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   BAG, 02.10.1996 - 10 AZR 232/96   

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BAG, 02.10.1996 - 10 AZR 232/96 (https://dejure.org/1996,1998)
BAG, Entscheidung vom 02.10.1996 - 10 AZR 232/96 (https://dejure.org/1996,1998)
BAG, Entscheidung vom 02. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96 (https://dejure.org/1996,1998)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 33a Abs. 2, § 15 Abs. 8 Unterabs. 6, 7
    Schichtzulage nach § 33 a Abs. 2 BAT - Schichtarbeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT §§ 33a Abs. 2, 15 Abs. 8 Unterabsätze 6 und 7
    Wechselschichtzulage bei Unterbrechung der Arbeit durch längere Pause

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 504
  • BB 1997, 104
  • DB 1997, 1240
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 368/93

    Schichtarbeit - Schichtzulage im Pflegedienst

    Auszug aus BAG, 02.10.1996 - 10 AZR 232/96
    Schichtarbeit im Tarifsinne liegt demzufolge bei einem regelmäßigen Wechsel von Arbeitsbeginn und -ende vor (BAG Urteil vom 14. Dezember 1993 - 10 AZR 368/93 - AP Nr. 3 zu § 33 a BAT).

    Bei der Schichtarbeit arbeiten nicht sämtliche Beschäftigte eines Betriebes zur gleichen Zeit, sondern ein Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat (vgl. BAG Urteil vom 14. Dezember 1993 - 10 AZR 368/93 - AP Nr. 3 zu § 33 a BAT, m.w.N.).

    Beträgt die Zeitspanne zwischen dem Beginn der frühesten und dem Ende der spätesten Schicht mindestens 13 bis weniger als 18 Stunden, erhält der Angestellte eine Schichtzulage in Höhe von 70,-- DM monatlich (BAG Urteil vom 14. Dezember 1993 - 10 AZR 368/93 - AP Nr. 3 zu § 33 a BAT).

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 02.10.1996 - 10 AZR 232/96
    Gegenstand einer Feststellungsklage können auch einzelne sich aus einem Rechtsverhältnis ergebende Ansprüche sein (vgl. BAGE 47, 238, 245 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht).
  • BAG, 22.03.1995 - 10 AZR 167/94

    Voraussetzungen für die Gewährung einer tariflichen Schichtzulage im Pflegedienst

    Auszug aus BAG, 02.10.1996 - 10 AZR 232/96
    Die Klärung dieser Streitfrage kann auf prozeßwirtschaftlichstem Wege durch ein entsprechendes Feststellungsurteil herbeigeführt werden (vgl. BAG Urteil vom 22. März 1995 - 10 AZR 167/94 - n.v.).
  • BAG, 18.01.1983 - 3 AZR 447/80

    Anspruch auf Schichtlohnzulage

    Auszug aus BAG, 02.10.1996 - 10 AZR 232/96
    Nach dem Sinn und Zweck einer Schichtzulage soll dem Arbeitnehmer ein finanzieller Ausgleich dafür gewährt werden, daß die Schichtarbeit erheblich auf seinen Lebensrhythmus einwirkt und dadurch zu Erschwerungen führt (BAG Urteil vom 18. Januar 1983 - 3 AZR 447/80 - AP Nr. 1 zu § 24 BMT-G II).
  • BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 589/08

    Schichtzulage - Schichtplan

    Der Begriff Schichtarbeit ist in seiner allgemeinen arbeitsrechtlichen Bedeutung heranzuziehen (BAG 20. April 2005 - 10 AZR 302/04 - AP BMT-G II § 24 Nr. 3; 2. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96 - AP BAT § 33a Nr. 12).

    Nach dem Sinn und Zweck der Schichtzulage soll dem Arbeitnehmer ein finanzieller Ausgleich dafür gewährt werden, dass Schichtarbeit erheblich auf seinen Lebensrhythmus einwirkt und dadurch zu Erschwerungen führt (BAG 2. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96 - aaO.; 18. Januar 1983 - 3 AZR 447/80 - AP BMT-G II § 24 Nr. 1).

