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   BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 210/95   

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https://dejure.org/1995,4172
BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 210/95 (https://dejure.org/1995,4172)
BAG, Entscheidung vom 06.12.1995 - 10 AZR 210/95 (https://dejure.org/1995,4172)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 1995 - 10 AZR 210/95 (https://dejure.org/1995,4172)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf tarifliche Weihnachtszuwendung - Anspruch auf Weihnachtszuwendung trotz Erziehungsurlaub - Begriff des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weihnachtszuwendung nach TV Friseurhandwerk: tarifliche Zuwendung und Erziehungsurlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Auszug aus BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 210/95
    Das Ruhen eines Arbeitsverhältnisses wegen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub durch den Arbeitnehmer führt ebenfalls nicht zu einer Unterbrechung des "Bestandes" eines Arbeitsverhältnisses, weil durch dieses Ruhen lediglich die beiderseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis, nämlich die Vergütungs- und die Arbeitspflicht suspendiert sind, während die Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis fortbestehen (BAGE 62, 35 = AP Nr. 2 zu § 15 BErzGG).

    Verwenden Tarifvertragsparteien ohne weitere Erläuterung einen in der Rechtssprache gebräuchlichen Begriff, wie hier denjenigen des "Bestehens eines Arbeitsverhältnisses", so kann davon ausgegangen werden, daß sie ihn im allgemein anerkannten Sinne verstanden wissen wollen (BAGE 62, 35, a.a.O.; BAG Urteil vom 9. August 1995 - 10 AZR 944/94 - n. v.).

  • BAG, 28.06.1995 - 10 AZR 490/94

    Zulässigkeit der Kürzung des 13. Monatsgehalts bei Krankheit im Bezugszeitraum -

    Auszug aus BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 210/95
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (so zuletzt: BAG Urteil vom 28. Juni 1995 - 10 AZR 490/94 - n. v., m.w.N.).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 210/95
    Selbst wenn auch die tarifschließende Gewerkschaft diese Vorstellung geteilt haben sollte, so ist sie dennoch für die tarifunterworfenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber objektiv aus dem Tarifvertrag nicht erkennbar und somit letztlich auch nicht beachtlich geworden (vgl. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 09.08.1995 - 10 AZR 944/94

    Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung - Wegfall infolge krankheitsbedingter

    Auszug aus BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 210/95
    Verwenden Tarifvertragsparteien ohne weitere Erläuterung einen in der Rechtssprache gebräuchlichen Begriff, wie hier denjenigen des "Bestehens eines Arbeitsverhältnisses", so kann davon ausgegangen werden, daß sie ihn im allgemein anerkannten Sinne verstanden wissen wollen (BAGE 62, 35, a.a.O.; BAG Urteil vom 9. August 1995 - 10 AZR 944/94 - n. v.).
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 224/93

    Außenwohngruppe

    Auszug aus BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 210/95
    Sofern Normunterworfene nicht zu Objekten heruntergestuft werden sollen, müssen die Normen aus Wortlaut und Zusammenhang unter Berücksichtigung ihrer Geschichte verständlich sein (BAG Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen).
  • BAG, 14.06.1995 - 10 AZR 394/94

    Anspruch auf tarifliches Weihnachtsgeld bei Ruhen des Arbeitsverhältnis wegen

    Auszug aus BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 210/95
    Auch der Senat hat in seinen Urteilen vom 10. Mai 1995 (- 10 AZR 650/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) und vom 14. Juni 1995 (- 10 AZR 394/94 - n. v.) entschieden, daß sogar der in einem Tarifvertrag verwendete Begriff des "Tätigseins" in einem Unternehmen nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht nur die tatsächliche Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer, sondern auch generell den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu einem Unternehmen bezeichnet.
  • BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 650/94

    Tarifliche Sonderzahlung bei Kurzarbeit mit "Null-Stunden"- Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 210/95
    Auch der Senat hat in seinen Urteilen vom 10. Mai 1995 (- 10 AZR 650/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) und vom 14. Juni 1995 (- 10 AZR 394/94 - n. v.) entschieden, daß sogar der in einem Tarifvertrag verwendete Begriff des "Tätigseins" in einem Unternehmen nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht nur die tatsächliche Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer, sondern auch generell den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu einem Unternehmen bezeichnet.
  • LAG Hamm, 13.01.1995 - 10 Sa 755/94

