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   BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 201/96   

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https://dejure.org/1997,35062
BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 201/96 (https://dejure.org/1997,35062)
BAG, Entscheidung vom 16.04.1997 - 10 AZR 201/96 (https://dejure.org/1997,35062)
BAG, Entscheidung vom 16. April 1997 - 10 AZR 201/96 (https://dejure.org/1997,35062)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 07.11.1990 - 4 AZR 67/90

    Eingruppierung einer Regaleinrichterin im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 201/96
    Mit der Zuordnung der Beispiele zu den Lohnstufen bringen die Tarifvertragsparteien zum Ausdruck, daß eine Tätigkeit, die als Beispiel in einer Lohnstufe genannt wird, die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Lohnstufe erfüllt (BAG Urteil vom 7. November 1990 - 4 AZR 67/90 - AP Nr. 41 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

    Wird die ausgeführte Tätigkeit nicht von einem Richtbeispiel erfaßt, sind die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale maßgebend (BAG Urteil vom 7. November 1990, a.a.O.).

  • BAG, 03.12.1985 - 4 AZR 314/84

    Eingruppierung in Lohngruppe - Lohntarifvertrag für den Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 201/96
    Als Lagerarbeiter ist ein gewerblicher Arbeitnehmer zu verstehen, der in einem Warenlager arbeitet (vgl. BAG Urteil vom 3. Dezember 1985 - 4 AZR 314/84 - n.v.).
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 201/96
    Dies folgt aus dem Sinn und Zweck sowie dem Gesamt Zusammenhang der tariflichen Regelung, die bei der Auslegung von Tarifverträgen als maßgebliche Kriterien heranzuziehen sind (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen; BAGE 60, 219, 224 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1 a der Gründe, m.w.N.; BAG Urteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; Schaub: Auslegung und Regelungsmacht von Tarifverträgen, NZA 1994, 597 ff.).
  • BAG, 23.01.2019 - 4 ABR 56/17

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - körperlich

    Dabei ist nicht entscheidend, ob die Tätigkeit in einem Lager im herkömmlichen Sinn erbracht wird (BAG 16. April 1997 - 10 AZR 201/96 - zu II 2 b der Gründe) .
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2022 - 12 TaBV 3/21

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung/Umgruppierung - gewerbliche

    Dies folgt aus dem Sinn und Zweck sowie dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung, die bei der Auslegung von Tarifverträgen als maßgebliche Kriterien heranzuziehen sind (BAG vom 16. April 1997 - 10 AZR 201/96 Rn. 28 -juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - 19 Sa 72/19

    Eingruppierung - Lagerarbeiter - schwere Tätigkeit

    Es handelt sich um eine überwiegend körperlich-mechanische Arbeit, wobei nicht entscheidend ist, ob die Tätigkeit in einem Lager in herkömmlichem Sinne erbracht wird (BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 30, juris; BAG 3. Dezember 1985 - 4 AZR 314/84 - 16. April 1997 - 10 AZR 201/96 - zu II 2 b der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - 19 Sa 71/19

    Eingruppierung - Lagerarbeiter - schwere Tätigkeit

    Es handelt sich um eine überwiegend körperlich-mechanische Arbeit, wobei nicht entscheidend ist, ob die Tätigkeit in einem Lager in herkömmlichem Sinne erbracht wird (BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 30, juris; BAG 3. Dezember 1985 - 4 AZR 314/84 - 16. April 1997 - 10 AZR 201/96 - zu II 2 b der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2022 - 21 TaBV 4/21

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung/Umgruppierung - gewerbliche

    Dies folgt aus dem Sinn und Zweck sowie dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung, die bei der Auslegung von Tarifverträgen als maßgebliche Kriterien heranzuziehen sind (BAG vom 16. April 1997 - 10 AZR 201/96 Rn. 28 -juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - 19 Sa 73/19

    Eingruppierung - Lagerarbeiter - schwere Tätigkeit

    Es handelt sich um eine überwiegend körperlich-mechanische Arbeit, wobei nicht entscheidend ist, ob die Tätigkeit in einem Lager in herkömmlichem Sinne erbracht wird (BAG 23. Januar 2019-4 ABR 56/17 - Rn. 30, juris; BAG 3. Dezember 1985-4 AZR 314/84 - 16. April 1997- 10 AZR 201/96-zu II 2 b der Gründe).
  • LAG Hessen, 09.11.2021 - 15 TaBV 76/20

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gem. § 99 Abs. 1 BetrVG bei Ein- und

    Dabei ist nicht entscheidend, ob die Tätigkeit in einem Lager im herkömmlichen Sinn erbracht wird (BAG 16. April 1997 - 10 AZR 201/96 - zu II 2 b der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 14 Sa 69/19

    Zulässigkeit einer Eingruppierungsfeststellungsklage Auslegung des Begriffs

    Es handelt sich um eine überwiegend körperlich-mechanische Arbeit, wobei nicht entscheidend ist, ob die Tätigkeit in einem Lager in herkömmlichem Sinne erbracht wird (BAG 23. Januar 2019- 4 ABR 56/17 - Rn. 30; BAG 3. Dezember 1985- 4 AZR 314/84 - 16. April 1997 - 10 AZR 201/96 - zu II 2 b der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 14 Sa 70/19

    Schwere Arbeiten eines Lagerarbeiters bei Eingruppierung Zulässigkeit einer

    Es handelt sich um eine überwiegend körperlich-mechanische Arbeit, wobei nicht entscheidend ist, ob die Tätigkeit in einem Lager in herkömmlichem Sinne erbracht wird (BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 30; BAG 3. Dezember 1985 - 4 AZR 314/84 - 16. April 1997 - 10 AZR 201/96 -zu II 2 b der Gründe).
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