    Entscheidend sei nur, ob nach der beim Arbeitgeber geltenden Organisation die Arbeit nur in einer die Arbeitszeit des Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmergruppe übersteigenden Zeit erfüllt werden könne und deshalb in Bezug auf diese Arbeitsaufgabe eine Regelung erforderlich sei, nach der einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen in unterschiedlichen, wechselnden Arbeitsschichten eingesetzt werden (2. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96 - AP BAT § 33a Nr. 12).

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 770/07

    Wechselschichtzulage nach § 8 Abs 5 TVöD - Unterbrechung der Arbeitszeit durch

    Durch die Wechselschichtzulage soll die generelle Belastung durch die Schichtarbeit honoriert werden, die im Wesentlichen durch die unterschiedlichen, den Lebensrhythmus bestimmenden Wechselschichten zum Ausdruck kommt, ungeachtet einzelner konkreter Belastungsfaktoren (BAG 9. Dezember 1998 - 10 AZR 207/98 - AP BAT § 33a Nr. 15 = EzBAT BAT § 33a Nr. 16; 5. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15; 2. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96 - AP BAT § 33a Nr. 12 = EzBAT BAT § 33a Nr. 14; 23. Juni 1993 - 10 AZR 127/92 - BAGE 73, 307).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.06.2009 - 1 Sa 245/08

    Mautkontrolleur, Schichtzulage, Schichtdienst, Dienstplan, Arbeitszeit,

    Schichtarbeit im Tarifsinne liegt demzufolge bei einem regelmäßigen Wechsel von Arbeitsbeginn und Arbeitsende vor (BAG vom 02.10.1996 - 10 AZR 232/96 - zitiert nach juris, Rz. 27 m. w. N.).

    Bei der Schichtarbeit arbeiten nicht sämtliche Beschäftigte eines Betriebes zur gleichen Zeit, sondern ein Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat (BAG vom 02.10.1996 - 10 AZR 232/96 - Rz. 30 m. w. N.).

    a) Die Rechtsprechung knüpft - wie schon zitiert - bei der Definition der Schichtarbeit auch daran an, dass sich mehrere Arbeitnehmer zur Erreichung eines einheitlichen Arbeitserfolges bei ihrer Tätigkeit ablösen (vergl. BAG vom 02.10.1996 - 10 AZR 232/96 - zitiert nach juris, Rz. 30 m. w. N.).

  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 639/96

    Wechselschichtarbeit im Pflegedienst

    Wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 2. Oktober 1996 (- 10 AZR 232/96 - n.v. und - 10 AZR 233/96 - n.v.) ausgeführt hat, soll durch die Schichtzulagen des § 33 a BAT die generelle Belastung durch die Schichtarbeit honoriert werden, die im wesentlichen in den unterschiedlichen, den Lebensrhythmus bestimmenden Wechselschichten zum Ausdruck kommt, ungeachtet einzelner konkreter Belastungsfaktoren.

    Fehlt es an einer solchen ununterbrochenen Arbeitsleistung im Betrieb oder Arbeitsbereich des Angestellten, weil zu bestimmten Zeiten im Betrieb oder Arbeitsbereich überhaupt keine Arbeitsleistung durch Arbeitnehmer erbracht wird, so liegt bei Arbeit nach einem Schichtplan (Dienstplan), der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, lediglich "Schichtarbeit" i.S.d. § 15 Abs. 8 Unterabs. 7 BAT vor (vgl. BAG Urteile vom 2. Oktober 1996, aaO).

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 354/11

    Zusatzurlaub bei Schichtarbeit gemäß TVöD - geteilter Dienst

    Folgerichtig konnte Schichtarbeit vorliegen und die Schichtzulage nach § 33a Abs. 2 BAT begründen, wenn die Arbeit durch eine längere Arbeitspause unterbrochen wurde; notwendig war vor allem, dass sie innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wurde (BAG 2. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96 - AP BAT § 33a Nr. 12) .
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 106/08