    Weihnachtszuwendung nach TV Friseurhandwerk: tarifliche Zuwendung und

    Auszug aus BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 210/95
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. Januar 1995 - 10 Sa 755/94 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 15.03.1996 - 10 Sa 1457/95

    Jahressonderzuwendung: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Erziehungsurlaub

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  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 975/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

    Je eindeutiger eine Tarifnorm nach ihrem Wortlaut ist, um so klarer muss sich ein von diesem Wortlaut abweichender Regelungswille der Tarifvertragsparteien aus dem Gesamtzusammenhang des Tarifvertrages ergeben (vgl. BAG 06.12.1995 - 10 AZR 210/95 - Rn. 36, zitiert nach juris).

    Von einem solchen kann nur dann ausgegangen werden, wenn sich die Tarifvertragsparteien über eine bestimmte Regelung inhaltlich einig gewesen sind und nur versehentlich dieser übereinstimmende Wille durch eine falsche oder unterlassene Formulierung im Tarifvertrag nicht zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BAG 06.12.1995 - 10 AZR 210/95 - Rn. 41, zitiert nach juris).

  • LAG Düsseldorf, 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Dynamisierung von

    Hinzu kommt, dass bei einem entgegenstehenden eindeutigen Wortlaut auch ein abweichender übereinstimmender Wille der Tarifvertragsparteien nicht maßgeblich ist, weil dieser für die tarifunterworfenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber objektiv aus dem Tarifvertrag nicht erkennbar und somit letztlich auch nicht beachtlich geworden ist (BAG 06.12.1995 - 10 AZR 210/95, juris Rn. 35).
  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1165/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

    Je eindeutiger eine Tarifnorm nach ihrem Wortlaut ist, um so klarer muss sich ein von diesem Wortlaut abweichender Regelungswille der Tarifvertragsparteien aus dem Gesamtzusammenhang des Tarifvertrages ergeben (vgl. BAG 06.12.1995 - 10 AZR 210/95 - Rn. 36, zitiert nach juris).

    Von einem solchen kann nur dann ausgegangen werden, wenn sich die Tarifvertragsparteien über eine bestimmte Regelung inhaltlich einig gewesen sind und nur versehentlich dieser übereinstimmende Wille durch eine falsche oder unterlassene Formulierung im Tarifvertrag nicht zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BAG 06.12.1995 - 10 AZR 210/95 - Rn. 41, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1162/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

    Je eindeutiger eine Tarifnorm nach ihrem Wortlaut ist, um so klarer muss sich ein von diesem Wortlaut abweichender Regelungswille der Tarifvertragsparteien aus dem Gesamtzusammenhang des Tarifvertrages ergeben (vgl. BAG 06.12.1995 - 10 AZR 210/95 - Rn. 36, zitiert nach juris).

    Von einem solchen kann nur dann ausgegangen werden, wenn sich die Tarifvertragsparteien über eine bestimmte Regelung inhaltlich einig gewesen sind und nur versehentlich dieser übereinstimmende Wille durch eine falsche oder unterlassene Formulierung im Tarifvertrag nicht zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BAG 06.12.1995 - 10 AZR 210/95 - Rn. 41, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1017/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

    Je eindeutiger eine Tarifnorm nach ihrem Wortlaut ist, um so klarer muss sich ein von diesem Wortlaut abweichender Regelungswille der Tarifvertragsparteien aus dem Gesamtzusammenhang des Tarifvertrages ergeben (vgl. BAG 06.12.1995 - 10 AZR 210/95 - Rn. 36, zitiert nach juris).

    Von einem solchen kann nur dann ausgegangen werden, wenn sich die Tarifvertragsparteien über eine bestimmte Regelung inhaltlich einig gewesen sind und nur versehentlich dieser übereinstimmende Wille durch eine falsche oder unterlassene Formulierung im Tarifvertrag nicht zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BAG 06.12.1995 - 10 AZR 210/95 - Rn. 41, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1330/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

    Je eindeutiger eine Tarifnorm nach ihrem Wortlaut ist, um so klarer muss sich ein von diesem Wortlaut abweichender Regelungswille der Tarifvertragsparteien aus dem Gesamtzusammenhang des Tarifvertrages ergeben (vgl. BAG 06.12.1995 - 10 AZR 210/95 - Rn. 36, zitiert nach juris).

