Rechtsprechung
BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 256/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Jahressonderzuwendung 2009 - Besitzstandsregelung
- openjur.de
Anspruch auf Sonderzuwendung für das Jahr 2009 nach § 5 Ziff 12 TV Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung; Besitzstandsregelung
- Bundesarbeitsgericht
Anspruch auf Sonderzuwendung für das Jahr 2009 nach § 5 Ziff 12 TV Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung - Besitzstandsregelung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 TVG
Anspruch auf Sonderzuwendung für das Jahr 2009 nach § 5 Ziff 12 TV Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung - Besitzstandsregelung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- rewis.io
Anspruch auf Sonderzuwendung für das Jahr 2009 nach § 5 Ziff 12 TV Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung - Besitzstandsregelung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen des Anspruchs auf Jahressonderzahlung gem. § 12 Nr. 5 TV-S
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Jahressonderzuwendung 2009 - Besitzstandsregelung
Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 26.05.2010 - 3 Ca 56/10
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2011 - 2 Sa 198/10
- BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 256/11
Papierfundstellen
- NZA 2013, 111
- NZA 2013, 112
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 299/10
Theaterbetriebszulage - Voraussetzungen - anteilige Zahlung
Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 256/11
Schon der Wortlaut der tariflichen Regelung, von dem nach ständiger Rechtsprechung vorrangig auszugehen ist (zB BAG 23. Februar 2011 - 10 AZR 299/10 - Rn. 14, ZTR 2011, 491) , legt die Begrenzung des Anspruchs auf die Arbeitnehmer nahe, die am 31. Dezember 2006 Anspruch auf eine Sonderzahlung gegen eines der Konzernunternehmen hatten. - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2011 - 2 Sa 198/10
Tarifliche Jahressonderzahlung - Auslegung eines Firmentarifvertrages
Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 256/11
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Januar 2011 - 2 Sa 198/10 - wird zurückgewiesen. - BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09
Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe in Bayern - persönliche …
Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 256/11
Die bei einer Typisierung entstehenden unvermeidlichen Ungerechtigkeiten und Härten in einzelnen, besonders gelagerten Fällen, in denen die Interessenlage von der von den Tarifvertragsparteien als typisch angenommenen abweicht, sind hinzunehmen, wenn sie nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 701/09 - Rn. 22 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Verkehrsgewerbe Nr. 19) . - BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08
Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages
Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 256/11
Da sich die ursprüngliche tarifliche Regelung aufgrund der Entscheidung des Vierten Senats vom 18. November 2009 (- 4 AZR 491/08 - BAGE 132, 268) als formell unwirksam erwies, haben die Tarifparteien eine inhaltlich identische Regelung durch Tarifvertrag vom 2. März 2010 rückwirkend ab 2007 in Kraft gesetzt.
- LAG München, 26.09.2013 - 4 Sa 521/13
Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit …
Das Arbeitsgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt etwa U. v. 16.05.2012, 10 AZR 256/11, NZA 2013, S. 111 (LS); U. v. 23.03.2011, 10 AZR 701/09, AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe - insbes. - LAG München, 26.09.2013 - 4 Sa 468/13
Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit …
Das Arbeitsgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt etwa U. v. 16.05.2012, 10 AZR 256/11, NZA 2013, S. 111 (LS); U. v. 23.03.2011, 10 AZR 701/09, AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe - insbes. - LAG München, 18.12.2014 - 4 Sa 670/14
Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit …
Das Arbeitsgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa U. v. 16.05.2012, 10 AZR 256/11, NZA 2013, S. 112 (LS); U. v. 23.03.2011, 10 AZR 701/09, insbesondere Rzn. 22 f -) bereits ausgeführt, dass solche Stichtagsregelungen gerechtfertigt sind, wenn sich die Wahl des Stichtags und ggf. Referenzzeitraums am gegebenen Sachverhalt orientiert und vertretbar erscheint, die Differenzierungsmerkmale im Normzweck angelegt sind und diesem nicht widersprechen (dort Rzn. 22 f).
- LAG München, 20.03.2014 - 4 Sa 875/13
Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit …
Das Arbeitsgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt etwa U. v. 16.05.2012, 10 AZR 256/11, NZA 2013, S. 112. - LAG München, 26.09.2013 - 4 Sa 530/13
Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit …
Das Arbeitsgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt etwa U. v. 16.05.2012, 10 AZR 256/11, NZA 2013, S. 112 (LS); U. v. 23.03.2011, 10 AZR 701/09, AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe - insbesondere Rzn. 22 f -) bereits ausgeführt, dass solche Stichtagsregelungen gerechtfertigt sind, wenn sich die Wahl des Stichtags und ggf. Referenzzeitraums am gegebenen Sachverhalt orientiert und vertretbar erscheint, die Differenzierungsmerkmale im Normzweck angelegt sind und diesem nicht widersprechen (dort Rzn. 22 f). - LAG München, 16.01.2014 - 4 Sa 395/13
Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit …
Das Arbeitsgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt etwa U. v. 16.05.2012, 10 AZR 256/11, NZA 2013, S. 112 (LS); U. v. 23.03.2011, 10 AZR 701/09, AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe - insbesondere Rzn. 22 f -) bereits ausgeführt, dass solche Stichtagsregelungen gerechtfertigt sind, wenn sich die Wahl des Stichtags und ggf. Referenzzeitraums am gegebenen Sachverhalt orientiert und vertretbar erscheint, die Differenzierungsmerkmale im Normzweck angelegt sind und diesem nicht widersprechen (dort Rzn. 22 f).