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   BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 17/03   

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https://dejure.org/2004,9066
BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 17/03 (https://dejure.org/2004,9066)
BAG, Entscheidung vom 14.01.2004 - 10 AZR 17/03 (https://dejure.org/2004,9066)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 10 AZR 17/03 (https://dejure.org/2004,9066)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Pflege (Psychiatrie-) zulage - halbgeschlossene Station

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine tarifliche Pflegezulage; Tätigkeit einer "halbgeschlossenen (open-door-System) psychiatrischen Station"; Anwendbarkeit von Tarifnormen kraft einzelvertraglicher Vereinbarung; Verlassen der Station durch den Patienten; Rechtliche Möglichkeiten zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Station trotz Therapievereinbarung mit Suchtkranken - Tarifauslegung; Tarifrecht öffentlicher Dienst; Zulage; Pflege(Psychiatrie)zulage, halbgeschlossene Station

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 772/96

    Pflegezulage - Halbgeschlossene psychiatrische Station

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 17/03
    Der Abgeltung der durch diese besonderen Gegebenheiten bedingten Erschwernisse der Arbeit dient die Pflegezulage (12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - AP BAT § 33 Nr. 15; 6. November 1996 - 10 AZR 214/96 - ZTR 1997, 129; 6. Dezember 1995 - 10 AZR 3/95 - ZTR 1996, 219).

    Im Urteil des Senats vom 12. November 1997 (- 10 AZR 772/96 - AP BAT § 33 Nr. 15) war in einem solchen Fall eine Automatiktür durch die den Ausgang der Station überwachenden Pflegepersonen zu verschließen.

    Auch hierin unterscheidet sich der Sachverhalt von demjenigen, über den der Senat am 12. November 1997 zu entscheiden hatte (- 10 AZR 772/96 - AP BAT § 33 Nr. 15), denn in jenem Fall waren teilweise Patienten auf Grund richterlicher Anordnung auf der Station untergebracht, teilweise wurden sie im Rahmen einer betreuten Unterbringung ärztlich behandelt.

  • BAG, 06.11.1996 - 10 AZR 214/96

    Auslegung des Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 17/03
    Der Abgeltung der durch diese besonderen Gegebenheiten bedingten Erschwernisse der Arbeit dient die Pflegezulage (12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - AP BAT § 33 Nr. 15; 6. November 1996 - 10 AZR 214/96 - ZTR 1997, 129; 6. Dezember 1995 - 10 AZR 3/95 - ZTR 1996, 219).

    Liegt eine solche vor, reicht es für den Zulagenanspruch aus, dass die Arbeitnehmer die Grund- und Behandlungspflege von Patienten ausüben, die in diesen Einheiten untergebracht sind und dort behandelt werden, unabhängig davon, ob es sich um Suchtkranke handelt und welche Erschwernisse und Gefahren für die Behandlung und Pflege von ihnen ausgehen (BAG 6. November 1996 - 10 AZR 214/96 - ZTR 1997, 129).

  • LAG München, 04.12.2002 - 9 Sa 199/02

    Unbegründeter Zulagenanspruch für Tätigkeit auf halbgeschlossener psychiatrischer

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 17/03
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 4. Dezember 2002 - 9 Sa 199/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 3/95

    Anspruch auf tarifliche Pflegezulage - Tätigkeit in halbgeschlossener Abteilung -

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 17/03
    Der Abgeltung der durch diese besonderen Gegebenheiten bedingten Erschwernisse der Arbeit dient die Pflegezulage (12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - AP BAT § 33 Nr. 15; 6. November 1996 - 10 AZR 214/96 - ZTR 1997, 129; 6. Dezember 1995 - 10 AZR 3/95 - ZTR 1996, 219).
  • BAG, 11.07.2012 - 10 AZR 287/11

    Psychiatriezulage - halbgeschlossene Station

    Die Pflegezulage diene der Abgeltung der durch diese besonderen Gegebenheiten bedingten Erschwernisse der Arbeit (BAG 14. Januar 2004 - 10 AZR 17/03 - zu II 2 a der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 39; 12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - zu II 2 der Gründe, AP BAT § 33 Nr. 15; 6. November 1996 - 10 AZR 214/96 - zu II 2 der Gründe, ZTR 1997, 129; 6. Dezember 1995 - 10 AZR 3/95 - zu II 2 a der Gründe, ZTR 1996, 219) .

    Da mit der Zulage Erschwernisse ausgeglichen werden sollen, die mit typischerweise notwendigen Zwangsmaßnahmen zusammenhängen (BAG 14. Januar 2004 - 10 AZR 17/03 - zu II 4 der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 39) , ist vorstehendes Verständnis der Vorschrift auch nach Sinn und Zweck der Regelung geboten.

  • LAG Niedersachsen, 21.02.2011 - 12 Sa 1249/10

    Psychiatrie-Zulage für Krankenschwester bei Grund- und Behandlungspflege auf

    b) Der Entscheidung des BAG vom 14.01.2004 (10 AZR 17/03, AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen), in welcher der Anspruch auf die streitbefangene Zulage verneint worden ist, lag eine Sachverhaltsgestaltung zugrunde, bei der das Pflegepersonal weder das Recht noch die Pflicht hatte, die Patienten mit psychischen Mitteln am Verlassen der Station zu hindern.
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