    Von einem solchen kann nur dann ausgegangen werden, wenn sich die Tarifvertragsparteien über eine bestimmte Regelung inhaltlich einig gewesen sind und nur versehentlich dieser übereinstimmende Wille durch eine falsche oder unterlassene Formulierung im Tarifvertrag nicht zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BAG 06.12.1995 - 10 AZR 210/95 - Rn. 41, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1150/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

    Je eindeutiger eine Tarifnorm nach ihrem Wortlaut ist, um so klarer muss sich ein von diesem Wortlaut abweichender Regelungswille der Tarifvertragsparteien aus dem Gesamtzusammenhang des Tarifvertrages ergeben (vgl. BAG 06.12.1995 - 10 AZR 210/95 - Rn. 36, zitiert nach juris).

    Von einem solchen kann nur dann ausgegangen werden, wenn sich die Tarifvertragsparteien über eine bestimmte Regelung inhaltlich einig gewesen sind und nur versehentlich dieser übereinstimmende Wille durch eine falsche oder unterlassene Formulierung im Tarifvertrag nicht zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BAG 06.12.1995 - 10 AZR 210/95 - Rn. 41, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1160/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

    Je eindeutiger eine Tarifnorm nach ihrem Wortlaut ist, um so klarer muss sich ein von diesem Wortlaut abweichender Regelungswille der Tarifvertragsparteien aus dem Gesamtzusammenhang des Tarifvertrages ergeben (vgl. BAG 06.12.1995 - 10 AZR 210/95 - Rn. 36, zitiert nach juris).

    Von einem solchen kann nur dann ausgegangen werden, wenn sich die Tarifvertragsparteien über eine bestimmte Regelung inhaltlich einig gewesen sind und nur versehentlich dieser übereinstimmende Wille durch eine falsche oder unterlassene Formulierung im Tarifvertrag nicht zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BAG 06.12.1995 - 10 AZR 210/95 - Rn. 41, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1429/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

    Je eindeutiger eine Tarifnorm nach ihrem Wortlaut ist, um so klarer muss sich ein von diesem Wortlaut abweichender Regelungswille der Tarifvertragsparteien aus dem Gesamtzusammenhang des Tarifvertrages ergeben (vgl. BAG 06.12.1995 - 10 AZR 210/95 - Rn. 36, zitiert nach juris).

    Von einem solchen kann nur dann ausgegangen werden, wenn sich die Tarifvertragsparteien über eine bestimmte Regelung inhaltlich einig gewesen sind und nur versehentlich dieser übereinstimmende Wille durch eine falsche oder unterlassene Formulierung im Tarifvertrag nicht zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BAG 06.12.1995 - 10 AZR 210/95 - Rn. 41, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1149/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1364/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1151/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1161/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1187/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 995/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1331/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1332/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 994/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1152/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1164/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1163/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1003/16

    Berechnung der tarifvertraglich geregelten Pauschale zur Abgeltung von

  • LAG Düsseldorf, 28.03.2012 - 12 Sa 1363/11

    Eingruppierung einer Diplomsozialpädagogin im Bezirkssozialdienst

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2004 - 5 Sa 540/03

    Reinigungskraft, Kündigung, betriebsbedingt, Betriebsvereinbarung, Kurzarbeit,

  • BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 649/97

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Gratifikation während des Erziehungsurlaubs

  • LAG Düsseldorf, 22.05.2013 - 12 TaBV 131/12

    Eingruppierung in Tarifvertrag DB Sicherheit GmbH (TV Sicherheit) - zum Verstoß

  • LAG Hamm, 26.04.1996 - 10 Sa 1817/95

    Sonderzahlung: tarifliche Sonderzahlung - Anspruch - Errechnung bei längerer

  • BAG, 12.03.1997 - 10 AZR 559/96

    Anspruch auf Jahressonderzahlung im gekündigten Arbeitsverhältnis - Anspruch auf

  • ArbG Düsseldorf, 07.11.2003 - 13 Ca 1531/03

    Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche des Klägers aufgrund seiner

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