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   BAG, 24.02.1999 - 10 AZR 245/98   

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https://dejure.org/1999,40525
BAG, 24.02.1999 - 10 AZR 245/98 (https://dejure.org/1999,40525)
BAG, Entscheidung vom 24.02.1999 - 10 AZR 245/98 (https://dejure.org/1999,40525)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 10 AZR 245/98 (https://dejure.org/1999,40525)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.06.1995 - 10 AZR 25/94

    Rückzahlungsklausel bei einzelvertraglicher Weihnachtsgeldzahlung

    Auszug aus BAG, 24.02.1999 - 10 AZR 245/98
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 14. Juni 1995 - 10 AZR 25/94 - AP Nr. 176 zu § 611 BGB Gratifikation) sind Rückzahlungsklauseln bei Gratifikationen grundsätzlich zulässig, wenn sie ein deutige und damit für den Arbeitnehmer überschaubare und klare Regelungen enthalten und die vorgesehene Bindungsdauer für den Arbeitnehmer zumutbar ist.
  • LAG Hamburg, 15.01.1998 - 7 Sa 60/97

    Klage eines Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Rückzahlung von

    Auszug aus BAG, 24.02.1999 - 10 AZR 245/98
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. Januar 1998 - 7 Sa 60/97 - in 2 der Kostenentscheidung und insoweit aufgehoben, als es die Klage in Höhe von 2.935,59 DM abgewiesen hat.
  • BAG, 09.06.1993 - 10 AZR 529/92

    Vertragliche Weihnachtsgratifikation - Rückzahlungsklausel

    Auszug aus BAG, 24.02.1999 - 10 AZR 245/98
    Diese bezweckt auch eine Bindungsdauer, die den Arbeitnehmer im Hinblick auf die Höhe der gewährten Zahlungen nicht unzumutbar belastet (vgl. BAG Urteil vom 9. Juni 1993 - 10 AZR 529/92 -A P Nr. 150 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Abfindung - Sozialplan -

    Auszug aus BAG, 24.02.1999 - 10 AZR 245/98
    Ein bloßer Hinweis des Arbeitgebers auf eine unsichere Lage des Unternehmens oder auch der Rat, sich eine neue Stelle zu suchen, genügt nicht (vgl. dazu BAG Urteil vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 - AP Nr. 8 96 zu § 112 BetrVG 1972 für eine Abfindung nach einem Sozialplan).
  • BGH, 31.10.1984 - VIII ZR 226/83

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel; Untersagung der Verwendung

    Auszug aus BAG, 24.02.1999 - 10 AZR 245/98
    Dazu gehören jedoch nicht die Kosten der den Verzug begründenden Erstmahnung, weil sie nicht durch den Verzug verursacht sind (vgl. BGH Urteil vom 31. Oktober 1984 - VIII ZR 226/83 - NJW 1985, 320, 324).
  • BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 390/02

    Gratifikation in Teilbeträgen - Rückzahlungsvorbehalt

    Der erkennende Senat hat in der Entscheidung vom 24. Februar 1999 (- 10 AZR 245/98 -) ebenfalls die Dauer der Bindungswirkung an den Zeitpunkt der "Gewährung" iSd. Fälligkeit der jeweiligen Leistung geknüpft, ohne allerdings auf eine dem entschiedenen Fall ebenfalls zugrunde liegende Aufteilung eines 13. Monatsgehalts in zwei Teilleistungen, fällig im April und Oktober des Jahres, eingehen zu müssen, da der Arbeitgeber von vornherein nur die zweite Hälfte zurückgefordert hatte.
  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14

    Betriebliche Altersversorgung - Geltung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung

    Eine Abschlussvergütung ist typischerweise eine Vergütung, die an einen erfolgreichen "Abschluss", etwa eines Vertrags oder eines sich aus dem erzielten Umsatz, dem Jahresergebnis oder der Auszahlung einer Dividende ergebenden Jahresabschlusses anknüpft (vgl. zur Bandbreite dieses Begriffs BAG 3. September 2014 - 5 AZR 240/13 -; 18. Januar 2012 - 10 AZR 670/10 -; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - BAGE 93, 132; 24. Februar 1999 - 10 AZR 245/98 -; 22. Juni 1983 - 5 AZR 252/81 -) .
  • LAG Hessen, 24.10.2000 - 7 Sa 2130/99

    Anspruch auf Rückzahlung einer Sonderzahlung im Bankbereich; Zahlung einer

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