Kündigung durch den Arbeitnehmer im Hinblick auf eine vom Arbeitgeber angekündigte Betriebsstillegung - Verstoß gegen den ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 75, 112
    Stichtagsregelung in Sozialplänen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG §§ 75, 112
    Sozialplan: Zulässigkeit einer Stichtagsregelung, die Arbeitnehmer von Leistungen ausnimmt, die ihr Arbeitsverhältnis vor Abschluß des Sozialplans vor dem Hintergrund der bekanntgegebenen Betriebsverlegung selbst gekündigt haben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 685
  • NZA 1996, 834
  • BB 1996, 912
  • DB 1996, 1682
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 30.11.1994 - 10 AZR 578/93

    Sozialplan - Wirksamkeit einer Stichtagsregelung

    Auszug aus BAG, 24.01.1996 - 10 AZR 155/95
    "Es verstößt nicht gegen § 75 BetrVG, wenn ein Sozialplan Arbeitnehmer von seinem Geltungsbereich ausnimmt, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Sozialplans, der in einem zeitlich nahen Zusammenhang zum Abschluß des Interessenausgleichs steht, ihr Arbeitsverhältnis im Hinblick auf eine vom Arbeitgeber angekündigte Betriebsstillegung selbst beendet haben (im Anschluß an BAG Urteil vom 30. November 1994 - 10 AZR 578/93 - AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972).«.

    Sie sind nicht gehalten, alle denkbaren Nachteile auszugleichen oder zu mildern, und daher auch berechtigt, Arbeitnehmer von Leistungen des Sozialplanes auszunehmen, die ihr Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 20. April 1994 - 10 AZR 323/93 - AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972; vom 30. November 1994 - 10 AZR 578/93 - AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972; vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Von diesen Rechtsgrundsätzen ausgehend, hat der Senat im Urteil vom 30. November 1994 (aaO) ausgesprochen, daß es sachlich gerechtfertigt ist und keinen Verstoß gegen § 75 BetrVG darstellt, wenn ein Sozialplan Arbeitnehmer von seinem Geltungsbereich ausnimmt, die vor dem Scheitern des Interessensausgleichs ihr Arbeitsverhältnis im Hinblick auf eine vom Arbeitgeber angekündigte Betriebsstillegung selbst gekündigt haben.

  • BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Abfindung - Sozialplan -

    Auszug aus BAG, 24.01.1996 - 10 AZR 155/95
    Sie sind nicht gehalten, alle denkbaren Nachteile auszugleichen oder zu mildern, und daher auch berechtigt, Arbeitnehmer von Leistungen des Sozialplanes auszunehmen, die ihr Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 20. April 1994 - 10 AZR 323/93 - AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972; vom 30. November 1994 - 10 AZR 578/93 - AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972; vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Ein bloßer Hinweis des Arbeitgebers auf notwendig werdende Betriebsänderungen und selbst der Rat, sich eine neue Stelle zu suchen, genügen dazu nicht (vgl. auch Urteil des Senats vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 323/93

    Sozialplanabfindung - betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 24.01.1996 - 10 AZR 155/95
    Sie sind nicht gehalten, alle denkbaren Nachteile auszugleichen oder zu mildern, und daher auch berechtigt, Arbeitnehmer von Leistungen des Sozialplanes auszunehmen, die ihr Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 20. April 1994 - 10 AZR 323/93 - AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972; vom 30. November 1994 - 10 AZR 578/93 - AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972; vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90

    Teilunwirksamkeit eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 24.01.1996 - 10 AZR 155/95
    Die Klägerin hat sich im Kündigungsschreiben auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Januar 1991 (- 1 AZR 80/90 - (nicht ABR 80/90) AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972) berufen.
  • BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 80/90

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Personal einer Fremdfirma

    Auszug aus BAG, 24.01.1996 - 10 AZR 155/95
    Ich beziehe mich dabei auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts - 1 ABR 80/90 -.".
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Es wäre dann nicht verlässlich zu bestimmen und planbar gewesen, wie viele Mitglieder einen Anspruch auf ergänzende Leistungen tatsächlich haben könnten und nach welchen abstrakten Kriterien das ausgehandelte Tarifvertragsvolumen des ETS-TV bei den ergänzenden Leistungen bestimmt werden soll (zu diesem Aspekt bei Stichtagsregelungen in betrieblichen Sozialplänen BAG 24. Januar 1996 - 10 AZR 155/95 - Rn. 44; s. auch Franzen RdA 2008, 304, 306 f.: Stichtagsregelungen als "Kompromiss zwischen gegenläufigen Gewerkschafts- und Arbeitgeberinteressen") .
  • BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00

    Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats

    Härten für die kurz vor dieser Altersgrenze stehenden Arbeitnehmer sind durch die bei Stichtagsregelungen notwendige Pauschalierung unvermeidlich und müssen hingenommen werden, wenn die Wahl des Stichtags - wie hier - am gegebenen Sachverhalt orientiert ist (BAG 24. Januar 1996 - 10 AZR 155/95 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 98 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 83, zu 2 c der Gründe).
  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00

    Gleichbehandlung - Anreize zum vorzeitigen Ausscheiden

    Sie sind nicht deshalb unzulässig, weil sie im Einzelfall zu Härten führen (BAG 24. Januar 1996 - 10 AZR 155/95 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 98 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 83, zu 2 c der Gründe; 5. Oktober 2000 - 1 AZR 48/00 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 141, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 c der Gründe).

