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   BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 199/01   

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https://dejure.org/2002,4639
BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 199/01 (https://dejure.org/2002,4639)
BAG, Entscheidung vom 12.06.2002 - 10 AZR 199/01 (https://dejure.org/2002,4639)
BAG, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 10 AZR 199/01 (https://dejure.org/2002,4639)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Komplementärhaftung - Ausschlußfristen und Verjährung im Konkurs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit tariflicher Ausschlussfristen auf Masseforderungen - Verjährungsunterbrechung durch Anmeldung zur Konkurstabelle - Vorfinanzierung des Konkursausfallgeldes durch eine Bank - Anspruchsübergang bei Vorfinanzierung des Konkursausfallgeldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenz; Ausschlußfristen - Komplementärhaftung; Ausschlußfristen und Verjährung im Konkurs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1175 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.02.1982 - II ZR 236/81

    KG - Ausscheiden eines Gesellschafters - Verjährungsunterbrechung - Aufgelöste

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 199/01
    Die Rechtskraft des Tabelleneintrags wirkt nach § 129 Abs. 1 HGB auch gegenüber dem Gesellschafter (Fischer in Großkommentar HGB § 129 Anm. 7; BGH 8. Februar 1982 - II ZR 236/81 - ZIP 1982, 576; BGH 30. Januar 1961 - II ZR 98/59 - BB 1961, 426).

    Wird die Forderung ohne Widerspruch zur Konkurstabelle festgestellt, sind deshalb sowohl der Gesellschaft als auch nach § 129 Abs. 1 HGB dem Gesellschafter Einwendungen, in denen auch der Verfall des Anspruchs nach Ablauf einer Ausschlußfrist gehört, abgeschnitten (vgl. zur Einrede der Verjährung BGH 8. Februar 1982 - II ZR 236/81 - aaO).

    § 160 HGB aF war auch im Konkurs der Gesellschaft - zumindest sinngemäß - anwendbar (Schlegelberger/Karsten Schmidt HGB § 160 Rn. 6; BGH 8. Februar 1982 - II ZR 236/81 - ZIP 1982, 576).

  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 245/79

    Umfang der Verjährungshemmung nach dem Pflichtversicherungsgesetz

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 199/01
    Zwar darf sich der Forderungsinhalt bei einer Abtretung oder einem gesetzlichen Forderungsübergang nicht zum Nachteil des Schuldners verändern (vgl. BGH 2. März 1982 - VI ZR 245/79 - NJW 1982, 1761).

    Diese wird dem Schuldner bei einem Anspruchsübergang nach § 141 m AFG nicht abgeschnitten (Schönefelder/Kranz/Wanka AFG-Kommentar III § 141 m [Stand Mai 1990] Rn. 3); auch der Rechtsnachfolger muß verstrichene Verjährungsfristen gegen sich gelten lassen (BGH 2. März 1982 - VI ZR 245/79 - aaO).

  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82

    Zahlung von Abfindungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz - Verfall von

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 199/01
    Konkursforderungen müssen nach den Vorschriften der Konkursordnung angemeldet werden; tarifliche Ausschlußfristen greifen daneben nicht mehr ein, sofern sie nicht bereits bei Konkurseröffnung abgelaufen waren (BAG 18. Dezember 1984 - 1 AZR 588/82 - BAGE 47, 343; 23. August 1988 - 1 AZR 276/87 - BAGE 59, 242; 5. Oktober 1988 - 5 AZR 648/87 - nv.).

    Auf Masseforderungen, die nicht nach den Vorschriften der Konkursordnung berichtigt werden, sind demgegenüber die Ausschlußfristen in vollem Umfang anzuwenden (BAG 18. Dezember 1984 - 1 AZR 588/82 - aaO).

  • BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 387/90

    Nachhaftung des ehemaligen Komplementärs - Sozialplanansprüche

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 199/01
    Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft läßt die persönliche Haftung der Gesellschafter jedenfalls für Altverbindlichkeiten, die - wie dies hier der Fall ist - im Zeitpunkt der Konkurseröffnung begründet waren, nicht entfallen (BAG 24. März 1992 - 9 AZR 387/90 - BAGE 70, 73; BGH 13. Juli 1967 - II ZR 268/64 - NJW 1967, 2203; Schlegelberger/Karsten Schmidt § 128 Rn. 67 - 69).
  • BGH, 13.07.1970 - VIII ZR 230/68

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 199/01
    Ist die Gesellschaft rechtskräftig verurteilt, so kann der Gesellschafter Einwendungen aus dem Recht der Gesellschaft nur noch in den Grenzen von § 767 Abs. 2 ZPO bzw. nach Maßgabe von § 826 BGB geltend machen, sich aber nicht mehr darauf berufen, die Forderung habe nicht oder nicht mehr bestanden (BGH 13. Juli 1970 - VIII ZR 230/68 - BGHZ 54, 251, 255; Schlegelberger/Karsten Schmidt HGB § 129 Rn. 13).
  • BGH, 30.01.1961 - II ZR 98/59

    Zulässigkeit der Ausdehnung eines Rechtsstreits auf einen im Konkurs befindlichen

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 199/01
    Die Rechtskraft des Tabelleneintrags wirkt nach § 129 Abs. 1 HGB auch gegenüber dem Gesellschafter (Fischer in Großkommentar HGB § 129 Anm. 7; BGH 8. Februar 1982 - II ZR 236/81 - ZIP 1982, 576; BGH 30. Januar 1961 - II ZR 98/59 - BB 1961, 426).
  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87

    Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleich - Entlassung durch Ausscheiden von