    Abrufarbeit - Anspruch auf Schichtzulage

    Danach ist für die Ableistung der Arbeit in Schichten wesentlich, dass eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die tatsächliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus anfällt und daher von mehreren Arbeitnehmern oder Arbeitnehmergruppen in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge teilweise auch außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit erbracht wird (BAG 26. September 2007 - 5 AZR 808/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 58 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 13; 20. April 2005 - 10 AZR 302/04 - AP BMT-G II § 24 Nr. 3; 2. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96 - AP BAT § 33a Nr. 12).
  • LAG Köln, 22.02.2008 - 11 Sa 1434/07

    Schichtzulage nach TVöD

    Der Begriff der Schichtarbeit ist in seiner allgemeinen arbeitsrechtlichen Bedeutung heranzuziehen (BAG 20. April 2005 - 10 AZR 302/04 - AP § 24 BMT-G II Nr. 3; 2. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96 - AP § 33 a BAT Nr. 12).

    Nach dem Sinn und Zweck einer Schichtzulage soll dem Arbeitnehmer ein finanzieller Ausgleich dafür gewährt werden, dass die Schichtarbeit erheblich auf seinen Lebensrhythmus einwirkt und dadurch zu Erschwerungen führt (BAG 2. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96 - AP § 33a BAT Nr. 12; 18. Januar 1983 - 3 AZR 447/80 - AP § 24 BMT-G II Nr. 1).

  • LAG Hessen, 05.11.2007 - 17 Sa 39/07

    Schichtdienst - Schichtzulage - regelmäßige Änderung des täglichen Arbeitsbeginns

    Bei der Schichtarbeit arbeiten nicht sämtliche Beschäftigte eines Betriebs oder wie hier einer Abteilung zur selben Zeit, sondern ein Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat (BAG 18. Januar 1983 - 3 AZR 447/80 - AP BMT-G II § 24 Nr. 1; BAG 04. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 17; BAG 12. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96 - AP BAT § 33a Nr. 12; BAG 12. November 1997 - 10 AZR 27/97 - ZTR 1998, 181; BAG 24. Januar 2001 - 10 AZR 106/00 - EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 6; BAG 20. April 2005 - 10 AZR 302/04 - aaO) .

    Maßgebend ist allein dass der Arbeitnehmer nach einem Dienstplan eingesetzt wird (BAG 02. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96 - aaO) , wobei als weitere Voraussetzung hinzukommen muss, dass sich hierdurch der tägliche Arbeitsbeginn bei den Schichtabschnitten derselben Periode oder innerhalb des Schichtabschnittes regelmäßig ändert.

  • BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 207/98

    Wechselschichtzulage

    Dabei kommt es nicht auf die konkreten Belastungsunterschiede für den einzelnen Angestellten an (vgl. ständige Rechtsprechung, BAG Urteil vom 23. Juni 1993 - 10 AZR 127/92 - AP Nr. 1 zu § 34 BAT und Urteile vom 2. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96 - AP Nr. 12 zu § 33 a BAT und - 10 AZR 233/96 - n.v. sowie Urteil vom 5. Februar 1997, aaO).
  • LAG Niedersachsen, 21.08.2008 - 4 Sa 647/08

    Anspruch auf eine Schichtzulage bei Anwendbarkeit des Tarifvertrags für den

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Urteil vom 02.10.1996 - 10 AZR 232/96 - AP § 33 a BAT Nr. 12 ; vom 11.06.1997 - 10 AZR 784/96 - AP § 24 BMT-G II Nr. 2) handelt es sich bei dem Schichtlohnzuschlag nicht um eine Erschwerniszulage, die eine bestimmte quantitativ oder qualitativ umschriebene Erschwernis abgelten soll, sondern um einen Vergütungsbestandteil, der mit Rücksicht auf die Besonderheit der Arbeit - ständige Schichtarbeit - gezahlt wird.
  • LAG Niedersachsen, 09.12.2008 - 11 Sa 836/08

    Zu den Voraussetzungen für die Zahlung einer Schichtzulage nach § 7 Abs 2 TVöD -

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2010 - 2 L 115/08

    Besoldung - Schichtzulage - für Polizeivollzugsbeamte der Bereitschaftspolizei

  • ArbG Freiburg, 20.11.2007 - 5 Ca 369/07

    Bemessung von Zeitspannen bei Schichtdiensten

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