    Der Zeitpunkt muß aber sachlich vertretbar sein (vgl. ua. BAG 30. November 1994 - 10 AZR 578/93 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 89 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 80, zu II 3 b der Gründe; 24. Januar 1996 - 10 AZR 155/95 - aaO, zu 2 c der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 Sa 439/22

    Sozialplanabfindung; Schadensersatz; Nachteilsausgleich

    Sie sind nicht gehalten, alle denkbaren Nachteile auszugleichen oder zu mildern und daher auch berechtigt, Arbeitnehmer von Leistungen des Sozialplanes auszunehmen (BAG 24.01.1996 - 10 AZR 155/95, juris Rn. 41 f.).

    b)Richtig ist allerdings, dass die Wahl des Stichtags sachlich gerechtfertigt sein muss (BAG 24.01.1996 - 10 AZR 155/95, juris Rn. 41).

    Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrundes ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (BAG 14.12.2010 - 1 AZR 279/09, juris Rn. 15; s.a. auch BAG 24.01.1996 - 10 AZR 155/95, juris Rn. 44 ff.).

    Solche Härten wohnen jeder Stichtagsregelung inne und müssen hingenommen werden, wenn die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert ist (BAG 24.01.1996 - 10 AZR 155/95, juris Rn. 49).

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 760/00

    Sozialplanabfindung - Berechnung bei Wechsel von Teilzeit- in

    Sie haben innerhalb der Grenzen von Recht und Billigkeit darüber zu befinden, ob, in welchem Umfang und in welcher Weise sie die wirtschaftlichen Nachteile der Arbeitnehmer ausgleichen oder mildern wollen (vgl. Senat 15. Dezember 1998 - 1 AZR 332/98 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 126 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 103, zu 2 c dd der Gründe mwN; BAG 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 103 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 86, zu II 2 a der Gründe mwN; 24. Januar 1996 - 10 AZR 155/95 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 98 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 83, zu 2 b der Gründe).
  • LAG Nürnberg, 05.09.2006 - 6 Sa 177/06

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Sozialplan - Eigenkündigung - Stichtagsprüfung

    Dagegen ist es den Betriebspartnern unbenommen, Arbeitnehmer dann vom Geltungsbereich des Sozialplans und vom Anspruch auf Abfindungen auszunehmen, wenn diese Arbeitnehmer ihr Arbeitsverhältnis vor dem Scheitern des Interessenausgleiches selbst gekündigt haben (BAG vom 30.11.1994, 10 AZR 79/94, EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 80; BAG vom 24.01.1996, 10 AZR 155/95, EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 83).

    Zudem sind gerade bei langfristig geplanten Betriebsänderungen, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen, Stichtagsregelungen sinnvoll; sie stellen ein angemessenes Steuerungselement dar (so ausdrücklich BAG vom 24.01.1996, a.a.O. unter 2.c. der Entscheidungsgründe).

    Demzufolge hat sich das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 24.01.1996 (a.a.O.) nicht gehindert gesehen, die Stichtagsregelung zulasten der dortigen Klägerin zu akzeptieren.

  • BAG, 16.10.1996 - 10 AZR 276/96

    Abfindungsanspruch: tarifvertragliche Verfallfrist bei einzelvertraglicher

    Fortführung der Senatsrechtsprechung zur Zulässigkeit von Stichtagen in Sozialplänen (Urteile des Senats vom 24. Januar 1996 - 10 AZR 155/95 - AP Nr. 98 zu § 112 BetrVG 1972 und vom 30. November 1994 - 10 AZR 578/93 - AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die Betriebspartner (und im Grundsatz auch die Einigungsstelle) bei der Aufstellung eines Sozialplans frei in ihrer Entscheidung, welche Nachteile der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer sie in welchem Umfang ausgleichen oder mildern wollen (BAG Beschluß vom 28. September 1988, BAGE 59, 359 = AP Nr. 47 zu § 112 BetrVG 1972, m.w.N.; BAG Urteil vom 30. November 1994 - 10 AZR 578/93 - AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 24. Januar 1996 - 10 AZR 155/95 - AP Nr. 98 zu § 112 BetrVG 1972).