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 199/01
    Konkursforderungen müssen nach den Vorschriften der Konkursordnung angemeldet werden; tarifliche Ausschlußfristen greifen daneben nicht mehr ein, sofern sie nicht bereits bei Konkurseröffnung abgelaufen waren (BAG 18. Dezember 1984 - 1 AZR 588/82 - BAGE 47, 343; 23. August 1988 - 1 AZR 276/87 - BAGE 59, 242; 5. Oktober 1988 - 5 AZR 648/87 - nv.).
  • BGH, 13.07.1967 - II ZR 268/64

    Haftung des ausgeschiedenen OHG-Gesellschafters

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 199/01
    Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft läßt die persönliche Haftung der Gesellschafter jedenfalls für Altverbindlichkeiten, die - wie dies hier der Fall ist - im Zeitpunkt der Konkurseröffnung begründet waren, nicht entfallen (BAG 24. März 1992 - 9 AZR 387/90 - BAGE 70, 73; BGH 13. Juli 1967 - II ZR 268/64 - NJW 1967, 2203; Schlegelberger/Karsten Schmidt § 128 Rn. 67 - 69).
  • BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80

    Anwendung tariflicher Ausschlussfristen im Konkursverfahren - Lohnfortzahlung

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 199/01
    cc) Es kann dahinstehen, ob die streitgegenständlichen Forderungen - zumindest in Höhe der Bezüge für November 1982 - tatsächlich verfallen waren, oder ob mit dem Landesarbeitsgericht und dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts (8. Juni 1983 - 5 AZR 632/80 - BAGE 43, 71) davon auszugehen ist, daß tarifliche Ausschlußfristen generell nicht mehr greifen, wenn ein Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen die Lohn- und Gehaltszahlungen an seine Arbeitnehmer einstellt.
  • BAG, 05.10.1988 - 5 AZR 648/87
    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 199/01
    Konkursforderungen müssen nach den Vorschriften der Konkursordnung angemeldet werden; tarifliche Ausschlußfristen greifen daneben nicht mehr ein, sofern sie nicht bereits bei Konkurseröffnung abgelaufen waren (BAG 18. Dezember 1984 - 1 AZR 588/82 - BAGE 47, 343; 23. August 1988 - 1 AZR 276/87 - BAGE 59, 242; 5. Oktober 1988 - 5 AZR 648/87 - nv.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 5 Sa 380/00

    Abtretung des Anspruchs auf Konkursausfallgeld; Tarifliche Ausschlussfrist bei

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 466/12

    Insolvenzanfechtung - Rückforderung durch Zwangsvollstreckung erlangter

    Solche Tarifbestimmungen verstoßen gegen zwingendes Gesetzesrecht (vgl. BAG 18. Dezember 1984 - 1 AZR 588/82 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 47, 343; 12. Juni 2002 - 10 AZR 199/01 - zu II 1 d aa der Gründe) .
  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 467/12

    Insolvenzanfechtung - Rückforderung durch Zwangsvollstreckung erlangter

    Solche Tarifbestimmungen verstoßen gegen zwingendes Gesetzesrecht (vgl. BAG 18. Dezember 1984 - 1 AZR 588/82 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 47, 343; 12. Juni 2002 - 10 AZR 199/01 - zu II 1 d aa der Gründe) .
  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 2419/04

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Insolvenzfeststellungsklage -

    Zwischen dem Eintritt der Fälligkeit (03.02.2004) und der Insolvenzeröffnung (01.04.2004) liegen nämlich nicht einmal zwei Monate, so dass die "Ausschlussfrist von drei Monaten nach Fälligkeit" (§ 12.2 MTV) mithin zu diesem Zeitpunkt unterbrochen worden ist (vgl. BAG, Urt. v. 12.06.2002 - 10 AZR 199/01, KTS 2003, 315 = NZA 2002, 1175 = ZInsO 2002, 1156).
  • LAG Niedersachsen, 10.07.2003 - 4 Sa 3/03

    Vorläufiges Bestreiten einer Forderung durch den Insolvenzverwalter; Übergang von

    Die Forderung der Klägers war vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (vgl. BAG, Urt. v. 12.06.2002 - 10 AZR 199/01 - NZA 2002, 1175) weder nach § 14 des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken in Niedersachsen vom 18.05.1998 noch nach § 14 des Arbeitsvertrages vom 03.04.2000 verfallen.
  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 55/05

    Aufhebung der Regelungen eines Besserungsscheines wegen Insolvenzantragstellung -

    Zwischen dem Eintritt der Fälligkeit (03.02.2004) und der Insolvenzeröffnung (01.04.2004) liegen nämlich nicht einmal zwei Monate, so dass die "Ausschlussfrist von drei Monaten nach Fälligkeit" (§ 12.2 MTV) mithin zu diesem Zeitpunkt unterbrochen worden ist (vgl. BAG, Urt. v. 12.06.2002 - 10 AZR 199/01, KTS 2003, 315 = NZA 2002, 1175 = ZInsO 2002, 1156).
  • OVG Sachsen, 12.02.2014 - 1 A 366/10

    Vermögensnachteil, Schadensschätzung, Verpflichtungsklage

    Dies gilt auch, in den Fällen, in denen die Forderung an sich einer kürzeren Verjährung unterlag (vgl. BAG, Urt. v. 12. Juni 2002 - 10 AZR 199/01 -, juris Rn. 40).
  • LAG Hamburg, 11.01.2011 - 4 Sa 62/10

    Haftung für Ansprüche auf Arbeitsentgelt durch Betriebsübernehmerin - Gewährung

    Juni 2002 (- 10 AZR 199/01) EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr .
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