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   BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04   

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https://dejure.org/2004,204
BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04 (https://dejure.org/2004,204)
BAG, Entscheidung vom 24.11.2004 - 10 AZR 202/04 (https://dejure.org/2004,204)
BAG, Entscheidung vom 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 (https://dejure.org/2004,204)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 147; ; BGB § 151; ; BGB § 157; ; BGB § 242

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderzahlung: Änderung zum Nachteil des Arbeitnehmers durch betriebliche Übung ? Zulässigkeit nur bei einzelvertraglicher oder kollektivrechtlicher Regelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gratifikation/Sondervergütung; Betriebliche Übung - Sonderzahlung; vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages; Änderung eines Vertrages durch konkludentes Verhalten; Schriftform; gegenläufige betriebliche Übung; Gleichstellungsabrede

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schweigen des Arbeitnehmers zu einer angetragenen, nachteiligen Veränderung des Arbeitsvertrags ist keine Zustimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 113, 29
  • MDR 2005, 760
  • NZA 2005, 349
  • BB 2005, 1745
  • DB 2005, 615
 
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Wird zitiert von ... (133)

  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08

    Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung

    Ein im Arbeitsvertrag vereinbarter Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Gratifikation kann nur durch Kündigung oder vertragliche Abrede unter Vorbehalt gestellt, verschlechtert oder beseitigt werden, nicht aber durch eine gegenläufige betriebliche Übung (BAG 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - BAGE 113, 29).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 3 Sa 493/11

    Lohneinbehalt aufgrund von Minusstunden - Arbeitszeitkonto mit negativem Stand

    Bei einer für den Arbeitnehmer nachteiligen Regelung muss der Arbeitgeber erwarten, dass sein Arbeitnehmer sich darauf verlässt, dass er nachteilige Vertragsänderungen nur hinnehmen muss, wenn diese schriftlich zustande kommen ( vgl. BAG 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - Rn. 41, NZA 2005, 349; LAG Rheinland-Pfalz 29. Oktober 2009 - 10 Sa 467/09 - Rn. 49, [juris] ).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Die Rechtsprechung des Senats wird von anderen Senaten des Bundesarbeitsgerichts geteilt (19. Januar 1999 - 1 AZR 606/98 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 9 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 10; 4. August 1999 - 5 AZR 642/98 - BAGE 92, 171; 21. Juli 2004 - 7 AZR 589/03 - EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 5; 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 70 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) .
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