    Die Vereinbarung eines solchen Stichtags ist nach der Rechtsprechung des Senats zulässig, wenn die Wahl des Stichtags sachlich gerechtfertigt ist (BAG Urteil vom 24. Januar 1996 - 10 AZR 155/95 - AP Nr. 98 zu § 112 BetrVG 1972).

  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 788/06

    Abfindungsbemessung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Zwar ist dies nicht schon deshalb unzulässig, weil sie im Einzelfall zu Härten führen kann (BAG 24. Januar 1996 - 10 AZR 155/95 - Rn. 49, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 98 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 83; 5. Oktober 2000 - 1 AZR 48/00 - Rn. 58, BAGE 96, 15).
  • BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 66/97

    Nachbesserungsklausel für günstigeren Sozialplan

    3 GG, vom 30. November 1994 - 10 AZR 578/93 - AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, vom 24. Januar 1996 - 10 AZR 155/95 - AP Nr. 98 zu § 112 BetrVG 1972).

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß es sachlich gerechtfertigt ist, zwischen betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmern und solchen, die einen Aufhebungsvertrag schließen, zu unterscheiden, wenn nicht der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber veranlaßt worden ist (Urteile vom 20. April 1994 - 10 AZR 323/93 - AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972, vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 - AP Nr. 96 zu § 112 BetrVG 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und vom 24. Januar 1996 - 10 AZR 155/95 - AP Nr. 98 zu § 112 BetrVG 1972).

  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 639/03

    Dienstvereinbarung - Privatisierung - Gleichbehandlung

    Die Festlegung von Stichtagen ist zwar vielfach üblich und nicht deshalb unzulässig, weil sie im Einzelfall zu Härten führt (BAG 24. Januar 1996 - 10 AZR 155/95 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 98 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 83; 5. Oktober 2000 - 1 AZR 48/00 - BAGE 96, 15).
  • LAG Hessen, 05.06.2007 - 19 Sa 2030/06

    Sozialplanabfindung - Altersdiskriminierung

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2009 - 17 Sa 618/09

    Auslegung einer Vertragsklausel als konstitutive Zusage. Wirksamkeit einer

  • LAG Hamburg, 22.01.2003 - 4 TaBV 1/02

    Sozialplan - wirtschaftliche Vertretbarkeit - Berechnungsdurchgriff -

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2009 - 17 Sa 97/09

    Unzulässige Beschwerde bei Versäumung der Beschwerdefrist

  • LAG Hamm, 14.04.2003 - 7 Sa 2017/02

    Grundsozialplan, Ausführungssozialplan, arbeitsrechtlicher

  • LAG Hessen, 23.10.2007 - 11 Sa 2089/06

    Sozialplanabfindung - Altersdiskriminierung

  • LAG Köln, 24.03.2005 - 6 Sa 1305/04

    Gleichbehandlungsgrundsatz, Stichtagsregelung, Arbeitsteilzeit

  • ArbG Köln, 15.05.2008 - 17 Ca 9895/07

    Anspruch auf eine Abfindungszahlung gem. einer Gesamtbetriebsvereinbarung in

  • ArbG Köln, 18.09.2008 - 22 Ca 9926/07

    Anspruch auf Abfindungszahlung aus einer Gesamtbetriebsvereinbarung

  • LAG Sachsen, 24.03.2023 - 4 Sa 74/22

    Ausschluss aus Sozialplan - Arbeitnehmerkündigung - Gleichbehandlungsgebot -

  • LAG Berlin, 08.04.1997 - 3 Sa 138/96

    Anrechnung der einer Vorklassenleiterin zu zahlenden Vergütungsgruppenzulage auf

  • ArbG Düsseldorf, 13.09.2011 - 7 Ca 2178/11

    Wirksamkeit einer Versetzung auf Grundlage einer in einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Köln, 02.11.1999 - 13 Sa 477/99

    Sozialplan, Eigenkündigung der Arbeitnehmer, Abfindung, Aufklärungspflicht,

  • LAG Sachsen, 24.03.2023 - 4 Sa 75/22

    Gleichheitssatz als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips;

  • ArbG Köln, 30.10.2008 - 11 Ca 248/08

    Ausschluss von Arbeitnehmern von einer Sozialplanabfindung im Falle einer

  • ArbG Düsseldorf, 11.08.2011 - 5 Ca 2174/11

    Veränderung des dienstlichen Einsatzortes einer Flugbegleiterin; Flugzeug als

  • ArbG Düsseldorf, 11.08.2011 - 5 Ca 2173/11

    Veränderung des dienstlichen Einsatzortes einer Flugbegleiterin; Flugzeug als

  • BAG, 25.06.1997 - 10 AZR 51/97
  • LAG Berlin, 17.09.1996 - 3 Sa 65/96

    Tarifvertrag; Auslegung; Betriebsbedingte Kündigung; Rückwirkung

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